WIS-Zugang 247A_24.01.2020.pdf

Sanierung einer Sirene und Errichtung einer Sirenenanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 02:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

247A (Besondere Vereinbarungen zu Sicherheitsbelangen)

Vergabenummer
Baumaßnahme
Angebot für

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

Anlage 1: Staatenliste

1 Militärischer Sicherheitsbereich

Der Zugang und der Aufenthalt innerhalb der gesamten Liegenschaft Wehrwissenschaftliches Institut Munster (WIS) sind nur unter Beachtung des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 1 Abs. 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) möglich.

Unverzüglich nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer für seine und die von seinen Nachunterneh- mern beschäftigten Arbeitnehmern, die auf dieser Baustelle tätig werden sollen, einmalig eine erweiterte Sicherheitsüberprüfungen (Ü2 SabSchutz) durchführen zu lassen (siehe dazu auch Formblatt 247 Fall- gruppe 4 und folgend Nr. 5). Die notwendigen Antragsformulare und die genauen Adressen der Behörden, die die Überprüfung durchführen, erhält der Auftragnehmer bei Auftragserteilung vom Auftraggeber. Bei positiv verlaufender Sicherheitsüberprüfung wird durch das BwDLZ Munster bzw. durch das BAIUDBw wird auf Antrag eine Konferenzbescheinigung dem einzelnen Mitarbeiter ausgestellt. Diese Konferenzbe- scheinigung ermöglicht den Zutritt bundesweit zu Liegenschaften die dem vorbeugenden personellen Sa- botageschutz unterliegen und ist bei Zutritt im Original mitzuführen. Sie hat eine Gültigkeit von einem Jahr und muss selbstständig und rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Beantragung der Sicherheitsüberprüfung fristgerecht in Kenntnis zu setzen!

Das Formular "Personenkontrolle im Rahmen von Infrastrukturvorhaben“ (Bauanzeige) und die dazugehö- rige Mitarbeiterliste wird dem Auftragnehmer zeitnah bei Auftragserteilung übermittelt. Dieses ist entspre- chend auszufüllen und durch den Auftraggeber zu bestätigen. Diese „Bauanzeige“ dient dem Wachperso- nal des WIS zum Nachweis eines erhaltenen Auftrages und ist zwingend erforderlich.

2 Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer

Staatsbürger der Staaten gemäß Staatenliste in der derzeit gültigen Fassung (Anlage 1) erhalten keinen Zutritt zur Liegenschaft, es sei denn der Staatsbürger dieser Staaten kann eine gültige Ü2 SabSchutz Kon- ferenzbescheinigung im Original vorlegen.

3 Kasernenausweise

Bei erstmaligem Zugang der Liegenschaft ist neben dem Personalausweis eine gültige Konferenzbeschei- nigung gem. Punkt 1 abzugeben.

Beim Betreten der Liegenschaft werden die Kasernenausweise an der Wache gegen Vorlage des gültigen Personalausweises ausgehändigt und sind bei Verlassen der Kasernengeländes wieder zurückzugeben (Pass-Wechselverfahren).

SB LH Datenstand 09.08.2016 Seite 1 von 2

[Seite 2]

247A (Besondere Vereinbarungen zu Sicherheitsbelangen)

Aufenthaltsbereich und Aufenthaltszeit in der Liegenschaft

Bei Bauarbeiten dürfen sich die Arbeitnehmer des Auftragsnehmers, seiner Nachunternehmer und Liefe- ranten nur ggf. im umzäunten Baugelände und auf den ausgewiesenen Zufahrtsstraßen aufhalten. Bei Baumaßnahmen in sicherheitsempfindlichen Bereichen die während der Bauphase weiterhin genutzt wer- den, haben sich diese Personen bei dem zuständigen Gebäudeverantwortlichen an-·und wieder abzumel- den. Dabei kann es zu unvorhergesehenen Wartezeiten kommen, die nicht besonders vergütet wer- den.

Sofern nichts anderes Vereinbart ist, sind die Bautätigkeiten grundsätzlich Montags bis Donnerstags in der Zeit von 07:00 – 16:30 Uhr und Freitags von 07:00 – 13:00 Uhr durchzuführen. Bautätigkeiten außerhalb der o. g. Zeiten sind mindestens 3 Werktage vorher über die Bauleitung des Auftraggebers beim Kaser- nenkommandanten schriftlich zu beantragen. Den Sicherheitsanordnungen des Kasernenkommandanten ist Folge zu leisten.

Wohnungsunterkünfte (z. B. Wohnwagen) sind im Kasernenbereich nicht zugelassen. Ebenso KFZ und Anhänger dürfen nicht über Nacht in der Liegenschaft verbleiben. Ausnahmefälle sind mit dem Sicher- heitspersonal des WIS abzustimmen. Im Einzelfall können die Fahrzeuge vor dem Haupttor abgestellt werden.

4 Foto- und Filmverbot

Die Verwendung von Fotoapparaten, Filmkameras und die Fotofunktion eines Fotohandys ist untersagt. Das Erstellen von notwendigen Fotografien oder Filmen im Rahmen der Vertragsabwicklung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Sicherheitsbeauftragten des WIS.

5 Vergütung der Sicherheitsmaßnahmen

Die zuvor unter Nr. 1 bis 5 genannten Sicherheitsmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten und der zusätzliche Zeitaufwand sind mit den vereinbarten Vertragspreisen abgegolten.

6 Sanktionen Ein Verstoß gegen die vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen ist eine Verletzung einer Vertrags- pflicht und kann zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund sowie zu Schadenersatzforde- rungen des Auftraggebers führen.

SB LH Datenstand 09.08.2016 Seite 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung