Anlage IV_Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.pdf

Rückbau von Gebäude 9 im Bundeswehr-Bauprogramm Unterkünfte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 11:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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SiGePlan - Einrichtungen / Maßnahmen SiGePlan nach nach BaustellV (Gültig in Verbindung mit dem Bauzeitenplan)
Datum: 26.07.2026
Bauvorhaben:Barnim-Kaserne Strausberg, Abbruch Gebäude 9 Umgehungsstraße 1, 15344 StrausbergBei Abweichungen von den im SiGe-Plan festgelegten Schutzmaßnahmen - ist in jedem Fall der SiGeKo zu informieren - sind alternative Maßnahmen mit dem SiGeKo abzustimmen
Bauherr:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
SiGeKo
Durchzuführende Arbeiten / Gewerke1.Baustelleneinrichtung/MedienversorgungAchtung ! Räumliche / zeitliche Überschneidungen
2.Vorbereitende Arbeiten/ Baustelleneinrichtung
3.Rückbau Geb. 9 mit begleitender Schadstoffsanierung und Entkernung
4.Rückbau Geb. 9 unterirdisch, Leitungskanäle, Verfüllung
5.Entsorgung
6.Rückbau Baustelleneinrichtung/Wiederherstellung Ursprungszustand/Abnahme
7.Probenahme und Analytik
BauablaufBauwoche
Stand: 26.07.20261234567891011121314151617
Der SiGe-Plan wird entsprechend Bautenstand an den Bauablaufplan angepasst und fortgeschrieben
Planung / VorbereitungGilt für alle oben angegebenen durchzuführenden ArbeitenverantwortlichVorschriften / Bestimmungen
Gefährdungsbeurteilung durchzuführender Arbeiten auf der Baustelle, Übergabe vor Aufnahme der Arbeiten an Bauleitung vor OrtAlle GewerkeArbSchG BetrSichV
Arbeitsmedizinische Vorsorge (von jedem Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anzubieten (Arbeitgeberpflicht)Alle GewerkeArbMedVV
Arbeitsdurchführungsanweisungen gemäß DGUV V38 § 17 unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung erstellenAlle GewerkeDGUV V 1 DGUV V 38 BetrSichV
Unterweisung der Mitarbeiter: Jährliche & baustellenbezogene Unterweisung in die Inhalte der erstellten Arbeitsanweisungen (ArbAnw) vor Aufnahme der jeweiligen ArbeitenAlle GewerkeArbSchG ArbAnw DGUV V 1 DGUV V 38
Arbeitsbeginn grundsätzlich erst nach täglicher Absprache mit räumlich / zeitlich parallel arbeitenden Gewerken - Festlegung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen (SiGePlan) - Tägliche Einweisung der Mitarbeiter in o. a. Absprachen / Sicherheitsmaßnahmen - Einhaltung von Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten gemäß ArbZGAlle GewerkeDGUV V 1 ArbZG

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Grundsätzliche Sicherheitsmaßnahmen für gewerkübergreifende Gefährdungen: Gültig für alle Gewerke
Gefährdungen aufgrund räumlich- / zeitlicher Überschneidungen. - Sollten Gewerke räumlich / zeitlich parallel arbeiten, gilt grundsätzlich: . - Arbeitstägliche Abstimmung / Absprachen mit anderen Gewerken . - Festlegung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen (SiGePlan) . - Tägliche Einweisung der Mitarbeiter in o. a. Absprachen / SicherheitsmaßnahmenAlle GewerkeD G U V V 1 D G U V V 9 A S R A 1 . 3 DGUV V 38
Stolper- / Sturzgefährdungen aufgrund unaufgeräumter Baustelle- unverzügliche Entsorgung von Restmaterialien / Müll in vorgesehene Behälter - Verkehrswege eindeutig definieren -Verkehrswege freihalten -Flucht- und Rettungswege kennzeichnen und freihalten -Sammelplätze kennzeichnen und freihalten -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnenAlle GewerkeBetrSichV DGUV V 1 DGUV V 9 ASR A 1.3 DGUV V 38
Gefahrstoffe (z.B. Lösemittel, Treibstoffe: Ex-Gefahr bei offener Flamme)G r u n d s ä t z l i c h g i l t : Keine Gefahrstoffe sondern Verwendung von Ersatzstoffen Falls unumgänglich, dann -Vorherige Absprache mit Bauleitung / SiGeKo -Räumlich (Absperren) / zeitliche Trennung von anderen Gewerken -Sicherheitsdatenblätter / Betriebsanweisungen vorhalten, darin vorgeschriebene Maßnahmen beachten -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnenAlle GewerkeGefStoffV TRGS 500 DGUV V 1 DGUV V 9 ASR A 1.3 DGUV I 209-004 GM A 041 GM A 042
Schweißen, Brennen, brandfördernde Arbeiten-Brand- und Explosionsgefahren beseitigen '-Feuerlöscheinrichtungen vorhalten und Brandwache stellen '-Schweißerlaubnis einholen ' -nicht entfernbare, brennbare Bereiche abdecken '-ausreichende Belüftung vorsehen '-Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnenAlle GewerkeD G U V V 7 9 D G U V R 1 0 0 - 5 0 0 A S R A 2 . 2 G M C 4 2 3
Gefährdungen durch umherfliegende / herabfallende Materialien-Arbeitsbereiche gegenüber unbeteiligten und anderen Gewerken absperren -Gefahrenbereich kennzeichnen -keine unbefugten Personen im GefahrenbereichAlle GewerkeBertrSichV DGUV V 1 DGUV V 9 DGUV V 38 ASR A 1.3

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Baustelleneinrichtung / Allgemeines
Lärm-die Baustelle ist Lärmbereich, es ist Gehörschutz vorzuhalten -Einsatz lärmarmer Geräte / Maschinen -ab einem Expositionswert von 85 dB bzw. einem peak von 135 dB ist Gehörschutz zu tragenAlle GewerkeDGUV V 1 DGUV V 6
BrandschutzBei Arbeiten mit offener Flamme / Funkenbildung! -geprüfte / gewartete Feuerlöschausrüstung vor Ort -Funkenbildung vermeiden bzw. angtrenzende Bereiche vor Notruf-Nummer 112 Funkenflug schützen -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnenbetroffene GewerkeDGUV V 1 DGUV V 9 ASRA 1.3 ASRA 2.2 GM A 021
DGUV V 1
Erste Hilfe-Verbandkasten -Telefon Notruf-Nummer 112 -Verbandbuch -ausgebildete Ersthelfer vor OrtAlle GewerkeDGUV I 204-006 ASR A 4.3 GM A 004
BaustromNutzung von mit FI abgesicherter Stromquelle -Baustromverteiler oder -Ersatzstromerzeuger Tägliche Prüfung auf Auslösung inkl. Dokumentation Monatliche Messung auf Auslösewert inkl. Dokumentationbetroffene Gewerke -Erster auf Baustelle -ElektrikerDGUV V 3 DGUV I 203-004 DGUV I 203-005 DGUV I 203-006 GM A 171 GM A 172
Beleuchtung-Allgemeinbeleuchtung der Verkehrswege und Arbeitsplätze in dunkler Jahreszeitbetroffene Gewerke - Erster auf der BaustelleDGUV V 1 D G U V V 38 GM A 024
Sozialräume / WC / Waschgelegenheit / SWA (sofern vorhanden)- T o i l e t t e n - u n d W a s c h a n l a g e n / S W A / Sozialräume -Räumlichkeiten müssen auf mind. 21° C beheizt werden können (Duschen während Benutzungsdauer auf 24° C) -Sauber halten!Betreiber, alle GewerkeArbStättV D G U V V 1 A S R A 4 . 1 ASR A 4.2 GM A 025
Baustellensicherung- Montage verschraubter Bauzaun - Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen - Zufahrt: Bauzaun beim Verlassen der Baustelle verschließenbetroffene Gewerke - Letzter auf der BaustelleDGUV V 1 D G U V V 9 ASR A 1.3

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Verkehrs- / Fluchtwege-Flucht- u. Rettungswege in jedem Fall freihalten -Arbeitsplätze u. Verkehrswege sicher begehbar einrichten, ggf. beleuchten und erhalten (Sturz-, Stolper- und Rutschstellen vermeiden; Standsicherheit gewährleisten) -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnenAlle GewerkeArbStättV DGUV V 1 DGUV V 9 ASR A 1.3 GM A 026
Entsorgung / Abfuhr von Restmaterial / Müll-unverzügliche Entsorgung in geeignete Behältnisse -Schadstoffe separat verpacken -Container bei Staubentwicklung abdeckenAlle GewerkeDGUV R 101-004 DGUV I 209-004
PSA (Persönliche Schutzausrüstung)Auf der Baustelle sind Helm, Sicherheitsschuhe, Warnkleidung, Augen-/ Lärm-, Atemschutz, etc. zu stellen (Arbeitgeberpflicht) und zu tragen (Mitarbeiterverantwortung)Alle GewerkeDGUV V 1
PSA Asbestsanierung und Dekontamination (KMF, PAK) (Persönliche Schutzausrüstung)Zusätzlich zur Grundausrüstung ist nach den Festlegungen der GFA zu tragen: - Bausicherheitsgummistiefel gemäß EN 345-1, S5, mit Zehenkappe für Außenarbeiten, - Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 und DGUV-R 112-195. Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm). Beständiges Material ist auch Nitrilkautschuk mit einer Dicke von mindestens 0,45 mm. Für kurzzeitige Arbeiten, z.B. Probenahme oder Arbeiten mit geringer Expositionsgefahr können auch Nitrilhandschuhe verwendet werden. - Einwegschutzanzug CE-Kat. III Typ 5, 6, welcher arbeitstäglich, bei Beschädigung, grober Verschmutzung und Durchnässung häufiger zu wechseln ist (z.B. Einwegschutzanzug [TYVEK Classic Plus]. - Atemschutz mit Halbmasken, Partikelfilter P 2, Maske mit Gebläse und Partikelfilter TM1PAsbest- sanierung Dekontami- nation (KMF, PAK)ArbMedVV DGUV V 1 DGUV R 101-004 DGUV R 112-190 GM A 513 TRGS 519 TRGS 521 TRGS 524
PSA PCB-Sanierung (Persönliche Schutzausrüstung)Zusätzlich zur Grundausrüstung ist nach den Festlegungen der GFA zu tragen:PCB- Dekontaminat- ionArbMedVV DGUV V 1 DGUV R 101-004 DGUV R 112-190 GM A 513 TRGS 524
- Bausicherheitsgummistiefel gemäß EN 345-1, S5, mit Zehenkappe für Außenarbeiten, - Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 und DGUV-R 112-195. Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm). Beständiges Material ist auch Nitrilkautschuk mit einer Dicke von mindestens 0,45 mm. Für kurzzeitige Arbeiten, z.B. Probenahme oder Arbeiten mit geringer Expositionsgefahr können auch Nitrilhandschuhe verwendet werden. - Einwegschutzanzug CE-Kat. III Typ 5, 6, welcher arbeitstäglich, bei Beschädigung, grober Verschmutzung und Durchnässung häufiger zu wechseln ist (z.B. Einwegschutzanzug [TYVEK Classic Plus]. - Atemschutz mit Halbmasken, Kombinationsfilter A2-P3, Kennfarbe braun-weiß
PSA gA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahr-nur geprüfte PSA verwenden - L e bensdauer beachten (siehe Produkt- und Herstellerangaben)betroffene GewerkeDGUV V 38 DGUV R 112-198 DGUV R 101-005 DGUV I 212-870 GM E 601

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Arbeiten an elektrischen Anlagen Durchführung nur durch Elektrofachkräfte (Elektriker) gemäß der DGUV V 3 5 Sicherheitsregeln Elektriker DGUV V 9 -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen ASR A 1.3Durchführung nur durch Elektrofachkräfte (Elektriker) gemäß der 5 Sicherheitsregeln -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnenElektrikerDGUV V 3 DGUV V 9 ASR A 1.3
Herabfallendes Material-Gefahrenbereich absperren -Gefahrenbereich kennzeichnen / keine unbefugten Personen im GefahrenbereichAlle GewerkeDGUV V 1 DGUV V 38
Baugruben / Fundamentrückbau / Schacht- und Kanalrückbau-Standsicherheit der Baugrube ist nachzuweisen -Standsicherheit des Arbeitsbereiches für Tiefbaugeräte ist zu gewährleisten -Abböschung entsprechend Bodenverhältnissen / Ausführungsplanung -unbelasteten Schutzstreifen beachtenb e t r o f f e n e G e w e r k eD G U V V 3 8 DGUV R 101-008 DIN 4124 GM C 461 GM B 100
Kampfmittelverdächtige Gegenstände-Arbeiten einstellen, Gefahrenbereich verlassen, -Funde sind umgehend zu melden bei der Polizei (Tel. 110), -Bis zum Eintreffen der zuständigen Behörde nicht berühren, -Fundstelle markieren, sich nähernde Personen warnen!betroffene GewerkeKampfmV
Eingesetzte Betriebsmittel / Arbeitsverfahren
Abbrucharbeiten allgemein-Organisatorische Vorbereitung - Abbruchanweisung => Festlegung Abbruchverfahren und -reihenfolge -Gefährdungsbeurteilungen - aktenkundige Unterweisungenb e t r o f f e n e GewerkeDGUV V1 DGUV V 38 D G U V R 1 0 1 - 6 0 3 ArbMedVV TRLV GM C 301
Elektrische Betriebsmittel-nur für Baustellen zugelassene Betriebsmittel und Leitungs- verlängerungen (H07-RNF bzw. mindestens gleichwertig) verwenden -nur einwandfreie und geprüfte (Prüffristen beachten!) Betriebsmittel und Leitungsverlängerungen verwenden - bei mehr als 1000 W Anschlusswert Kabeltrommeln komplett ausrollenAlle GewerkeDGUV V 3 GM B 171 GM B 172 GM B 173
Leitern-nur für kurzfristige, mit einer Hand ausführbare Arbeiten zulässig -nur einwandfreie, auf sicheren Zustand geprüfte Leitern verwendenbetroffene GewerkeBetrSichV DGUV V 38 DGUV I 208-016 GM B 131 GM B 132

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Hochgelegene Arbeitsplätze-Seitenschutz, Umwehrungen -Anseilschutz (Anschlagpunkte) -Abdeckungen -Hubarbeitsbühnen (Aufstieghilfen)betroffene GewerkeArbStättV DIN 4420 DGUV V 38 BetrSichV
Bagger, Erdbaumaschinen,-nur geschulte und schriftlich bestellte Geräteführer -nur geprüfte Maschinen benutzen -Standsicherheit gewährleisten -Sicherheitsabstände zu Grubenrändern / Böschungskanten einhalten -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen oder -Aufsichtspersonal einsetzen (nach Möglichkeit Kamerasysteme nutzen)betroffene GewerkeBetrSichV DGUV V 38 DGUV R 100-500 DGUV R 101-008 DGUV I 201-029 GM B 181 bis GM B 184
Krane / Anbaukrane inkl. Lastaufnahmeeinrichtungen-Verkehrssicherung -Standsicherheit gewährleisten -Schwenkbereich festlegen -Sicherheitsabstände einhalten -ordnungsgemäßes Anschlagen der Lasten -ausgebildeter und vom Unternehmer schriftl. bestellter Kranführer -geprüfte / einwandfreie Anschlagmittel -Aufsichtspersonal für Be- / Entladung, Transportvorgänge und Montagearbeiten (Errichtung BE) -Gefahrenbereich absperren / kennzeichnenbetroffene GewerkeBetrSichV DGUV V 38 DGUV R 100-500 DGUV R 101-008 DGUV I 201-029 GM B 161 GM B 181 GM B 182 GM B 183 GM B 184
Material anliefern, abladen, aufladen, lagern-geeignete Geräte / Lastaufnahmemittel -Standsicherheit gewährleisten -Platzverhältnisse beachten -ggf. von BL / öBÜ festgelegte Lagerflächen / Bereitstellungsflächen lt. BaustelleneinrichtungsplanBauleitung öBÜ alle GewerkeBetrSichV ArbStättV DGUV V 1 DGUV V 9 ASR A 1.3
Handmaschinen-nur einwandfreie und regelmäßig geprüfte Betriebsmittel verwenden -Niemals mit beschädigten oder entefrnten Schutzvorrichtungen arbeiten!alle GewerkeBetrSichV DGUV V 38
Druckbehälterflaschen-Transport / Lagerung: abgeschraubte Armatur und mit Ventildeckeln gesichert -gegen Wegrollen / Umfallen sichern -gegen Stöße sichern -Rauchen / offenes Feuer verbotenbetr. GewerkeTRBS 3145 TRGS 725

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