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VHB NRW Formular 312a_322a 02/2024 Information DSGVO
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)
| Namen und Kontaktdaten des für die Verarbei- tung der personenbezogenen Daten Verant- wortlichen: | Handwerkskammer Münster Vergabestelle Frau Ottenströer Tel.: 0251/5203-300 E-Mail: katrin.ottenstroeer@hwk-muenster.de |
|---|---|
| Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftrag- ten: | Handwerkskammer Münster Tel.: 0251/5203-0 E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de |
| Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbei- tung personenbezogener Daten: | a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 55 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW) nebst zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) i. V. m. der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnah- meantrag nach den vergaberechtlichen Vorschrif- ten vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlos- sen werden. |
| Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten | Maßstab für die Dauer der Speicherung personen- bezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beträgt nach den VV zu § 79 LHO NRW (Aufbewahrungsbestimmungen) grundsätzlich fünf Jahre nach Ablauf des letzten Beschaffungsvorfalls. Längere Fristen bleiben im Einzelfall unberührt. |
| Empfänger von personenbezogenen Daten | Personenbezogene Daten dürfen an andere Perso- nen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder diese ge- setzlich zugelassen ist: Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Verga- bestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Register- behörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zu- schlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der |
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| v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahme- wettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbs- registerbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teil- nahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz kann die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer zusätzlich zur v. g. Abfrage für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt wor- den sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgrei- chen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschrei- bung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Ver- handlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb je- weils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so ver- gebenen Auftrag der Name des beauftragten Unter- nehmens oder der natürlichen Person bekanntgege- ben. | |
|---|---|
| Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbe- zogener Daten | Diese Rechte ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 20 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten kön- nen vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfül- lung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Ver- arbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu ver- langen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Inte- resse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Ver- wendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber/Bie- ter bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s. a. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung). Recht auf Datenübertragbarkeit |
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| Es besteht ein Recht, bereitgestellte personenbezo- gene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. direkt an eine Dritten übermitteln zu lassen. | |
|---|---|
| Beschwerderecht bei der Datenschutzauf- sichtsbehörde: | Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu rich- ten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachge- kommen ist. |
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnach- weise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhe- bung Dritter im Rahmen des Vergabeverfahrens in den Fällen des § 26 UVgO (Unterauftragsvergabe), §§ 31 ff. UVgO bzw. §§ 6a ff. VOB/A (Eignung) und § 43 Abs. 2 Nr. 2 UVgO bzw. § 16d VOB/A (Zu- schlagskriterium) ausdrücklich geregelt ist.
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| Vergabestelle Handwerkskammer Münster | ||||||||
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| Vergabestelle | ||||||||
| An: Unternehmen / Bewerber bzw. Bieter im | ||||||||
| Vergabeverfahren | Handwerkskammer Münster | |||||||
| Frau Ottenströer | ||||||||
| Bismarckallee 1 | ||||||||
| 48151 Münster | ||||||||
| Fax | ||||||||
| ausschreibungen@hwk- | ||||||||
| muenster.de | ||||||||
| Ihre Anfrage vom | Vergabenummer | Telefon | Datum | |||||
| HWK 2026 | 0251 / 5203-300 | 2026 |
Information nach § 11 Abs. 3 VgV oder § 7 Abs. 4 UVgO oder § 11a EU Abs. 3 VOB/A oder § 11a Abs. 3 VOB/A oder § 11 Abs. 3 SektVO oder § 9 Abs. 3 KonzVgV
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform Vergabemarktplatz Westfalen durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.vergabe-westfalen.de.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E- Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. Seite 1
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virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich standardkonforme HTML- und Javascript-Technologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: • Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version • Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version • Google Chrome in der jeweils aktuellen Version • Apple Safari in der jeweils aktuellen Version Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Das Bietertool ist zudem ein „Multi-Plattform-Bieter-Client“, sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann. Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher. Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie das Angebot abgeben. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Weitere Erläuterungen zur Verschlüsselung Ihrer Angebote. Die elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und
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Interessenbestätigungen werden innerhalb des Bietertools auf dem Rechner des Bieters (lokal) zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens mit Hilfe hybrider Verschlüsselungsverfahren Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI- Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Nach dem Abschluss der Übertragung wird innerhalb des Bietertools eine umfangreiche Zusammenfassung der Abgabe zum Download und weiteren Aufbewahrung zur Verfügung gestellt.
Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge vor Ablauf der entsprechenden Frist (z.B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta- Informationen zum Angebot mit dem notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch. Der so genannte E-Angebotsservice übernimmt die Registrierung und Bereitstellung der elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen gegenüber der Vergabeplattform. Wie auch der Intermediär, kann der E-Angebotsservice auf Grund der Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu keinem Zeitpunkt auf die Inhalte der elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen zugreifen. Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle innerhalb der Vergabeplattform, werden die verschlüsselten elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammengebracht, entschlüsselt und zur weiteren Auswertung für die Vergabestelle bereitgestellt.
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