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Regelung zur IT-Sicherheit bei Sachsenforst im Rahmen der Beauftragung externer Dienstleister
Der Auftragnehmer/externe Nutzer erhält zur Erfüllung des Auftrages die Möglichkeit, sich am Kommunikationsnetz des Staatsbetriebes Sachsenforst anzumelden.
Zur Erfüllung der Anforderungen des Datenschutzes und der informationstechnischen Sicherheit verpflichtet sich der Auftragnehmer/externe Nutzer zur Einhaltung der folgenden Sicherheitsmaßnahmen:
- Werden zur Erbringung der Dienstleistung Zugriffe auf die Infrastruktur von Sachsenforst benötigt, sind dafür ausschließlich VPN-Verbindungen zu nutzen, die durch Sachsenforst freigegeben bzw. vorgegeben sind. Hierzu eingerichtete Zugangskennungen sind personengebunden und dürfen nicht an andere Mitarbeiter des Dienstleisters weitergegen werden.
- Nutzung von ggf. durch Sachsenforst bereitgestellter Hardware, Software und Informationen ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Aufgaben
- ausschließliche Verwendung von Datenträgern, die auf Schadprogramme geprüft wurden
- Verwendung von sicheren Passwörtern bzw. Passkeys
- Nutzung nur der im Rahmen der vereinbarten Leistung zugewiesenen IT- Berechtigungen
- sofortige Meldung von erkannten Sicherheitslücken an den SBS
- Einhaltung sämtlicher dem Auftragnehmer/externen Nutzer durch Sachsenforst bekannt gegebenen Sicherheitsrichtlinien
Ort/Datum ……………………………………………
- Auftraggeber -
Ort/Datum …………………………………………….
- Auftragnehmer/Externer Nutzer -
Ort/Datum …………………………………………..
- Mitarbeiter Auftragnehmer -