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Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen EU
Hinweis Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allge- meine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat es unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe darauf hinzuwei- sen. Es ist der Kommunikationsweg entsprechend den Vorgaben in der Aufforderung zur Abgabe ei- nes Angebotes, Punkt 2 zu verwenden. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbe- werbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem vom Auftraggeber angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die vom Auftraggeber vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von ihm be- stimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheits- preise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen um- legt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrech- nungssumme gewährt werden, an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind und dieses mit dem Angebot eingereicht wird. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsab- gabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind.
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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelprei- sen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzuge- ben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der die Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmäch- tigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbind- lich vertritt
- dass die Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaf- ten, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebil- det haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, tech- nische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind die hierfür vorge- sehenen Leistungen/Kapazitäten und die Namen der anderen Unternehmen soweit möglich mit dem Angebot, spätestens jedoch auf Verlangen des Auftraggebers zu benennen.
Der Bieter hat zu einem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unter- nehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist dann gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung
7.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunterneh- men e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei präqualifizierten Unternehmen kann auf die Prüfung der Eignung der benannten anderen Unter- nehmen verzichtet werden, da diese präqualifizierten Unternehmen sich verpflichtet haben, nur präqualifizierte andere Unternehmen oder solche, die die Voraussetzungen für die Präqualifizierung erfüllen, einzusetzen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind nur bei begründeten Zweifeln an der Eignung der vor- gesehenen anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder die EEE, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vor- zulegen, mitunter ergänzt durch die Bescheinigungen zuständiger Stellen. Sind die anderen Unter- nehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot
-
entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen"
-
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nr. 6 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklä- rungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
7.2 Nichtoffenes Verfahren/Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, kann bei präqualifizierten Unternehmen auf die Prüfung der Eignung der benannten anderen Unternehmen verzichtet werden, da diese präquali- fizierten Unternehmen sich verpflichtet haben, nur präqualifizierte andere Unternehmen oder sol- che, die die Voraussetzungen für die Präqualifizierung erfüllen, einzusetzen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind nur bei begründeten Zweifeln an der Eignung der vor- gesehenen anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen und Bescheini- gungen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen bzw. die Nummern anzugeben, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ bzw. in der EEE genannten Be- scheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgese- hen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unterneh- men vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unter- nehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikati- onsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eig- nung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
7.3 Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deut- sche Sprache dem Angebot beizufügen.
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