Reinigungsdienstleistungen für Schul- und Sporthallengebäude in Gotha

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.04.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.02.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
136348-2026
Verfahrensnummer
7f0518e2-3e37-4b22-ace2-707fcf43a6e5

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Gotha beschafft Reinigungsleistungen für die Staatliche Gemeinschaftsschule Gotha in Thüringen. Der Auftrag umfasst die werktägliche Unterhaltsreinigung von Schul- und Nebengebäuden ab 14:00 Uhr sowie die morgendliche Reinigung der Sport- und Turnhallen mit gewährleisteter Trocknung bis 7:30 Uhr. Zusätzlich sind Grund- und Glasreinigungen während der Ferien nach Vereinbarung vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Los 13 - Staatliche Gemeinschaftsschule Gotha: Unterhaltsreinigung: Schulgebäude/Nebengebäude werktäglich 14.00 Uhr sowie Sporthallen/Turnhallen: morgens, die Trocknung muss 7:30 Uhr gewährleistet sein Grundreinigung: in den Ferien, nach Vereinbarung Glasreinigung in den Ferien, nach Vereinbarung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Los 13 - Staatliche Gemeinschaftsschule Gotha

    Unterhaltsreinigung: Schulgebäude/Nebengebäude werktäglich 14.00 Uhr sowie Sporthallen/Turnhallen: morgens, die Trocknung muss 7:30 Uhr gewährleistet sein Grundreinigung: in den Ferien, nach Vereinbarung Glasreinigung in den Ferien, nach Vereinbarung

    Frist: 01.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Nachweise siehe Fbl. 1616, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die geforderten Nachweise und Bescheinigungen müssen zum Zeitpunkt der Submission gültig sein. Unbedenklichkeitsbescheinigungen haben eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Alle Unterlagen, die nicht unter den o.g. Wortlaut fallen, werden von der Zentralen Vergabestelle nachgefordert und sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese Nachweise werden im Auftragsfall ebenfalls zum Vertragsbestandteil. Werden Leistungen an Nachauftragnehmer vergeben, sind die mit der Abgabe des Angebotes geforderten Nachweise auf Verlangen auch von diesen zu erbringen. Erfolgt die Vorlage innerhalb der gesetzten Fristen nicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 13 - Staatliche Gemeinschaftsschule Gotha

Wichtung: 30 %, max. Punktzahl: 240 Der Bewertungsfaktor Preis setzt sich zusammen aus den Angebotspreisen für Unterhaltsreinigung 180 Punkte Grundreinigung 40 Punkte Glasreinigung 20 Punkte Aus allen gültigen Angeboten wird der niedrigste Angebotspreis für die Unterhaltsreinigung (aus 6. Kalkulation Stundenverrechnungssatzes) und für die Grundreinigung sowie die Glasreinigung der m²-Preis (aus 7. Aufstellung Verrechnungssätze für Reinigung - werktags) ermittelt und als Referenzwert angenommen. Dafür erhält der Bieter jeweils die maximal erreichbare Punktzahl. Bei allen anderen Angebotspreisen erfolgt die Punkteermittlung im Verhältnis zum jeweiligen Referenzwert. Die Punktzahlen werden auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebotspreis / günstigster Angebotspreis x max. Punktzahl
Leistung Wichtung: 40%, maximale Punktzahl: 320 Der Bewertungsfaktor Leistung setzt sich zusammen aus: Bewertung der kalkulierten Leistungsmaße (m²/h) 45 Punkte und den sich daraus ergebenden Jahresreinigungsstunden 275 Punkte Für die Bewertung der angebotenen Leistungsmaße (m²/h) dient die folgende Leistungswerttabelle als Grundlage: Raumart; m²/h Klassen-, Fach-, Werkenräume und Labore; 180 bis 220 Horträume; 170 bis 180 Verwaltungs- und Büroräume, Lehrerzimmer, Besprechungs- und Konferenzräume; 180 bis 220 Lehrmittel-, Funktions- und Vorbereitungsräume; 220 bis 250 Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser, Eingangsbereiche, Windfänge und Aufzüge); 250 bis 350 Sanitärbereiche (Toiletten, Waschräume, Duschen); 80 bis 120 Schüleraufenthaltsräume (Bibliotheken, Umkleideräume, Garderoben); 170 bis 190 Aulen, Mehrzweckräume; 180 bis 220 Speiseräume, Speisesäle; 80 bis 120 Schüler- und Teeküchen; 80 bis 120 Lager, Archive, Geräteräume; 350 bis 400 Sport- und Mehrzweckhallen; 380 bis 420 sonstige Räume im Sportbereich; 380 bis 420 Räume der Haustechnik; 420 bis 450 Angebotene Leistungsmaße unterhalb der Richtleistungswerte erhalten 0 Punkte. Angebotene Leistungsmaße oberhalb der Richtleistungswerte werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Alle anderen angebotenen Leistungsmaße, welche sich innerhalb der Richtleistungswerte befinden, erhalten pro Raumgruppe 5 Punkte. Die Punkte aller Raumgruppen werden addiert. Zur Bewertung der Jahresreinigungsstunden wird anhand der Kalkulationsbögen aus allen gültigen Angeboten der Mittelwert der Jahresreinigungsstunden ermittelt und als Grundwert angenommen. Das Angebot, welches die geringste Differenz zum Grundwert aufweist, wird als Referenzwert angenommen und erhält die volle Punktzahl. Angebote, welche eine Abweichung von mehr als 100 % zu dem Referenzwert aufweisen, erhalten 0 Punkte. Bei allen anderen Angeboten wird innerhalb der Spanne von +/- 100 % die prozentuale Abweichung errechnet. Im selben Verhältnis wird auch der Punktabzug vorgenommen. Die Punktzahlen werden auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.
Wichtung: 30 %, maximale Punktzahl: 240 Der Bewertungsfaktor Fachkunde/Qualität/Service setzt sich zusammen aus den Kriterien: Fachkunde 70 Punkte Qualität 90 Punkte (30 Punkte für QM-Konzept; je 20 Punkte für Kontrollhäufigkeit; Dokumentation; Auswertung) Service 80 Punkte (je für Reaktionszeiten Mängelbeseitigung und Sondereinsätze) Anhand des als Anlage 1 beigefügten Fragebogens sind die genannten Bewertungsfaktoren von den Anbietern zu bewerten und entsprechende Nachweise beizufügen. Weitere Angaben können als Anlage auf separatem Blatt näher erläutert werden. Alle auftragsbezogenen Qualitätskriterien sollen durch ein geeignetes Qualitätssicherungskonzept ausreichend definiert sein. Das Konzept ist dem Angebot im Zuge der Angebotswertung beizulegen und wird mit der Zuschlagserteilung zum Vertragsbestandteil. Die Punktzahlen werden auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Nachweise siehe Fbl. 1616, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die geforderten Nachweise und Bescheinigungen müssen zum Zeitpunkt der Submission gültig sein. Unbedenklichkeitsbescheinigungen haben eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Alle Unterlagen, die nicht unter den o.g. Wortlaut fallen, werden von der Zentralen Vergabestelle nachgefordert und sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese Nachweise werden im Auftragsfall ebenfalls zum Vertragsbestandteil. Werden Leistungen an Nachauftragnehmer vergeben, sind die mit der Abgabe des Angebotes geforderten Nachweise auf Verlangen auch von diesen zu erbringen. Erfolgt die Vorlage innerhalb der gesetzten Fristen nicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 594134-2026

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