Rohbauarbeiten für einen Neubau
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Diakoniewerk Wilhelmshof e.V.
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 01.04.2026
- CPV-Codes
- Bauleistungen im Hochbau (45210000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 223760-2026
- Verfahrensnummer
- 019d3eef-51aa-401e-99e7-2da4e48ce5c8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Diakoniewerk Wilhelmshof e.V. schreibt Rohbauarbeiten für ein Bauprojekt in Stendal aus. Der Leistungsumfang umfasst Erdarbeiten, Bodenplatten, Mauerwerksarbeiten sowie Stahlbetonarbeiten. Die Vergabe erfolgt als ein Los.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rohbauarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rohbauarbeiten
550 m Grundleitungen, 120 m³ Bodenaushub, 2.300 m² Sauberkeitsschicht, 2.300 m² Stahlbetonbodenplatte, 2.500 m² Filigrandeckenelemente, 450 m³ Ortbeton, 80 t Betonmattenstahl, 10 t Betonstabstahl, 1.200 m² Außenmauerwerk, 340 m³ Giebelmauerwerk, 1.900 m² Innenwände KS-Mauerwerk, 2.200 m² Abdichtung Bodenplatte, 360 m² Abdichtung Außenwand
Frist: 04.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß Ausschreibungsunterlagen
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
gemäß Ausschreibungsunterlagen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 455149-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.