Sicherheitshinweise Fremdfirmen Stand 27.04.21.pdf

Sanierung einer Sirene und Errichtung einer Sirenenanlage in den Gebäuden 15 und 41

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 02:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Wehrwissenschaftliches Institut

für Schutztechnologien -

ABC-Schutz

Sicherheitshinweise für den Ein-

satz von Fremdfirmen in Arbeitsbe-

reichen des WIS

Stand: 27.04.2021

[Seite 2]

Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG 3

  1. NOTFALLMAßNAHMEN: ALARM, BRAND UND UNFALL 4
  2. ZUTRITTS- UND AUFENTHALTSVERBOTE SOWIE UNTERSAGUNGEN 5
  3. UNFALLVERHÜTUNG 6
  4. ANMELDUNG UND UNTERWEISUNG 7
  5. LISTE WICHTIGER TELEFONNUMMERN / SAMMELSTELLE 10
  6. FREMDFIRMENERKLÄRUNG (GEM. DGUV-V1 §5, NR. 3) 11
  7. LISTE DER SUBUNTERNHEMER 12
  8. UNTERWEISUNGSNACHWEIS 13
  9. EINWEISUNGSNACHWEIS IN DEN ARBEITSBEREICH DES WIS 14
  10. ERLAUBNISSCHEIN FÜR FEUERARBEITEN 15

2

[Seite 3]

EINLEITUNG

Sicherheitshinweise für den Einsatz von Fremdfirmen

in Arbeitsbereichen des WIS

Die anliegenden Hinweise richten sich an Sie als Arbeitgeber / Dienststellenleiter/-in sowie die von Ihnen eingesetzten Vorgesetzten bzw. Aufsichtsführenden. Hierbei ist es unbedeutend, wer Ihr Auftraggeber ist. Sofern Sie Aufträge an Subunternehmer weiter vergeben, sorgen Sie bitte dafür, dass diese Informationen auch von diesen beachtet werden. Die Sicherheitshinweise für Fremdfirmen sind soweit zutreffend Vertragsbestandteil und somit verbindlich zu beachten.

Im WIS gelten alle staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Re- gelungen.

Diese Information soll allen Fremdfirmen / Beschäftigten fremder Dienststellen als Richt- schnur für ein einheitliches Handeln zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen bezüg- lich des Arbeitsschutzes dienen. Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften, die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind, be- vor Sie die Arbeit innerhalb des WIS aufnehmen. Dies gilt insbesondere für die Beachtung und Einhaltung des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes. Werden diese gesetzlichen Vor- schriften durch behördliche Maßnahmen konkretisiert (Genehmigungen, Anordnungen usw.), sind Sie verpflichtet, soweit betroffen, diese einzuhalten. Sie sind verpflichtet, zusätzlich institutsinterne Regelungen des Arbeits-, Brand- und Um- weltschutzes (Alarmpläne u.ä.) zu beachten und deren Befolgung durch die von Ihnen ein- gesetzten Beschäftigten zu überwachen und sicherzustellen.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zur Verhütung von Arbeitsunfällen Maß- nahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übri- gen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvorschrif- ten, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. Durch die Einhaltung dieser Festlegungen schaffen Sie die Voraussetzung zur Vermei- dung von gesundheitlichen und materiellen Schäden sowie von Umweltbeeinträchtigungen und tragen somit maßgeblich zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit auf dem Gelände des WIS bei. Zur Erreichung dieser Zielsetzung bitten wir Sie, sich an die genannten Regelungen zu halten und ihre im WIS eingesetzten Beschäftigten entsprechend zu instruieren.

Priv.-Doz. Dr.-Ing. Sabath Direktor und Professor

3

[Seite 4]

  1. NOTFALLMAßNAHMEN: ALARM, BRAND UND UNFALL

Verhalten im Brandfall, bei Unfällen und anderen Gefahren (vgl. DGUV-V1, §22).

1.1 Notruf absetzen Unter der Nummer 112 können an jedem Festnetztelefon Notrufe abgegeben werden. Es meldet sich die Rettungsleitstelle Truppenübungsplatzfeuerwehr 00:00 bis 24:00 Uhr.

Bitte folgende Angaben machen:

WER ruft an? Nennen Sie Ihren Namen WO ist der Unfallort? Bauteil, Raumnummer Wie viele? Wie viele Verletzte Welcher Art der Verletzungen Warten auf Rückfrage! Gespräch wird durch die Leitwarte beendet.

Jede Sekunde kann zählen! Nach dem Notruf muss die Wache WIS ( Tel.: 05192 136 211) angerufen werden, damit sie den Rettungswagen oder die Feuerwehreinsatzkräfte direkt zum entsprechenden Gebäude begleiten kann. Nach Möglichkeit sollte eine Person vor dem Gebäude auf die Einsatzkräfte wartet, um diese schnell zum Einsatzort begleiten zu können.

1.2 Flucht Beim Ertönen eines Warnsignals (Klingel, Hupe), z.B. im Falle eines Laboralarms oder eines Brandes, müssen die Gebäude des WIS sofort über die nächstliegenden Rettungswege, Not- ausgänge und Treppenhäuser verlassen werden. Hierbei sind Personen in der Nachbar- schaft zu warnen und verletzten oder behinderten Personen zu helfen. In den Gebäudefluren sind Flucht- und Rettungspläne angebracht, aus denen z. B. der La- gerort für Erste Hilfe Material, die Notausgänge sowie der Sammelplatz u. ä. zu entnehmen sind. Vor Aufnahme der Tätigkeiten sind die Pläne einzusehen und die Warnsignale abzu- klären.

Achtung: Im Brandfall keine Aufzüge benutzen!

1.3 Weisungsbefugnis Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Weisungen des zuständigen Leiters des jeweiligen Arbeitsbereiches Folge zu leisten Die Person stimmt sich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsingenieur des Bundeswehrdienstleitsungszentrums (BwDLZ) ab. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich die Anweisungen der Feuerwehr zu befolgen.

4

[Seite 5]

  1. ZUTRITTS- UND AUFENTHALTSVERBOTE SOWIE UNTERSAGUNGEN

Personen dürfen sich in gefährlichen Bereichen nur im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben aufhalten (DGUV-V1, §18).

2.1 Genußmittel Der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist im WIS verboten. In allen Gebäuden des WIS gilt ein absolutes Rauchverbot.

2.2 Essen und Trinken In allen Laborbereichen ist der Verzehr von Lebensmitteln (Essen und Trinken) verboten. Zum Essen und Trinken stehen ggf. Aufenthaltsräume zur Verfügung.

2.3 Mobilfunk Der Einsatz und das Mitführen von Funktelefonen und anderen nicht explosionsgeschütz- ten elektrischen Betriebsmitteln sind in explosionsgefährdeten Bereichen nicht erlaubt.

Dieses Symbol kennzeichnet Explosionsgefährdete Bereiche. Ist es erforderlich, Zünd- quellen bei den Arbeiten zu benutzen, ist vorher eine Freigabe beim zuständigen Ge- schäftsfeld- /Aufgabenfeldmanager einzuholen.

2.4 Träger von aktiven Körperhilfsmitteln und Implantaten

Für Träger/ -innen von aktiver Körperhilfsmitteln und Implantaten ist der eigenmächtige Zutritt zu bestimmten, gekennzeichneten Bereichen des WIS untersagt. Diesbezüglicher Personenkreis informiert sich bitte im Vorwege, ob der Arbeitsbereich des WIS für sie als Träger/-in von aktiven Körperhilfsmitteln und/ oder Implantaten betreten werden kann.

Bitte auf entsprechende Gefahrenkennzeichnung achten.

2.5 Fotografieren Für das WIS gilt ein allgemeines Fotografier-Verbot. Sollten Fotos z.B. zur Dokumentation erforderlich sein, kann eine Ausnahmegenehmigung durch die Leitung des WIS über den Sicherheitsbeauftragten erteilt werden, bzw. notwendige Fotos werden durch WIS- Perso- nal erstellt.

2.6 Gefährliche Arbeiten Gefährliche Arbeiten sind grundsätzlich untersagt. Dies können z. B. Arbeiten in Behältern und engen Räumen, Arbeiten mit Zündgefahr (schweißen, brennen, flexen, bohren usw.) oder Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sein. Ausnahmen können nur mit schriftlicher Genehmigung (Freigabeschein) gewährt werden. Ein Freigabeschein (Schweißerlaubnisschein) wird durch die Betriebstechnische Gruppe (BwDLZ) im WIS erteilt (Formular unter Abschnitt 10). In Arbeitsbereichen, die der hausverwaltenden Dienststelle zu zuordnen sind, wie z. B. „Ar- beiten auf Dächern“, werden die Genehmigungen durch die Leitung der Betriebstechni- schen Gruppe (BTG) erteilt.

5

[Seite 6]

2.7 Sicherheitsvorkehrungen Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden. Die Erfül- lung der Verkehrssicherungspflicht ist in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Leiter des jeweiligen Arbeitsbereiches sicherzustellen.

  1. UNFALLVERHÜTUNG

3.1 Vorschriften Für alle Beschäftigten der Bundeswehr sowie die im WIS tätigen betriebsfremden Personen gilt die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention, DGUV Vorschrift 1. Für die Beschäftigten der Bundeswehr gilt darüber hinaus die Zentrale Dienstvorschrift A- 2010/12 (Arbeitsschutz und Prävention). Ergänzend gelten im WIS interne Verfahrens- und Arbeits- anweisungen zur Arbeitssicherheit, die im Bedarfsfall anzuwenden sind.

3.2 Ausrüstungsbeschaffenheit Alle für die Auftragserfüllung verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen den Vorschrif- ten entsprechen und dürfen nur in vorgeschriebener Weise benutzt werden.

3.3 Überlassung von Werkzeugen, Maschinen und Ausstattungen.

Grundsätzlich haben Fremdfirmen ihre eigenen Arbeitsmittel mit zu führen. Ist im Ausnah- mefall die Bereitstellung von Werkzeugen, Maschinen und Arbeitsmitteln aus dem Bestand des WIS notwendig, so kann das nur unter Einhaltung bestimmter Arbeitssicherheitstechni- scher Aspekte erfolgen:

  • Schriftliche Freigabe durch den/ die Leiter/-in des Arbeitsbereiches
  • Vorlage Bescheinigung der Befähigung (Staplerschein, Kranschein, Fuhrerschein o.ä.)
  • Sicherheitsunterweisung/ -Einweisung durch den/ die Leiter/-in des Arbeitsbereiches oder die FAS.
  • Schriftliche Bescheinigung der durchgeführten Sicherheitsunterweisung/-Einweisung (Dokumentationspflicht)

3.4 Persönliche Schutzausrüstungen Soweit bei den vorgesehenen Arbeiten das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen not- wendig oder vorgeschrieben ist, muss der Fremdunternehmer diese den Beschäftigten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten sind verpflichtet, diese persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen.

3.5 Brand- und Explosionsschutz Betriebsfremde Personen haben das Gebäude im Fall eines Brandereignisses schnellst- möglich zu verlassen (siehe auch 1.2).

6

[Seite 7]

  1. ANMELDUNG UND EINWEISUNG

4.1 Anmelden / Abmelden Vor Beginn der Arbeiten ist der/die Bearbeiter/-in Infrastruktur im WIS vom Auftraggeber rechtzeitig über den zeitlichen Ablauf zu informieren. Eine Abnahme der ausgeführten Ar- beiten erfolgt durch den Auftraggeber.

4.2 Verkehrsregelung Im WIS gilt die Straßenverkehrsordnung und „rechts vor links“. Die zulässige Höchstge- schwindigkeit von 30 km/h ist einzuhalten. Das Parken der Fahrzeuge ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet.

4.3 Informationen über Gefährdungen Die Leitung des Arbeitsbereiches ist über mögliche Gefährdungen von WIS- Beschäftigten oder der Umwelt durch die geplanten Arbeiten und eingesetzten Arbeitsstoffe zu informieren. Gefahrenquellen sind gem. DGUV zu kennzeichnen (z.B. durch Warntafeln „Vorsicht Rutschgefahr“).

4.4 Information, Einweisung, Unterweisung

  • Die verantwortliche Person des Fremdunternehmens erhält von der Leitung des je- weiligen Arbeitsbereiches alle notwendigen Informationen über mögliche Gefährdungen die vom WIS ausgehen und den Arbeitsbereich betreffen, in dem die Fremdfirma tätig werden sollen.
  • Zusätzlich erfolgt eine Einweisung über die Verhaltensregeln, Zutrittsbeschränkungen, Gefährdungen, die zu treffenden Schutzvorkehrungen sowie die Notfallorganisation.
  • Der Verantwortliche der betriebsfremden Organisation (Bau- und Liegenschaftsbetrieb, Fremdfirma) ist für die Unterweisung seiner Beschäftigten verantwortlich. Die Unterwei- sung enthält mindestens die Angaben über Verhaltensregelungen, Zutrittsbeschränkun- gen und Gefährdungen in den Arbeitsbereichen und zu treffende Schutzmaßnahmen sowie die Notfallorganisation. Werden Subunternehmer mit den Arbeiten beauftragt, ist die betriebsfremde Organisation (Bau- und Liegenschaftsbetrieb, Fremdfirma) für die Information, Anweisung und Unterweisung der Subunternehmer über die durchzufüh- renden Tätigkeiten, Verhaltensregelungen, Zutrittsbeschränkungen und Gefährdungen in den Arbeitsbereichen und zu treffende Schutzmaßnahmen sowie der Notfallorganisa- tion, verantwortlich.
  • Die Einweisung ist zu dokumentieren (siehe Abschnitt 9)

4.5 Ermittlung von Gefährdungen und Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen Der Auftraggeber und die verantwortliche Person der Fremdfirma ermitteln gemeinsam unter Einbeziehung des Arbeitsablaufplans Gefährdungen, die sich bei der Ausführung der geplan- ten Arbeiten für die Mitarbeiter der Fremdfirma oder für die WIS- Beschäftigte ergeben kön- nen. Werden Gefährdungen ermittelt, müssen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden und die Gefahrenbereiche bestimmt werden. Diese Maßnahmen sind in die Unterweisungen einzubeziehen.

7

[Seite 8]

4.6 Ansprechpartner / Koordination

Die jeweilige Ansprechperson des Auftraggebers sowie die zuständige Person des Ar- beitsbereiches werden der verantwortlichen Person der Fremdfirma bekannt gegeben. Vor Arbeitsaufnahme hat sich die Fremdfirma bei ihnen anzumelden und die anstehenden Ar- beiten abzustimmen.

4.7 Abfälle Sämtliche anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß von der Fremdfirma zu entsorgen. Eine Entsorgung über die Sammelstellen des WIS bzw. des BwDLZ ist vorher mit den zuständi- gen Beschäftigten des WIS oder dem BWDLZ zu klären und ggf. vertraglich zu vereinba- ren.

4.7 Chemische Gefährdung/ Gefahrstoffe

  1. Der/ die verantwortliche Person der Fremdfirma verschafft sich im Bedarfsfall bei der Lei- tung des jeweiligen chemischen Arbeitsbereiches Informationen über die Gefährdung für seine Beschäftigten. Die Lagerung und der Einsatz von Gefahrstoffen ist dem Auftraggeber sowie der Leitung des jeweiligen Arbeitsbereiches anzuzeigen (Sicherheitsdatenblatt) unter kurzer Angabe der Arbeitsverfahren.

4.9 Biologische Gefährdung Der/ die verantwortliche Person der Fremdfirma verschafft sich im Bedarfsfall bei der Lei- tung des jew. Biologischen Arbeitsbereiches Informationen über die Gefährdung für seine Beschäftigten. Ggf. können Einschränkungen für Personen mit einem geschwächten Im- munsystem oder mit Allergien ausgesprochen werden.

4.10 Strahlenschutz, Röntgenstrahlenschutz, Laserschutz, Radar Sollten Fremdunternehmen in Strahlenschutzbereichen des WIS eingesetzt werden, ist der/die zuständige Strahlenschutzbeauftragte des WIS rechtzeitig vorher einzuschalten. Vor dem Betreten von Kontrollbereichen ist eine Unterweisung (siehe § 38 (2) Strahlen- schutzVO, „Andere Personen…“) durch den Strahlenschutzbeauftragten durchzuführen und die persönliche Dosisüberwachung nach der StrahlenschutzVO einzuleiten und zu doku- mentieren. Die maximale Jahresdosis beträgt 1 mSv. Stellt sich heraus, dass die Beschäf- tigten einer Fremdfirma auch in Strahlenschutzbereichen an anderen Orten tätig sind, hat der Fremdunternehmer von sich aus Auskunft zu erteilen und Strahlenpässe beizubringen. Falls die zu erwartende Dosis über 1mSv pro Jahr beträgt, hat das Fremdunternehmen eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 15 StrahlenschutzVO und Strahlenpässe nach § 40 (2) der StrahlenschutzVO vorzulegen.

4.11 Erdarbeiten Bei allen Schacht- und Erdarbeiten auf dem Gelände des WIS ist aus Sicherheitsgründen die Anwesenheit einer munitionstechnisch fachkundigen Person zu veranlassen. Ansprech- stelle ist das Baumanagement bzw. die Hausverwaltende Dienststelle.

8

[Seite 9]

4.12 Elektroarbeiten Sind Arbeiten in der Nähe stromführender Anlagen oder Einrichtungen durchzuführen, so legt eine Elektrofachkraft des ausführenden Fremdunternehmens die erforderlichen Schutz- maßnahmen fest. Die Leitung der Betriebstechnik im WIS ist hierüber frühzeitig im Vorwege zu informieren. Stromabschaltungen sind bei der Leitung der Betriebstechnik frühzeitig zu beantragen. Zuständige Beschäftigte des WIS sind mit einzubeziehen.

4.13 Feuerarbeiten / Erlaubnisschein Wird zur Durchführung von Bau- und Reparaturarbeiten der Einsatz von offenem Feuer (dazu gehören auch Autogen- und Elektroschweißarbeiten sowie funkenrei- ßende Arbeiten) erforderlich, so ist durch Verantwortliche des Fremdunternehmens ein Erlaubnisschein zu erstellen und der Leitung der Betriebstechnik zur Genehmi- gung vorzulegen (Vordruck unter Abschnitt 11, Erlaubnisschein). Die Genehmigung erfolgt in Absprache mit dem/der Brandschutzbeauftragten des WIS und den Verantwortlichen des jeweiligen Arbeitsbereiches.

4.14 Gebäudeschadstoffe Die Vorgaben zum Umgang mit Gebäudeschadstoffen sind einzuhalten (z.B. Betriebsanweisung KMF, Künstliche Mineralfasern).

4.15 Sauberkeit Die Arbeitsstelle ist ständig in einem ordentlichen Zustand zu halten und nach Abschluss der Arbeiten aufgeräumt und gereinigt zu verlassen!

4.16 Störungen Jede Störung und Gefährdung bei der Ausführung von Arbeiten ist dem Auftraggeber sowie dem Verantwortlichen des Arbeitsbereiches unverzüglich zu melden.

9

[Seite 10]

  1. LISTE WICHTIGER TELEFONNUMMERN
BemerkungApparate Nr.Öffentl.
Netz
NOTRUF (Feuerwehr, Unfall usw.) Leitstelle der11205192-136-
Truppenübungsplatzfeuerwehr112
Wache WIS21105192-136 211
Verantwortliche Person des FremdunternehmensNr.
Leitende Person des Fremdunternehmens vor OrtNr.
Verantwortliche Person des WIS des jew. Arbeits- bereichesNr.
Örtlich zuständige Führungskraft z.B. Laborleiter WISNr.
Gebäudebeauftragte/-erNr
Hausverwaltende Dienststelle (OBM)217/ 21805192- 136 217/ 218
Leitung der Betriebstechn. Gruppe (TBG)25405192- 136 254
FAS und Weitere Beauftragte des WIS im Arbeitsschutz
Strahlenschutz / Röntgenstrahlen623/ 31705192- 136 623/ 317
Laserstrahlen270/ 25505192- 136 270/ 255
HF- und Radar51705192- 136 517
Biologische Sicherheit598/ 34505192- 136 598/ 345
Sanitätsstelle (Geb. 15)20605192- 136 206
Brandschutzbeauftragte/-er50105192- 136 501
Fachkraft für Arbeitssicherheit203/ 23505192- 136 203/ 235

Bei Anrufen innerhalb des WIS, genügt es die Apparatenummer zu wählen.

10

[Seite 11]

  1. FREMDFIRMENERKLÄRUNG (GEM. DGUV-V1 §5, NR. 3)
Fremdfirmenerklärung
Bitte vor Arbeitsbeginn die ausgefüllte Erklärung an die auftraggebende Stelle senden!
Fremdfirmenerklärung (vom Auftraggeber auszufüllen)
Auftraggebende Stelle:WIS- Munster, Koordinator
Name der Ansprechperson / Tel.:
Name des/der Aufsichtsführenden: (nur bei Tätigkeiten mit besonderen Gefahren)
Fremdfirmenerklärung (vom Fremdunternehmer auszufüllen)
Anschrift des FremdunternehmersVerantwortliche Person der Fremdfirma vor Ort
Firma:Name:
PLZ/Ort:Funktion:
Telefon:Telefon
Zuständige Unfallversicherungsträger:

Von den nachstehenden Punkten haben die Unterzeichner Kenntnis genommen und bestäti- gen mit ihrer Unterschrift deren Einhaltung.

  1. Arbeitsschutzbestimmungen [Datum/Stand] ........................................................................................ Die Arbeitsschutzbestimmungen werden anerkannt.

  2. Arbeitsschutz und Umweltschutz Die Durchführung der beauftragten Arbeiten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen. Unfallverhü- tungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Normen.

  3. Verwendung von Gefahrstoffen Die Stoffe sind nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Die fachgerechte Entsorgung wird sichergestellt. Vor Einsatz von Gefahrstoffen ist eine Genehmigung einzuholen.

  4. Zusammenarbeit Zur Abstimmung der Arbeiten der betriebsfremden Organisation (Fremdfirma) mit den Arbeiten des Auftraggebers oder wei- terer Firmen wurde o. g. Beschäftigten zum Ansprechpartner bestellt. Er wird die geplanten Arbeiten koordinieren, um mög- liche gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Die Ansprechperson hat Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten der Fremdfirmen, soweit dies für einen sicheren Arbeitsablauf erforderlich ist. Die betriebsfremde Organisation ist weiterhin für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er hat diese auftragsbezogen zu unterweisen. Trifft die Fremdfirma uner- wartet auf weitere Firmen, so ist eine Absprache zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen zu treffen. Sind Tätigkei- ten mit besonderen Gefahren zu erwarten, wird o. g. aufsichtführende Person eingesetzt. Setzt der Fremdunternehmer Sub- unternehmen ein, so ist er für diese verantwortlich und zur Weitergabe der Arbeitsschutzbestimmungen verpflichtet. Die Daten der Subunternehmer sind auf den folgenden Seiten festzuhalten. Vor Arbeitsaufnahme ist eine Abstimmung mit dem Ansprechperson zwingend erforderlich.

Datum/Unterschrift: …………………………. Datum/Unterschrift: ……………………………… (Auftraggeber) (Auftragnehmer)

11

[Seite 12]

  1. LISTE DER SUBUNTERNHEMER
Es werden keine Subunternehmer eingesetzt
Es werden Subunternehmer eingesetzt: Liste der Subunternehmer
Anschrift des Auftragnehmers Firma: ............................................................. Vertreten durch: .............................................. PLZ/Ort: .......................................................... Telefon: ..........................................................Anschrift des Auftragnehmers Firma: ............................................................. Vertreten durch: ............................................. PLZ/Ort: ......................................................... Telefon:
Anschrift des Auftragnehmers Firma: ............................................................. Vertreten durch: .............................................. PLZ/Ort: .......................................................... Telefon: ..........................................................Anschrift des Auftragnehmers Firma: ............................................................. Vertreten durch: ............................................. PLZ/Ort: ......................................................... Telefon:
Anschrift des Auftragnehmers Firma: ............................................................. Vertreten durch: .............................................. PLZ/Ort: .......................................................... Telefon: ..........................................................Anschrift des Auftragnehmers Firma: ............................................................. Vertreten durch: ............................................. PLZ/Ort: ......................................................... Telefon:

12

[Seite 13]

  1. UNTERWEISUNGSNACHWEIS
Unterweisungsnachweis
Firma:Name(n) und Unterschrift des/der Unterweisenden
Ort der UnterweisungAnlass der Unterweisung
DatumLfd. Nr.Nächste Unterweisung:
Thema der UnterweisungNotizen zum Inhalt
Arbeitsschutzorganisation / Arbeitsschutzrichtlinien des Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechno- logien
Einhaltung von Anweisungen
Brandschutz
Alarmplan / Rettungsplan
Gefahrstoffe
Besondere Gefahren
Mögliche Auswirkungen der durchzuführenden Arbeit auf den laufenden Betrieb
Rechtsgrundlagen, behördliche Auflagen, betriebliche Regelungen
Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen
Tätigkeiten weiterer Fremdfirmen im Arbeitsbereich, ggf. weitere Gefahren
Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich über o.g. Themen unterwiesen wurde. Den Inhalt der Unterweisung habe ich verstanden. Die notwendigen Dokumente habe ich erhalten. Ich verpflichte mich, die erhaltenen Informationen an meine mir zugeteilten Mitarbeiter und die Subunternehmer in einer Unterweisung weiterzugeben.
Name und Unterschrift der Unterwiesenen:
NameUnterschrift

13

[Seite 14]

  1. EINWEISUNGSNACHWEIS IN DEN ARBEITSBEREICH DES WIS
Einweisungsnachweis WIS
Firma:Name(n) des/der Einweisenden
Arbeitsbereich
Ort der EinweisungAnlass der Einweisung
DatumLfd. Nr.Unterschrift des/ der Einweisenden
ThemaNotizen zum Inhalt
Arbeitsschutzorganisation im Arbeitsbereichz.B. Flucht- und Rettungspläne, Sammelpunkte, Not- und Alarmsignale.
Besondere Gefahren im Arbeitsbereich
Gefahrstoffe
Mögliche Auswirkungen der durchzuführenden Arbeit auf den laufenden Betrieb
Tätigkeiten weiterer Fremdfirmen im Arbeitsbereich, ggf. weitere Gefahren
Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich in den oben beschriebenen Arbeitsbereich eingewie- sen wurde. Den Inhalt der Einweisung habe ich verstanden. Die notwendigen Dokumente habe ich erhalten. Ich verpflichte mich, die erhaltenen Informationen zu beachten und die Anweisungen der Verantwortlichen Personen aus den Arbeitsbereichen des WIS in denen ich tätig werde zu befolgen.
Namen und Unterschriften der Eingewiesenen:
NameUnterschrift

14

[Seite 15]

  1. Erlaubnisschein für Feuerarbeiten

15

[Seite 16]

16

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung