A05_Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:41 (Europe/Berlin)

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Stand: 21.07.2025

Eigenerklärung nach § 19 Absatz 3

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Nach § 19 Absatz 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG an oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG1 nicht vorliegen.

Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister in der aktuell geltenden Fassung anfordern können.

Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro fordert der öffentliche Auftraggeber für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll. Vor der Zuschlagerteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.

…………………………………………………………………………………… Ort, Datum, Unterschrift(en)

Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot auf der Vergabeplattform gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.

Darf das Angebot auf dem Postweg, durch Telefax oder direkt übermittelt werden, ist die Eigenerklärung an dieser Stelle zu unterschreiben. Bei einer Telefaxübermittlung genügt die Unterschrift auf der Telefaxvorlage.

1 § 19 Absatz 1 MiLoG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

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