Formblatt Wettbewerbsregister
Hinweis für die Anforderung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister
Die HWK geht derzeit davon aus, dass sie für dieses Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber iSd. § 99 Nr. 4 GWB ist. Öffentliche Auftraggeber iSd. § 99 GWB sind gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 50.000 € netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundeskartellamt werden bestimmte Daten benötigt, die der HWK teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Sollten Sie die Angaben mit dem Angebot nicht machen wollen und sofern auf Ihr Angebot der Zuschlag erfolgen soll, wird die HWK sie unter Gewährung einer kurzen Frist auffordern, die für die Abfrage erforderlichen Angaben zu machen
Reichen Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister benötigten Daten nicht ein, prüft die HWK, ob das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen werden muss.
Sofern es sich bei dem Bieter um eine Personengesellschaft, Personenvereinigung oder natürliche Person handelt, enthalten die erforderlichen Angaben und auch der Wettbewerbsregister-Auszug personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die HWK als verantwortliche Stelle im Sinne der DS-GVO erhebt, speichert und verarbeitet diese Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens. Dabei findet in den oben genannten Fällen eine Übermittlung an das Bundeskartellamt zum Zwecke der Abfrage der Wettbewerbsregister-Auskunft statt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte findet nicht statt. Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO. Sämtlich personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur dem für die Bearbeitung des Angebotes zuständigen Personenkreis zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet.
Sofern es sich bei den Angaben wie oben weiter ausgeführt um personenbezogene Daten handelt, haben Sie das Recht auf:
- Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten
- Berichtigung Ihrer Daten
- Löschung Ihrer Daten, sobald die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist
- Einschränkung der Verarbeitung, sobald eine Verpflichtung zur Verarbeitung nicht mehr besteht
- Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
Die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnort. Es gibt für jedes Bundesland eine Aufsichtsbehörde. Eine Liste aller Aufsichtsbehörden finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Den Datenschutzbeauftragten der HWK Münster erreichen Sie unter
Handwerkskammer Münster: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de, telefonisch unter +49 (0)251/5203-0 oder unter der Postadresse Handwerkskammer Münster, Datenschutzbeauftragter, Bismarckallee 1, 48151 Münster.
Angaben je Bieter
| Name der Firma (Bei einem Freiberufler oder Selbstständigen, dessen Einzelunternehmen keine Firma hat, ist „Einzelunternehmen Vorname Nachname (des Selbstständigen bzw. des Freiberuflers)“ einzutragen.): | ||
| Sitz der Firma Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | ||
| Straße: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Hausnummer: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Postleitzahl: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Ort: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Land: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Rechtsform (Bei einem Freiberufler oder Selbstständigen, dessen Einzelunternehmen keine Rechtsform hat, ist „Einzelunternehmen“ einzutragen.): | ||
| Registerangaben | ||
| [ ] Inländisches Register | ||
| [ ] Ausländisches Register | ||
| [ ] Keine Angaben möglich | ||
| Registergericht: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Registertyp: | Wählen Sie ein Element aus. | |
| Registernummer: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Umsatzsteuer-ID: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |