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Restauratorische Sicherungs- und Begleitmaßnahmen am Westflügel von Schloss Friedenstein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:08 (Europe/Berlin)

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– HbmgnureisitamotuassezorPrüftfahcslleseGBAL

© loopralumroFregnirühTrelartnez 214 (BesondereVertragsbedingungen)

Vergabenummer Baumaßnahme

Leistung

Besondere Vertragsbedingungen

1 Ausführungsfristen(§5VOB/B) 1.1 FristenfürBeginnundVollendungderLeistung(=Ausführungsfristen): MitderAusführungistzubeginnen

am

spätestens WerktagenachZugangdesAuftragsschreibens.

inder KW spätestensamletztenWerktagdieserKW.

innerhalbvon12WerktagennachZugangderAufforderungdurchdenAuftraggeber(§5Absatz2Satz2VOB/B);

dieAufforderungwirdIhnenvoraussichtlichbiszum zugehen;

nachderimbeigefügtenBauzeitenplanausgewiesenenFristfürdenAusführungsbeginn.

DieLeistungistzuvollenden(abnahmereiffertigzustellen)

am

innerhalbvon WerktagennachvorstehendangekreuzterFristfürdenAusführungsbeginn.

inder KW spätestensamletztenWerktagdieserKW.

inderimbeigefügtenBauzeitenplanausgewiesenenFertigstellungsfrist.

VerbindlicheFristen(=Vertragsfristen)gemäß§5Absatz1VOB/Bsind:

vorstehendeFristfürdenAusführungsbeginn

vorstehendeFristfürdieVollendung(abnahmereifeFertigstellung)derLeistung

folgendealsVertragsfristvereinbarteEinzelfristen

ausdembeigefügtenBauzeitenplan:

VHBBund–Ausgabe2017–Stand2019 Blatt1von3 mroF 1.2 412kcurdroV2lieTBHV-LF-ED-500-BHV IhrAuskunftsrechtgemäß§5Absatz2Satz1VOB/Bbleibthiervonunberührt.

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2 Vertragsstrafen(§11VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die VollendungalsVertragsstrafefürjedenWerktagdesVerzugszuzahlen:

€ (ohneUmsatzsteuer)

ProzentderimAuftragsschreibengenanntenAuftragssummeohneUmsatzsteuer; BeträgefürangeboteneInstandhaltungsleistungenbleibenunberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglichzuerbringendenLeistungenentspricht.

(ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die VertragsstrafeaufdeninSatz1genanntenProzentsatzdesTeilsderAuftragssumme(ohneUmsatzsteuer)begrenzt,der denbiszudiesemZeitpunktvertraglichzuerbringendenLeistungenentspricht.

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– HbmgnureisitamotuassezorPrüftfahcslleseGBALmroF© loopralumroFregnirühTrelartnez 214 (BesondereVertragsbedingungen)

2.2 DieVertragsstrafewirdaufinsgesamt ProzentderimAuftragsschreibengenanntenAuftragssumme

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung(§16VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlunggem.§16Absatz3Nummer1VOB/BunddenEintrittdesVerzugesgem.§16 Absatz5Nummer3VOB/Bverlängertauf Tage

4 Sicherheitsleistung fürdieVertragserfüllung(§17VOB/B)

AufSicherheitfürdieVertragserfüllungwirdverzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertrags- erfüllunginHöhevonfünfProzentderAuftragssumme(inkl.Umsatzsteuer,ohneNachträge)zuleisten.

5 Sicherheitsleistung fürMängelansprüche

AufSicherheitfürdieMängelansprüchewirdverzichtet.

8 Werbung

WerbungaufderBaustelleistnurnachvorherigerZustimmungdesAuftraggeberszulässig.

VHBBund–Ausgabe2017–Stand2019 Blatt2von3 412kcurdroV2lieTBHV-LF-ED-500-BHV Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme(vorläufigeAbrechnungssumme).

6 Bürgschaften(§17VOB/B)

Wird SicherheitdurchBürgschaftgeleistet,istdafürdasjeweilseinschlägigeFormblattdesAuftraggeberszuverwenden, undzwarfür

– dieVertragserfüllungdasFormblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ – dieMängelansprüchedasFormblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ – vereinbarteVorauszahlungenundAbschlagszahlungen gem.§16Absatz1Nummer1Satz3VOB/BdasFormblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“

7 TechnischeSpezifikationen

Soweitim Leistungsverzeichnisauf Technische Spezifikationen (z.B.nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen)Bezuggenommenwird,werdenauchohnedenausdrücklichenZusatz:„odergleichwertig",immergleichwertige TechnischeSpezifikationeninBezuggenommen.

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