3.0_Bewerbungs- und EVB UVgO.pdf

Reinigungsdienstleistungen für eine Liegenschaft in Erfurt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 19:21 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen

  1. Allgemeines gestellten Software und angeforderter Verga- a) Der Auftraggeber (AG) verfährt nach der „„Ver- beunterlagen an unbefugte Dritte. fahrensordnung für die Vergabe öffentlicher c) Informationen, insbesondere Bieterinformatio- Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb nen zu diesem Vergabeverfahren werden aus- der EU-Schwellenwerte“ (Unterschwellen- schließlich über die Vergabeplattform übermit- vergabeordnung – UVgO). telt. Der Abruf von entsprechenden Informatio- b) Bestandteil des Vertrages werden die Leis- nen und somit auch der Gewährleistung der tungsbeschreibung, die gesamten übrigen Aktualität der Vergabeunterlagen fallen in den Vergabeunterlagen, das bezuschlagte Ange- ausschließlichen Verantwortungsbereich des bot sowie die Allgemeinen Vertragsbedingun- Bieters. gen für die Ausführung von Leistungen - d) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufas- VOL/B 2003. sen. Die Korrespondenz mit dem AG ist in deutscher Sprache zu führen.
  2. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen e) Die Vergabeunterlagen des AG sind allein ver- a) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffas- bindlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen sung des Bewerbers Unklarheiten bzw. erge- des Bieters insbesondere Zahlungsbedingun- ben sich aufgrund der durchgeführten Objekt- gen werden nicht Vertragsbestandteil. besichtigung Fragen, welche die Preisermitt- Veränderungen der Vergabeunterlagen durch lung beeinflussen können, so hat er unverzüg- den Bieter sind nicht zugelassen. An den vor- lich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in gegebenen Texten in den Vergabeunterlagen Textform darauf hinzuweisen. dürfen - sofern nicht ausdrücklich vorgesehen b) Indem der Bieter ein Angebot abgibt, bestätigt - keine Zusätze angebracht oder Änderungen er, dass die durch den AG übergebenen vorgenommen werden. Weiterhin dürfen keine Vergabeunterlagen vollständig, widerspruchs- Veränderungen an den Einstellungen, der frei, schlüssig und korrekt sind und ihm als Struktur, den Inhalten oder den Berech- Grundlage für ein fundiertes Angebot dienen nungsoptionen der zu den Vergabeunterlagen konnten, welches ihm kein besonderes Wagnis gehörigen Dateien insbesondere dem Leis- aufbürdet. Er bringt ferner zum Ausdruck, dass tungsverzeichnis vorgenommen werden. An- sich für ihn bis zur Angebotsabgabe aus der merkungen zu den Positionen kann der Bieter Bearbeitung der Vergabeunterlagen keine un- in seinen Vorbemerkungen zum Angebot zu- geklärten Fragen ergeben haben. sammenstellen. Dies gilt insbesondere für Ab- schriften und Kurzfassungen, die zur Ange- botsabgabe erstellt wurden.
  3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen f) Für das Angebot sind die von der Vergabe- a) Angebote von Bietern, die sich im Zusammen- stelle vorgegebenen Vorlagen zu verwenden. hang mit diesem Vergabeverfahren an einer Das Angebot muss vollständig sein und alle in unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung be- den Vergabeunterlagen geforderten Preise, teiligen, werden ausgeschlossen. Nachweise, Unterlagen und Erklärungen ent- a) Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschrän- halten, andernfalls wird das Angebot ausge- kungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte schlossen. darüber zu geben, ob und auf welche Art er g) Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen Nachkommastellen anzugeben. Die Preise verbunden ist. (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrech- nungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer und
  4. Angebotsbedingungen kaufmännisch gerundet anzugeben. a) Zur Angebotsabgabe sind nur registrierte Nut- h) Maßgebend und Grundlage der Berechnungen zer der Vergabeplattform www.evergabe-on- sind die jeweiligen Angaben zum Stundenver- line.de berechtigt. rechnungssatz, Leistungswert und den sonsti- b) Entsprechend der AGB der e-Vergabe-Platt- gen Einzelpreisen. form des Bundes ist jede missbräuchliche Ver- i) Eine Nachforderung von Preisangaben gemäß wendung der Zugangsberechtigung zur e- § 41 Abs. 2 Satz 2 UVgO findet nicht statt, da Vergabe zu unterlassen. Hierzu zählt insbe- alle in den Vergabeunterlagen abgefragten sondere eine Weitergabe der zur Verfügung und bei der Wertung der Angebote zu berück- sichtigenden Preise wesentlich sind. Wenn in

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einer Preisposition keine Eintragung vorge- m) Unterlagen, die von der Vergabestelle erst nommen wurde oder eine Eintragung mit diver- nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind sen Strichen z.B. „ - ; /“ versehen ist, gilt dies zu dem vom AG bestimmten Zeitpunkt einzu- als fehlende Preisangabe. Mit der Verwendung reichen. Werden diese Unterlagen nicht voll- dieser Zeichen gibt der Bieter zu verstehen, ständig fristgerecht vorgelegt, wird das Ange- dass er die entsprechende Leistung nicht an- bot ausgeschlossen. bietet und damit bewusst von der Eintragung n) Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer eines Preises absieht. Unvollständige Ange- Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz bote werden daher ausgeschlossen. Dahinge- „oder gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu gen ist eine Eintragung mit der Preisangabe eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat 0,00 € eine Kostenposition die ohne geson- (insbesondere Herstellerangabe und genaue derte Vergütung angeboten und gewertet wer- Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, den kann. wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat an- j) Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm bieten will. Enthält das Angebot keine Pro- tatsächlich für einzelne Leistungspositionen duktangabe, ist es unvollständig. geforderten Einheitspreise auf verschiedene o) Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Einheitspreise anderer Leistungspositionen Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Preise gem. § 38 Abs. 10 UVgO. Deshalb wer- Angebot darauf hinzuweisen. den Angebote, bei denen der Bieter die Ein- p) Die Angebotsausarbeitung, einschließlich aller heitspreise einzelner Leistungspositionen in notwendigen Nebenleistungen, erfolgt zu Las- „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspo- ten des Bieters. Durch den AG werden keine sitionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung Kosten zur Angebotserstellung vergütet. ausgeschlossen. k) Preisnachlässe sind nicht zugelassen und wer- 5. Nebenangebote oder Änderungsvor- den bei der Angebotswertung nicht berücksich- schläge/Varianten tigt. Nebenangebote oder Änderungsvor- l) Zum Nachweis der technischen und berufli- schläge/Varianten sind chen Leistungsfähigkeit (Eignung) sind in der Referenzliste vollständige Kontaktinformatio- zugelassen nicht zugelassen. nen zu den Referenzgebern (Name des An- 6. Angebotsabgabe sprechpartners, Telefonnummer sowie E-Mail- a) Das Angebot ist auf Basis der bereitgestellten Adresse) anzugeben. Diese Angaben sind für Angebotsformulare zu erstellen. die Verifizierung der Eignung eine notwendige b) Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen Mindestvoraussetzung. bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Die Bewerber/ Bieter werden darauf hingewie- Vergabeplattform der Vergabestelle zu über- sen, dass die Berufung auf datenschutzrechtli- mitteln. che Bestimmungen (z. B. DSGVO) nicht von c) Das Angebot kann nur in elektronischer Form der Verpflichtung zur Angabe dieser Daten ent- abgegeben werden. Das Angebot ist in Text- bindet. Da die Vergabestelle die Eignung ohne form bzw. mit fortgeschrittener Signatur oder die Möglichkeit einer Rückfrage nicht abschlie- mit qualifizierter Signatur einzureichen. Bei ßend prüfen kann, ist eine anonymisierte Re- elektronischer Angebotsübermittlung in Text- ferenz nicht bewertbar. Der Bewerber/ Bieter form muss der Bieter zu erkennen sein; falls hat durch geeignete Maßnahmen (z. B. Einho- vorgegeben, ist das Angebot mit der geforder- lung einer Einwilligung oder Information der ten Signatur/dem geforderten Siegel zu verse- betroffenen Personen gemäß hen. Art. 13/14 DSGVO) die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung sicherzustellen. d) Schriftliche Angebote und mittels Telekopie (Fax) oder E-Mail eingereichte Angebote wer- Angebote, die keine prüffähigen Kontaktdaten den ausgeschlossen. enthalten, werden von der Wertung ausge- schlossen. Sofern Angaben fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung unter 7. Angebotsfrist Fristsetzung gemäß § 38 Abs. 2 UVgO vor. a) Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Ein- Werden die geforderten Angaben auch inner- reichungstermin festgesetzten Zeitpunktes. halb dieser Frist nicht oder unvollständig vor- Das Angebot muss vor Ablauf der Angebots- gelegt, wird das Angebot gemäß frist auf der e-Vergabe-Plattform eingegangen § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO zwingend ausge- sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Be- schlossen. richtigungen und Änderungen des Angebots.

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b) Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können An- handeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zu- gebote bis zum Fristablauf unter Nutzung der lässig, soweit dies zur Bildung von Bieterge- Vergabeplattform durch eine Erklärung zurück- meinschaften oder zur Beauftragung von Un- gezogen werden. terauftragnehmern erforderlich ist. Unter diese c) Wird allerdings mit der Rücknahme des alten Vereinbarung fallen insbesondere Kenntnisse ein neues oder geändertes Angebot bis zum über Organisations- und Personalstrukturen Ablauf der Angebotsfrist eingereicht, so ist die- des AG. Bei einem Verstoß gegen die genann- ses wiederum in der jeweiligen für die Einrei- ten Bestimmungen haftet der Bieter für alle An- chung des Angebots vorgesehenen Form ab- sprüche des AG. zugeben. Bei Abgabe eines überarbeiteten An- gebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang 11. Bietergemeinschaften das vorherige Angebot gültig ist, anderenfalls a) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Ange- könnte ein Angebotsausschluss die Folge sein. bot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung in Textform abzugeben (siehe beilie- 8. Hinweis zur Prüfung der Angebote gendes Formular „Bietergemeinschaftserklä- Bei nicht plausibel erklärbaren Angeboten be- rung“), hält sich der AG vor, die Höhe und die Zusam-  in der die Bildung einer Arbeitsgemein- mensetzung der Preise, Stundenverrech- schaft im Auftragsfall erklärt ist, nungssätze und die ggf. zugrunde gelegten  in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Leistungswerte zu prüfen sowie sich die Kalku- für die Durchführung des Vertrags bevoll- lationen der Stundenverrechnungssätze vorle- mächtigte Vertreter bezeichnet ist, gen zu lassen. Die Nichtvorlage führt zum Aus-  dass der bevollmächtigte Vertreter die Mit- schluss des Angebots. glieder gegenüber dem Auftraggeber Darüber hinaus behält sich der AG vor, rechtsverbindlich vertritt, sich die qualitätsgerechte Ausführung der ge-  dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner forderten Leistungen durch eine Probereini- haften. gung nachweisen zu lassen. Hierzu gehört auch der Nachweis der Realisierbarkeit der im b) Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von Angebot kalkulierten Leistungswerte. Wird der allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortge- Nachweis nicht erbracht, kann der Zuschlag schritten oder qualifiziert signierte Erklärung auf das Angebot nicht erteilt werden. Sämtliche abzugeben. Auslagen trägt der Bieter selbst. Nach Aufforderung durch die Vergabe- 12. Weitervergabe an Nachunternehmer stelle sind kurzfristig Material- und Produktpro- a) Die Weitergabe der Leistungen an Nachunter- ben für ausgewählte Verbrauchsmaterialien nehmer ist (WC-Papier, Faltpapier, Papierhandtuchrollen zugelassen nicht zugelassen. usw.) und ein technisches Datenblatt/Produkt- b) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von beschreibung mit den Angabe des Herstellers anderen Unternehmen ausführen zu lassen zu z.B. Größe und Gewicht zu übergeben. Der oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Bieter wird diese dem Auftraggeber ohne An- Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, fi- spruch auf Vergütung bereitstellen. Die vorge- nanzielle, technische oder berufliche Leis- legten Muster und Proben werden beim Auf- tungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedie- traggeber aufbewahrt. Deren Beschaffenheit nen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leis- stellt das für die Lieferung der Verbrauchsma- tungen/Kapazitäten in seinem Angebot benen- terialien verbindliche Qualitätsmuster dar. nen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten 9. Zuschlag, Vertragsschluss Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erfor- Das Vertragsverhältnis über die ausgeschrie- derlichen Kapazitäten der anderen Unterneh- bene Leistung kommt mit der Erteilung des Zu- men zur Verfügung stehen und diese Unter- schlags nach den Vorgaben des Vergabever- nehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den fahrens und auf Grundlage des abgegebenen gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten Angebots verbindlich zustande. dieser Unternehmen anzugeben und entspre- chende Verpflichtungserklärungen dieser Un- ternehmen vorzulegen. 10. Vertraulichkeit Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien Sämtliche mit dieser Ausschreibung bekannt für die wirtschaftliche und finanzielle Leis- gewordenen Unterlagen sind vertraulich zu be- tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe

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die Kapazitäten anderer Unternehmen in An- und die Entgeltabrechnungen des Verleihers spruch, müssen diese gemeinsam für die Auf- sowie die Unterlagen über die Abführung von tragsausführung haften; die Haftungserklärung Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung und die zwischen AN und Verleiher abge- abzugeben. schlossenen Überlassungsverträge vorzule- Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen gen. Der AN hat den Verleiher und die Leihar- Ausschlussgründe vorliegen oder die das ent- beitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrol- sprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, len hinzuweisen. Der AN hat vollständige und innerhalb einer von der Vergabestelle gesetz- prüffähige Unterlagen über die eingesetzten ten Frist zu ersetzen. Leiharbeitnehmer bereitzuhalten. c) Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmers bedarf der 14. Zusätze für Bewerber aus anderen EU-Mit- Zustimmung des AG. gliedsstaaten und für Bewerber außerhalb der EU d) Bei der Weitergabe von Leistungen an Nach- unternehmer ist der Bieter verpflichtet, a) Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften. (1) soweit es mit der vertragsgemäßen Auftrags- ausführung zu vereinbaren ist, bevorzugt b) Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten kleine und mittelständische Unternehmen zu haben die besonderen umsatzsteuerrechtli- beteiligen, chen Regelungen für den innergemeinschaftli- chen Erwerb zu beachten. (2) die Nachunternehmer vom öffentlichen Cha- rakter des Auftrags in Kenntnis zu setzen, c) Können die Bewerber geforderte Nachweise und Unterlagen nicht einreichen, weil das be- (3) vereinbarte Konditionen und gesetzliche Rah- treffende Land solche nicht ausstellt, so kön- menbedingungen, insbesondere die Allgemei- nen diese durch eidesstattliche Erklärungen - nen Vertragsbedingungen für die Ausführung bzw. in den Mitgliedsstaaten, in denen es keine von Leistungen der Vergabe- und Vertragsord- eidesstattlichen Erklärungen gibt, durch eine nung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbe- förmliche Erklärung - ersetzt werden. Diese standteil zu machen, gibt der betreffende Wirtschaftsteilnehmer vor (4) den Nachunternehmern - insbesondere hin- einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungs- sichtlich der Mängelansprüche, Vertragsstrafe, behörde, einem Notar oder einer dafür qualifi- Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - zierten Berufsorganisation des Ursprungs- keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerle- oder Herkunftslandes ab. gen, als zwischen AN und AG vereinbart sind, (5) die §§ 2, 21 und § 23 UVgO zu beachten, (6) nur fachkundige, leistungsfähige und zuverläs- sige Nachunternehmer zu beauftragen, die ih- ren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und für allgemein- verbindlich erklärten Tariflöhnen nachkommen und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen, (7) dem AG rechtzeitig vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistung so- wie Namen und Anschrift des hierzu vorgese- henen Nachunternehmers bekanntzugeben und - soweit erforderlich - die Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 4 VOL/B zu beantragen.

  1. Arbeitnehmerüberlassung e) Der Einsatz von Leiharbeitnehmern oder der Wechsel eines Verleihers bedarf der Zustim- mung des AG. f) Die Leiharbeitnehmer sind mindestens ent- sprechend des angebotenen bzw. mit dem AG vereinbarten Stundenlohnes zu entlohnen. g) Der AN verpflichtet sich weiter, dem AG auf dessen Verlangen seine Entgeltabrechnungen Seite 4 von 4 Bewerbungsbedingungen
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