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Rohbauarbeiten für den Umbau einer Grundschule in Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 15:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: fbhh-evergabe.web.hamburg.de

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VERGABEUNTERLAGEN

Maßnahme: Umbau

Leistung: Döhrnstraße 42 - Rohbau

Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 487-26 AS

Öffentliche Ausschreibung (VOB)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland

24.09.2026

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Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3

6-000_Landesrecht_11 2024........................................................................................................................... 3

6-040_SBH_GMH Anlage Angebot_07 2024................................................................................................... 7

6-050_Teilnahmebedingungen (TNB)_04 2023............................................................................................... 10

6-060_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_04 2023............................................................................... 13

6-070_Besondere Vertragsbedingungen (BVB)_02 2024.1 SBH.................................................................... 15

6-100_Antrag Nachunternehmereinsatz_04 2023........................................................................................... 19

6-101_Erklärung des Nachunternehmers_04 2023......................................................................................... 21

6-110_Bietergemeinschaft_04 2023................................................................................................................ 24

6-130_Preisermittlungsblatt 1_04 2023............................................................................................................ 25

6-131_Preisermittlungsblatt 2_04 2023............................................................................................................ 29

6-030 SBH GMH_Eignung National_11 2024.................................................................................................. 30

7-010 Bürgschaft 01/18.................................................................................................................................... 38

Der Auftragnehmer................................................................................................................................... 38

Datenschutzerklärung SBH eVergabe............................................................................................................. 39

Merkblatt Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten.............................................................................. 44

6-020_SBH National Anlage zur Information zur Ausschreibung 04 2023.4.................................................... 49

Merkblatt Umsatzsteuer SBH + GMH Stand 11.04.2024................................................................................. 54

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 55

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 101

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 102

Anlagen.................................................................................................................................................................... 103

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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

AuftragsnummerSBH VOB ÖA 487-26 AS
MaßnahmeUmbau
AuftragsbezeichnungDöhrnstraße 42 - Rohbau
AuftragsbeschreibungHinweis: Für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Umbau von Küche mit Essenseinnahmeflächen, von Verwaltungsflächen und Fluren sowie von Klassenräumen im Rahmen des Ausbaus zur 5-zügigkeit der Grundschule in 3 Bauabschnitten --------------- Hier: Rohbau --------------- - allgemeine Baustelleneinrichtung - Herstellung div. Türöffnungen im Gebäude und einer Türöffnung im Außenmauerwerk - Abbruch von tragenden Wänden / Herstellung größerer Durchbrüche inkl. statischer Zwischenabfangungen aus Stahlprofilen durch alle Geschosse - 20 m Bodenschlitze Sohle inkl. anschließendes Verschließen - 30 m² Sohlenabdichtung - Herstellung div. Durchbrüche im Bestandsmauerwerk - 375 m² Putzarbeiten nach Putzabbruch - div. Ausbesserungen in vorhandenen Putz - 475 m² Ausbesserung Strohputzdecke mit F30 Anforderung

AUFTRAGSDAUER

Beginn
Ende
Anmerkungenvoraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. 4. Quartal 2026; Fertigstellung ca. 2. Quartal 2028

VERFAHREN

AuftraggeberSBH | Schulbau Hamburg
Liefer-/Ausführungsort22529 Hamburg
LeistungsartBauleistung
VergabeartÖffentliche Ausschreibung (VOB/A)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise VergabeNein
Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben werden kann
ZuschlagskriteriumNiedrigster Preis

ANGEBOTE

NebenangeboteNebenangebote sind nicht zugelassen
NachlassJa
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieterportal.hamburg.de
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

TERMINE

BEKANNTMACHUNG

Bekanntmachung

ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Frist Bieterfragen07.10.2026 23:59
Angebotsfrist16.10.2026 10:00:00
Bindefrist13.11.2026

HINWEISE

Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.

Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme enthält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu 1

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dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.

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Hinweise auf das Landesrecht

der Freien und Hansestadt Hamburg

für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau

Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B muss ein Auftragnehmer bei seiner Leistungsausführung die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen beachten. Für die Ausführung von Bauleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH; nachfolgend auch Auftraggeberin) gelten landesrechtliche Bestimmungen, die ihre Auftragnehmer nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B beachten müssen. Die insoweit wichtigsten Landesgesetze sind: • Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) macht konkrete Vorgaben zu

  • Tariftreue und Mindestlohn (§ 3 Abs. 1 und 2 HmbVgG),
  • Leiharbeitskräften (§ 3 Abs. 3 HmbVgG),
  • sozialverträglicher Beschaffung (§ 3a HmbVgG),
  • umweltverträglicher Beschaffung (§ 3b HmbVgG),
  • Mittelstandsförderung (§ 4 HmbVgG),
  • Nachunternehmern (§ 5 HmbVgG),
  • Angebotswertung (§§ 6 und 7 HmbVgG),
  • Kontrollrechten der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG),
  • Sanktionen bei Pflichtverstößen des Auftragnehmers (§ 11 HmbVgG). • Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Auftraggeberin, bestimmte Verträge im Informationsregister zu veröffentlichen und beantragte Auskünfte zu erteilen.

Die Vorgaben dieser Landesgesetze sind bei der Vergabe vom Bieter und bei der Ausführung der Bauleistungen vom Auftragnehmer wie folgt zu beachten:

1 Umweltschutz (§ 3b HmbVgG) Die Anforderungen an eine umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG sind für den Baubereich in Ziffer 6.9.3 des Bauhandbuchs VV-Bau geregelt. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat ein Auftragnehmer die durch seine Arbeiten her- vorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitergehende Vorgaben bleiben unberührt.

2 Nachunternehmer (§ 5 HmbVgG) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur ausnahmsweise zulässig, weil ein Auftragnehmer die Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, grundsätzlich selbst auszuführen hat (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B). Nachunternehmer sind alle Unternehmen, denen der Auftragnehmer (Teil-)Leistungen überträgt, unabhängig von ihrem Unterordnungsgrad. Dazu zählen auch mit dem Auftragnehmer verbundene, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständige Unternehmen (z.B. Tochter-/Schwestergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen). §5 HmbVgG statuiert besondere Anforderungen an die Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer. Bei jedem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern treffen den Bieter bzw. Auftragnehmer die nachstehenden Pflichten. Eine Pflichtverletzung kann insbesondere zu Vertragsstrafe und Kündigung führen. Die Haftung des Auf- tragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt vom Nachunternehmereinsatz unberührt.

2.1 Vorherige Zustimmung der Auftraggeberin Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 HmbVgG darf ein Bieter/Auftragnehmer eine (Teil-)Leistung nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn die Auftraggeberin im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Mithin bedarf jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel von Nachunternehmern der vorherigen schriftlichen Zustim- mung der Auftraggeberin. Die Einwilligung muss der Bieter/Auftragnehmer vorab mit Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragen, dem der Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Eine Vergabestelle prüft vor Erteilung ihrer Zustimmung bei jedem Nachunternehmer stets das Vorliegen der Eig- nung und der Ausführungsbedingungen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbVgG). Liegen Ausschlussgründe vor, kann sie seine Auswechslung verlangen.

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Die jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind in den Vordrucken Antrag Nachunternehmer- einsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten, die Bieter/Auftrag- nehmer und jeder Nachunternehmer ausfüllen und unterzeichnen müssen. Ist der Nachunternehmer eine Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied die Erklärungen abgeben und Nachweise vorlegen.

2.2 Informations- und Nachweispflichten des Auftragnehmers Bei jedem Nachunternehmereinsatz muss der Bieter bzw. Auftragnehmer folgende Informations- und Nachweis- pflichten beachten: Bei Angebotsabgabe muss er im Vordruck Angebot (Anlage 6-040) die konkreten (Teil-)Leistungen nach Art und Umfang benennen, die er an Nachunternehmer weitergeben will (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbVgG). Das gilt auch, wenn vom Nachunternehmer nur unwesentliche Teile der Leistung ausgeführt werden sollen. Im Fall der Eignungsleihe über einen Nachunternehmer (zulässig bei europaweiten Vergaben nach § 6d EU VOB/A und im Unterschwellenbereich, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfä- higkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt) muss ein Bieter schon bei Abgabe des Angebots bzw. Teilnahmeantrags den/die Nachunternehmer (Eig- nungsleiher) namentlich benennen und alle weiteren eignungsrelevanten Angaben zum Nachunternehmer im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) machen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind zusammen mit Teilnahmeantrag bzw. Angebot (Anlage 6-040) einzureichen. In den anderen Fällen (bei Vergaben ohne Eignungsleihe) muss der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle weitere Angaben zu seine(n) Nachunternehmer(n) auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6- 100)machen (z.B. jeden Nachunternehmer namentlich benennen, die Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter angeben, die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweisen, usw.). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin alle erforderlichen Nachweise verlangen (vgl. § 4 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B). So können insbesondere zur Eignungsprüfung sämtliche Nachweise vom Nachunternehmer verlangt wer- den, die auch vom Bieter gefordert wurden. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)legen fest, wann welche Erklärungen und Nachweise vom Bieter und seinem/n Nachunternehmer(n) abzuge- ben bzw. vorzulegen sind. Sie sind vollständig vom Bieter und jedem Nachunternehmer ausgefüllt mit allen gefor- derten Nachweisen binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforderung der Vergabestelle abzugeben (Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Im Zuschlagsschreiben sind die zugelassenen Nachunternehmer mit ihren Leistungsanteilen konkret aufgeführt. Diese Vorgaben sind Vertragsbestandteil, ein Auftragnehmer darf davon nicht eigenmächtig abweichen. Nach der Auftragserteilung stimmt die Auftraggeberin einem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern nur ganz ausnahmsweise zu, wenn der Auftragnehmer mit seinem Antrag auf Zustimmung die besonderen Umstände nachweist, die den Einsatz/Wechsel des Nachunternehmers erfordern, und sämtliche Nachweise für seinen Nach- unternehmer vorlegt (vgl. § 5 Abs. 2 HmbVgG).

2.3 Eignung des Nachunternehmers Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung: Ein Bieter/Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bzw. nicht ausgeschlossen sind (vgl. § 2 VOB/A (EU); § 5 Abs. 2 HmbVgG). Dazu gehört u.a., dass der Nachunternehmer keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A). Der Bieter/Auftragnehmer kann für Nachunternehmer, die in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. PQ-Verzeichnis) eingetragen sind, eine PQ-Nummer im Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) angeben. Jeder Nachunternehmer muss eine Selbstauskunft abgeben, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder § 21 AEntG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt wurde (Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Der Bieter bzw. Auftragnehmer muss als Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Ver- fügung stehen, eine Verpflichtungserklärung seines Nachunternehmers vorlegen. Diese Erklärung, mit der sich der benannte Nachunternehmer verpflichtet, die (Teil-)Leistung im Falle der Auftragserteilung an den Bieter zu erbrin- gen, ist im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten.

2.4 Ausführungsbedingungen Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu den Ausführungsbedingungen: Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, seinem/n Nachunternehmer(n) die Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG):

  • Ein Nachunternehmer muss ihm übertragene Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen (§ 4 Abs. 8 VOB/B). Eine unumgängliche Weitervergabe übertragener Leistungen an einen Nach-Nachunternehmer muss der Bieter bei der Auftraggeberin auf gesondertem Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beantragen.

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  • Jeder Nachunternehmer muss durch Vorlage der Unterlagen des § 7 Abs. 2 HmbVgG (Freistellungsbescheini- gung nach § 48b EStG, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial- kasse, ggf. Bescheinigung in Steuersachen) nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur voll- ständigen Entrichtung von Steuern und Beiträgen nachkommt (§ 5 Abs. 2 HmbVgG).
  • Jeder Nachunternehmer muss die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn erklären (§ 3 HmbVgG).
  • Erforderlichenfalls muss jeder Nachunternehmer eine gesonderte Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernar- beitsnormen abgeben (§ 3a HmbVgG).
  • Der Bieter/Auftragnehmer muss seinem Nachunternehmer die Pflicht auferlegen, vollständige und prüffähige Ent- geltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge, auf Verlangen der Auftraggeberin auf eigene Kosten und binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle, bereitzuhalten und zu erläutern (§ 10 Satz 2 HmbVgG). Zudem muss der Bieter bzw. Auftragnehmer die weiteren Pflichten des § 5 Abs. 4 HmbVgG beachten:
  • Er muss bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen, soweit dies mit der ver- tragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist.
  • Er muss seine Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
  • Er muss die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer zum Vertragsinhalt machen.
  • Er darf seinen Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und der Auf- traggeberin vereinbart sind; auf Verlangen der Auftraggeberin hat er dies nachzuweisen.

2.5 Kontrollen durch den Auftragnehmer Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§ 3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG durch seine(n) Nachunternehmer zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Insbesondere muss er prüfen, ob die Angebote seiner Nachunternehmer unter Einhaltung von Tariftreue und Min- destlohn kalkuliert sind. Und er muss sich von seinen Nachunternehmern die erforderlichen Rechte vertraglich einräumen lassen, um die Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (Sozialgesetzbuch Drittes Buch; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz; Arbeitnehmerentsendegesetz) durch die Nachunternehmer prüfen und überwachen zu können. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten nur zum Teil die dazu erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Zur Bestätigung aller Erklärungen und Angaben wird gegebenenfalls ein Gewerbezentralregisterauszug gemäß §150a Gewerbeordnung angefordert (Abrufe aus dem GZR sind noch bis zum 31.05.2025 möglich). Dazu und für eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des BKartA gem. § 6 Abs. 1 WRegG) muss der Bieter die erforderlichen Daten seines Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) angeben. Damit die Vergabestelle die Angemessenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann, muss der Bieter die Vorlage des Preisermittlungsblatts 1 (Anlage 6-130) und bei entsprechen- der Anforderung durch die Auftraggeberin in Ziffer 5.2 der Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) das Preis- ermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) seines Nachunternehmers sicherstellen; der Vordruck Erklärung des Nachunter- nehmers (Anlage 6-101) enthält die diesbezügliche Verpflichtung des Bieters.

3 Leiharbeitskräfte Die Vorgaben des § 3 Abs. 3 HmbVgG sind wie folgt umzusetzen: Nach § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Be- trieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig. Der Auftragnehmer muss dies beachten und die Nachunternehmer darauf hinweisen und kontrollieren.

4 Kontrollen der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG) Die Auftraggeberin ist nach § 10 Satz 1 HmbVgG berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen (insbesondere zu Tariftreue, Min- destlohn und Nachunternehmereinsatz) zu überprüfen. Sie kann nach § 10 Satz 2 Nr. 1 HmbVgG insbesondere die Vorlage von vollständigen und prüffähigen Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer verlangen (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030) und beide Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und Anlage 6-101)). Die Auftraggeberin führt diese Kontrollen durch ihre Mitarbeiter insbesondere der „SOKO Bau“ durch.

5 Vertragsstrafe für Gesetzesverstöße 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG dafür zu sorgen, dass bei der Leistungsaus- führung keine illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das AEntG stattfindet und die Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Satz 2 HmbVgG eingehalten werden. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auch auf das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter, die er mit der Leistungsausführung beauftragt hat (Nachunternehmer) oder die ihrerseits von einem Nachunterneh- mer – gleich welchen Unterordnungsgrads – beauftragt wurden (Nach-Nachunternehmer).

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5.2 Begehen der Auftragnehmer oder eine sonstige in Nr. 5.1 genannte Person bzw. dessen/deren Erfüllungsgehilfe bei der Leistungsausführung einen Verstoß gegen

  • die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
  • die Regelungen zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
  • eine der Pflichten beim Einsatz von Nachunternehmern nach § 5 HmbVgG (vgl. Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100)) oder
  • die Pflicht zur Bereithaltung von Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten und von Verträgen nach § 10 HmbVgG (vgl. Nr. 2.4 und Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) kann die Auftraggeberin vom Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ein Prozent der Abrechnungssumme je Verstoß, höchstens jedoch fünf Prozent der Abrechnungssumme, verlangen (vgl. § 11 Abs. 1 HmbVgG). Die Abrechnungssumme ist die nach der Schlussabrechnung geschuldete Vergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte, Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe ist auch zu entrichten, wenn ein Nachunternehmer oder ein Nach-Nachunternehmer jeden Un- terordnungsgrades den Verstoß begangen hat und dies dem Auftragnehmer bekannt war oder hätte bekannt sein müssen oder über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) zugerechnet werden kann. 5.3 Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe verjährt fünf Jahre nach Abnahme.

6 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Der Vertrag unterliegt dem HmbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von der möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Transparenz- portal oder der Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird der Vertrag im Transparenzportal veröffentlicht, ist mit der Ausführung nicht vor Zugang einer gesonderten Aufforderung durch die Auftraggeberin gemäß Ziffer 2.1 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6- 070)zu beginnen. Vorzeitige Leistungsausführungen, Vorbereitungshandlungen sowie Materialbestellungen erfol- gen auf alleiniges Risiko des Auftragnehmers; eine Kostenerstattung durch die Auftraggeberin ist ausgeschlos- sen.

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

Angebot

Umbau Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 487-26 AS

Leistung: Döhrnstraße 42 - Rohbau

1 Ich/Wir Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben (unten Nr. 3) an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Bestandteil dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: -die landesrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) -die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050) -die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) -die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) -die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen -die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) -die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)

3 Preisangaben

Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen. Das gilt auch für Nachträge, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die Vertragsleistung zu bilden sind. Änderungssätze bzw. Erstattungsbeträge bei vereinbarter Gleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

3.1 Bei fehlender Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EuroPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Summe Angebot%

3.2 Bei Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EuroPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Summe Los 1%
Summe Los 2%
Summe Los 3%

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

Summe Los 4%
Summe Los 5%
Summe Los 6%
Summe Los 7%
Summe Gesamtangebot

3.3 Sonderregelung bei Auf- und Abgebotsverfahren:

Angebot zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses mit einem Abgebot von % Aufgebot von %

Angebot für zur Leistungserfüllung erforderliche, zusätzliche Leistungen ohne Preisvorgabe:

Lohn-/Gehaltsgruppe („Berufsgruppe“ laut Tarifvertrag)geschätzte Anzahl Stunden pro LosVerrechnungssatz EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch BieterGesamtbetrag EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter
1. 2. 3. 4. 5.Auszubildende a) im 1.Jahr b)im 2.Jahr c)im 3.Jahrxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

Hinweis: Im Verrechnungssatz sind Lohn-/Gehaltskosten, Lohn-/Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkosten- anteile und Gewinn enthalten. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gesondert vergütet.

3.4 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl

4 Ich/Wir erkläre(n), dass

• die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil dieses Angebots sind;

• alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern sie nicht in den Vordrucken Eignung (Anlage 6-030) und Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) als Leistungen anderer Unternehmen ausdrücklich bezeichnet sind.

Die folgenden (Teil-)Leistungen werden an Nachunternehmer vergeben:

Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen

Entsprechend der Vorgabe in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) werden die zwei Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) diesem Angebot beigefügt. nach der gesonderten Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.

• zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind;

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

• bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der Auftraggeberin verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird;

• das im Leistungsverzeichnis der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung der Auftraggeberin mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde;

• falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst;

• der zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über ausreichende baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach der Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden bei der Auftragserteilung vorgelegt.

5 Die Vergabestelle möge etwaige Kontaktaufnahmen richten an:

E-Mail-Adresse:

Telefax Nr.:

Telefon-Nr.:

6 Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung in diesem Vordruck den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en)

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

Teilnahmebedingungen (TNB)

für die Vergabe von Bauleistungen

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist selbst für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Bei Nutzung eines elektro- nischen Vergabemanagementsystems muss der Bieter die Aktualität seiner verwendeten Software sicherstellen. 3.3 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergebestelle bestimmten Form einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Vergabestelle darf vom Bieter eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten verlangen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 3.4 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zu- sammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Gesamtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag zum geltenden Steuersatz ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheits- preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die geforderten Preise, § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (EU). Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, § 16a Abs. 2 S. 2 VOB/A (EU). Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung zum Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot Alle Unterlagen, die vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

5 Nebenangebote 5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Nebenange- bots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbe-

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

dingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sind Nebenangebote zugelassen und für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass -die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, -die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, -die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind, und -die erforderliche Transportgenehmigung (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegt. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die von der Auftraggeberin unmittelbar zu tragen sind. 5.6 Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den für das Hauptangebot erstellten anzupassen und mit dem Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.

6 Bietergemeinschaften 6.1 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller ihrer Mitglieder auf dem Vordruck Bieterge- meinschaft (Anlage 6-110) abzugeben. 6.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Teilnahme oder zur Angebotsab- gabe aus den aufgeforderten oder aus aufgeforderten und nicht aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.

7 Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitskräften Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle benennen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind vorzulegen. Es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).

8 Eignung 8.1 Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6a VOB/A (EU), § 7 HmbVgG) in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen. Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).

8.2 Die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen, die die Eigenerklärung ergänzen oder bestätigen, sind zu dem in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) bestimmten Zeit- punkt vorzulegen. Sind sie nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

8.3 Präqualifizierte Unternehmen (Bieter und Nachunternehmer) führen ihren Eignungsnachweis durch Angabe der Nummer ihrer Eintragung in die Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (Präqualifi- kationsverzeichnis) im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) bzw. Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100). Im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthaltene, geforderte Informationen sind zusätzlich als Einzelnachweise vorzulegen.

8.4 Beruft sich ein Bieter in zulässiger Weise auf die Eignung eines anderen Unternehmens, sind die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) entsprechenden Erklärungen (und ggf. die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) abzugeben.

8.5 Ein Bieter hat auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle alle Nachweise / Angaben / Unterlagen, die von ihm gefordert werden, auch für seine/n Nachunternehmer vorzulegen.

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9 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Teilnahmebedingungen mit folgender Maßgabe:

9.1 Das Angebot darf nur enthalten

  • die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in Prozent,
  • die Angabe der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
  • sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen. Auf Verlangen hat der Bieter die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

9.2 Nebenangebote und Leiharbeitskräfte sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen; Nummer 5 ist auf diese Vergabeverfahren nicht anzuwenden.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

TEIL A: Regelungen für die Bauaufträge der Freien und Hansestadt Hamburg

1 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.

2 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, in- ternationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung insbesondere die landesrechtlichen Regelungen der Auf- traggeberin zu beachten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2), die im Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) aufgeführt sind. Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer unverzüglich jede Änderung der im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (z.B. Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft) der Auftraggeberin mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig zu informieren, wenn die weitere Bauausführung eine Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit einer (Teil-)Leistung erschwert (§ 4 Abs. 10). In diesem Fall sind auf der Baustelle gemeinsam Feststellungen über den Zustand der (Teil-)Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung vorzunehmen, die der Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3).

4 Kündigung (§ 8) Die Auftraggeberin ist nach § 8 VOB/B und § 314 Bürgerliches Gesetzbuch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.

5 Abnahme (§ 12) Die Auftraggeberin verlangt eine förmliche Abnahme (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1). Der Auftragnehmer erklärt bei der Abnahme, dass er die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bei der Ausführung der übertragenen Leistung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 beachtet hat und insbesondere gegen ihn oder seine/n Erfüllungsgehilfen (z.B. Nachunternehmer oder Nach-Nachunternehmer) kein Ordnungswidrig- keitsverfahren, Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren anhängig war oder ist (Vordruck Abnahme (Anlage 7-040)).

6 Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel einzureichen. Diese müssen die An- gaben nach § 15 Abs. 3 enthalten. Die Originale der Stundenlohnzettel werden an den Auftragnehmer zurückge- geben, die Auftraggeberin behält bescheinigte Durchschriften. Stundenlohnrechnungen sind entsprechend den Stundenlohnzetteln aufzugliedern.

7 Zahlungen (§ 16) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.

8 Sicherheitsleistung (§ 17)

8.1 Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist bei öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme zu leisten. Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zu leisten. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Eine Sicherheit für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist in Höhe der jeweiligen Zahlung zu verlangen. 8.2 Eine Sicherheit soll möglichst durch selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet werden, das Wahlrecht des Auf- tragnehmers aus § 17 Abs. 3 bleibt aber unberührt.

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Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke Bürgschaft (Anlage 7-010) und Verwahrung Bürgschaft (Anlage 7-020) aus Teil 7 VV-Bau zu verwenden. Die Bürgschaft für die Vertragserfüllung ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen. Leistet der Auftragnehmer eine Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss (Zugang des Zuschlagsschreibens), wird die Auftraggeberin einen Zahlungseinbehalt nach § 17 Abs. 7 vornehmen.

8.3 Eine für die Vertragserfüllung gestellte Sicherheit wird gemäß (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 nach der Abnahme und Zug-um- Zug gegen Stellung einer Sicherheit (z.B. Vorlage der Bürgschaftsurkunde) für die Erfüllung von Mängelansprüchen zurückgegeben (Ziffer 6.12.5 VV-Bau). Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche (z.B. noch fehlende Teilleistungen), ist für diese eine gesonderte Sicherheit (z.B. Erfüllungsbürgschaft in gesonderter Urkunde) zu stellen. Sind zudem noch fest- gestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich diese Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen der Mängelbeseitigung. Eine für die Erfüllung von Mängelansprüchen gestellte Sicherheit wird gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 nach Ablauf von zwei Jahren zurückgegeben. Sind rechtzeitig geltend gemachte Ansprüche (z.B. Mängelansprüche, gesicherte Erstattung von Überzahlungen) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück-halten (§17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2). Eine Bürgschaftsurkunde für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B wird nach dem mangel- freien Einbau der Stoffe oder Bauteile zurückgegeben. Eine Bürgschaftsurkunde für vereinbarte Vorauszahlungen wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen vollständig angerechnet worden sind.

9 Steuerabzug bei Bauleistungen (Freistellungsbescheinigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Ände- rung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10 Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gelten diese ZVB mit folgenden Maßgaben: 10.1 Die Rahmenvereinbarung legt die Art und den Umfang der Leistung fest. Sie wird für die in Nr. 11.1 Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) bestimmte Dauer geschlossen.

10.2 Der konkrete Einzelauftrag wird von einer abrufberechtigten Stelle (Nr. 11.2 BVB (Anlage 6-070)) schriftlich auf dem Vordruck Einzelauftrag (R) (Anlage 6-160) erteilt. Darin sind z.B. die Art, der Ort und die Ausführungszeit der auszuführenden Leistung festgelegt. Ein Auftragnehmer darf nur Anordnungen seiner beauftragenden Stelle befolgen. Hinweis: Ein Einzelauftrag im Unterschwellenbereich muss die Wertgrenzen der Ziffer 6.4.5 VV-Bau beachten. Ein Einzelauftrag im Oberschwellenbereich muss die Vorgaben des § 4a Abs. 4, 5 VOB/A beachten. Hinweis: Bei Rahmenvereinbarungen sind Nebenangebote unzulässig.

10.3 Für von der Auftraggeberin angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssät- ze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt; die verein- barten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Von der Auftraggeberin zu vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet.

10.4 Verlangt die Auftraggeberin eine Leistungsausführung außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit, wird für jede geleistete Stunde eine zusätzliche Vergütung (Tarifzuschlag) nach der einschlägigen Tarifvereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit zzgl. der tatsächlich aufgewendeten Zuschläge gezahlt.

10.5 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrages sehr geringen Umfangs, wird nach Maßgabe der Nr. 11.3 BVB (Anlage 6-070) eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt.

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Umbau Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 487-26 AS

Leistung: Döhrnstraße 42 - Rohbau

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

1 Objekt-, Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von der Auftraggeberin benannte Person zuständig. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

SBH | Schulbau Hamburg Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg Diese/r hat als Architekt/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Die für die Objekt-/Bauüberwachung zuständige Person wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben.

2 Ausführungsfristen (§ 5) 2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen am (Datum).

spätestens am (Datum). unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens 14 Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt. Hinweis: Gesonderte Aufforderung ist stets bei Veröffentlichung im HmbTG vorzunehmen, siehe Ziffer 7.5 VV-Bau. Nach abzustimmenden Bauzeitenplan / Bauzeitfenster . spätestens Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am: (Datum).

2.2 Die Leistung ist fertig zu stellen spätestens am (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung. gem. abzustimmenden Bauzeitenplan, Siehe Grobzeitfenster 4Q2026 bis 2Q2028 . spätestens Werktage nach

2.3 Einzelfristen Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung

  • = spätestens Werktage nach

  • = spätestens (Datum)

Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort

  • = spätestens Werktage nach

  • = spätestens (Datum)

Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

  • = Kalendertage

  • = von bis (Datum)

Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn (2.1) und die Fertigstellung (2.2) sowie die folgenden Einzelfristen:

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

2.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.

3 Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung (§ 11 Abs. 1) Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag- bzw. Kalendertag folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 0,00 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung ............................ EUR (netto)/Werktag 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.4 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen -……………............. EUR (netto)/Kalendertag

3.5 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt fünf Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Ver-tragsstrafe angerechnet.

Hinweis: Zur Höhe der Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung siehe Ziffer 6.12.2 VV-Bau.

4 Beschleunigungsvergütung

Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird gem. § 9a (EU) VOB/A vereinbart.

4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen

-……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag

4.2 Die Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt fünf Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.

5 Mängelansprüche Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen: für ........................................................................................................... = Jahre für ........................................................................................................... = Jahre Hinweis: Die Frist darf max. fünf Jahre betragen, siehe Ziffern 6.12.4 und 7.13 VV-Bau.

6 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlagen durch, gelten folgende Bedingungen:

6.1 Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand……………………………………………………… maßgebend.

6.2 Die Auftraggeberin beabsichtigt, -alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und

  • folgende REB-VB nicht anzuwenden: ……………………….....................………………………...............................

6.3 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung

  • folgende IT-Programme nicht verwenden: …………….....................………………………..................... -folgende Rechenstelle nicht einsetzen: ……………….....................……………………….....................

6.4 Die Datenträger für die Prüfberechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:

werden von der Auftraggeberin selbst erstellt.

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

7 Rechnungen (§ 14) 7.1 Alle Rechnungen sind bei SBH | Schulbau Hamburg, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg via X-Rechnung 1 -fach und zugleich bei -fach einzureichen.

Weitere Rechnungsempfänger kann die Auftraggeberin bei der Zuschlagserteilung vorgeben.

7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach 2 -fach einzureichen.

Alle Rechnungen (einschließlich etwaiger Anlagen, z.B. Stundennachweise) sind stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element; Sachkonto; Mittelbindungsnummer: “ einzureichen. Die Rechnungen sind zu senden an: Behörde:

Dienststelle:

Leitzeichen:

22222 Hamburg.

Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.

Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standard- format XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge. Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung zur Verfügung.

Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg- IDs, die bei der Rechnungsstellung über XRechnung anzugeben sind. Die einschlägige Leitweg-ID (bei mehreren Zahlungsschuldnern, z.B. bei Rahmenverträgen unterschiedliche Leitwege-IDs im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs) wird auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

8 Zahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1) Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert. Hinweis: Zum Begründungerfordernis bei Fristverlängerung siehe Ziffer 7.16 VV-Bau. 9 Sicherheitsleistung (§ 17) 9.1 Der Auftragnehmer hat Sicherheit nach Nr. 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) zu leisten, soweit in Nr. 9.2 keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Hinweis: Soll eine von den ZVB (Anlage 6-060) abweichende Sicherheitsleistung vereinbart werden, ist Nr. 9.2 anzukreuzen.

9.2 Bei Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt abweichend von Nr. 8.1 ZVB (Anlage 6-060): Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von Prozent der Netto-Auftrags- summe.

Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Netto- Auftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt) bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (Regelfall). ausnahmsweise unabhängig von der Höhe der Auftragssumme. Sind festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung.

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Lohngleitklausel (Anlage 6-120) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Lohngleitklausel (Anlage 6-120) ist beizufügen.

10.2 Führung von Bautageberichten Arbeitstäglich, mit allen Angaben, die für Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind.

Bearbeiterhinweis: Weitere Bedingungen sind zu nummerieren. Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“ und der Rest ist so zu sperren, dass keine Eintragungen vorgenommen werden können. 10.3 Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) ist beizufügen. 10.4 Der AN hat auf Verlangen des AG an Baubesprechungen teilzunehmen. Diese finden regelmäßig wöchentl. statt.

11 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gilt Nr. 10 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060). Darüber hinaus gelten allein folgende Maßgaben: 11.1 Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom …. bis ……. 11.2 Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist/sind folgende Stelle(n) berechtigt: ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… 11.3 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrags sehr geringen Umfangs bis zu einem Nettowert von Euro wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von Euro (netto) gezahlt, sofern die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammen durchgeführt werden kann.

11.4 Alle Rechnungen sind bei -fach und zugleich bei -fach einzureichen.

Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.

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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz

Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz

Baumaßnahme: Umbau

Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 487-26 AS Leistung: Döhrnstraße 42 - Rohbau

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die angebotene Leistung im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen habe(n) und ein Einsatz von Nachunternehmern nur ausnahms- weise nach § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zulässig ist. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000), den ich/wir jedem Nachunternehmer bekannt gemacht habe(n). Mir/uns ist bekannt, dass meine/unsere Haftung gegenüber der Auftraggeberin vom Einsatz des Nachunternehmers unberührt bleibt. Mir/Uns ist bekannt, dass jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel eines Nachunternehmers stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf. Für jeden Nachunternehmer muss der Bieter/Auftragnehmer einen gesonderten Antrag stellen. Die Zustimmung setzt einen Antrag voraus, der
  • vom Bieter auf diesem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) zu stellen und
  • dem ein vom Nachunternehmer ausgefüllter Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Beide Vordrucke werden Vertragsbestandteil (vgl. Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)) und sind nach Maß- gabe der Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) -im Fall einer Eignungsleihe: zusammen mit Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit dem Angebot abzugeben. -ohne Eignungsleihe: zusammen mit dem Angebot oder binnen sechs Tagen nach gesonderter Aufforde- rung der Vergabestelle abzugeben (siehe dazu Ziff. 5.1 oder 5.2 Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6- 020)).
  1. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit den von ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:

(Name und Anschrift des Nachunternehmers)

Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen

Mein/Unser Betrieb ist auf die vorbezeichnete(n) Teilleistung(en) eingerichtet.

Begründung für die Weitergabe:

Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 1 von 2

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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz

  1. Als Nachunternehmer werde(n) ich/wir nur Unternehmen beauftragen, die ihrerseits den Pflichten eines Nachunterneh- mers in Bezug auf Eignung, Ausführungsbedingungen und Kontrollen genügen (Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).

  2. Mein/unser Nachunternehmer ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Hinweis: Bei Oberschwellenvergaben ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten zulässig. Als Nachweis, dass mir/uns die erforderlichen Mittel meines/unseres Nachunternehmers zur Verfügung stehen, wird dessen Verpflichtungserklärung vorgelegt (Nr. 1 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

  3. Mein Nachunternehmer hat erklärt, dass er die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird. er bestimmte Leistungsteile unumgänglich weitervergibt (Nr. 2 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Für diesen Nach-Nachunternehmer werde(n) ich/wir einen gesonderten Antrag vorlegen. Dem Nachunternehmer wurde die Pflicht auferlegt, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die einge- setzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Verlangen am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern (vgl. § 10 Satz 2 HmbVgG; siehe Ziff. 4 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)). Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, werde(n) ich/wir bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer beauftragen. Der Nachunternehmer wird bei Angebotsanforderung in Kenntnis gesetzt, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ werden zum Vertragsbestandteil gemacht. Dem Nachunternehmer werden keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen mir/uns und der Auftragge- berin vereinbart sind; ich/wir werde(n) dies auf Verlangen nachweisen.

  4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren. Ich/Wir werde(n) insbesondere prüfen, ob das Angebot meines/unseres Nachunternehmers unter Einhaltung der Ta- riftreue und des Mindestlohns kalkuliert wurde. Mir/Uns wurde(n) vom Nachunternehmer alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um dessen Einhaltung der Vorschrif- ten über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen und überwachen zu können. Ich/Wir stelle(n) sicher, dass die zur ggf. notwendigen Einholung einer Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG erforderlichen Daten meines/unseres Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (An- lage 6-101) angegeben sind (Nr. 9 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Ich/Wir stelle(n) sicher, dass mein/unser Nachunternehmer das Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegt (Nr. 10 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

  5. Diesem Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz füge(n) ich/wir den vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) bei.

..................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers – siehe die Hinweise unten

HINWEISE: • Wenn dieser Antrag zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVergabe-System abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier entbehrlich. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel sowie die rechtsver- bindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.

Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 2 von 2

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

Erklärung des Nachunternehmers

HINWEIS: Dieser Vordruck ist stets in Papierform vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom Bieter bzw. Auftragnehmer an die Vergabestelle zu übermitteln!

Umbau Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 487-26 AS

Leistung: Döhrnstraße 42 - Rohbau

Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss. Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) Kenntnis genommen haben. Der Bewerber/Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir ver- pflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Hinweis: Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich Eignungsleiher im Sinne des § 6d VOB/A (EU) bzw. Eignungsleiher im Unterschwellenbereich (siehe dazu Ziffer 2.2 Vordruck Landesrecht (6-000)), muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung (Anlage 6-030) vorlegen.

  1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter/Auf- tragnehmer zu erbringen:

  2. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die genannten (Teil-)Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n). die folgenden Leistungsteile

weitervergeben werden an

Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000).

  1. Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt. Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A; § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A (EU)).

  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungs- zeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.

Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsen- degesetz und zwar an (Angabe des Tarifvertrags):

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 1 von 3 21

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen un- terliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.

Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.

Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.

  1. Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von -Steuern, -Beiträgen zu den Sozialversicherungen, -Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie -Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 HmbVgG (siehe auch Nr. 2.4, 2. Spiegelstrich Vordruck Landes- recht (Anlage 6-000)) sind beigefügt.

  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge bereitzuhalten. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihm die Entgeltabrechnungen am Ort der Kontrolle vorlegen und erläu- tern und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

  3. Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (siehe „https://www.ilo.org/berlin/lang--de/index.htm“).

  4. Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung der vorgenannten Pflichten kontrollieren. Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der Vor- schriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.

  5. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren

  • durch die Abfrage des Wettbewerbsregisters und
  • durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (noch bis zum 31.05.2025).

Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden): (sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 2 von 3 22

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

  1. Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die Kalku- lationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegen, damit die Vergabestelle die Ange- messenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.

.......................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers

Hinweise: Auf diesem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von der Art der Übermittlung des Vordrucks an die Vergabestelle). Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 3 von 3 23

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VV-Bau Anlage 6-110 Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

HINWEIS: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!

Baumaßnahme: Umbau

Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 487-26 AS Leistung: Döhrnstraße 42 - Rohbau

I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern:

  1. ......................................................................................................................................................................................

  2. ......................................................................................................................................................................................

  3. ......................................................................................................................................................................................

  4. ...................................................................................................................................................................................... (Firma und Anschrift) Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet. II. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: ......................................................................................................................................................................................... (Name und Anschrift) III. Die Bietergemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet: .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... IV. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:

  5. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.

  6. Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) sind zutreffend. Insbesondere treffen die Erklärungen unter Nr. 1.5 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) auf jedes einzelne Mitgliedsunternehmen zu.

  7. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.

  8. Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft stehen die Mitglieder in potentiellem Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten.

  9. Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft ist ein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig. Erst ihr Zusammenschluss versetzt die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.

  10. Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die vorstehende Erklärung ist durch geeignete, nachprüfbare Angaben und ggf. weitere Unterlagen anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen. Dabei sind insbesondere die subjektiven unternehmerischen Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Hinweis: Bei nationalen (unterschwelligen) Vergaben gilt zusätzlich der § 6 Abs. 2 VOB/A.

  11. ................................................................................................................................................................................................................ Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

[von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben] 24 Bietergemeinschaft - 04/2023

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

PREISERMITTLUNGSBLATT 1:

ANGABEN ZUR KALKULATION

[Anlage zum Angebot]

BieterVergabenummer SBH VOB ÖA 487-26 ADatum S
Baumaßnahme Umbau
Angebot für Döhrnstraße 42 - Rohbau

Das Preisermittlungsblatt 1 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.

Je nach Kalkulationsmethode macht der Bieter die Angaben zu seiner Kalkulation in Teil A oder Teil B. Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt anzufügen.

Das Preisermittlungsblatt 1 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.

Hinweis: Die Vergabestelle kann die Angaben zur Kalkulation im Preisermittlungsblatt 1 auch von jedem Nachunternehmer für die an ihn weitervergebene(n) (Teil-)Leistung(en) verlangen (vgl. Nr. 10 Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

Teil A: KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne u. lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)0
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im EFB-Preis 2 berücksichtigen)0

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 1 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGerätekostenSonstige KostenNachunter- nehmerleist.
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko)
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden)
2.4Gesamtzuschläge
3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten €Gesamt- zuschläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden 0 x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen *)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 2 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

Teil B: KALKULATION über die Endsumme

1Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)0

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (unten Nr. 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/h 0v.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)0

x

x

x

x

x

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: 0
0,00
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
2.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
2.5Nachunternehmerleistungen *)
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)0,00
Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
%€
noch zu verteilen1) 0,00

*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 3 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio. €: Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio. €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
0 x0,00
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw.
Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge, und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung
An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1Gewinn
3.3.2betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko)
3.3.3leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)2) 0,00
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 u. 3)0,00

1), 2) Hinweis: Der Betrag aus Feld 2) ist oben in das Feld 1) einzutragen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 4 von 4

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VV-Bau Anlage 6-131 Preisermittlungsblatt 2

PREISERMITTLUNGSBLATT 2:

AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE

[Anlage zum Angebot]

BieterVergabenummer SBH VOB ÖA 487-26 ASDatum
Baumaßnahme Umbau
Angebot für Döhrnstraße 42 - Rohbau

Das Preisermittlungsblatt 2 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.

Diese Aufgliederung dient der Vergabestelle dazu, im Rahmen der Angebotswertung die für die Angebotssumme maßgeblichen Kalkulationsbestandteile beurteilen zu können. Wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen werden von der Vergabestelle vorgegeben (Spalten 1 – 3). Der Bieter gibt seine Preise für die Teilleistungen an (Spalten 4 – 9). Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt beizufügen.

Das Preisermittlungsblatt 2 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.

OZ des LV1)Kurzbezeichnung der Teilleistung1)Mengen- einheit1)Zeit- ansatz Std.2)Teilkosten einschl. Zuschläge in EUR (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
LöhneStoffeGeräte3)Nachunter- nehmerAngebotener Einheitspreis (Sp. 5+6+7+8)
123456789
13.3.01 .43.(3)_Abstützkonstruktion HEA100 Decke üKg0,00
13.3.01 .53.(6)_Abstützkonstruktion HoStW 14cm OG1m²0,00
13.3.02 .102.(5)_Pos.263_HEB 450 als Abfangträger lKg0,00
13.3.02 .112.(5)_Einbau Abfang-träger und -stütze OGm0,00
23.1.2Wandputz 2-lg nach Putzabbruchm²0,00
23.2.1Flächiges Ausbessern der Decke mit Strohm²0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
  1. Wird von der Auftraggeberin vorgegeben.
  2. Nur für Teilleistungen, die der Auftragnehmer selbst erbringt.
  3. Für Gerätekosten einschließlich der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.

Preisermittlungsblatt 2 - 04/2023

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

ERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG UND AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU sowie gemäß § 7 HmbVgG

Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Baumaßnahme: U mbau

Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 487-26 AS Leistung: Döhrnstraße 42 - Rohbau

TEIL A: VON DER VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN

Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein nationales (unterschwelliges) Vergabeverfahren bis zum aktuellen EU-Schwellenwert. europaweites (oberschwelliges) Vergabeverfahren ab dem aktuellen EU-Schwellenwert.

I.Zum Vorlagezeitpunkt: Diese Eigenerklärung ist der vorläufige Nachweis über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und der geforderten Ausführungsbedingungen sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sie ist der Vergabestelle in rechtskräftig unterzeichneter Form einzureichen • mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) bzw. • mit dem Angebot (Vordruck Angebot (Anlage 6-040), bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).

Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen

  • bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb: bereits mit dem Teilnahmeantrag.
  • bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: nach Wahl der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (siehe Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen, bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

II.Zu den Eignungsnachweisen: Teilnehmer/Bieter müssen sämtliche in Teil B geforderten Angaben und Nachweise fristgerecht vorlegen.

Über die in Teil B geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen hinaus verlangt die Vergabestelle zur Bestäti- gung der Eigenerklärung noch folgende zusätzliche Angaben und Nachweise:

• zur Eignung im Allgemeinen (Nr. 1): Hinweis: Bei Unterschwellenvergaben kann die Auftraggeberin nach § 6a Abs. 3 VOB/A zusätzliche Angaben, insbes. zur Prüfung der Fachkunde, verlangen. Bei Oberschwellenvergaben kann die Auftraggeberin weitere Nachweise nur zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen, sofern dafür stichhaltige Gründe vorliegen (§ 6a VOB/A EU).

Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (gültig und nicht älter als 12 Monate)

Eignung – 11/2024 1 von 8 30

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

• zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.3): Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage der Jahresabschlüsse (bei gesetzlicher Veröffentlichungspflicht) • zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.4): Die Auftraggeberin berücksichtigt auch vergleichbare Leistungen, die bis Jahre zurückliegen. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bieter zur Auftragsausführung verfügt. Weitere Angabe(n) gemäß § 6a Nr. 3 lit. b – f VOB/A EU:

• zu den Ausführungsbedingungen (Nr. 2): Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbe- dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

Wird diese Eigenerklärung im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben in Teil B -unter Nrn. 1.1 – 1.4, Nr. 2 und Nr. 3: für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und -unter Nr. 1.5: im Namen jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft. Zusammen mit der Eigenerklärung ist der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck Bietergemeinschaft (An- lage 6-110) mit entsprechenden Vollmachten einzureichen. Bei unterschwelligen Vergaben ist § 6 Abs. 2 VOB/A zu beachten. Die Auftraggeberin darf vom Bieter/Teilnehmer auch alle Nachweise für dessen Nachunternehmer verlangen. Diese sind nach Maßgabe der Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) auf gesonderte Anforderung vorzulegen.

III.Zur Eignungsleihe: Für die Zulässigkeit einer etwaigen Eignungsleihe gilt:

Die Eignungsleihe bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Sie ist zulässig, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt. Ein Bewerber/Bieter muss die Eignungsanforderungen bei nationalen Vergabeverfahren grundsätzlich in eigener Person erfüllen und darf sich dazu nur in Teilen anderer Unternehmen bedienen. (Folge des Selbstausführungsgebots nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B; vgl. auch § 6 Abs. 2 VOB/A) Hinweis: Die Beschränkung der Eignungsleihe gilt nicht innerhalb einer Bietergemeinschaft für die Mitglieder untereinander.

Die Eignungsleihe ist im vorliegenden Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zulässig. Die Voraussetzungen der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A liegen vor, unter denen sich ein Bewer- ber/Bieter bei europaweiten Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten anderer Unter- nehmen (z.B. Nachunternehmer, Mitglied der Bietergemeinschaft, Kooperationspartner oder sonstiges Un- ternehmen; im folgenden „Eignungsleiher“ genannt) berufen darf. Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.

Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlos- sen, die vom Bieter selbst zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 1 VOB/A):

Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben keine Angaben in Nr. 3 zu machen.

Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben insoweit aus- geschlossen, als sie nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 2 VOB/A):

Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.

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TEIL B: VOM BIETER AUSZUFÜLLEN UND ZU UNTERSCHREIBEN

Die nachfolgenden Erklärungen gibt der/geben die Unterzeichner ab im eigenen Namen des Bieters

im Namen der Bietergemeinschaft

1. Eignungsanforderungen (§ 6a VOB/A bzw. §§ 6a, e VOB/A EU)

1.1 Präqualifikation Ich bin/Wir sind in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen unter Nummer: Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der in Nrn. 1.2 – 1.5 geforderten Erklärungen und Unterlagen nach § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunter- nehmen e.V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleich- wertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind in den Nrn. 1.2 – 1.5 geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unterneh- men diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen. Hinweis: Bei einer Oberschwellenvergabe wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b Abs. 1 VOB/A EU), die auf dem Standardformular (Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 05.01.2016, ABl. 2016 L 3, 16) zu erfolgen hat. Hinweis: Inhalte der „VOL-PQ“ des „Kooperationsverbundes Präqualifizierung Nord“ (https://www.abst-mv.de/pq-nord- servicestelle) werden nur anerkannt, wenn die Vergabe-stelle diese einzeln und konkret bestimmt als zusätzliche Eignungsnachweise für die Nrn. 1.2 – 1.5 zugelassen hat (oben Teil A).

1.2 Berufsregister Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen (siehe unten Nr. 1.5). Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.

1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ich bin/Wir sind ausreichend leistungsfähig, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere: • Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen):

Zur Bestätigung meiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden geeignete Unterlagen vorgelegt. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

1.4 Berufliche und technische Leistungsfähigkeit • Vergleichbare Leistungen/Referenzen In den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren habe ich/haben wir vergleichbare Leistungen ausgeführt. Hinweis: Für einen möglicherweise abweichenden Zeitraum siehe oben Teil A.

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung der Auftraggeberin über die auftragsge- mäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen.

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• Arbeitskräfte Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen mir/uns zur Verfügung.

Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

1.5 Zuverlässigkeit bzw. Ausschlussgründe • Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten. • Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, -eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen, -ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (als zusätzlich geforderter Nachweis, oben Teil A). • Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.

  • wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
  • wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
  • wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
  • Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat,
  • rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder

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§404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), §16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen). • Schwarzarbeit Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor. • Insolvenz/Liquidation Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Er wird auf Verlangen vorgelegt.

• Registerabfragen Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, meine/unsere Angaben zu verifizieren durch

  • Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG
  • die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025) Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma: (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2): sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde: Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

2. Ausführungsbedingungen nach HmbVgG

2.1 Tariftreue und Mindestlohn Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemein- verbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.

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Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerent- sendegesetz und zwar an

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.

Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag. Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werde(n) ich/wir auch die Nachun- ternehmer entsprechend verpflichten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten auf Verlangen auf eigene Kosten binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihr die Entgeltabrechnungen vorlegen und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Bei- trägen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

2.2 Sozialverträgliche Beschaffung

ILO-Kernarbeitsnormen Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnor- men der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (Internationale Arbeitsorga- nisation – Vertretung in Deutschland (ILO-Berlin)). Bei der Leistungsausführung werden insbesondere keine Natursteine verwendet, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet worden sind. Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft keine Natursteine. Ich versichere/Wir versichern, dass die Natursteine ohne Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt und/oder verarbeitet werden bzw. wurden. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass mein/unser Unternehmen oder meine/unsere Lieferanten Ziel führende Maß- nahmen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen im Zusammenhang mit der Verwendung von Natursteinen ergriffen haben. Entsprechende Selbstverpflichtungs- oder Verhaltenskodizes meines/unseres Unternehmens bzw. meiner/unserer Lieferanten, die die Ergreifung der zielführenden Maßnahmen dokumentieren, habe ich beigefügt. Bei Leistungserbringung mit Natursteinen durch Nachunternehmer: Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass die von mir/uns benannten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nach- weise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben haben/ abgeben können. Auf Verlangen werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärung von den von mir/uns eingesetzten Nachunter- nehmern bzw. deren Lieferanten vorlegen. Sofern die Nachunternehmen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht namentlich benannt werden kön- nen, erkläre(n) ich/wir, dass wir nur Nachunternehmer einsetzen werde(n), die selbst oder deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben ha- ben/abgeben können. Mit der Benennung der Nachunternehmer werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen und etwaige Selbst- bzw. Verhaltenskodizes für die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmen bzw. deren Lieferanten vorlegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Einhaltung dieser Anforderungen während der Leistungsausführung. Ich/wir werde(n) dafür sorgen und einstehen, dass bei der Ausführung der Leistungen die Regeln zur sozial verantwortlichen Beschaffung eingehalten werden. Die Auftraggeberin ist jederzeit zur Überprüfung meiner/unserer Angaben berechtigt. Insbesondere verpflichte(n) ich mich/wir uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

  • anzugeben, wo die zu verwendenden Natursteine hergestellt, gewonnen bzw. verarbeitet wurden, und
  • durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung nachzuweisen, dass die Natursteine nicht unter Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet wird bzw. worden sind.

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2.3 Nachhaltige Beschaffung

Holzzertifizierung Mir/Uns ist bekannt, dass der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenommen als Bau- hilfsstoff) nach FSC („Forest Stewardship Council“), PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes „) oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland gel- tenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen muss (zur Information über die Standards siehe „www.fsc-deutschland.de“ und „www.pefc.de“). Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft kein Holz als Rohstoff. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Her- kunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat ein- schließlich des Prüfergebnisses vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen. Der Einzelnachweis ist eine von 1.einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) oder 2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Waldbe- wirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stam- men und die nachfolgenden Kriterien erfüllt: •Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche, Volumen, etc.) •Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag • Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Pro- dukte(s) Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFC zertifizierten Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben. Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben: Baumaß- nahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen, Zertifizierungs-nummer des Ver- käufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile vorlegen. Ich werde bei •Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte •Liefer- und Einbauleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.

2.4 Registerabfrage Die Auftragserteilung setzt voraus, dass eine Abfrage für den Bieter beim Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezent- ralregister (noch bis zum 31.05.2025) keine Ergebnisse erbracht hat, die die Zuverlässigkeit des Bieters berühren. Die Angaben für die ggf. erforderliche Registerabfrage wurden bereits unter Nr. 1.5 gemacht.

Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Nachweise zu den Ausführungsbedingungen (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

3. Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A)

Hinweis: Bei einer – von der Vergabestelle ganz oder teilweise zugelassenen (oben Teil A) – Eignungsleihe muss der Bewerber/Bieter die nachfolgenden Erklärungen und Angaben machen.

Mir/Uns ist bekannt, dass sich bei einer Eignungsleihe die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen erstreckt, das für die Beurteilung meiner/unserer Eignung von Bedeutung ist („Eignungsleiher“) und dass deshalb jeder Eignungsleiher sowie Art und Umfang seiner Leistungserbringung auf diesem Vordruck namentlich zu benen- nen sind. Folgende Teile des Auftrags, die für meine/unsere Eignung maßgeblich sind, sollen als Unterauftrag an folgende Eignungsleiher vergeben werden:

Eignungsleiher eignungsrelevanter Auftragsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben

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Mir/uns ist bekannt, dass die fehlende oder unvollständige Benennung eines Eignungsleihers zwin- gend zum Angebotsausschluss führt. Ist ein Eignungsleiher zugleich Nachunternehmer, werde(n) ich/wir zusammen mit dieser Erklärung auch die Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und 6-101) vorlegen. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, über die Mittel des/der benannten Eignungsleiher(s) zu verfügen. Einen geeigneten Nachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass sämtliche eignungsrelevanten Nachweise auch für den/die Eignungsleiher vorzulegen sind (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Daher lege(n) ich/wir zusammen mit diesem Vordruck vor: • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach Nummer 1.5 vollständig (unabhängig vom betreffenden Auftragsteil) auch für den/die benannten Eignungsleiher, und • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach den übrigen Nummern 1 und 2 für den/die benannten Eignungsleiher in Bezug auf den jeweiligen Auftragsteil. Ich/Wir erkläre(n), gemeinsam mit dem/den Eignungsleiher(n) für die Auftragsausführung zu haften (§ 6 EU Abs. 2 VOB/A). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten des jeweiligen Eignungsleihers gedeckt, die ich/wir der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorlegen werde(n).

4. Angaben zur Statistik (Anforderung eForms)

• Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung 2003/361 zu KMUs. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist. • Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Mein/unser Unternehmen ist nicht börsennotiert. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert. (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)

Unterschriftsleistung:

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen in Nr. 1 – 4 wird hiermit bestätigt.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.

Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a (EU) VOB/A erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.


(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –

HINWEISE: • Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVer- gabesystem abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Text- form anzugeben. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbind- liche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich. Eignung – 11/2024 8 von 8 37

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VV-Bau Anlage 7-010 Bürgschaft

Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer Name und Sitz

und die Auftraggeberin

letztere vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragsschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Bauleistung

Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Abschlagszahlung für die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B bestimmten Stoffe und Bauteile eine vereinbarte Vorauszahlung gemäß § 16 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft; sein Wahlrecht aus § 17 Abs. 3 VOB/B ist gewahrt.

Der Bürge Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, Beträge bis zu einer Gesamthöhe von

EUR (in Worten: Euro)

an die Auftraggeberin zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürg- schaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftrag- geberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift des Bürgen

Bürgschaft – 01/2018

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Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der

datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14

der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für Vergabeverfahren

Vorwort

Die Vergabestellen (VSt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.

Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4

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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:

Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?

Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-

genen Daten verarbeitet?

Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.

Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

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Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

 Identifikations- und Kontaktangaben,

zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.

 Angaben zur Überprüfung der Bietereignung

zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.

 Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-

den?

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:

 Dienststellen der FHH

Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten Dienststellen (i.d.R. die Kernverwaltung sowie die Hochschulen und teilweise öffentliche Unternehmen) mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen An- sprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Dienststellen übermittelt.

 Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen der FHH sind bestimmte Vergabeverfahren z.B. dem Vergabeausschuss oder sonstigen Gremien vor der Zuschlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.

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 Vergabekammern/Gerichte

Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän- digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR (Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung)) sowie die Aktenordnung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Ham- burg.

7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.

 Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.

 Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.

 Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.

 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

 Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen

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kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

 Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbe- hörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten:

Haus-/Postanschrift:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg

Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Umwelt und Energie

Hinweise der Freien und Hansestadt Hamburg zur

Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten

1. Prüfung des Abfallrechts in bauaufsichtlichen Verfahren

Die Beseitung baulicher Anlagen (Abbruch) wird i.d.R. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dem Antrag sind Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beizufügen. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/baugenehmigung. Der Vordruck für den Abbruchantrag (= Bauantrag) ist dort ebenfalls zu finden.

2. Abfallrechtliche Grundlagen

Nach § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Bei allen Bau- und Abbruch- maßnahmen ist daher die Abfallhierarchie des § 6 KrWG zu beachten.

Abfälle sind so bereitzustellen, zu überlassen, einzusammeln, zu befördern, zu lagern und zu behandeln, dass die jeweils beste Möglichkeit der Abfallverwertung genutzt werden kann. Nicht verwertbare Abfälle sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen.

Abfallerzeuger und -Besitzer sind nach § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dazu verpflichtet, die unter Punkt 3 aufgeführten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln , zu befördern und dies zu dokumentieren. Die Regelungen der Abschnitte 2 (Gewerbliche Siedlungsabfälle) und 3 (Bau- und Abbruchabfälle) der GewAbfV gelten nebeneinander. Das bedeutet, dass Gewerbebetriebe, bei denen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle als auch Bau- und Abbruchabfälle anfallen, sowohl die Vorschriften des Abschnitts 2 als auch des Abschnitts 3 der Gewerbeabfallverordnung zu beachten haben.

Innerhalb der einzelnen Abfallfraktionen ist es teilweise sinnvoll zusätzliche Trennungen vorzunehmen. Anfallende Gemische sind nach § 9 GefAbV einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zuzuführen. Weitere Informationen hierzu gibt auch die „Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung“ LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen, sind in der Regel von der kommunalen Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ausgeschlossen; damit sind die Ab- fallerzeuger/-besitzer (Bauherr bzw. Baunternehmen) für die Entsorgung selbst verantwortlich.

Insbesondere zur Entsorgung der Abfälle, die aus dem Bereich des Auftraggebers zu ent- sorgen sind, sollten im Rahmen der Auftragsvergabe eindeutige Regelungen getroffen

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  • 2 -

werden. Dabei sollten die Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung der VOB Teil C / DIN 18299 (insbesondere Punkt 0.2.14) beachtet werden.

3. Grundsätzliches zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

Abfallschlüssel (AS) gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Klammern Die im Folgenden aufgelisteten Abfallfraktionen, die bei Bau- und Abbrucharbeiten zwangsweise anfallen, sind nach § 8 GewAbfV - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - getrennt zu erfassen und zu befördern.

Altglas [17 02 02]: Die Getrenntsammlungspflicht bedeutet nicht, dass z.B. Fensterglas vor Bereitstellung zur Entsorgung aus den Rahmen herauszutrennen ist.

Kunststoffe [17 02 03]: Innerhalb der Kunststoffabfallfraktion ist es sinnvoll Fenster mit PVC-Rahmen gesondert zu sammeln, da diese sich besonders gut für das Recycling eignen.

Metalle, einschließlich Legierungen [17 04 01 - 17 04 07 und 17 04 11] wie z.B. Stahl- und andere Eisenbauteile (Fe), aber auch Nichteisenmetalle (NE) und Buntmetalle.

Holz [17 02 01]: Spezielle Regelungen für die Entsorgung von Altholz enthält die Altholzverordnung (AltholzV). Hiernach ist Altholz an der Anfallstelle nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien getrennt zu halten, soweit dies für die Verwertung bzw. Beseitigung erforderlich ist. Zur Verwertung ist Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zu zu führen. Die Entsorgung von Altholz der Kategorien A I bis A III in einem Bauabfallgemisch (gemischte Bau- und Abbruchabfälle [17 09 04]) ist zulässig, wenn das Gemisch einer Sortierung zugeführt wird und die aussortierte Altholzfraktion gemäß den Vorgaben der AltholzV entsorgt wird.

Dämmmaterial [17 06 04] kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Am häufigsten sind mineralische Dämmstoffe (wie Glas- oder Steinwolle) und mineralölbasierte Dämmstoffe (z.B. Dämmplatten aus Polystyrol (PS) oder Polyurethan (PU)). Bis Juni 2000 wurden künstliche Mineralfasern eingesetzt, die inzwischen als krebserzeugend eingestuft sind; die aus diesen Materialien entstehenden Abfälle sind gefährliche Abfälle (vgl. [17 06 01*] und [17 06 03*]) und daher getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Neuere Materialien sind i.d.R. mit einem RAL-Gütezeichen versehen und weisen kein schädigendes Potenzial auf.

Bitumengemische [17 03 02] werden im Straßen- und Wegebau, als Estrich oder Dachpappe und für Abdichtungen eingesetzt. Da es sich um eine Reinfraktion handelt, können Bitumengemische der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

Baustoffe auf Gipsbasis [17 08 02] sind vor allem Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche (Trockenestrich oder Fließestrich) und raumauskleidende Produkte (Platten und Wandbauelemente aus Gips, z.B. Stuck). Raumauskleidende Produkte auf Gipsbasis, wie Gipskartonplatten. Gipskartonplatten können nur dann der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden, wenn sie bereits beim Ausbau getrennt erfasst und bis zu ihrer Verwertung getrennt gehalten werden. Schon ein sehr geringer Gipsanteil führt beim Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu Sulfatgehalten, die sich negativ auf den daraus

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  • 3 -

entstehenden Recycling-Baustoff und seine Einsatzmöglichkeiten auswirken. Daher darf Gips nicht mit mineralischen Gemischen entsort werden.

Die mineralischen Bau- und Abbruchabfallfraktionen Beton [17 01 01], Ziegel [17 01 02] sowie Fliesen und Keramik [17 01 03] sind ebenfalls getrennt zu sammeln und zu befördern. Ist eine getrennte Sammlung in Einzelfällen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist für das Gemisch der Abfallschlüssel 17 01 07 zu verwenden.

Darüber hinaus sind alle Bau- und Abbruchabfälle die nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährliche Abfälle gelten, ebenfalls getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Das Verbot der Vermischung einschließlich der Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien nach § 9 Absatz 2 KrWG (bei Abfällen zur Beseitigung i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 2 KrWG) gilt nach § 3 Absatz 1 Satz 3 und § 8 Absatz 1 Satz 3 GewAbfV auch für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle. Sind gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen vermischt, ist das ganze Abfallgemisch als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

4. Hinweise zu POP-haltigen Abfällen, z.B. HBCD-haltigen Dämm-

materialien

Generell sind POP-haltige Abfälle, die in § 2 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) benannt sind, aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen. Dazu ist es notwendig, sie getrennt zu sammeln. Außerhalb zugelassener Anlagen ist die Vermischung mit anderen Abfällen verboten. Für HBCD-haltige Dämmmaterialien, die als POP-haltige Abfälle anfallen, steht aktuell kein etabliertes Recyclingverfahren zur Verfügung. Daher ist deren finale Entsorgung in Abfallverbrennungsanlagen geboten. Weitere Hinweise gibt das Merkblatt der BUE zu diesem Thema.

5. Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle

Abfallschlüssel (AS) gemäß AVV in Klammern Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten [17 05 03*], Beton, Ziegel u.ä., die gefährliche Stoffe enthalten [17 01 06*] (z.B. mit Chemikalien verunreinigter Bodenaushub) Als Anhaltspunkt für die Einstufung als mineralische Bauabfälle, „die gefährliche Stoffe enthalten“, gilt u.a. die AVV sowie die Festlegung der Norddeutschen Bauabfallvereinbarung vom 18.02.2000 (siehe Anhang 1 des AWP gefährliche Abfälle 2011).

Kohlenteerhaltige Bitumengemische [17 03 01*] (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch), Kohlenteer und kohlenteerhaltige Produkte [17 03 03*] (z.B. pech-/teerhaltige Dachpappe) Hinweise zur Einstufung enthält Anlage 2 des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006.

Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [17 02 04*]

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  • 4 -

Bei der Zuordnung von Altholz sind Sortiment und Herkunft des Altholzes gemäß Anhang III der AltholzV als Regelvermutung zu beachten. Danach sind beispielsweise imprägnierte Altholz-Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau und viele Altholz-Sortimente aus Abbruch und Rückbau, wie z.B. Fenster, Fensterstöcke, Konstruktionshölzer, Dachsparren, Altholz der Kategorie A IV und damit dem Abfallschlüssel 17 02 04* zuzuordnen.

Dämmmaterial, das Asbest enthält [17 06 01*] (schwachgebundene Asbestabfälle), as- besthaltige Baustoffe [17 06 05*] (z.B. Asbestzementplatten, asbesthaltige Rohre) Asbesthaltige Abfälle sind in Deponien zu beseitigen. Die LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ ist ebenfalls zu beachten.

Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält [17 06 03*] (z.B. künstliche Mineralfasern, Ausnahme: nachweislich nicht „krebserzeugend“ nach Gefahrstoffrecht)

Weitere Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sind:

 Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten [17 09 02*] (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

 Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten [17 09 01*], Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle [20 01 21*]

 Holzschutzmittel [03 02 01* - 03 02 05*]

 Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 01 11*]

 Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 04 09*]

 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 02 02*]

 Abfälle von Hydraulikölen [13 01 01* – 13 01 13*]

 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen [13 02 04* - 13 02 08*]

 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 01 10*] (z.B. mit Resten o.g. Abfälle)

6. Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung

Die Regelungen der Nachweisverordnung (NachwV) und der Anzeige- und Erlaubnisver- ordnung (AbfAEV) sind zu beachten. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise zu führen. Dies erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels Entsorgungsnachweis und Begleitschein. Soweit der gefährliche Abfall über einen Einsammler mit einem gültigen Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden soll, können Übernahmescheine bei der Abgabe an den Einsammler – bis zu einer Menge von maximal 20 t je Abfallart – verwendet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.hamburg.de/abfall.

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  • 5 -

Für den gewerbsmäßigen Transport von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG oder ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat und eine Anzeige gemäß § 53 KrWG für das Befördern der jeweiligen Abfallart erforderlich.

7. Weitere Informationen

Entsorgungsberatung der Behörde für Umwelt und Energie - Tel. 040 / 428 40-4326

 Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan (AWP) für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30.05.2006  Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 vom 30.11.2011  Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle vom 26.07.2011  www.hamburg.de/abfallwww.hamburg.de/gewerbeabfallwww.hamburg.de/bau-und-abbruchabfaellewww.hamburg.de/baugenehmigung

Stand: August 2019

KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • KrWG) vom 24.02.2012 AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15.08.2002 AVV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung - AVV vom 10.12.2001 GewAbfV Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 18.04.2017 NachwV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV vom 20.10.2006 POP-Abfall- ÜberwV Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall- Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV) vom 17.07.2017 BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 BauVorlVO Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 14. Dezember 2010

LAGA M20: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln LAGA M23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA M34: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung

in der jeweils gültigen Fassung.

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

Anlage zur Information zur Ausschreibung

Umbau Baumaßnahme:

Vergabe-Nr. : SBH VOB ÖA 487-26 AS Leistung: Döhrnstraße 42 - Rohbau

1 Auftraggeberin Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu vergeben. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung werden zunächst die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf gegenüber den Vertragspartnern, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch der Vertragspartner besteht. Hinweis: Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD, vertreten durch die FHH, geschlossen.

2 Auskünfte und Unterlagen Bei öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden alle Auskünfte und Unterlagen grundsätzlich auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oef- fentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht. Ausnahmsweise wurden folgende Unterlagen dort nicht veröffentlicht:

Sie sind erhältlich bei

3 Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).

4 Nachunternehmer Eine Weitervergabe von Leistungsteilen an Nachunternehmer ist zugelassen. nicht zugelassen. teilweise zugelassen. Leistungsteil(e):

Ist der Nachunternehmereinsatz zugelassen, sind die ausgefüllten Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (An- lage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) abzugeben: •bei Eignungsleihe durch den Nachunternehmer (§ 6d EU VOB/A, bzw. im Unterschwellenbereich, sofern ein Min- destmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst ausführt): mit dem Angebot (Anlage 6-040) zusammen mit dem Vordruck Eignung (Anlage 6-030). •ohne Eignungsleihe: mit dem Angebot (Anlage 6-040) oder binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforde- rung der Vergabestelle (siehe dazu nachstehend Ziff. 5.1 oder 5.2).

Für den Nachunternehmereinsatz gelten der Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) und die Vordrucke Antrag Nach- unternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101).

5 Nachweise, Angaben, Unterlagen

5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind als Bestandteil des Angebotes (Anlage 6-040) mit einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit einem vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen waren. Vordruck Angebot (Anlage 6-040) Hinweis: • Wird das Angebot in Papierform abgegeben, sind Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich. • Wird das Angebot in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über das eVergabe-System abgegeben, ist der Name der erklären- den Person in Textform anzugeben. • Ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, muss wie vorgegeben signiert werden.

Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn: • ein schriftliches Angebot nicht unterschrieben ist;

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 1 von 5 49

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

• bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht an der vorgege- benen Stelle in Textform angegeben ist; • ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert ist.

Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit den Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen und die Ausführungsbedingungen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b EU Abs. 1 VOB/A). Sie ersetzt die Angaben in Nummer 1 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030); bei Verwendung der EEE sind daher zusätzlich die Angaben in den Nummern 2 und 3 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) zu machen.

Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage aller Nachweise / Angaben / Unterlagen des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) bereits mit der Angebotsabgabe oder erst auf gesondertes Verlangen (siehe Nr. 5.2 unten) fordern.

Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110) (falls eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt)

Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern eine Eignungsleihe über Nachunternehmer erfolgt: siehe oben Nr. 4)

Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des Bieters

Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters

Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121)

Vordruck Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen (Anlage 6-031)

5.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eigener- klärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) auch die Nachweise / Angaben / Unterlagen für den Eignungsleiher.

Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen gemäß § 6a (EU) VOB/A ihre PQ-Nummer im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) angeben (bei Oberschwellenvergaben auch die Eintragungsnummer eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer EU-Mitgliedstaaten; § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).

Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage der Nachweise / Angaben / Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe (Nr. 5.1 oben) oder erst auf gesondertes Verlangen (z.B. von Bietern der engeren Wahl) fordern. Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern Nachunternehmereinsatz zugelassen: siehe oben Nr. 4) Hinweis: Bei einer Eignungsleihe über Nachunternehmer gilt aber Nr. 5.1 oben.

Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des/der Nachunternehmer(s) Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters Urkalkulation – des Bieters Urkalkulation – des/der Nachunternehmer(s) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

5.3 Nachforderung von fehlenden/unvollständigen Unterlagen:

Gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 2 von 5 50

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

6 Aufteilung in Lose

nein ja, Angebote sind möglichh für ein Los für mehrere Lose für alle Lose (alle Lose sind anzubieten) Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung. Hinweis: Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 6.6 VV-Bau. 7 Nebenangebote sind

nicht zugelassen. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung bzw. bei der Leistungserbringung aufgrund Einzelabrufs aus einer Rahmenvereinbarung sind Nebenangebote nicht zugelassen. zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. Hinweis: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer 6.11.1 VV-Bau. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. unter Geltung der zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2 nur zugelassen für:

Sonstige formale Einreichungsvoraussetzungen:

Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Baubeschreibung verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten von Nebenangeboten gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).

8 Abgabe von Angeboten Es werden nur / auch Angebote in Papierform akzeptiert. Sofern die Angebotsabgabe elektronisch erfolgt, werden nur Angebote mit folgender Signaturart akzeptiert: Textform nach §126b BGB Will ein Bieter kein Angebot abgeben, möge er die Vergabestelle bitte baldmöglichst darüber unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung/Teilnahmeverfahren/offenem Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen und das Angebot muss die geforderte Form wahren. Bei Angeboten in Textform gem. § 126b BGB ist auf dem Vordruck Angebot (Anlage 6-040) der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist der beigefügte Vordruck Angebot (Anlage 6-040) ausgefüllt und rechtsverbind- lich unterschrieben zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden zu senden an

abzugeben am Ort des Öffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.)

Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen. Name/Firma und Anschrift des Bieters sowie Vergabeverfahren sind darauf genau anzugeben (Baumaßnahme, Vergabenummer und Leistung wie oben). Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschreibung im digitalem GAEB-Format (D83 oder X83) zur Verfügung, soll der Bieter das Leistungsverzeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software- Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann das Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite „https://www.hamburg.de/“ heruntergeladen wweerden. Sind Angebote in Papierform zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papier- fassung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische Angebote über das eVergabe- System „eVergabe“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten verbindlich. Zur Registrierung in „eVergabe“ siehe die Hin- weise auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/). Der Bieter ist für die Aktualität seiner verwendeten Software allein verantwortlich, siehe Nr. 3.2 Teilnahmebedingungen (TNB) (An- lage 6-050).

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 3 von 5 51

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

9 Angebotswertung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das nach den Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regelungen: Hinweis: Für die Angebotswertung reiner Hauptangebote sind die Zuschlagskriterien in 9.1 oder 9.2 maßgebend. Sind Nebenangebote in Nr. 7 zugelassen, gelten für die Angebotswertung von Haupt- und Nebenangebot gleichermaßen die Zuschlagskriterien in 9.2. 9.1 Preis (alleiniges Zuschlagskriterium) Hinweis: Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Regelungen, Gleitklauseln.

9.2 Mehrere Zuschlagskriterien für die Wertung von Hauptangeboten und ggf. zugelassenen Nebenangeboten gemäß nachfolgender Gewichtung:

Preis Gewichtung in %

Weitere Kriterien Gewichtung in %

Gewichtung in %

Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0 Beim Kriterium sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:

•Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweiligen

Gewichtung berücksichtigt: Gewichtung in %

Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0

Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot. Bei zusammengefasster Fachlosvergabe gelten die Unterkriterien für folgende Leistungsteile: Leistungsteil: Gewichtung in % Leistungsteil: Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0

10 Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.

nicht zugelassen.

Hinweis: § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A (EU) ist zu beachten. Mit dem Öffnungstermin beginnt die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist.

11 Nachprüfungsstellen 11.1 Nationale (unterschwellige) Vergaben: Beschwerdestelle (Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A): SBH | Schulbau Hamburg, Herr Ralph von der Reith, Bereichsleitung Unternehmensservice An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg 11.2 Nationale (unterschwellige) Vergaben bei Zuordnung zum 20 %-Kontingent (§ 3 Nr. 9 VgV): Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):

11.3 Europaweite (oberschwellige) Vergaben: Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 4 von 5 52

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

12 Sonstiges

13 Instandhaltung Hinweis: Nr. 13 entfällt bei Nichtbedarf (vgl. Ziffer 6.10.5 VV-Bau). 13.1 Gegenstand dieses Angebots sind neben den Herstellungsleistungen auch die Leistungen nach DIN 31051 zur Inspektion

Wartung

Instandsetzung

13.2 Beigefügt ist der Vordruck Instandhaltungsvertrag (Anlage 6-170). Dabei handelt es sich um ein Vertragsformular für den zu schließenden Instandhaltungsvertrag, in dem die Vergabe- stelle den Leistungsumfang (§2), die Leistungszeit (§ 3), die Laufzeit (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 9) vor- gegeben hat. Die so bestimmten Leistungen sind ohne Änderungen anzubieten. Der Bieter trägt nur die Vergütung (§4) und ggf. die zur Lohngleitung geforderten Angaben (§ 5) in das Vertragsformular ein.

13.3 Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (auch der Angebotsteil Herstellung) ausgeschlossen.

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 5 von 5 53

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Stand 11.04.2024

Merkblatt

Umsatzsteuer

  1. Bei Rechnungstellung an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist die Umsatzsteuer separat auszuweisen.
  2. Bei Rechnungstellung an die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft nachhaltig Bauleistungen bzw. Reinigungsleistungen i.S.d. §13b Abs. 2 Nr.4 bzw. Nr.8 UStG erbringt. Für diese empfangenen Leistungen wird deshalb die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Rechnungen sind in diesen Fällen ohne Umsatzsteuer („Netto“) auszustellen.
  3. Die Steuer entsteht umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) im Zeitpunkt der Ausführung. Eine Lieferung wird im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (i.d.R. bei Übergabe an den Erwerber) ausgeführt. Eine sonstige Leistung wird im Zeitpunkt der Vollendung ausgeführt (bei Werkleistungen regelmäßig mit der Abnahme).
  4. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer (gilt nur für SBH)
  • in Abschlagsrechnungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
  • in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (Leistungserbringung bzw. Lieferung) geltenden Steuersatz anzusetzen.
  1. Maßgebend für die steuerlich wirksame Bewirkung der Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Für die Anwendung des Steuersatzes kommt es also weder auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungsstellung, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
  2. Eine steuerlich wirksame Abnahme ist auch gegeben, wenn echte Teilleistungen abgenommen werden (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B, § 12 Abs. 2 VOB/B).
  3. Im Steuerrecht liegen Teilleistungen nur vor, wenn es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Werklieferung oder Werkleistung handelt, für die das Teilentgelt vertraglich gesondert geschuldet, abgerechnet und die Teilleistung auch gesondert abgenommen wird.

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 24.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB ÖA 487-26 AS - Döhrnstraße 42 - Rohbau

SKONTO

Skonto zugelassenNein
Zahlungsziel (falls zugelassen)Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

Deckblatt Rohbauarbeiten Leistungsbeschreibung

Gewerk:Rohbauarbeiten

Schule: Grundschule Döhrnstraße

Projekt:Umbau und Sanierung Haus 1, 2, 4 und 7

Lage:Döhrnstraße 24, 22529 Hamburg (Lokstedt)

Bauherr:SBH I Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

ZTV - Teil 1 Allgemeine Hinweise Baubeschreibung ZTV - Teil 1 ALLGEMEINE HINWEISE BAUBESCHREIBUNG

  1. Bestand und Grundstück Der Standort liegt auf einem rechteckigen Grundstück, das von der Emil-Andresen-Straße, der Döhrnstraße sowie der Döhrntwiete an drei Seiten gefasst wird. Südwestlich wird das Grundstück von einem Grünzug begrenzt.

Die Haupterschließung des Grundstücks erfolgt nordöstlich von der Döhrnstraße. Der Zugang zum Schulhof ist von der Emil-Andresen-Straße sowie der Döhrntwiete gegeben, wo sich auch Parkplätze der Schule befinden.

Die Bestandsgebäude, welche alle durch rotes Mauerwerk geprägt sind, stammen aus verschiedenen Jahrzehnten und sind in entsprechend verschiedenen Konstruktionen ausgeführt. Der Altbauflügel (Haus 01+02), welcher den historischen Kern der Schule bildet, ist teilunterkellert, mit Holzbalkendecken, Sichtmauerwerk und Zementstuckelementen ausgeführt. Dieser wurde mehrfach um- und angebaut und durch die Gebäudeteile 03, 04 und 05 in Stahlbeton und Mauerwerk ergänzt, wodurch eine U-Förmige Gebäudestruktur mit Haus 03 als zentralem Eingang entstanden ist. In den 70er Jahren wurde der Standort durch ein 4-geschossiges Klassenkreuz (Haus 07) ergänzt, welches über einen typischen Laubengang mit den vorgenannten Gebäudeteilen verbunden ist. Im hinteren Teil des Schulhofes befindet sich eine Sporthalle aus den 60er Jahren.

Die Geschosshöhe von ca. 385 cm im EG ermöglicht in Haus 01 und 02 Raumhöhen von ca. 335 cm, im OG bis 376 cm, Gebäude 04 und 05 haben eine Geschosshöhe von nur 305 bzw. 325 cm, sodass bereits im Bestand Raumhöhen von ca. 285 cm vorliegen. Die Dächer sind als Sattel- und Walmdächer mit Dachpfannen gedeckt. In Gebäude 04 verlaufen im Dachgeschoss 2 parallele StB-Überzüge in Längsrichtung und tragen die Betondecken des 2.OG sowie die Holzkonstruktion eines Pfettendachs. In Gebäude 05 sind 5 StB-Binder ausgeführt, an denen die DG-Decke und über Hängestützen auch die Decken der OGs hängen. Die Holzsparren liegen auf StB-Pfetten und -Drempel auf.

Im Dachgeschoss von Haus 01 ist eine Lüftungszentrale für die Küche eingebaut.

  1. Erläuterung der Umbaumaßnahmen

Die Hochbaumaßnahmen umfassen die folgenden Gebäudeteile:

Haus 1 und 2

  • Umbau und Erweiterung der Küche zu einer Vitalküche im EG

  • Schaffung eines Personalraums für die Vitalküche im EG,

  • Anpassung der Ver- und Entsorgungsleitungen unter der Decke des UG,

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  • Vergrößerung der Essenseinnahmeflächen im EG,

  • Verlegung der Verwaltungsräume vom EG in das 1.OG des Gebäudes 01/02,

  • Schaffung von zusätzlichen GBS-Flächen im EG des Gebäudes 02,

  • Verlegung des Hausmeisterbüros nach Gebäude 04 (mit ELA-Zentrale)

Haus 4

  • Schaffung von Jahrgangsclustern im 1. und 2. OG.

  • Es entstehen neue Raumzuschnitte, Wand-, Decken- und Bodenflächen werden erneuert.

  • Verlegung des Hausmeisterbüros von Gebäude 1 nach Gebäude 04 (mit ELA-Zentrale) EG

  • Die große Flurfläche im EG wird als Kunst- und GBS-Bereich umgebaut.

Haus 7

  • Im OG3 werden ein Forscher-/ Sachkunderaum mit Sammlung und ein Musikraum neu eingerichtet.

  • Aufgrund der erforderlichen Sanitärinstallationen im Forscherraum (Küchenblock, Waschtische und Ausgussbecken) müssen zur Verlegung der Abwasserleitungen teilweise Decken im OG2 geöffnet werden.

  1. Geplante Maßnahmen Umbau 300 Bauwerk Baukonstruktionen

330Außenwände

  • Abbruch Brüstung für Rettungswegtür

  • Erstellung Ausstiegpodeste über die Kasematten

340 Innenwände

  • Teilweise Entfernung asbesthaltige Wandbeläge in den Umbaubereichen

  • Einzelne Innenwände abbrechen, statische Ertüchtigung in diesen Bereichen

  • Stellen von Innenwänden in Trockenbauweise

  • Einzelne Türöffnungen herstellen, einzelne Türöffnungen schließen

  • Innenwandbekleidung: Putz erneuern (teilweise in Kleinflächen), Anstrich erneuern

  • Fliesen im Küchenbereich erneuern (im Zuge dortigen Umbaus)

  • Fliesen in Personalumkleide

  • Lackierarbeiten: Türen, Zargen, Fußleisten und Heizkörper

  • Erneuerung Vorhänge (teilweise)

  • Erneuerung von Türen aufgrund von nicht vorhandenen Brandschutzanforderungen

  • Teilausbesserungen nach Elt-Installation

350 Decken

  • Estrich im Küchenbereich erneuern

  • Deckenbeläge: Linoleum, Teppich und Fliesen erneuern

  • Parkettboden in Teilbereichen aufarbeiten

  • Erneuerung der Akustikdecken durch Rasterdecken

  • Erneuerung Hygienedecke in der Küche

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  • Teilausbesserungen nach Elt-Installation

360 Dächer keine Maßnahmen

  1. Technische Gebäudeausstattung

Wärmeerzeugungsanlagen Im Keller unter Haus 01/02 befindet sich die zentrale Heizungsanlage. Im Rahmen de Umbaumaßnahmen sind Demontagen von Heizkörpern und teilweise Veränderungen von Leitungswegen vorgsehen.

Lüftungsanlagen Im Dachgeschoss von Haus 01 ist eine Lüftungszentrale im Bestand erhalten, die für den Ausbau der Küche weiter genutzt wird, es sind neue Lüftungskanäle und Auslässe erforderlich. Weitere Lüftungsanlagen sind nicht vorgesehen.

Sanitärinstallation Die in der Vitalküche, Personalumkleide und Küche des Lehrerzimmers erforderlichen Zu- und Ableitungen werden durch die Betondecke in das UG geführt und dort z.T. zusammengeführt bzw. an Bestandsleitungen angeschlossen.

Elektroinstallation Im Rahmen der Umbaumaßnahmen werden die Unterverteilungen erneuert. Dieses findet auch in Bereichen statt, in denen keine weiteren Maßnahmen geplant sind, hierfür werden Reparaturabeiten der Oberflächen erforderlich. In den Umbaubereichen wird die Elektroinstallation weitestgehend erneuert.

  1. Schadstoffe

Im Vorwege der Maßnahme erfolgen Abbrucharbeiten mit begleitender Schadstoffentfernung (Asbest-, KMF- etc.). In den Umbaubereichen wird größtenteils aber nicht komplett eine Asbest- und KMF-Entfernung stattfinden. Es ist nicht vorgesehen, dass Gebäude komplett von Schadstoffen zu befreien, daher sind sämtliche Arbeiten an bestehenden Konstruktionen vorher mit der Bauleitung abzustimmen. Es wird hierfür eine Einführung im Rahmen der Baubesprechungen geben. Das Schadstoffgutachten ist zwingend zu beachten.

Grundsätzlich ist die Dämmung aus künstlicher Mineralfaser auf abgehängten Decken und in Trockenbauwänden als alte, krebserregende Mineralfaser gem. TRGS-512 zu behandeln und zu entsorgen.

Bohr und Stemmarbeiten in Bereichen von Schadstoffverdacht müssen unter Asbestbedingungen unter Einhaltung der TRGS erfolgen.

ZTV - Teil 2 Bauabschnitte / Baustelleneinrichtung / Leistungsbeschreibung 1 BAUABSCHNITTE

Die Baustelle findet in 3 Bauabschnitten nacheinander statt (Haus1/2 anschließend Haus 4 anschließend Haus 7 / siehe Anlage: Lageplan Baustelleneinrichtung). Die genaue Lage für die Abtrennung der Bauabschnitte innerhalb des Gebäudes und die Baustelleneinrichtung außerhalb wird in Absprache mit den Gewerken und der Schule festgelegt.

Ausserhalb der Bauabschnitte läuft der Schulbetrieb der Grundschule uneingeschränkt weiter.

Die Durchführung in Bauabschnitten ist in die LV-Position Baustelleneinrichtung einzurechnen.

2 BAUSTELLENEINRICHTUNG

2.1 Zugänglichkeit und Lagermöglichkeiten

Das Schulgrundstück ist über die öffentliche Straßen Emil-Andresen-Straße / Döhrnstraße / Döhrntwiete anfahrbar. Die Baustelleneinrichtungen für die 3 Bauabschnitte befinden sich an unterschiedlichen Stellen auf dem Schulgelände.

Für die Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Gerätestellplätze usw. stehen im Bereich der Außenflächen der Schule nur im begrenzten Umfang Flächen zur Verfügung, im Inneren des Gebäudes kann kein Material außerhalb der Arbeitsbereiche gelagert werden. Bei der Lagerung von Baustoffen auf dem Boden sind ausreichend feste Folien auszulegen, um den Bodenkontakt zu verhindern. Belastende Baustoffe dürfen nicht in den Boden oder die Siele eingeleitet werden. Schwere Gegenstände sind nur mit Lastverteilung auf entsprechenden Paletten zu lagern.

Für die einzelnen Flächen für die Baustelleneinrichtungen im Außenbereich wird vom Rohbauer für alle Gewerke folgende Einrichtung zur Mitbenutzung vorgesehen: Bauzaun und für Haus 1/2 und 4 Gerüstfeld vor einem Fenster der Fassade zur Anlieferung von Baumaterial.

Materialtransport und Schuttentsorgung darf nur über Bereiche erfolgen, die innerhalb der Bauabschnitte liegen und den Schülerverkehr nicht kreuzen. Material und Schutttransport wird dadurch erschwert und Transportwege verlängern sich. So kann es erforderlich werden, dass Material über das Grundstück bis zu ca. 90 m transportiert werden muss. Innerhalb der Bauabschnitte ist ein Transport ohne Aufzug im 1. BA bis ins 1. Obergeschoss (2. Stock) und im 2. und 3. BA bis ins 2. Obergschoss (3. Stock) über die Gebäudetreppen erforderlich.

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Die Zufahrt der Baustelle erfolgt je nach Lage der zu erreichenden Baustelleneinrichtungsfläche von der Emil-Andresen-Straße, Döhrnstraße oder Döhrntwiete aus. Baustellen- oder Monteurfahrzeuge sind im Bereich des Schulgeländes nur auf dafür ausgewiesenen Flächen für die Baustelleneinrichtung abzustellen. Stellplätze der Schule dürfen nicht durch Baustellen- oder Monteurfahrzeuge sowie Privatwagen der am Bau Beteiligten belegt werden. Privat-Kfz müssen außerhalb des Schulgeländes parken, die Zufahrt auf das Gelände ist nur durch Monteurfahrzeuge gestattet, die nicht nur dem Personentransport dienen.

Für Sonderfälle, in denen die Straße ggf. tatsächlich gesperrt werden muss oder Einschränkungen im Rad- oder Fußgängerverkehr zu erwarten sind muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden (Beantragung Genehmiguung und Übernahme der Gebühren liegen beim Auftragnehmer selbst).

Die Vorgaben des gesetzlichen Baumschutzes sind zwingend einzuhalten. Baumschutzzäune dürfen nicht versetzt werden, im Bereich von Baumkronen darf kein Matarial gelagert werden.

Die Baustelle darf nicht zu Zeiten des Schulbeginns sowie in der Abholphase der Kinder (Morgens von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und nachmittags von 13:00 bis 13:30 Uhr) beschickt werden.

Zu allen anderen Zeiten ist erhöhte Aufmerksamkeit insb. beim Queren des Gehwegs erforderlich. Rückwärtsfahrten sind nicht zulässig. Sollte ohne Rückwärtsfahrt eine Anlieferung oder Abfahrt nicht erfolgen können, ist ein Sicherheitsposten dafür einzusetzen. Kfz-Verkehr ist im Allgemeinen nur im Schritttempo zugelassen. Bauverkehr auf dem Gelände der Schule ist nur im Schritttempo und nur mit Einweiser zugelassen.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass nach Verlassen der Baustelle alle Türen, Fenster, Tore und der Bauzaun geschlossen sind. Während der Ferien gilt dieses insbesondere für die Hauseingangstüren, diese sind dann auch während der Arbeitszeiten geschlossen zu halten, damit keine der Schule und der Baustelle fremden Personen ungesehen in das Gebäude gelangen. Der Schulbetrieb soll so weit es geht nicht gestört werden. Ein rücksichtsvoller Umgang mit der Schüler- und Lehrerschaft wird ausdrücklich erwartet.

Der Auftragnehmer hat die Baustelle stets sauber zu halten und den anfallenden Schutt umgehend, unter Berücksichtigung der Bestimmungen für die Abfallbeseitigung, zu beseitigen. Die einzelnen Räume sind jeden Tag besenrein zu verlassen sowie in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand zu halten. Die Kosten hierfür sind in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen und werden nicht extra vergütet. Das Anlegen von Schutthaufen wird nicht toleriert. Sämtliche Verunreinigungen der Baustelle, die auf die o.g. Punkte zurückzuführen sind, werden auf Anweisung der Bauleitung sofort und unmittelbar durch eine Fremdfirma entfernt. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Verursacher.

Der Auftragnehmer hat sich vor der Angebotsabgabe über die Lage und die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und alle Bedingungen in die Kalkulation einzubeziehen, insbesondere: Lagerflächen und Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustellenzufahrt.

Vor Angebotsabgabe wird eine Besichtigung der Örtlichkeit empfohlen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustellenbesonderheiten können nicht anerkannt werden Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege sind beim AG zu erfragen und ausnahmslos ständig aufrechtzuerhalten

Sollten sich aus der vorgefundenen Situation abweichende Ausführungen gegenüber der Beschreibung im Leistungsverzeichnis oder den Zeichnungen ergeben, so ist eine Klärung mit der Bauleitung erforderlich.

Diese besondere Situation der Baustelleneinrichtung und die daraus resultierenden längeren Arbeitswege und -zeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachforderungen hierauf werden ausgeschlossen.

2.2 Sozialräume

In allen Bauabschnitten werden WC-Anlagen der Schule als Bau-WC zur Verfügung gestellt.

Aufenthalts- und Umkleideräume werden nicht vorgehalten und sind durch die Firmen zu stellen. Die Einnahme von Speisen ist innerhalb des Gebäudes zu unterlassen. Baufirmen haben für entsprechende Unterkünfte auf dem Baustellengelände zu sorgen. Die Gewerkeeigene BE darf dabei nur in Abstimmung mit der BL aufgestellt werden. Die Flächen auf dem Grundstück sind sehr begrenzt.

2.3 Abfall, Verunreinigungen

Alle Positionen verstehen sich einschließlich Schuttabfuhr, Kippgebühren und Entsorgungsnachweis, es sei denn, es ist im LV ausdrücklich etwas anderes vermerkt.

Der anfallende Schutt ist arbeitstäglich zu beseitigen, der Baubereich weitestgehend sauber zu halten und mindestens täglich abzusaugen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, ist die Bauleitung befugt, eine Reinigung des Baubereichs durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers bzw. gegen Umlage anzuordnen.

Schadstoffhaltige Bauabfälle sind in jedem Fall getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um die Verwertbarkeit der übrigen Abfälle nicht zu gefährden.

Bauschutt (mineralische Stoffe, wie z.B. Beton, Ziegel), Bodenaushub sowie nicht-mineralische Bauabfälle (z.B. Holz, Metall, Kunststoff) sind - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - jeweils getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um eine weitestgehende Verwertung zu erreichen. Im Hinblick auf die Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt ist die "Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV" zu beachten. Baustellenabfälle bzw. belasteter Bauschutt (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) sind einer gemäß

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Gesetz zur Abnahme von Baustellenabfällen zugelassenen Sortieranlage zuzuführen.

Über die umweltgerechte Entsorgung des evtl. angefallenen Sondermülls ist der Bauleitung ein schriftlicher Nachweis zu erbringen (Bescheinigung der Mülldeponie bzw. des Containerdienstes).

2.4 Baustrom und Bauwasser

Baustromverteilern je Geschoss und Bauabschnitt und Wasserzapfstelle innerhalb des Baubschnitts werden vom AG zur Verfügung gestellt.

2.5 Gerüste

Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen und die Bereiche für andere Gewerke zu sperren. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.

Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zu übergeben, in welchem sie übernommen worden sind. Die für diese Arbeiten anfallenden Kosten sind Bestandteil der Preise.

Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste erfolgen.

  1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

3.1 Termine und Bauablauf

Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung des Projektes besteht darin, dass es im laufenden Betrieb der Schule stattfindet. Auf die Belange der Schule ist unbedingt Rücksicht zu nehmen, da auch in den Ferien, wenn auch nur eingeschränkt, der Schulbetrieb (mit Ferienbetreuung) weiter läuft. Eine dauerhafte Präsenz des Hausmeisters ist nicht gegeben.

Ein Grob-Bauzeitenplan ist als Vorabzug dem LV beigefügt, der Bauzeitenplan wird in Absprache mit den Gewerken und der Bauleitung erstellt. Die Feinabstimmung erfolgt seitens der Bauleitung gemäß des Baufortschritts.

Die Ausführungsfristen werden in den besonderen Vertragsbedingungen vereinbart.

Für die Einhaltung der Terminplanung in Hinsicht auf die Lieferzeiten der Baumaterialien und Produkte ist der AN verantwortlich. Der Architekt ist über notwendige Entscheidungsfristen frühzeitig zu informieren und eine Entscheidungsfrist von mind. einer Woche ist zu berücksichtigen. Terminpläne mit Angabe von Einzelfristen als Feinterminplan (abgestimmt auf den Bauzeitenplan des Architekten) sind der Bauleitung spätestens 14 Tage nach der Beauftragung unaufgefordert zukommen zu lassen.

Ein kontinuierlicher Arbeitsablauf kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere durch die Anforderung der Schule und die Rücksichtnahme auf die Hol- und Bringzeiten der Kinder, den Unterricht und die Pausenhofnutzung können teilweise Wartezeiten und längere Unterbrechungen entstehen. So können über die Baustelle hinausgehende lärmintensive Arbeiten (Abbruch-Stemmarbeiten etc.) nur in den frühen Morgenstunden bis 8.00 Uhr oder nach Unterrichtsende ab 14.00 Uhr oder während der schulfreien Zeit (Ferien/Samstage) erfolgen, wobei Arbeiten an Samtstagen anzumelden sind.

Diese und die aus dem Bauablauf resultierenden Arbeitsunterbrechungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachforderungen hierauf werden ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, je nach Baufortschritt die Anzahl seines örtlichen Personals aufzustocken. Insbesondere Bauarbeiten, die nur in den Schulferien stattfinden können sind mit höchster Priorität anzusehen, die termingerechte Materialbestellung und Personalvorhaltung sind hier besonders sorgfältig zu planen.

Ebenso verpflichtet er sich, einen deutschsprachigen Fachbauleiter für die Dauer der Arbeiten im Sinne der LBO abzustellen. Dieser ist besonders für das Einhalten der am Bau zu beachtenden Unfallverhütungs- vorschriften voll verantwortlich. Der Fachbauleiter ist vor Beginn der Baustelle zu benennen und wird der Bauaufsichtsbehörde gemeldet. Der Fachbauleiter muss vor Ort und für die Bauleitung per Mobiltelefon jederzeit erreichbar sein. An den wöchentlichen Baubesprechungen hat der Fachbauleiter nach Einladung im Protokoll teilzunehmen. Für nicht deutschsprachige Arbeiter muss jederzeit ein Übersetzer (z.B. anderer Arbeiter der dieser Sprache mächtig ist) auf der Baustelle anwesend sein.

Außerhalb der eigentlichen Baustelle sind alle Tätigkeiten auf dem Schulstandort beim Hausmeister anzumelden und ggf. zu koordinieren. Die Maßnahmen sind entsprechend zu sichern. Bauarbeiten, welche erheblichen Baulärm mit sich bringen, sind 7 Tage vor Ausführung anzumelden und im laufenden Schulbetrieb mit Bauleitung und Nutzer abzustimmen.

3.2 Förmliche Abnahme, Zustandsfeststellung

Vereinbart wird auf Verlangen des AG die förmliche Abnahme der Gesamtleistung nach § 12 (4) VOB / B Die Abnahme erfolgt zum Abschluss aller Arbeiten des Bauvorhabens (aller 3 Bauabschnitte) an einem Termin. Die einzelnen Bauabschnitte werden mittels Zustandsfeststellung abgeschlossen, die Teil der Abnahme werden. Teilabnahmen sind nicht vorgesehen.

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Für Bauteile, deren Einsehbarkeit zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr möglich ist, wird eine Zustandsfeststellung nach § 4 (10) VOB / B durchgeführt.

Der AN hat bei der Abnahme bzw. Zustandsfeststellung mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen.

3.3 Stundenlohnarbeiten

Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor Ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundenlohnnachweise sind arbeitstäglich zu führen und spätestens zur nächsten Baubesprechung zur Bestätigung vorzulegen.

3.4 Nachträge

Der Auftragnehmer hat die Vereinbarungen von Preisen für die nicht im Vertrag vorgesehenen Leistungen vor der Ausführung rechtzeitig anzukündigen und anzubieten; diese sind durch den Architekten zu prüfen und durch den Bauherren vor Ausführung freizugeben.

3.5 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt generell nach Plan. Nur bei nicht darstellbaren Leistungen ist ein örtliches Aufmaß zugelassen. Das Aufmaß wird gemeinsam mit der Bauüberwachung erstellt. Die Abrechnung ist für alle Leistungen entsprechend dem LV aufzugliedern.

3.6 Begriff "Leistungsbeschreibung" gem. VOB / B

Als Leistungsbeschreibung im Sinne des § 1 (2) 1. VOB Teil B gelten die LV-Texte, Pläne, Berechnungen, Details, Muster u.s.w. Wiedersprüche zwischen diesen Unterlagen sind der Vergabestelle anzuzeigen.

3.7 Fabrikate

Der Anbieter ist berechtigt, gleichwertige oder bessere Materialien seinem Angebot zugrundezulegen, wenn er hierfür mit der Angebotsabgabe einen Gleichwertigkeitsnachweis einreicht.

Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Para−meter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische, biologische und optische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein. Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.

3.8 Baustoffe / Einbauteile

Die zur Verwendung gelangenden Baustoffe müssen von einwandfreier Beschaffenheit sein und dürfen nur in der Originalverpackung auf der Baustelle angeliefert werden.

Gestalterisch verwendete Bauprodukte sind hinsichtlich Oberfläche, Typ etc. vor Bestellung durch den Bauherrn freizugeben.

Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen -jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den Namen des Herstellers ausgestellt sein. Die Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem Baufortschritt zu übergeben.

3.9 Planunterlagen

Der Auftragnehmer erhält die Ausführungspläne des Architekten sowie weitere Anlagen (s.u.) für die Baustelle als PDF-Datei und hat diese in den entsprechenden Plangrößen, wenn erforderlich in Farbe (z.B. bei Abbruch-/Neubauplänen) und in notwendiger Anzahl selbst zu vervielfältigen.

Sämtliche Maße der Ausschreibung sind ca.-Maße. Vor Beginn der Ausführung sind sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße vom AN am Bau zu prüfen und festzustellen. Dies gilt auch für Maße, die sich aus verdeckter Konstruktion ergeben. Unstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung und dem Planer zu klären.

Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die gültigen Projektunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit halten. Die Gültigkeit der Unterlagen geht aus dem von den Architekten verteilten Planlisten hervor.

3.10 Bautagebücher

Der AN hat arbeitstäglich Bautagebücher zu führen und diese unaufgefordert mindestens monatlich digital der Bauleitung und gesammelt zusätzlich in den Dokumentationsunterlagen zu übergeben.

  1. SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Parallel werden mehrere Gewerke in dem Gebäude tätig sein. Die Arbeiten sind mit dem Arbeitsablauf der anderen Firmen abzustimmen und ggf. anzupassen.

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Der AG wird für die Bauzeit einen Koordiator für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle mit der Überwachung betrauen. Die Vorgaben der Si-Ge-Planes sind in der Ausführung zu berücksichtigen.

Bei der Durchführung aller Maßnahmen sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutz- gesetzes und gemäß Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Ein SiGePlan wird vorab übergeben.

Feuerlöscheinrichtungen sind direkt am Arbeitsplatz vorzuhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien und alle übrigen einschlägigen Gesetze strikt einzuhalten sind.

Darüber hinaus gilt In der Schule sowie auf dem gesamten Schulgelände absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

Die Baustelle liegt in einem Wohngebiet. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten.

Nach den erforderlichen Sofortmaßnahmen sind auf der Baustelle auftretende Notfälle in folgender Reihenfolge zu melden Bauleitung; Baumanangement SBH; Objektmanagement SBH

ZTV - Teil 3 Anlagen Die folgenden Unterlagen sind dem LV beigefügt:

  • 01_01_DUS_BE-Plan

  • 01_02_DUS_Ausführungsplanung

  • 01_03_DUS_Detailplanung

  • 02_DUS_Statik

  • 03_DUS_Bauakustikkonzept

  • 04_DUS_Raumakustikkonzept

  • 05_DUS_Brandschutzkonzept

  • 06_DUS_Schadstoffgutachten

  • 07_DUS_Bauablaufplan_Vorabzug

  • 08_DUS_Bilder Bestand

00Baustelleneinrichtung allgemein für alle GewerkeEUR .........................
00.1Baustelleneinrichtung für alle GewerkeEUR .........................

00.1.1 Bautafel-Grundgerüst, ca. 3,00 Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] x 4,50 m [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Bautafel-Grundgerüst wie folgt liefern und gemäß Vorgaben der Bauleitung aufstellen: Holz- oder Metallkonstruktion (feuerverzinkt), gestrichen, aus Pfosten, Verbindungstelen und Streben oder aus Modulbauteilen, stabil und verwindungsfrei, inkl. Betonfundamente, standsicher aufstellen, vorhalten, unterhalten und nach Beendigung der Baustelle wieder demontieren.

Gerüst-Abmessung bxh : ca. 3,00x4,50 m Schildabmessung: 300x200 cm Höhe UK Schild über OK Gelände:ca. 2,50 m

Vollflächig farbiger Druck inkl. Objektabbildung bunt inkl. Hamburg-Wappen Hintergrund im Textbereich vollflächig blau mit Verlauf Datei wird durch die Architekten erstellt.

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00.1.2 Sicherung von Öffnungen - Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] Fassadenöffnungen / USt. [%] Menge Einheit [EUR] einbruchsicher ................ 19% 20,00 m² pro 1,00 m² ................

Einbruchsicheres Schließen von Öffnungen in der Fassade mit zu liefernden Bausperrholzplatten, inkl. Vorhaltung, Abbau und Abfuhr auf Anordnung der Bauleitung

00.1.3 Container 10m3 für Holzabfälle USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Container/Absetzmulde für behandelte Holzabfälle für nicht zuordenbare Abfälle, nur auf besondere Anweisung der Bauleitung auf der Baustelle bereitstellen und bei Bedarf abfahren, sonst wie folgt: Fassungsvermögen: 10 m3 Das Material ist den Vorschriften entsprechend zu entsorgen. Abrechnung nach abtransportierten Einheiten.

00.1.4 Container 10m3 für reinen Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Bauschutt [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Container/Absetzmulde für reinen Bauschutt für nicht zuordenbare Abfälle, nur auf besondere Anweisung der Bauleitung auf der Baustelle bereitstellen und bei Bedarf abfahren, sonst wie folgt: Fassungsvermögen: 10 m3 Das Material ist den Vorschriften entsprechend zu entsorgen. Inhalt: reiner, nicht kontaminierter Bauschutt, d.h.mineralische Stoffe wie Mauerbrocken, Mörtelreste, keramische Fliesen etc. Abrechnung nach abtransportierten Einheiten.

00.1.5 Container 10m3 für gemischten Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Bauschutt [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Container/Absetzmulde für gemischten Bauabfall für nicht zuordenbare Abfälle, nur auf besondere Anweisung der Bauleitung auf der Baustelle bereitstellen und bei Bedarf abfahren, sonst wie folgt: Fassungsvermögen: 10 m3 Das Material ist den Vorschriften entsprechend zu entsorgen. Inhalt: gemischte Bauabfälle, z.B. Papier, Folien, PVC, Metalle, Kabelreste, Styropor u.a. Abrechnung nach abtransportierten Einheiten.

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00.2 Bauzaun, Baumschutz EUR ......................... 00.2.1 Bauzaun aus Metallgitter, für Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Grundschule, versetzbar [EUR] 19% 250,00 m ................ pro 1,00 m ................ Bauzaun für Kinderspielplätze und Grundschulen: Bauzaun versetzbar, aus Einzelelementen, auf überwiegend nicht befestigtem Untergrund mit Aushebesicherung, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände mind. 2,0m, Stahlrohrrahmen verzinkt mit Vergitterung engmaschige Vertikalverstrebung, max. 3cm Drahtabstand zur Minimierung der Übersteigbarkeit, oberer und unterer Abschluss glatt, ohne Drahtüberstände an den Rahmenrohren und ohne lose Drähte, Verbindung der Einzelelemente durch Schraubschellen, keine Gewindeüberstände Richtung Schulhof, Keine Stolperfallen im Schülerbereich durch Bauzaunfüße. Bauzaun aufstellen und räumen, Ausführung gemäß Baustelleneinrichtungsplan,

00.2.2 Bauzaun aus Metallgitter Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] vorhalten [EUR] 19% 7.600,00 mWo ................ pro 1,00 mWo ................ Bauzaun der Vorpositionen vorhalten

00.2.3 Zulage fest verankerte Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] Aufstellung befestigte und USt. [%] Menge Einheit [EUR] unbefestigte Flächen ................ 19% 250,00 m pro 1,00 m ................

Zulage zur Vorpositon 00.2.1

Einzelelemente fest montiert, mit dem Untergrund verbunden durch Erdanker (als nicht verrückbarer Baumschutzzaun)

00.2.4 Feste Verankerung vorhalten USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 7.600,00 mWo ................ pro 1,00 mWo ................ Feste Verankerung der Vorposition vorhalten

00.2.5 Sichtschutz für Bauzaun zum Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Schulhof [EUR] 19% 100,00 m ................ pro 1,00 m ................ Sichtschutz aus gewebeverstärkten Planen, passend zum

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Stahlrohrrahmen-Bauzaun liefern, montieren,und nach Beendigung der Baustelle wieder abbauen.

00.2.6 Sichtschutz vorhalten USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 2.600,00 mWo ................ pro 1,00 mWo ................ Sichtschutz vorhalten

00.2.7 Bauzaun-Tor, b=10 m USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Bauzaun-Tor, b= 10 m verschließbar, mehrflüglig, passend zum Bauzaun, h=2,00 m mit Sicherheits-Drehgelenken und Laufrädern mit zusätzlicher Stabilisierung des Bauzauns an den Angeln aufstellen und räumen Inkl. im Rahmen des Bauzaunumbaus umsetzen

00.2.8 Bauzaun-Tor, b=10 m, Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] vorhalten [EUR] 19% 120,00 StkW ................ pro 1,00 StkW ................ Bauzaun-Tor, b= 10 m, vorhalten

00.2.9 Bauzaun-Schlupftür, b=1 m USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Bauzaun-Schlupftür, b = mind. 1,0 m einflügelig, passend zum Bauzaun, aufstellen und räumen, Inkl. im Rahmen des Bauzaunumbaus umsetzen Durchgangsbreite: mind. 1,0 m, Höhe: 2,0 m,

00.2.10 Bauzaun-Schlupftür, b=1 m, Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] vorhalten [EUR] 19% 120,00 StkW ................ pro 1,00 StkW ................ Bauzaun-Tür, b = 1 m, vorhalten

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00.2.11 "Baustelle betreten verboten"- Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Schilder [EUR] 19% 15,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Baustelle betreten verboten Schilder liefern und an Bauzaunelementen anbringen

00.2.12 Kettenschloss mit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] Vorhängeschloss mit USt. [%] Menge Einheit [EUR] Feuerwehrschließung ................ 19% 2,00 Stk pro 1,00 Stk ................

Kettenschloss mitVorhängeschloss mit Feuerwehr B-Schließung inkl. 2 Schlüssel Kettenschloss mit Vorhängeschloss am Bauzaun anschließen (Diebstahlsicherung).

00.2.13 Fahrrad-Zahlen-Kettenschloss Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] (am Bauzaun mit [EUR] USt. [%] Menge Einheit Vorhängeschloss gegen ................ Diebstahl gesichert) 19% 8,00 Stk pro 1,00 Stk ................

Fahrrad-Zahlen-Kettenschloss 5-stellig codierbar, sowie weiteres einfaches Vorhängeschloss liefern, Kettenschloss mit Vorhängeschloss am Bauzaun anschließen (Diebstahlsicherung).

00.2.14 Schlüsseltresor für Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Baustellenschlüssel [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Schlüsseltresor für Baustellenschlüssel mit 4-stelligem Zahlencode, zur Wandmontage liefern und an geeigneter Stelle anbringen

00.2.15 Ersatz defekter Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Bauzaunelemente [EUR] 19% 10,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Ersatz defekter Metallgitter-Bauzaunelemente im Zuge der Wartung

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00.2.16 Nachlieferung Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Sicherheitsschellen [EUR] 19% 10,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Nachlieferung Sicherheitsschellen im Rahmen der Wartung

00.2.17 Nachlieferung Erdanker USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Nachlieferung Erdanker im Rahmen der Wartung

00.3 Schutzmaßnahmen Außenbereich EUR ......................... 00.3.1 Baumschutz Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Polsterung,d=25-55 cm [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Auf- und Abbau von Schutzmaßnahmen für Bäume im Bestand während der Bauzeit, gem. RAS-LP 4 und DIN 18920, wie folgt:

  • Baumschutz durch Erstellung einer senkrechten Bretterschalung mit einer Polsterung zwischen Baum und Schalung aus geeignetem Material (gepresstem Stroh, Matratzen o. ä.) gegen mechanische Beschädigung errichten

Stammdurchmesser:bis 80 cm Bretterschalung:ca. 2,00 m hoch Polsterungsdicke:mind. 10 cm Gebrauchsüberlassung:4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Ortsangabe:Aufstellung nach Angaben des AG

00.3.2 Baumschutz Polsterung, Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] vorhalten+betreiben [EUR] 19% 120,00 StWo ................ pro 1,00 StWo ................ Baumschutz wie Vorposition, vorhalten und betreiben, über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.

00.3.3 Baumschutzzaun aufstellen Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] und abbauen [EUR] 19% 13,00 m ................ pro 1,00 m ................ Baumschutzzaun aufstellen, abbauen und entsorgen:

  • Ausführung auf Holzpfosten 10/10 cm Länge 300 cm, im Rasterabstand von ca 2,5 m,
  • Pfosten min. 60 cm in den Boden eingelassen
  • Beplankung mit drei Brettern ca. 20 / 4 cm
  • inkl. der Demontage nach Ende der Bauzeit

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00.3.4 Vorhaltung Baumschutzaun USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 780,00 mWo ................ pro 1,00 mWo ................ Vorhalten des vorbeschriebenen Baumschutzzauns.

00.3.5 Schutzabdeckung Fahrplatten Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 20mm [EUR] 19% 50,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Fahrplatten anliefern und auf vorhandenen Pflaster- oder Rasenflächen als Schutzabdeckung verlegen und unterhalten wie folgt:

  • aus gepressten Lastverteilungsplatten aus Kunststoff, d= 20 mm,
  • max Belastung bei befestigtem Untergrung 120 t,
  • witterungs-, hitze-, frost- und UV-beständig.
  • Abmessungen: l/b/d 200/100/2 und 200/50/2 cm
  • Gestoßen verlegen und mit passenden Verbindern verbinden.
  • Auf Anordnung der Bauleitung wieder abtransportieren.
  • Vorhaltezeit: 4 Wochen

00.3.6 Schutzabdeckung Fahrplatten Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 20mm vorhalten [EUR] 19% 3.000,00 m2Wo ................ pro 1,00 m2Wo ................ Schutzabdeckung Fahrplatten 20mm länger vorhalten

00.4 Schutzmaßnahmen Innenbereich EUR ......................... 00.4.1 Trennwand 60/80 mit Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Mehrschicht-Tischlerplatten [EUR] 19% 100,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Holzprofil-Ständerwand 60/80, einseitig mit 19 mm Mehrschicht-Tischlerplatten beplankt, Stöße mit Klebeband abgedichtet, als Staubwand herstellen und zum Bestand hin abkleben mit rückstandsfrei entfernbarem Klebeband Raumhöhen ca. 300 cm

Die Decken und Fußbodenanschlüsse sind mit einem 30 mm breiten Dichtungsband abzudichten.

Staubwand liefern, aufstellen und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder demontieren

Staubwände zum Abschluss der Bauabschnitte innerhalb des Gebäudes (Trennung zum weiterlaufenden Schulbetrieb)

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00.4.2 Bautür in Staubwand USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Bautür aus Stahl mit umlaufender Dichtung (Staubschutz) in Staubwand einzubauen mit vorgerichtetem PZ Schloß und Wechselgarnitur ( Drücker / Knauf ), ca. 1,30 x 2,20 m groß, liefern, vorhalten und nach Gebrauch ausbauen und abfahren.

00.4.3 Bauzylinder für Bautüren Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] liefern und vorhalten [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Bauzylinder gleichschließend für Bautüren liefern und vorhalten für die gesamte Bauzeit.

Inkl. 10 Schlüssel je Zylinder

00.4.4 Staubwand 60/80 mit PE-Folie USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 100,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Staubwand wie vor jedoch mit PE-Folie innerhalb der Bauabschnitte

00.4.5 Folientür mit Reißverschluss in Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Staubwand [EUR] 19% 6,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Folientür mit Reißverschluss in vorheriger Staubwand, liefern, vorhalten und nach Gebrauch ausbauen und abfahren.

00.4.6 Schutzmaßnahmen Fenster Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] und Türen [EUR] 19% 200,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Flächen der Fenster und Türen durch Planenabhängung vor Verunreinigung schützen und nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten rückstandslos entfernen.

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00.4.7 Tür staubdicht schließen USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Türen staubdicht schließen

Alle Stöße und Fugen sind von der Baustellenseite mit 50 mm breiten Fugendeckstreifen (Fa. Tesa o.glw.) abzudichten. Dieses ist nach Beendigung der Bauarbeiten restlos zu entfernen.

00.4.8 Abdeckung Bodenbeläge mit Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Hartfaserplatten [EUR] 19% 450,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Abdeckung der Bodenbeläge durch Hartfaserplatten, Stöße mit gewebeverstärktem Klebeband verkleben und mit restlos entfernbarem Klebeband beständig am Untergrund fixiert, liefern, einbauen und nach Beendigung der groben Arbeiten im Gebäude wieder entfernen.

Vor Ausführung ist der gesamte Bereich gründlich zu saugen.

In div. Räumen in allen Bauabschnitten

00.4.9 Abdeckung Treppenstufen mit Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Hartfaserplatten [EUR] 19% 90,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Abdeckung Treppenstufen mit Hartfaserplatten wie vor jedoch auf die Stufen zugeschnitten Treppenhaus H2_F001, H4_T02

Stufen ca. 20x150 cm

00.4.10 Abdeckung Bodenbeläge mit Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Milchtütenkarton [EUR] 19% 200,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Abdeckung der Bodenbeläge durch Milchtütenkarton, mit Klebeband beständig fixiert, liefern, einbauen und nach Beendigung der groben Arbeiten im Gebäude inkl. Klebebandrückständen wieder entfernen.

Vor Ausführung ist der gesamte Bereich gründlich zu saugen.

00.4.11 Schutzmaßnahmen an Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] T30/RS-Türen herstellen, USt. [%] Menge Einheit [EUR] vorhalten ................ 19% 4,00 Stk pro 1,00 Stk ................

Schutzmaßnahmen an 2.flg T30/RS-Türen herstellen, vorhalten für die Dauer der Bauarbeiten und wieder

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entfernen, Türen in Dauer-Öffnungsposition arretieren, mit Schutzkonstruktion aus Rahmenhölzern und Hartfaserplatten schützen Rauchmelder und Elektronikteile staubdicht abkleben, ggfs. Türschließer aushängen

00.5 Gerüstarbeiten EUR ......................... 00.5.1 H4_Systemgerüst USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ H4_Systemgerüst zum Einbringen von ca. 6 Stahlträgern und -stützen von außen durch Fensteröffnungen in OG1 und OG2 sowie zum Schuttabtransport der abgebrochenen MW-Wände auf den Schulhof liefern, aufbauen, abbauen und abfahren

Lastklasse ausreichend gewählt für den Einbau in OG2 Maximalgewicht Stahlträger HEA 450 l=ca. 5,00 m, Gewicht: ca. 725 kg, mit Absetzbühnen ca. 4,00x2,00 m, auf +4,00 und +7,00 als Zulage in nachfolgender Position Überwindung der Gerüstlagen über Leitergänge

00.5.2 Vorhaltung Gerüst H4 USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Wo ................ pro 1,00 Wo ................ Vorhaltung des Gerüstes der Vorpostion pauschal je angefangene Woche

00.5.3 H4_Zulage Absetzbühnen USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ H4_Zulage für 2 Absetzbühnen zur Annahme der Stahlträger in OG1, OG2 liefern, aufbauen, abbauen und abfahren

00.5.4 Vorhaltung Absetzbühnen H4 USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Wo ................ pro 1,00 Wo ................ Vorhaltung der Absetzbühnen der Vorpostion pauschal je angefangene Woche

00.5.5 H1_Systemgerüst USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Gerüst wie Pos. 00.5.1 jedoch für Haus 1 nur bis in das 1.OG

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H1_Systemgerüst zum Einbringen und Rückbau von Abfangekonstruktionen von und nach außen durch Fensteröffnungen in OG1: zu transportieren sind: 2 Stahlstützen HEA120, Stützenlänge ca. 4200 mm 1 Stahlträger HEB 180, Stützenlänge ca.1700 mm

00.5.6 Vorhaltung Gerüst H1 USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Wo ................ pro 1,00 Wo ................ Vorhaltung des Gerüstes der Vorpostion pauschal je angefangene Woche

01 Baustelleneinrichtung EUR ......................... 01.1 Baustelleneinrichtung Rohbau- Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] und Putzarbeiten für alle USt. [%] Menge Einheit [EUR] Bauabschnitte ................ 19% 1,00 psch pro 1,00 psch ................

Einrichten, Vorhalten über die gesamte Bauzeit, sowie Räumen der Baustelle. Aufstellen und Vorhalten der Material- und ggf. Mannschaftscontainer, An-, Abfuhr und Vorhaltung der für der Erfüllung der eigenen Arbeiten notwendigen Geräte, Werkzeuge, Transportmittel, Hebezeuge, Schuttabwurfschächte, Beleuchtung usw., die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauleistungen benötigt, sowie Räumung der Baustelle nach Beendigung der Arbeiten.

Ebenso ist die Erschwernis, die sich durch die langen und erschwerten Transportwege im Bestand, sowie die erschwerte Materialanlieferung und Schuttabfuhr ergeben in den EP dieser Position einzurechen.

Notwendige Verlängerungen für den Anschluss an Baustrom / Bauwasser sind in den EP dieser Position einzurechnen.

Die Abbruchpositionen sind einschl. der Beibringung der Entsorgungsnachweise in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

Als "allgemeine Baustelleneinrichtung" werden durch den Bauherrn für die Nutzung durch alle Gewerke gestellt:

  • Baustromverteilern je Geschoss und Bauabschnitt
  • Wasserzapfstelle innerhalb des Baubschnitts
  • WC in der Schule je Bauabschnitt

Die Abrechnung dieser Position erfolgt zu 60% nach Einrichtung der Baustellen und zu 40% nach Fertigstellung der Arbeiten und Räumen der Baustelleneinrichtung

Die Baustelleneinrichtung ist aufgrund der 3 Bauabschnitte für die gesamte Dauer der Baumaßnahme ca. 85 Wochen vorzuhalten und entsprechend der Bauabschnitte anzupassen, dieses ist in den EP dieser Position einzurechnen.

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01.2 Längervorhaltung Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Baustelleneinrichtung [EUR] 19% 4,00 Wo ................ pro 1,00 Wo ................ Längervorhaltung der Baustelleneinrichtung der Vorposition

Pauschal je angefangene Woche

01.3 Dokumentation / digitale Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Abgabe über SBH-Link [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Dokumentation von Fabrikaten und technischen Informationen der eingebauten Materialien und Bauteile durch Zusammenstellung von:

-Fachunternehmererklärung

  • Auflistung aller eingebauter Materialien, Produkte, Bau-Elemente
  • Lieferscheine
  • Datenblätter
  • ggf. Pflege- und Gebrauchsanweisungen. -Für sicherheitstechnische Einrichtungen (wie Maßnahmen des Brandschutz oder tragende Bauteile): Zusammenstellung der entsprechenden Materialgütenachweise,
  • Abnahmeprüfzeugnisse (gem. DIN EN), -Zulassungen im Einzelfall,
  • Allgemeine Bauaufsichtlichtliche Zulassung,
  • Errichterbescheinigung,
  • Übereinstimmungserklärungen
  • Prüf- und Abnahmeprotokoll, wo erforderlich

Die Planungsunterlagen der erstellten Werkplanungen und geführter statischer Nachweise werden als Gleichstellungsexemplar aufgenommen.

Dokumentationsumfang: Sämtliche Unterlagen sind über einen Zugangslink auf der von SBH zur Verfügung gestellten Datenplattform abzulegen, die dortige Excel-Liste ist auszufüllen.

Die Dokumentation ist mit Fertigstellung und vor Erstellung der Schlussrechnung (Datum nach Bauablaufplan oder Baubesprechungsprotokoll) hochzuladen.

13RohbauarbeitenEUR .........................
13.1Haus 1_Türöffnungen herstellen in MWEUR .........................
13.1.01Mauerwerk außenEUR .........................

13.1.01.1 Fenster ausbauen USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ 2-tlg Holz-Fenster ca. 159x253 cm ausbauen als Schutt abfahren und entsorgen

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13.1.01.2 Gitterrostabdeckung ausbauen USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gitterrostabdeckung der Kasematte Abmessung ca. 2000x1250 mm ausbauen, seitlich lagern und wieder montieren

13.1.01.3 Türöffnung in vorh. Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] Fensteröffnung Außenwand USt. [%] Menge Einheit [EUR] herstellen B 0,60 m ................ 19% 1,00 Psch pro 1,00 Psch ................

Abbruch Brüstungsmauerwerk für Notausgangstür Haus 2 inkl. gemauerter Sohlbank, h= ca. 1,00m, inkl. lotrechter Trennschnitte in Innen- und Außenmauerwerk (Türanschlag berücksichtigen) Außenmauerwerk bis auf ca. OK Kellerdecke abbrechen Schlosserkonstruktion aufsetzen und ausmauern Wandstärke: bis ca. 0,60 m

Ganze Steine aus Mauerabbruch für Ausbesserungen im Sichtmauerwerk, z.B. im Leibungsbereich, seitlich lagern

Leibung im Bereich abgebrochener Fensterbrüstung flächig abstemmen und mit Putzoberfläche fertigstellen, Abbruchmaterial als Bauschutt abfahren und entsorgen

in Außenwand, als Türöffnung herstellen Fensteröffnung ca. 1590x2530 mm Höhe Fensterbank:ca. +0,93 m Höhe Fenstersturz:ca. +3,46 m

Bereich: 01_04 Speiseraum TA-EG-001

13.1.01.4 Sichtmauerwerk ergänzen im Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Leibungsbereich [EUR] 19% 2,00 m ................ pro 1,00 m ................ Sichtmauerwerk ergänzen im Leibungsbereich der der Brüstung der neuen Außentür-Öffnung mit 1/2 und 3/4 Steinen im Kreuzverband unter Verwendung von Abbruchsteinen aus Vorposition, als Türanschlag herstellen wie Bestand

13.1.01.5 Putzabbruch für Glattstrich USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Die Fensterleibung ist im Zuge der Herstellung der Öffnung wie folgt vorzubereiten: Putzabbruch im Leibungsbereich des Bestands-Fensters auf einer Tiefe von ca. 20 cm

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13.1.01.6 Schnellzement / Sockel Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] herstellen [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Der Fenstersockel ist im Zuge der Herstellung der Öffnung wie folgt herzustellen

Auf dem Abbruch des Sockelmauerwerks ist durch einen Schnellzement eine ca. 4-5 cm hohe Schwelle in der kompletten Tiefe der Leibunb herzustellen, die als lot- und fluchtrechte Aufstell- und Abdichtungsgrund für die Tür dient

13.1.01.7 Leibungsputz 2-lg nach Einbau Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] der Tür [EUR] 19% 9,00 m ................ pro 1,00 m ................ Leibungsputz 2-lg / Kalkzement nach Einbau der Tür

inkl. Eckschienen inkl. Abschlussschienen an der Tür inkl. Putzanschluss an den vorhandenen Wandputz seitlich des neuen Türdurchbruchs.

Die Leistung erfolgen Zeitversetzt zu den vorherien nach Einbau der Tür

13.1.02 Mauerwerk innen EUR ......................... 13.1.02.1 H1_Türöffnung 1010x2135 in Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 0,5-stg Bestandswand 10,5 cm [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Türöffnung 101x213,5 cm in halbsteiniger Wand herstellen durch Sägeschnitte gemäß Maßangaben, inkl. Sturz HEA 100, beidseitig ausgemauert inkl. Putzträger und 3-seitig verputzt inkl. Herstellen lot- und fluchtrechter Leibungen inkl. Glattstrich auf Leibungen inkl. ggfs. erforderlicher Steinaustausch

Bereich: H1_EG Lager, neu

13.1.02.2 H1_Türöffnung 1010x2135 in Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 1,0-stg Bestandswand 22 cm [EUR] 19% 7,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Türöffnung herstellen im Bestand wie vor, jedoch in einsteiniger Wand inkl. Sturz 2x HEA 100

Bereich: Haus 1: 1_005, 1_007, 1_101 bis 1_104, EG2

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13.2 Haus 1_Wanddurchbruch Esseneinnahme/Musik EUR .........................

Hinweis BAUABLAUF FÜR EINBAU DES ABFANGTRÄGER POS. 414: 2x U400 IM EGACHSE 1.0: SPEISERÄUME MULTIFUNKTIONAL

Allgemein: Vor dem Erstellen von Wanddurch- und -abrüchen ist die darüber liegende Decken- und Wandkonstruktiongenerell durch Notstützen und Hilfsjoche abzufangen.

Die Abfangkonstruktionen sind durch Verbände auszustei- fen, gegen Umkippen zu sichern undgrundfest bis auf die Gründung zu führen.

  1. Unterstützung der vorh. Deckenunterzüge im OG Pos. 313 und EG Pos. 413 für den Bauzustand
  1. Einbau Lastverteilungsträger Pos. 423 druckfest (mit Pagel-Mörtel o-glw.) auf der KG-Decke. Estrich ist vorab zu entfernen.
  2. Einbau der Abfangekonstruktion im EG, bestehend aus Stahlstützen Pos. 422 und AbfangträgerPos 415.
  3. Einbau der Abfangekonstruktion im 1.OG, bestehend aus Stahlstützen Pos. 321 undAbfangträgern Pos. 315. Die Konstruktion ist druckfest einzubauen, durch Verbände auszusteifen und gegen Umkippen zusichern
  1. Einbau Abfangträger
  1. Auflagerverstärkungen >= 50x50x22cm aus Beton C20/25 in die Mauerwerkswand einstemmen undmit ,,Pagel" Quellmörtel o.glw. druckfest vergießen.
  2. Einstemmen der Trägerabschnitte 4x HEA 550, I=50cm in die Mauerwerkswand unterhalb desDeckenunterzug. Druckfest mit ,,Pagel" Quellmörtel o.glw. unterstopfen und aushärten lassen. Beachtung: Beim Einbau der Trägerabschnitte ist darauf zu achten, dass die Höhenlage und die Fluchtuntereinander eingehalten werden.
  3. Abbruch der Mauerwerkswand zwischen den Trägerab- schnitten und an den Auflagern.
  4. Einbau der Abfangträger Pos. 414: 2x U400 mit vorgesehener Verbolzung und druckfesterUnterstopfung mit "Pagel" Quellmörtel o.glw. gegen das aufgehende Mauerwerk und an denAuflagern.
  5. Nach Aushärtung der gesamten Konstruktion kann die Mauerwerkswand für die Öffnungabgerissen werden.
  6. Herstellung der Türöffnung in Achse 1.D im 1.OG mit Einbau der Abfangträger 2x HEA 100 undAbriss des Mauerwerks.
  7. Rückbau der Unterstützung für den Bauzustand.

Die Einbaureihenfolge ist zwingend einzuhalten, sollten Änderungen erforderlich werden, ist vorabmit dem Aufsteller der statischen Nachweise Rücksprache zu halten. Ausführungshinweise: Alle Bauteile sind kraftschlüssig einzubauen und auf den Rohbeton der Decken abzustellen. DieStahlstützen sind mit Quellmörtel oder glw. zu unterfüttern.Siehe auch Positionsübersichten und Ausführungsskizzen PÜ_01 und PÜ_02I

13.2.01 Abfangkonstruktion für Bauzustände EUR ......................... 13.2.01.1 Werk- und Montageplanung Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Bauzustände [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Werk- und Montageplanung der Stahlbauteile für die Abstützkonstruktionen für Bauzustände

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13.2.01.2 Pos.423_HEB Lastverteilung Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] liefern und abfahren [EUR] 19% 125,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Pos.423, HEB 200, l=200 cm liefern frei Verwendungsstelle Haus 1, EG, Musikraum inkl. Abtransport nach Demontage der Abfangekonstruktionen zur eigenen Verwendung des AN

13.2.01.3 1.(1)_Lastverteilung herstellen Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] und abbauen [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Pos.423, HEB 200, l=200 cm der Vorposition horizontal und direkt auf der Rohdecke EG über KG, als Lastverteilung für nachfolgende Abfangekonstruktion, in druckfester Bettung mit Pagel-Mörtel o.glw. einbauen,

Bodenbelag und Estrich sind hier vorab bis OK Sohle zu entfernen, die Mörtelbettung nach Ende der Arbeiten mit aufnehmen, alles zusammen (außer HEB) als Bauschutt abfahren und entsorgen

13.2.01.4 Pos.422 HEA Stahlprofile Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Abfangkonstr. UZ über EG [EUR] 19% 265,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ 2 Stahlstützen HEA 160 Statik-Pos.422, l= ca.2900 mm jeweils mit aufgeschweisster Kopf- und Fußplatte Bl 180/180/12 1 Stahlträger HEA 180 Statik-Pos.415, l= ca.1700 mm 1 Auflagerplatte Bl 290x200x22mm für UZ vorh. inkl. Befestigungsmaterial

liefern frei Verwendungsstelle Haus 1, EG, Musikraum als Absteifung Unterzug UK ca. 3,28 m inkl. Verbindungsmittel montieren und aussteifen, vorhalten, demontieren und zur eigenen Verwendung wieder abfahren

13.2.01.5 1.(2)_Abstützkonstruktion UZ Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] in EG-Decke [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Abfangekonstruktion aus vorgenannten Profilen inkl. sämtlicher Verbindungsmittel im EG unter UZ herstellen und vorhalten, durch Verbände aussteifen, gegen Umkippen sichern

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13.2.01.6 Pos.422 HEA/HEB Stahlprofile Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Abfangkonstr. UZ über OG1 [EUR] 19% 250,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ 2 Stahlstützen HEA 120 Statik-Pos.422, l= ca.2900 mm jeweils mit aufgeschweisster Kopf- und Fußplatte Bl 180/180/22 1 Stahlträger HEB 180 Statik-Pos.415, l= ca.1700 mm 1 Auflagerplatte Bl 390x200x42mm für UZ vorh. inkl. Befestigungsmaterial

liefern frei Verwendungsstelle Haus 1, OG1, Kunstraum als Absteifung Unterzug UK ca. 3,28 m inkl. Verbindungsmittel montieren und aussteifen, vorhalten, demontieren und zur eigenen Verwendung wieder abfahren

13.2.01.7 1.(3)_Abstützkonstruktion UZ Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] in OG1-Decke [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Abfangekonstruktion aus vorgenannten Profilen inkl. sämtlicher Verbindungsmittel herstellen und vorhalten, durch Verbände aussteifen, gegen Umkippen sichern Die Stahlstützen sind durch die Holzbalkendecke hindurch auf den Stahlträger EG Pos.415 zu montieren!

Abfangekonstruktion herstellen aus 2 Stahlstützen HEA120 Statik-Pos.321, e= 1,50m Stützenlänge ca. 4200 mm jeweils mit Kopf- und Fußplatte Bl 180/180/12 1 Stahlträger HEB 180 Statik-Pos.315 Stützenlänge ca.1700 mm 1 Auflagerplatte Bl 390x200x42mm für UZ vorh. UKUZ ca. 3,28

13.2.01.8 Deckenöffnung herstellen für Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Lastdurchführung [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Deckenöffnung in Holzbalkendecke über EG von unten herstellen zum Durchsteifen der Stahlstützen HEA 140 Deckenöffnung in OG1 von oben herstellen: Bodenbelag, Dielen, Einschub inkl. -dielung aufnehmen inkl. Schutz der Deckenöffnung als Absturzsicherung

13.2.01.9 Deckenöffnung wieder Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] schließen [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Deckenöffnung in Holzbalkendecke über EG oberseitig verschließen, Einschubdielung liefern und einbauen, Schüttung liefern und einbringen, für Nachfolgegewerk Bodenbelag

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13.2.02 Einbau der Abfangungen EUR ......................... 13.2.02.1 Werk- und Montageplanung Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Stahlbau [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Werk- und Montageplanung Stahlbau für die im Bauwerk verbleibenden Stahlbauteile

13.2.02.2 2.(4)_Auflagerverstärkungen Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 50/50/22 [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Auflagerverstärkungen >=50/50/22 cm aus Beton C20/25 in die Mauerwerkswand EG in Achse 1.D einstemmen und mit Pagel Quellmörtel o.glw druckfest vergießen

13.2.02.3 2.(5)_WD Einstemmen 60x60cm USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wanddurchbrüche 60x60 cm in Wand der Stärke ca. 24 cm unterhalb des Unterzugs herstellen, Wanddurchbrüche anzeichnen, mit Trennschnitten anreißen und nach Möglichkeit bis ca. 10 cm einschneiden

Abbruch wird Eigentum

13.2.02.4 HEA 550 als 4 Trägerabschnitte Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] liefern [EUR] 19% 340,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Trägerabschnitte HEA 550, Einzellänge 500 mm liefern frei Verwendungsstelle Haus 1, EG grundbeschichtet nach DIN EN 10238

13.2.02.5 Trägerabschnitte übernehmen Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] und in die WD einbauen [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ HEA-Trägerabschnitte übernehmen und in die WD einbauen, druckfest mit "Pagel" Quellmörtel o.glw. unterstopfen und aushärten lassen. Beachtung: Beim Einbau der Trägerabschnitte darauf zu achten, dass die Höhenlage und die Flucht untereinander gehalten werden.

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13.2.02.6 2.(6)_Abbruch der Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] Mauerwerkswand zwischen USt. [%] Menge Einheit [EUR] den WD ................ 19% 1,25 m² pro 1,00 m² ................

Abbruch der Mauerwerkswand zwischen den 4 Wanddurchbrüchen Abbruchmaterial als Bauschutt abfahren und entsorgen

13.2.02.7 Pos.414_U 400 liefern als Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Abfangträger [EUR] 19% 703,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ U 400, Länge: 2x4750 mm werkseitig mit Bohrungen versehen grundbeschichtet nach DIN EN 10238 als Träger liefern frei Verwendungsstelle Haus 1, EG

13.2.02.8 2.(7)_Einbau der Abfangträger Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 2x U400 [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Einbau der Abfangträger Pos.414: 2x U400 mit vorgesehener Verbolzung und druckfester Unterstopfung mit "Pagel" Quellmörtel oder glw. gegen das aufgehende Mauerwerk und an den Auflagern

inkl. Auflager für Stahl-UZ gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.2.02.9 Trennschnitte in 2/2-stg Wand Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] herstellen [EUR] 19% 7,00 m ................ pro 1,00 m ................ Trennschnitte in 2/2-stg Wand herstellen

13.2.02.10 2.(8)_Abbruch der Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Mauerwerkswand 24 cm [EUR] 19% 12,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Abbruch der Mauerwerkswand d=24cm

Abbruchmaterial als Bauschutt abfahren und entsorgen

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13.2.02.11 Pos.311_HEA 100 liefern als Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Sturzträger [EUR] 19% 47,50 kg ................ pro 1,00 kg ................ HEA 100, Länge: 2x1350 mm Oberflächenbehandlung: unbehandelt als Sturzträger liefern frei Verwendungsstelle Haus 1, OG1

gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3 Haus 4_Wandabfangung Klassenräume EUR .........................

Hinweis BAUABLAUF: Allgemein: Vor dem Erstellen von Wanddurch- und -abbrüchen ist die darüber liegende Decken- und Wandkonstruktion generell durch Notstützen und Hilfsjoche abzufangen.

Die Abfangkonstruktionen sind durch Verbände auszusteifen, gegen Umkippen zu sichern und grundfest bis auf die Gründung zu führen.

  1. Einbau Lastverteilungsträger Pos. 461 im EG:
    1. Abstützung EG-Decke zw. Achse 4/B und 4/C, Einbau Holzrähm, Stützen und Schwelle im EG
    1. Einbau Lastverteilungsträger IPE550
  1. Einbau Abfangträger Pos. 263 und Stütze Pos. 271 im 2.OG
    1. Abstützung Überzüge in Decke über 2.OG, Einbau Stahlträger und Stützen vom 2.OG-EG
    1. Abriss Mauerwerk im 2.OG
    1. Einbau Abfangträger und Stütze im 2.OG
  1. Einbau Abfangträger Pos. 361 und Stütze Pos. 371 im 1.OG
    1. Abstützung Decke über 1.OG, Einbau Holzrähme, Stützen und Schwellen im 1.OG+EG 6.1. + Abfangbalken auf Decke über Kriechkeller
    1. Abriss Mauerwerk im 1.OG
    1. Einbau Abfangträger und Stütze im 1.OG

Die Einbaureihenfolge ist zwingend einzuhalten, sollten Änderungen erforderlich werden, ist vorab mit dem Aufsteller der statischen Nachweise Rücksprache zu halten.

Ausführungshinweise: Alle Bauteile sind kraftschlüssig einzubauen und auf den Rohbeton der Decken abzustellen. Die Stahlstützen sind mit Quellmörtel oder glw. zu unterfüttern

und gem. den Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.01 Abfangkonstruktion für Bauzustände EUR ......................... 13.3.01.1 Werk- und Montageplanung Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Bauzustände [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Werk- und Montageplanung der Stahlbauteile für die Abstützkonstruktionen für Bauzustände

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13.3.01.2 1.(1)_Abstützung EG-Decke zw. Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] Achse 4/B und 4/C USt. [%] Menge Einheit [EUR] Holzrahmenwand ................ 19% 1,00 Psch pro 1,00 Psch ................

Abstützung (1) der EG-Decke zw. Achse 4/B und 4/C, Einbau Holzrähm, Stützen und Schwelle im EG für Maßnahme Einbau IPE 550 (Lastverteilungsträger) liefern, Lage einmessen, montieren, vorhalten, abbauen und wieder abfahren

1 Stk ca. 300 cm Schwelle 12/8 inkl. Bodenschutz 4 Stk ca. 300 cm Ständer 12/12 1 Stk ca. 300 cm Rähm 12/12 gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.01.3 2.(3)_Abstützkonstruktion Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] HEA100 Decke über OG2 USt. [%] Menge Einheit [EUR] (Überzüge) ................ 19% 565,00 kg pro 1,00 kg ................

Abstützung der Überzüge in Decke über 2.OG, mittig darunter in OG2 gemäß Einbauanweisung (3), liefern, einbauen und vorhalten von "Stahlrahmen" bestehend aus 1 Stahlträger HEB 140, l=ca.1,25m (Rähm) montiert auf 2 Stahlstützen HEA 100, l=ca.2,75m, e<= 1,00m inkl. örtl. Aufmaß, zzgl. Kopf- und Fußplatten BL 140x140x10, Abstützung wieder abbauen, abfahren und entsorgen gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.01.4 3.(3)_Abstützkonstruktion Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] HEA100 Decke über OG1 und USt. [%] Menge Einheit [EUR] EG ................ 19% 715,00 kg pro 1,00 kg ................

(3)_Durchsteifen der Abstützungen aus OG2 gemäß Einbauanweisung (3) mit Einzel-Stützen HEA 100 inkl. Kopf- und Fußplatten BL 140x140x10 8 Stk in OG1 mit Einzellängen ca.3,00 m inkl.örtl. Aufmaß 6 Stk in EG mit Einzellängen ca.3,00 m inkl.örtl. Aufmaß liefern, kraftschlüssig einbauen und vorhalten, Abstützungen abbauen, abfahren und entsorgen gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.01.5 3.(6)_Abstützkonstruktion Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] HoStW 14cm OG1 [EUR] 19% 30,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Abstützkonstruktion als Holzständerwand auf gesamter Gebäudetiefe ca. 9,55 m mit Schwellen 14/8, Stützen 14/14, Rähm 14/16 Stützen e<=1,0 m, h= ca. 2,90 m inkl. örtlichem Aufmaß liefern, kraftschlüssig einbauen und vorhalten für die Dauer

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der Maßnahme, danach Abstützungen abbauen, abfahren und entsorgen gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.01.6 3.(6)_Abstützkonstruktion Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] HoStW 16cm EG [EUR] 19% 30,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Abstützkonstruktion als Holzständerwand wie vor, jedoch mit Schwellen 16/8, Stützen 14/14, Rähm 16/14 Stützen e<=1,0m, h= ca.2,70 m inkl. örtlichem Aufmaß

13.3.01.7 3.(6.1)_Abstützkonstruktion Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] HoStW Zulage HEA [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Lastverteilung aus HEA 160 für Holzrahmenwand EG der Vorposition auf Sohle EG über einem Kriechkeller (Hzg-Kanal) als Zulage zur Vorposition, als Teil der Abstützkonstruktion im Schwellenbereich, Länge HEA mind. ca. 1,65m liefern, kraftschlüssig einbauen und vorhalten für die Dauer der Maßnahme, danach abbauen, abfahren und entsorgen gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4" Schnitt S3-S3 und Grundriss UG/Kriechkeller

13.3.01.8 3.(6)_Abstützkonstruktion Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] HoStW Vertikalverband USt. [%] Menge Einheit [EUR] herstellen ................ 19% 8,00 Stk pro 1,00 Stk ................

(6)_Vertikalverband konstruktiv mit Holzstreben oder Stahlauskreuzung in Holzständerwand herstellen liefern, kraftschlüssig einbauen und vorhalten, danach Abstützungen abbauen, abfahren und entsorgen gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.02 Einbau der Abfangungen EUR ......................... 13.3.02.1 Werk- und Montageplanung Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Stahlbau [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Werk- und Montageplanung Stahlbau für die im Bauwerk verbleibenden Stahlbauteile

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13.3.02.2 WD 250x60x25 herstellen auf Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] UKD [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ H4_Durchbruch in MW-Wand herstellen an UKD Länge: ca. 250 cm Höhe: ca. 60 cm Tiefe: ca. 25 cm Abbruchmaterial als Schutt abfahren und entsorgen

13.3.02.3 1.(2)_Pos.461_IPE 550 als Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Träger liefern [EUR] 19% 110,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ IPE 550, Länge: 2300 mm als Träger inkl. beidseitig aufgeschweisster MW-Anker auf halber Trägerhöhe, grundbeschichtet nach DIN EN 10238 liefern frei Verwendungsstelle Haus 4 EG, gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.02.4 1.(2)_Pos.461_IPE 550 in WD Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] einbauen [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ IPE 550 S235, Länge: 2300 mm der Vorposition übernehmen und als Lastverteilung einbauen in WD 250x60x25 der Vorposition,

13.3.02.5 1.(2)_H4_EG IPE 550 Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] ausmauern für Brandschutz [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ H4_EG IPE 550 (Profil 210x550 mm) beidseitig ausmauern für Brandschutz, Wanddurchbruch (60/250) kraftschlüssig schließen mit Mauerwerk 115 mm, nach Wahl des Bieters

13.3.02.6 2.(4)_Trennschnitt 10 cm in Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 2/2-stg Wand herstellen [EUR] 19% 12,00 m ................ pro 1,00 m ................ Trennschnitt beidseitig für sauberen Abbruch der in die Außenwand einbindenden 2/2-stg Innenwand herstellen Abrechnung: jeder Schnitt wird abgerechnet

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13.3.02.7 2.(4)_Abbruch Mauerwerk OG2 Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] in Achse 4.1 [EUR] 19% 30,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ (4)_Abbruch Mauerwerk in OG2 in Achse 4.1 Wandstärke ca. 24 cm, bxh ca. 9,25x3,15 m Abbruchmaterial als Bauschutt abfahren und entsorgen

13.3.02.8 2. Freistemmen Auflager im Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Ringbalken OG2 [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Freistemmen einer Auflagertasche ca. bxhxt 450x550x250 mm mit UK Rohdecke in Ringbalken und MW, Ringbalkenbewehrung freilegen, mittig trennen und leicht aus der Wand herausbiegen (nach Angaben vor Ort),

Herstellen einer höhengerechten und kraftschlüssigen Auflagefläche für die Auflagerplatten,

Abbruchmaterial als Schutt abfahren und entsorgen

13.3.02.9 2.(5)_Pos.271_HEB 180 als Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Stütze liefern [EUR] 19% 160,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Stütze HEB 180 - S235, Stützenhöhe ca. 3300 mm inkl. Kopfplatte 300/200/20 mm mit 2 Bohrungen inkl. 2x M16 - 4.6 R Fußplatte 250/250/25 mm mit 2 Bohrungen für M16 inkl. Befestigungsmittel 2 Fischer- Dübel FAZ II PLUS 16/25, grundbeschichtet nach DIN EN 10238 liefern frei Verwendungsstelle, Haus 4 OG2

Statik Pos. 271 gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.02.10 2.(5)_Pos.263_HEB 450 als Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Abfangträger liefern [EUR] 19% 1.700,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Abfangträger HEB 450 - S235 Trägerlänge gesamt: ca. 9550 mm, Träger 2-geteilt ca. 3750+5800 mm mit biegesteifem Stoß inkl. 2x Kopfplatte Bl 450x36 x38 mm - S235

  • 8 M27-10.9 HVR Schweißnähte aF = 10mm umlfd, as = 2x 6 mm Auflagerlänge Al >= 20 cm inkl. 2 Auflagerplatten Bl 400 x 200 x 25 mm grundbeschichtet nach DIN EN 10238 liefern frei Verwendungsstelle, Haus 4 OG2

Statik Pos.263 N1 gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

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13.3.02.11 2.(5)_Einbau Abfangträger und Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] -stütze OG2 HEB 450 [EUR] 19% 12,20 m ................ pro 1,00 m ................ (5)_Einbau Abfangträger Pos.263 HEB 450 sowie Einbau Stahlprofilstütze Pos. 271 HEB 180 inkl. 2 Auflagerplatten Bl 400x200x25 bauseits geliefert frei Baustelle übernehmen und einbauen inkl. Befestigungs- und Montagematerial in Auflagernische auf Höhe montiert gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.02.12 2.(5)_Auflager für Träger HEB Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 450 schließen [EUR] 19% 2,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Auflager für HEB 450 komplett herstellen beidseitig getrennte Bewehrungsstäbe zurückbiegen und an Flansch HEB anschweisen, beidseitig Verfüllen mit Pagel Quellmörtel inkl. Schalung

13.3.02.13 Pos.264 HEB 120 Auflager in Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Ringbalken herstellen [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Freistemmen einer Auflagertasche ca. bxhxt 150x150x mm mit UK Rohdecke in Ringbalken und MW dabei Ringbalkenbewehrung freilegen, mittig trennen und leicht aus der Wand herausbiegen (nach Angaben vor Ort) Herstellen einer höhengerechten und kraftschlüssigen Auflagefläche Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen

13.3.02.14 Pos.264 HEB 120 Auflager in Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Mauerwerk herstellen [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pos.264 HEB 120 Auflager in Mauerwerk herstellen Freistemmen einer Auflagertasche ca. bxhxt 150x150x mm in Mauerwerk Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen

13.3.02.15 Pos.264 HEB 120 Abfangträger Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Flur OG2 liefern [EUR] 19% 220,00 kg ................ pro 1,00 kg ................

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Abfangträger HEB 120 - S235 Auflagerlänge Al >= 22 cm 3 Stück, Länge ca. 2600 mm, grundbeschichtet nach DIN EN 10238 liefern frei Verwendungsstelle

13.3.02.16 Pos.264 HEB 120 einbauen USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pos.264 HEB 120 übernehmen und einbauen im OG2 inkl. Befestigungs- und Montagematerial Ringankerbewehrung zurückbiegen und an den HEB-Steg anschweissen (=wieder durchgehende Ringankerbewehrung herstellen)

13.3.02.17 3.(7)_Trennschnitt 10 cm in Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 3/2-stg Wand herstellen [EUR] 19% 12,00 m ................ pro 1,00 m ................ Trennschnitt beidseitig für sauberen Abbruch der in die Außenwand einbindenden 3/2-stg Innenwand herstellen Abrechnung: jeder Schnitt wird abgerechnet

13.3.02.18 3.(7)_Abbruch Mauerwerk OG1 Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] in Achse 4.1 [EUR] 19% 30,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ (7)_Abbruch Mauerwerk in OG2 in Achse 4.1 Wandstärke ca. 35 cm bxh ca. 9,25x3,15 m Abbruchmaterial als Bauschutt abfahren und entsorgen

13.3.02.19 3. Freistemmen Auflager im Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Ringbalken OG1 [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Freistemmen einer Auflagertasche ca. bxhxt 450x500x250 mm mit UK Rohdecke in Ringbalken und MW für HEB 400 dabei Ringbalkenbewehrung freilegen, mittig trennen und leicht aus der Wand herausbiegen (nach Angaben vor Ort)

Abbruchmaterial als Schutt abfahren und entsorgen

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13.3.02.20 3.(8)_Pos.371_HEB 220 als Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Stütze liefern [EUR] 19% 197,50 kg ................ pro 1,00 kg ................ Stütze HEB 220 - S235 Statik Pos. 371 Gesamtlänge ca. 2650 mm, mit angeschweisster Kopfplatte 300/240/20 mm und Fußplatte 300/300/35 mm, grundbeschichtet nach DIN EN 10238 liefern frei Verwendungsstelle, Haus 4 OG1 zum Verbleib im Bauwerk

13.3.02.21 3.(8)_Pos.361-N1_HEB 400 als Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Abfangträger liefern [EUR] 19% 1.525,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Abfangträger HEB 400 - S235 Trägerlänge gesamt: ca. 9550 mm, Träger 2-geteilt ca. 3750+5800 mm mit biegesteifem Stoß inkl. 2x Kopfplatte Bl 400x300x30 mm - S235

  • 4 M30-10.9 HVR Schweißnähte aF = 8 mm umlfd, as = 2x 5 mm Auflagerlänge Al >= 20 cm mit 2 Auflagerplatten Bl 380 x 200 x 25 mm grundbeschichtet nach DIN EN 10238 liefern frei Verwendungsstelle, Haus 4 OG1, zum Verbleib im Bauwerk

Statik Pos.361 N1 gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.02.22 3.(8)_Einbau Abfangträger Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] und-stütze OG1 HEB 400 [EUR] 19% 12,20 m ................ pro 1,00 m ................ (8)_Einbau 2-geteilter Abfangträger Pos.361 HEB 400 sowie Einbau Stahlprofilstütze Pos. 371 HEB 180 inkl. 2 Auflagerplatten Bl 400x200x25 bauseits geliefert frei Baustelle übernehmen und einbauen inkl. Befestigungs- und Montagematerial

in Auflagernische auf Höhe montiert

gem. Zeichnungen Statik "Nachweis Bauzustände Gebäude 4"

13.3.02.23 3.(8)_Auflager für Träger HEB Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 400 schließen [EUR] 19% 2,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ 3.(8)_Auflager für HEB 400 komplett herstellen, getrennte Bewehrungsstäbe zurückbiegen und an Flansch HEB anschweissen, Auflagerbereich komplett Verfüllen mit Pagel Quellmörtel inkl. Schalung

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13.4Öffnungen schließenEUR .........................
13.4.01Haus 1, 2 und 4EUR .........................

13.4.01.1 Türöffnung schließen in WI Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 1/2-stg ca. 10,5 cm [EUR] 19% 17,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Türöffnung in 1/2-steiniger Innenwand schließen kraftschlüssig und im passenden Steinformat ca. 7 Türöffnungen RBÖ bis ca. 101x213,5

13.4.01.2 Türöffnung schließen in WI Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 2/2-stg ca. 22 cm [EUR] 19% 4,50 m² ................ pro 1,00 m² ................ Türöffnung schließen wie vor, jedoch in 1,0-steiniger Innenwand 22 cm

13.4.01.3 Türöffnung schließen in WI Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 3/2-stg ca. 34 cm [EUR] 19% 13,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Türöffnung schließen wie vor, jedoch in 3/2-steiniger Innenwand ca. 7 Türöffnungen RBÖ bis ca. 101x213,5

13.4.01.4 Wandöffnung schließen in WI Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 2/2-stg ca. 308x210 cm [EUR] 19% 6,50 m² ................ pro 1,00 m² ................ H1_02 Vitalküche Durchreiche schließen in Wandöffnung bxh ca. 308x210 cm, Wandstärke KS 24 cm

13.4.01.5 Fensteröffnung herstellen in WI Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 1-stg 150x62,5 [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fensteröffnung bxh = 150 x 62,5 cm in Ausmauerung der Vorposition beim Ausmauern herstellen inkl. senkrechter Leibungen inkl. 2x HEB 100 grundbeschichtet, l=175 cm als Fenstersturz ausmauern und mit Putzträger umkleiden für F90 Bereich: H1_Vitalküche/Speiseraum

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13.4.01.6 Fensteröffnung schließen in WI Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 17,5 [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fensteröffnung kraftschlüssig schließen in KS-Innenwand 17,5 cm Öffnung: ca. 100x60 cm Bereich: innerhalb Küche

13.4.01.7 Fensteröffnung schließen in WI Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 24 [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fensteröffnung kraftschlüssig schließen in Innenwand mit Ziegel 24 cm Öffnung: ca. 60x100 cm Bereich: Küche zum Flur

13.4.01.8 Wandnische kraftschlüssig Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] schließen 1/2-stg [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ H1_Wandnische kraftschlüssig schließen bis ca. 0,25 m2 nach bauseitigem Ausbau der Unterverteilung (ca. 30x60) mit Steinen gleichen Formats und im Verband ausmauern Bereich: Auflager Abfangung in Achse 1.D

13.4.01.9 WD schließen in WI USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Wanddurchbrüche schließen in Innenwänden alle Wandstärken, alle Öffnungsgrößen bis ca. 50x50cm in gleichem Material und Format

13.5 Ergänzende Leistungen Haustechnik EUR .........................

1 ZTV Säge-, Schlitz- und Bohrarbeiten ZTV Säge-, Schlitz- und Bohrarbeiten Säge-, Schlitz- und Bohrarbeiten sind flucht- und lotrecht sowie mit Staubabsaugung auszuführen. Abbruchmaterial (z.B. Bohrkerne etc.) ist aufzunehmen, abzufahren und zu entsorgen. Vor der Ausführung von Deckendurchbrüchen ist sicher zustellen - ggfs durch Gegenbohrungen zu sondieren - dass keine Unterzüge getroffen werden.

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13.5.1 Trennschnitt in MW inkl. Putz Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] bis d= ca. 25 cm [EUR] 19% 7,00 m ................ pro 1,00 m ................ Trennschnitt, senkrecht in MW-Wand einmessen und schienengeführt herstellen Wandstärke inkl. Putz bis d= ca. 25 cm

13.5.2 Bodenschlitz B 15 cm in Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] StB-Sohle D 16 cm [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Durchbruch in Betonsohle für die Verlegung von Grundleitungen schlitzen, freistemmen und Abbruchmaterial als Schutt abfahren und entsorgen Herstellen als Lot- und Fluchtrechter Schlitz, -breite: 15 cm inkl. Trennschnitte in der Sohle

13.5.3 Zulage Sandbett ausbauen und Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] abschnittsweise Magerbeton USt. [%] Menge Einheit [EUR] seitlich unterstopfen ................ 19% 20,00 m pro 1,00 m ................

Als Zulage zur Vorposition vorhandenes Sandbett im Schlitz abschnittsweise ausbauen und entsorgen und beidseitig des Bodenschlitzes Magerbeton gegen nachrutschen des Füllsandes unterhalb der Sohle einstopfen.

Tiefe unterhalb der Sohle ca. 25 cm

Hierbei ist zu verhindern, dass Sand nachrutscht und Hohlstellen unterhalb der verbleibenden Sohle entstehen.

13.5.4 Bodenschlitz Sohle schließen USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Sohlenschlitz der Betonsohle der Vorposition nach Verlegung der Grundleitungen wieder schließen, einschließlich Bewehrung und Verfüllung bis UK Sohle Das Verdichten, Glätten, Nachfüllen von Sand und Einlegen einer PE-Folie sowie der Verbund zur vorhandenen Sohle durch Einlassen von Rundeisen d= 8 mm a= 15 cm ist in den EP einzurechnen.

Schlitzbreite ca. 15 cm Sohlendicke ca. 16 cm

13.5.5 Durchdringungen einarbeiten USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrdurchdringungen der Grundleitungen und Bodeneinläufe im Rahmen des Verschlusses der Sohlenschlitze einarbeiten

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13.5.6 KB 150 in StB-SO 20 für DN100 USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Kernbohrung d=150 mm herstellen senkrecht in StB-Sohle bis d=20 cm

13.5.7 KB 200 in StB-SO 20 USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Kernbohrung d=200 mm herstellen senkrecht in StB-Sohle bis d=20 cm

13.5.8 KB 200 in StB-SO 20 für Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Bodeneinlauf [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Kernbohrung bis d=200 mm für BE-Topf senkrecht in Sohle und Estrich herstellen

13.5.9 WD-L in Bestand 1/2stg 125/50 USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wanddurchbruch in 1/2-stg Bestandswand herstellen für Lüftungsleitungen im Bereich oberhalb abgehängter Decken inkl. Sturz HEA 100, grundbeschichtet inkl. senkrechter Leibungen WD Abmessung: ca. 125/50 cm über Türöffnung neu inkl. Aufmauerung und WD

gem. Ausführungsplanung RLT

13.5.10 WD-L in Bestand 3/2stg 60x50 USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wanddurchbruch in 3/2-stg Bestandswand herstellen für Lüftungsleitungen im Bereich abgehängter Decken inkl. Sturz 3xHEA 100, grundbeschichtet inkl. senkrechter Leibungen Abmessung: ca. 60/50 cm

WD-L Küchen gem. Ausführungsplanung RLT

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13.5.11 WD in Bestand 2/2stg 25/20 USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ WD in Bestand 2/2stg ca. 250x200 inkl. Sturz inkl. senkrechter Leibungen

gem. Ausführungsplanung RLT

13.5.12 WD-E bis ca. 25/10 USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 40,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ WD bis ca. 25/10 ELT-z.B. für Kabeltrassen

gem. Ausführungsplanung ELT

13.5.13 DD in Bestand StB bis 20/10 USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ DD herstellen20/10

13.6 Abdichtungsarbeiten Sohle Küche EUR ......................... 13.6.1 Sohle vorbereiten USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 30,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Untergrund aus

Betonsohle nach Abbruch vorh. bahnenförmiger Bitumenabdichtung vorbereiten

-Untergrund reinigen, auch von groben Verschmutzungen, wie Mör−tel- und Farb−resten nach VOB C DIN 18365 4.2.2

-Inselartige kleine nicht entfernte Reste der vorherigen Abdichtung entfernen.

-Anschließend sind Staub und sonstige Rückstände mit einem Industriestaubsauger zu entfernen.

13.6.2 Zulage schleifen, fräsen oder Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Kugelstrahlen [EUR] 19% 30,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Als Zulage zur Vorposition 13.6.1 Reinigen der abzudichtenden, mineralischen Flächen.

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Zementleim, Staub, Mörtelreste und Grate sind durch einen mechanischen Abtrag wie schleifen, strahlen oder fräsen zu entfernen. Es ist ein staubfreier und tragfähiger Untergrund herzustellen.

13.6.3 Bodenplattenabdichtung der Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] Sohle / Dickbeschichtung 2 K [EUR] USt. [%] Menge Einheit ink. verkieseln / Lunker ................ schließen / grundieren 19% 30,00 m² pro 1,00 m² ................

Sulfatbeständige, mineralische Grundverkieselung auf freigelegte Sohle ganzflächig und Vorbereitung mit Sulfatschlämme.

Lunker, Poren, oder Fehlstellen < 5 mm mittels einer Kratzspachtelung aus rissüberbrückenden, mineralischen Dichtungsschlämme (MDS), verschließen und egalisieren.

Angemischtes Material mittels geeignetem Werkzeug in einer dünnen Schicht ganzflächig auf den vorbereiteten Untergrund auftragen und oberflächenbündig abziehen. Kratzspachtelung vollständig durchtrocknen lassen

Sohlenfläche mit lösungsmittelfreier Grundierung grundieren

Bodenplattenabdichtung auf die abzudichtende Fläche gemäß der Wassereinwirkungsklasse W2.1-E "Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser" aus der 2.-komp., rissüberbrückender, mineralischer Dichtungsschlämme (MDS, geprüft nach PG-MDS und WTA geprüft) Angemischtes Material mittels geeignetem Applikationsverfahren 2-lagig auf den vorbereiteten Untergrund auftragen. Mindesttrockenschichtdicke > 4 mm

Fabrikat Abdichtung Remmers MB 2K oder gleichwertig

Angebotenes Fabrikat [#TB11-Angebotenes Fabrikat#]'.........'

13.6.4 Wandanschluss herstellen USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 34,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandanschlüsse Abdichtung herstellen, Vorbereitung und Abdichtung wie Vorpositionen inkl. Herstellung Dichtungskehlen und einlegen Dichtungsbänder

Höhe des Wandanschlusses ca. 15 cm

13.6.5 Durchdringungen einarbeiten USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrdurchdringungen der Grundleitungen und Bodeneinläufe

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in die vorherige Abdichtung einarbeiten, inkl. erforderlicher Dichtungsmanschetten

13.7 Stundenlohnarbeiten Rohbauarbeiten EUR .........................

Hinweis Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken.

Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden.

Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten.

Als Facharbeiter gilt eine qualifizierte Fachkraft (de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft) mit abgeschlossener Ausbildung im Beruf des Gewerkes dieses Leistungsverzeichnisses. Im Zweifel ist ein Facharbeiterbrief (de.wikipedia.org/wiki/Facharbeiterbrief) / Gesellenbrief (de.wikipedia.org/wiki/Gesellenbrief) der Bauleitung auf Anforderung vorzulegen.

Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet !

13.7.1 Facharbeiterstunden USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 40,00 h ................ pro 1,00 h ................ Arbeitsstunde eines Facharbeiters, inkl. aller Nebenkosten, für unvorhergesehene Arbeiten, zum Nachweis gem. "ZTV-Stundenlohnarbeiten"

13.7.2 Helferstunden USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 40,00 h ................ pro 1,00 h ................ Arbeitsstunde eines Helfers, inkl. aller Neben- kosten, für unvorhergesehene Arbeiten, zum Nachweis

23PutzarbeitenEUR .........................
23.1PutzarbeitenEUR .........................

23.1.1 Wände für Vorwand-Installation Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] vorbereiten [EUR] 19% 55,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Mauerwerks-Wände nach Fliesen- und Putzabbruch für Vorwand-Installationen vorbereiten, losen Untergrund verfestigen,

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größere Unebenheiten ausgleichen und größere Ausbrüche schließen

23.1.2 Wandputz 2-lg nach Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Putzabbruch [EUR] 19% 375,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Wandputz nach Putzabbruch als Kalkzementputz, zweilagig aus Spritzbewurf und Grundputz, als Lehrenputz für Endbelag Fliesen

Höhe Wandputz: bis ca. 3,10 m

Bereich Küchen

23.1.3 Wandputz 2-lg nach Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Putzabbruch als Leibungsputz [EUR] 19% 40,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandputz nach Putzabbruch wie vor, jedoch als Leibungsputz in Fensteröffnungen

inkl. Eckschienen inkl. Abschlussschienen z.B. an Fensterprofilen

23.1.4 Wandputz 3-lg in Kleinflächen Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] bis 2,5 m2 [EUR] 19% 10,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wandputz 3-lg. in Kleinflächen bis 2,5 m2 an zugemauerten Türöffnungen an geschlossenen Wanddurchbrüchen

23.1.5 Wandputz 3-lg in Kleinflächen Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] bis 0,5 m2 [EUR] 19% 20,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wandputz ergänzen in Kleinflächen <0,5m2 in Bereichen geschlossener Wanddurchbrüche o.ä.

23.1.6 Wandputz 3-lg in Leibungen Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] bis 50 cm [EUR] 19% 15,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandputz 3-lg in Leibungen im Bereich große Wanddurchbrüche

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23.1.7 Wandputz 3-lg stirnseitig auf Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] MW-Wandenden [EUR] 19% 25,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandputz 3-lg stirnseitig auf MW-Wandenden aufbringen Wandstärke: ca. 25 cm inkl. Eckschutzschienen

23.1.8 Wandputz 3-lg im Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] Sockelbereich nach Abbruch USt. [%] Menge Einheit [EUR] Fußleisten ................ 19% 200,00 m pro 1,00 m ................

Wandputz 3-lg im Sockelbereich nach Abbruch Fußleisten

23.1.9 Wandputz nach Abbruch Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 0,5-steiniger Wand [EUR] 19% 45,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandputz 3-lg. ergänzen nach Abbruch einbinder Wand bis ca. 15 cm Wandstärke

23.1.10 Wandputz nach Abbruch Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 1,0-steiniger Wand [EUR] 19% 50,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandputz 3-lg. ergänzen nach Abbruch einbinder Wand bis ca. 30 cm Wandstärke

23.1.11 Wandputz nach Abbruch Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 1,5-steiniger Wand [EUR] 19% 15,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandputz 3-lg. ergänzen nach Abbruch einbinder Wand bis ca. 45cm Wandstärke

23.1.12 Beiputzen im Bereich Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Sockelleisten [EUR] 19% 100,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandputz 3-lg ergänzen in Fehlstellen nach Abbruch

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Sockelleisten

23.1.13 Beiputzen im Bereich neu Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] montierter Fensterbänke [EUR] 19% 15,00 m ................ pro 1,00 m ................ Fugenglattstrich und Beiputzen im Bereich neu montierter Fensterbänke

23.1.14 Wandschlitze schließen bis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 20x20 mm [EUR] 19% 600,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandschlitze schließen bis 20x20 mm

23.1.15 Wandschlitze schließen bis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 40x20 mm [EUR] 19% 300,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandschlitze schließen bis 40x20 mm

23.1.16 Wandschlitze schließen bis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] 80x20 mm [EUR] 19% 100,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandschlitze schließen bis 80x20 mm

23.2 Stroh-Putzdecke EUR ......................... 23.2.1 Flächiges Ausbessern der Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Decke mit Strohputz F30 [EUR] 19% 475,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Vorhandene, historische Strohputzdecke instand setzten.

Deckenkonstruktion: Holzbalkendecke mit Strohputz / Rohrmatte unter Holzschalung

Gem. Brandschutzkonzept muss die vorhandene Stroh-Putz-Unterdecke im Gebäude lückenlos geschlossen und intakt sein, um die Brandschutzqualität F30 einzuhalten. Durch die voher angebranten Abhangdecken und Installationen hat die Stroh-Putzschicht diverse Beschädigungen erfahren, diese sind auszubessern.

Es ist davon auszugehen, das je m² ca. 10 - 15 Nagel- und Schraubenlöcher so wie mindestens 2-3 im Durchmesser ca.

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10-15 cm große Beschädigungen (Abplatzung des Putzes vom Strohträger und beschädigte Strohträger) vorhanden sind. (siehe auch Anlage Bilder)

Ausführungsumfang:

Nägel, Schrauben, etc. entfernen.

Schadhaften, losen oder mürben Altputz bis auf den tragenden Untergrund (Holz/Strohgeflecht) fachgerecht und erschütterungsarm abschlagen und abkehren.

Angrenzenden Altputz auf Festigkeit prüfen und freilegen.Übergänge reinigen, staubfrei machen und vornässen.

Fehlstellen im Untergrund vorbereiten und fachgerecht mit geeignetem, bauaufsichtlich zugelassenem Brandschutz-Putzsystem bzw. historisch adäquatem Kalk-/Gips-Unterputz (angepasst an den Bestand) zweilagig ausgleichen.

Bei Bedarf Putzträger (z. B. Rippenstreckmetall oder geeignetes bauphysikalisch verträgliches Draht-/Schilfgeflecht) spannungsfrei und entkoppelt auf der Unterkonstruktion befestigen, um Rissbildung und Brandschutzvorgaben zu sichern.

Inkl. dem umweltgerechten Abtransport und Entsorgen des Bau- und Putzabbruchs

Die Decken werden bauseitig wieder geschlossen, daher ist eine glatte Fläche erforderlich aber keine Sichtqualität.

23.3 Stundenlohnarbeiten Putzarbeiten EUR .........................

Hinweis Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken.

Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden.

Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten.

Als Facharbeiter gilt eine qualifizierte Fachkraft (de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft) mit abgeschlossener Ausbildung im Beruf des Gewerkes dieses Leistungsverzeichnisses. Im Zweifel ist ein Facharbeiterbrief (de.wikipedia.org/wiki/Facharbeiterbrief) / Gesellenbrief (de.wikipedia.org/wiki/Gesellenbrief) der Bauleitung auf Anforderung vorzulegen.

Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet !

23.3.1 Facharbeiterstunden USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 h ................ pro 1,00 h ................ Arbeitsstunde eines Facharbeiters, inkl. aller

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Nebenkosten, für unvorhergesehene Arbeiten, zum Nachweis gem. "ZTV-Stundenlohnarbeiten"

23.3.2 Helferstunden USt. [%] Menge Einheit Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 h ................ pro 1,00 h ................ Arbeitsstunde eines Helfers, inkl. aller Neben- kosten, für unvorhergesehene Arbeiten, zum Nachweis

ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________
Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Umsatzsteuer____________________
Summe (brutto)____________________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 24.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB ÖA 487-26 AS - Döhrnstraße 42 - Rohbau

AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN

Name Dateiname Größe MIME-Type

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KRITERIENKATALOG 24.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB ÖA 487-26 AS - Döhrnstraße 42 - Rohbau

EIGNUNGSKRITERIEN

1 Erklärung zur Eignung [Mussangabe]

Die notwendigen Angaben über das Vorliegen

  • der Eignungsanforderungen und
  • der geforderten Ausführungsbedingungen sowie
  • über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wurden im Formular "Erklärung zur Eignung" vollständig und wahrheitsgemäß getätigt.

Gegebenenfalls notwendige Nachweise sind dem Angebot beigefügt.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

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Kriterienkatalog - 1/1 101

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KRITERIENKATALOG 24.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB ÖA 487-26 AS - Döhrnstraße 42 - Rohbau

LEISTUNGSKRITERIEN

Kriterienkatalog - 1/1 102

[Seite 105]

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