Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten für Mehrzweckraum und Verbinder
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.03.2026, 14:15 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Heidenau
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 131593-2026
- Verfahrensnummer
- 019c653a-94c5-4638-9ad8-72cdd7a0f3e2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Heidenau beauftragt im Rahmen der Sanierung der Oberschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Arbeiten an Heizung, Sanitäranlagen und Lüftung für einen Mehrzweckraum und den dazugehörigen Verbinder. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: Heizung und Sanitär sowie Lüftung. Ausführungsort ist Heidenau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge; ein Zeitrahmen und ein geschätzter Auftragswert sind nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Sanierung Oberschule "Johann Wolfgang von Goethe" - 01809 Heidenau - Mehrzweckraum (MZR) mit Verbinder - Heizung, Sanitär und Lüftung
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0331 · Los 33.1 - Heizung und Sanitär MZR und Verbinder
Los 33.1 Heizung - Sanitär MZR und Verbinder
Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0332 · Los 33.2 - Lüftung MZR und Verbinder
Los 33.2 - Lüftung MZR und Verbinder
Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Formblatt) zu erklären, dass die Befähigung zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe bestehen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen und Referenzen einzureichen. Die eingereichten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Angaben sind gemäß § 6a EU Abs. 2 VOB /A zu machen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Formblatt) zu erklären, dass die Befähigung zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe bestehen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen und Referenzen einzureichen. Die eingereichten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Angaben sind gemäß § 6a EU Abs. 2 VOB /A zu machen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 6957448
- 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 403319-2026
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