Sammlung, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Kreisverwaltung Germersheim
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 26.10.2026
- CPV-Codes
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- Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
- Abholung von Siedlungsabfällen (90511000)
- Altpapiersammlung (90511400)
- Transport von Haushaltsabfällen (90512000)
- Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
- Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 740931-2026
- Verfahrensnummer
- 4e8e19c2-c80c-41e2-a878-ede62451162c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Kreisverwaltung Germersheim schreibt in zwei Losen Leistungen rund um Papier, Pappe und Kartonagen aus den Kommunen des Landkreises aus. Dazu gehören je nach Los die Sammlung, Beförderung und Umladung sowie die Übernahme und stoffliche Verwertung; eine Mengenangabe oder Vertragslaufzeit ist nicht genannt. Angebote müssen bis zum 23. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Germersheim hat im Rahmen seiner abfallwirtschaftlichen Verpflichtungen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus den Kommunen des Landkreises zu vergeben.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Sammlung, Beförderung und Umladung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Der Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion. | Die PPK-Fraktion beinhaltet Druckerzeugnisse, sonstige Papiere und Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus PPK sowie in üblichem Umfang Störstoffe. Bei der Fraktion handelt es sich um Sammelware, die aus der haushaltsnahen Sammlung mittels Abfallsammelbehältern und der Erfassung mittels Umleerbehältern und Presscontainern an Wertstoffhöfen stammt, wobei innerhalb der Behältersammlung ebenfalls Beistellungen mit abgefahren werden. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) und auf die Abfallschlüsselnummer 15 01 01 (Abfallbezeichnung: Verpackungen aus Papier und Pappe) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV). | Das PPK-Mengenaufkommen lag im Jahr 2025 bei 8.025 Mg, im Jahr 2024 bei 8065 Mg und im Jahr 2023 bei 8.344 Mg. | Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen: - Übernahme der losen PPK-Sammelware an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (Umladestation); - Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom Auftragnehmer bestimmten Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen (Störstoffe); - ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung (z. B. Sortierung); - ordnungsgemäße Beseitigung / Verwertung von etwaigen Störstoffen / Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion; - Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen im Auftrag des Auftraggebers. - Weiterführende Angaben sind dem FB 253 - Vertragsentwurf zu entnehmen | Die PPK-Fraktion wird von dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten an der Übernahmestelle lose und unverpresst gelagert. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die vom Auftraggeber gesammelte lose PPK-Fraktion an der angegebenen Übernahmestelle zu übernehmen, wobei die Verladung auf die Transportfahrzeuge des Auftragnehmers durch den vom Auftraggeber mit der Umladung beauftragten Dritten durchgeführt wird. Sodann ist durch den Auftragnehmer der Nachtransport in eine / mehrere Endverwertungsanlage/n durchzuführen und die ordnungsgemäße Verwertung der PPK-Fraktion zu veranlassen. | Art und Umfang der einzusetzenden und für den Zweck des Einsatzes geeigneten Technik sind vom Auftragnehmer zu bestimmen. Auch die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom Auftragnehmer nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen.
Frist: 23.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion. Es handelt sich um ein Gemisch aus kommunalen Druckerzeugnissen, Kartonagen und Verkaufsverpackungen aus PPK. Folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen: Übernahme der losen PPK-Sammelware an einer vom AG vorgegebenen Übernahmestelle (Umladestation), die sich innerhalb des Kreisgebietes oder in einer maximalen Entfernung von 40 km von der nächst gelegenen Kreisgrenze, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet, Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen (Störstoffe), ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung (z. B. Sortierung), ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion, die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen im Auftrag des AG. Die PPK-Fraktion wird von dem vom AG beauftragten Dritten an der Übernahmestelle lose und unverpresst gelagert. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die vom AG gesammelte lose PPK-Fraktion an der angegebenen Übernahmestelle zu übernehmen, wobei die Verladung auf die Transportfahrzeuge des AN durch den vom AG mit der Umladung beauftragten Dritten durchgeführt wird. Sodann ist durch den AN der Nachtransport in eine/mehrere Endverwertungsanlage/n durchzuführen und die ordnungsgemäße Verwertung der PPK-Fraktion zu veranlassen. Art und Umfang der einzusetzenden und für den Zweck des Einsatzes geeigneten Technik sind vom AN zu bestimmen. Auch die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom AN nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der AN trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen. Nähere Informationen erhalten Sie im FB 253 Vertragsentwurf LOS 2.
Frist: 23.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Schwere Verfehlung" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Gesetzestreue; Nachweis: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt (FB 124, Nr. 3) und Eigenerklärung, dass kein wirksames Berufsverbot, kein wirksames vorläufiges Berufsverbot und keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegt (FB 124, Nr. 4) [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Zahlungsunfähigkeit" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlungsfähigkeit; Nachweis: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (FB 124, Nr. 5) sowie auf Verlangen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, sofern eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen abgegeben wurde [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlung von Steuern und Abgaben; Nachweis: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (FB 124, Nr. 6) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt derartige Dokumente ausstellt [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;Kriterium: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Nachweis: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (FB 124, Nr. 7) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist und aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit der Betrieb zur Mitgliedschaft verpflichtet ist Es greifen die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV. Zum Zeitpunkt des Submissionstermins fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden gemäß § 56 VgV vom Auftraggeber nachgefordert, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Sammlung, Beförderung und Umladung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
- Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. | Das wirtschaftlichste Angebot zu Los 1 ist jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis, wie es sich aus den Eintragungen in den losspezifischen Preisblättern ergibt. Dabei werden sämtliche Entgeltpositionen netto gewertet. Für die Wertung werden die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die in den Preisblättern vorgedruckt sind. Da es derzeit unklar ist, ob und in welchem Umfang die dualen Systeme Herausgabe des auf sie entfallenden Mengenanteils verlangen werden, trifft der AG zu Wertungszwecken folgende Annahmen: • Der AG berücksichtigt für die Wertung die Hälfte des Masseanteils der PPK-Verkaufsverpackungen. • Der AG berücksichtigt für die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den Betreibern dualer Systeme (BdS) die Hälfte der Entgelte für ein Kalenderjahr. Das Entgelt für die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den BdS wird zu 100 % netto gewertet. Die Wertung der Vergütung erfolgt auf Basis des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Index der Großhandelsverkaufspreise, Altmetalle und Altpapier (Basis 2021=100), Gemischtes Altpapier (EN 643 Nr. 1.02, vorher: B 12) für den Monat August 2026 (72,2). Für die Wertung werden die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die in dem Preisblatt vorgedruckt sind. Die dort angegebenen Mengen basieren auf der Prognose, dass die Verwertung der Hälfte der Mengen an Verkaufsverpackungen vom AG veranlasst wird. Bezüglich der anderen Hälfte der Verkaufsverpackungen aus PPK geht der AG davon aus, dass diese an die Betreiber der dualen Systeme gemäß VerpackV herausgegeben werden müssen.
LOT-0002 · Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
- Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. | Das wirtschaftlichste Angebot zu Los 2 ist jenes das nach Abzug der Transport- und Handlingsaufwendungen sowie der Entgelte für die Führung des Mengenstromnachweise gegenüber den BdS den höchsten Vergütungsbetrag für die Verwertung der PPK-Fraktion aufweist. Das Entgelt für die Transport- und Handlingsaufwendungen sowie die Vergütung für das Recht zur Verwertung der PPK-Fraktion werden netto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr mit nachfolgenden Maßgaben betrachtet. Da es derzeit unklar ist, ob und in welchem Umfang die dualen Systeme Herausgabe des auf sie entfallenden Mengenanteils verlangen werden, trifft der AG zu Wertungszwecken folgende Annahmen: • Der AG berücksichtigt für die Wertung die Hälfte des Masseanteils der PPK-Verkaufsverpackungen. • Der AG berücksichtigt für die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den Betreibern dualer Systeme (BdS) die Hälfte der Entgelte für ein Kalenderjahr. Das Entgelt für die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den BdS wird zu 100 % netto gewertet. Die Wertung der Vergütung erfolgt auf Basis des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Index der Großhandelsverkaufspreise, Altmetalle und Altpapier (Basis 2021=100), Gemischtes Altpapier (EN 643 Nr. 1.02, vorher: B 12) für den Monat August 2026 (72,2). Für die Wertung werden die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die in dem Preisblatt vorgedruckt sind. Die dort angegebenen Mengen basieren auf der Prognose, dass die Verwertung der Hälfte der Mengen an Verkaufsverpackungen vom AG veranlasst wird. Bezüglich der anderen Hälfte der Verkaufsverpackungen aus PPK geht der AG davon aus, dass diese an die Betreiber der dualen Systeme gemäß VerpackV herausgegeben werden müssen.
Vergabeunterlagen
6 Dateien laut Portal · Stand 26.10.2026| Sonstiges | - | |
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| Sonstiges | 3,1 MB | |
| Sonstiges | 3,1 MB | |
| Sonstiges | 30 KB | |
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Anforderungen
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Schwere Verfehlung" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Gesetzestreue; Nachweis: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt (FB 124, Nr. 3) und Eigenerklärung, dass kein wirksames Berufsverbot, kein wirksames vorläufiges Berufsverbot und keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegt (FB 124, Nr. 4) [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Zahlungsunfähigkeit" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlungsfähigkeit; Nachweis: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (FB 124, Nr. 5) sowie auf Verlangen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, sofern eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen abgegeben wurde [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlung von Steuern und Abgaben; Nachweis: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (FB 124, Nr. 6) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt derartige Dokumente ausstellt [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;Kriterium: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Nachweis: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (FB 124, Nr. 7) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist und aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit der Betrieb zur Mitgliedschaft verpflichtet ist Es greifen die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV. Zum Zeitpunkt des Submissionstermins fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden gemäß § 56 VgV vom Auftraggeber nachgefordert, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.
Änderungen und Bieterfragen
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