260630_ALCA_Vertragszusatz_Besondere Vertragsbedingungen_LPM_Eichstätt - Fenster KGB.pdf

Restaurierung und Erneuerung historischer Holzfenster und Fassadenelemente

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

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  1. Juni 2026 Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Ref. III/2 Baumanagement und Bauunterhalt Ostenstraße 26-28 85072 Eichstätt

Besondere Vertragsbedingungen und ALCA

(Letzte Planer Methode (LPM))

A. ALCA (Auftraggeber-Lean-Construction-Anforderungen)

I. Kurzbeschreibung der LPM-Methodik

Die Letzte Planer Methode (LPM) nach VDI 2553 B3 ist gleichgestellt mit dem Last-Planner- System® (LPS) nach Glen Ballard.

Einführung (basierend auf VDI 2553, Anhang B3, LPM – Letzte Planer Methode)

Die anzuwendende Methodik bezieht sich auf die in VDI 2553 Anhang B3 beschriebene Vorgehensweise. Insbesondere bei Bauprojekten liegen zum Zeitpunkt der Planung oft noch nicht alle Informationen vor, oder es treten späte Änderungen auf. Hohe Abhängigkeiten zwischen Beteiligten und Gewerken auf der Arbeitsebene können dazu führen, dass kleine Änderungen große Wirkungen verursachen, dadurch erforderliche Anpassungen der detaillierten Planung sehr aufwendig werden und die Planungsprozesse der einzelnen Gewerke nicht mehr zusammenpassen. Die Letzte Planer Methode (LPM) nach VDI 2553 B3 ist eine kooperative Vorgehensweise der Projektabwicklung mit dem Ziel der termin- und qualitätsgerechten Steuerung von Bauprojekten. Diese Projektsteuerungsmethode kann in allen Projektphasen und unterschiedlichsten Projektenarten zur Anwendung kommen, insbesondere für Projekte mit vielen voneinander abhängigen Teilleistungen.

Ein wesentliches Element der Methode ist die gemeinsame Ablaufplanung im Team. Entscheidend dabei ist, dass sich die Teamarbeit nicht nur auf das Projektleitungsteam beschränkt. Bei LPM werden die relevanten Personen, die am Planungs- oder Bauprozess Steuerungsfunktionen innehaben, in das Team einbezogen. Dies sind in der Bauausführung z.B. der Bauleiter oder der Polier, im Planungsprozess entsprechend die Fach- und Objektplaner. Die gemeinsame Ablaufplanung zielt darauf ab, das Wissen der Experten systematisch einzubringen (Pull-Prinzip), Transparenz und Verständnis für notwendige Arbeitsschritte zu schaffen, und aus Abhängigkeiten resultierende Konflikte frühzeitig aufzulösen. Die LPM verbessert die Übergaben zwischen den Prozessbeteiligten, Planungspräzision wird erhöht,

Deutsche Bank | IBAN DE18 7007 0024 0249 1660 00 | BIC DEUTDEDBMUC | Registergericht: Amtsgericht München | Registernummer: HRA 118089 Komplementär: Hitzler Beteiligungs-GmbH | Sitz: München | Registergericht: Amtsgericht München | Registernummer: HRB 266727 Geschäftsführer: Christoph Hardt, Michael Wagner, Wolfgang Gürtner, Ernst Neumann

mögliche Störungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen für einen störungsfreien Ablauf können rechtzeitig umgesetzt werden.

II. Projektrahmen der Umsetzung dieser LC-Vereinbarung

Die ALCA wird für folgende Projektphasen angewendet: LPH 8

III. Methodisches Vorgehen, Umsetzung und Detailvereinbarungen

Die folgenden Regeltermine mit einem entsprechenden Vorgehen werden durchgeführt:

(1) Wöchentliche Regelbesprechung

Diese sind im Folgenden näher definiert:

  1. Die wöchentliche LPM-Regelbesprechung

Ziel und Durchführungsbeschreibung des wöchentlichen LPM-Regeltermins ist die Rückschau (Betrachtung der erledigten Aufgaben der Vorwoche mit Abweichungsanalyse bei Nicht- Einhaltung), eine gemeinsame Synchronisation und Hinderniseliminierung in Bezug auf die folgenden 4-6 Wochen und die Durchsprache im Detail auf Tagesbasis der folgenden 2-4 Wochen. Hierbei wird systematisch besprochen und festgelegt „Wer macht was, an welchem Ort, bis wann, und sind alle Voraussetzungen für die Leistungserbringung vorhanden?“. Der durchzuführende Ablauf ist im Detail in VDI 2553, Anhang B3, unter Punkt 4-5. beschrieben.

Zur Durchführung der wöchentlichen LPM-Regelbesprechung wird Folgendes geregelt:

a) Durchführungsart: Präsenztermin vor Ort

b) Regelmäßigkeit & Dauer und Ort: wöchentlich, LEAN-Besprechungscontainer

auf der Baustelle / 24 x Teilnahme ca. 1 Std.

c) Workshopleitung / Moderation findet statt durch:

Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG

d) Bevollmächtigter „LC-Beauftragter“ des Auftragnehmers AN als Teilnehmer

der Regelbesprechung ist:

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Name: ___________________________

Email: ___________________________

Mobil: ___________________________

Stellvertreter:

Name: ___________________________

Email: ___________________________

Mobil: ___________________________

e) Dokumentation der Wochenbesprechung und Vereinbarungen erfolgt

durch Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG in Form von wöchentlichen

Statusberichten mit folgenden Details AEZ-Wert (prozentuale Anzahl der

erbrachten Zusagen), Aktionsplan (erforderlicher Handlungsbedarf),

Risikomatrix (Identifikation von Risiken (den Bauablauf betreffend)).

f) Kennzahlen: folgende Kennzahlen werden innerhalb der Methodik erhoben

und der Auftragnehmer AN hat seine Daten und Informationen dazu

unmittelbar beizusteuern: Ressourcen (Personal tagesgenau), AEZ-Wert

(prozentuale Anzahl der erbrachten Zusagen), ggf. weitere

g) Terminzusagen und Nennung von offenen Vorleistungen / Kollisionen: Der AN

hat alle ihm bekannten offenen Vorleistungen, die Hindernisgründe seiner

Leistungserbringung sind, und ihm bekannte Kollisionspunkte in der

Wochenbesprechung über die verwendete Methodik (z.B. Postits) explizit zu

benennen.

h) Ersatzkoordination bei Abwesenheit einer notwendigen Firma erfolgt in Form

von einem eingearbeiteten Mitarbeiter

i) Sonstiges zu regeln/definieren:

aa) Integration eines zusätzlichen Taktungsansatzes in die LPM-Methodik.

bb) Integration der Leistungen anderer Beteiligter in der Lieferkette

(Nachunternehmer)

cc) Teilnahme / Ausschluss „Stiller Beobachter“ an Besprechungen

j) Vergütung: Die Vergütung erfolgt aus Basis der im Leistungsverzeichnis hierfür angegebenen Position.

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B. Besondere Vertragsbedingungen

§ 1 Grundlagen

(1) Diese Vertragsbedingungen dienen der Umsetzung der unter A. definierten Lean- Construction Methode (im Folgenden „Methode“) innerhalb des vertragsgegenständlichen Projektes. Neben diesen Vertragsbedingungen gelten die Auftraggeber-Lean-Construction- Anforderungen gemäß A. (im Folgenden „ALCA“). Lean Construction in diesem Sinne ist ein praxiserprobter Ansatz für eine wirtschaftlichere und kooperative Abwicklung von Bauprojekten.

(2) Die im Vertrag enthaltenen Regelungen bleiben von den hier getroffenen Regelungen unberührt. Bei solchen Terminen, die nach den Bestimmungen des ALCA einvernehmlich als „rote Meilensteine“ zusätzlich vereinbart werden, handelt es sich jedoch um gegebenenfalls zusätzliche, Vertragsfristen.

(3) Erklärungen und Festlegungen im Rahmen der Besprechungen haben vorbehaltlich von Absatz 2 keine rechtsverbindliche Wirkung. Sie stellen insbesondere keine Anordnung, keinen Bedenkenhinweis und keine Behinderungsanzeige dar.

(4) Bei Widersprüchen gelten nacheinander in vorrangiger Reihenfolge:

  1. der Vertrag,

  2. die Auftraggeber-Lean-Construction-Anforderungen (ALCA),

  3. die Besonderen Vertragsbedingungen für die Umsetzung mit Lean Construction (hier abgekürzt: LC-BVB),

  4. VDI-Richtlinie 2553 in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer hat die unter A. für das Projekt definierte Methode umzusetzen.

(2) Die anzuwendende Methode wird vom Auftraggeber durch die ALCA vorgegeben.

§ 3 Mitwirkung

(1) Der Auftragnehmer muss an der Umsetzung der festgelegten Methode, insbesondere an der Kennzahlenerhebung, konstruktiv mitwirken. Er hat an allen Abstimmungen, insbesondere Regel-Jourfix, regelmäßigen Besprechungen und anderweitigen Terminen, die im Rahmen der methodischen Umsetzung des Vorhabens anfallen, (nachfolgend „Besprechungen“) aktiv teilzunehmen.

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(2) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich zu Flexibilität im Rahmen der Grob- und Detailplanung. Der Auftragnehmer wird seine Arbeitsprozesse an den in A.I. definierten Zielen orientieren und, soweit notwendig, vorhandene Zeitpuffer auflösen.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu Transparenz. Etwaige Störungen in der Leistungserbringung, soweit diese für die Umsetzung der Methode von Bedeutung sind, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Bei der Kennzahlenerhebung sind insbesondere fehlende Vorleistungen explizit zu benennen.

(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den unter A. V definierten LC-Beauftragten zu Besprechungen zu entsenden. Der LC-Beauftragte und sein Stellvertreter müssen der deutschen Sprache mächtig, aussagefähig, aussagewillig und befugt sind verbindliche Zusagen für den Auftragnehmer zu treffen.

(5) Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber Kontinuität in der Stellung des nachweislich qualifizierten LC-Beauftragten zu. Der Auftragnehmer kann einen Austausch des LC- Beauftragten und des stellvertretenden LC-Beauftragten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

(6) Nimmt der LC-Beauftragte oder sein Stellvertreter an einer Besprechung nicht teil, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe gemäß A.VI zu zahlen. Vertragsstrafen für die Nichtwahrnehmung von Besprechungen sind der Höhe nach insgesamt begrenzt auf 5% der Netto-Auftragssumme zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

§ 4 Koordination

Der Auftraggeber koordiniert die Umsetzung der Methode. Der Auftraggeber kann die Koordination einem Dritten übertragen. Unbeschadet dessen, wer die Koordination leitet, ist der Auftragnehmer zur Mitwirkung daran verpflichtet.

§ 5 Infrastruktur

Der Auftraggeber stellt die Infrastruktur gemäß den Festlegungen in A. zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Infrastruktur zu nutzen.

§ 6 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen und ändert sich durch die Anwendung der Methode nicht, sofern in A. nichts anderes geregelt ist.

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§ 7 Datensicherheit, Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Projekt erlangte Daten und Informationen zur Methode vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht befugt, diese LC- BVB sowie die ALCA weiterzuverwenden oder Dritten zugänglich zu machen.

(2) Der Auftragnehmer trifft Vorkehrungen zur Gewährleistung der Datensicherheit.

(3) Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

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