Reinigung von Öl- und sonstig kontaminierten Autobahnflächen bei Bad Oldesloe

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.02.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
640.600 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.01.2026
CPV-Codes
Straßenreinigung (90611000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
15476-2026
Verfahrensnummer
0659cd0b-cac5-4fb4-926c-894a0c4ffb2d

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beauftragt einen Rahmenvertrag zur Reinigung verunreinigter Fahrbahnen und Bankettbereiche im Bereich der Autobahnmeisterei Bad Oldesloe. Zu beseitigen sind unter anderem Diesel, Motoren- und Getriebeöl, Speisefette, Farben sowie sonstige Kontaminationen; die gereinigten Flächen sollen wieder die ursprüngliche Griffigkeit aufweisen. Der Vertrag läuft zunächst zwei Jahre und kann zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 640.600 Euro, die Angebotsfrist endet am 9. Februar 2026 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Reinigung verunreinigter Verkehrsflächen sowie Bankettbereiche durch Öle, Farben oder anderen Kontaminationen auf den Autobahn-Bereichen der Autobahnmeisterei Bad Oldesloe. Die Laufzeit der RV beträgt zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV Ölspurbeseitigung 2026-ff_AM Bad Oldesloe

    Die zu beseitigenden Stoffe sind z.B.: - Öle, wie Diesel, Motorenöl, Getriebeöl und dergleichen, - pflanzliche und tierische Speisefette usw. - Farben wie Lacke, Binder usw. - kontaminierte Bankett- und/oder Fahrbahnbereiche Zielsetzend ist, die verunreinigte Fahrbahn nach der Reinigung besonders in Bezug auf die Griffigkeit so vorzufinden, wie diejenigen Fahrbahnflächen/Nebenanlagen, welche von solchen Verschmutzungen unberührt blieben. In Bezug auf die Größe kann es sich um einzelne großflächige Verschmutzungen oder aber um längere Verunreinigungen über größere Distanzen handeln. Die Beseitigung von Farben, wie Binder, usw. / oder pflanzliche und tierische Fette werden voraussichtlich einen geringen Teil des Arbeitsaufkommens ausmachen. Ein Aushub mittels Bagger wird ebenfalls nur nach Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) in Ausnahmefällen vorkommen. Der Hauptbestandteil wird die Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen, wie Asphalt, offenporigem Asphalt, Beton, Natursteinpflaster, Betonsteinpflaster und beispielsweise Entwässerungseinrichtungen sein. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in der Regel in Einzelabrufen während der gesamten Vertragsdauer. Das Auftragsvolumen ist eine Schätzung und kann im Vorwege nicht genau festgelegt werden. Somit basiert die Angebotssumme auf fiktiven Vordersätzen, welche in der Gesamtsumme als auch in den Einzelpositionen abweichen werden. Es werden mindestens 40 % und maximal 120 % der Auftragssumme abgerufen. Der AN hat dabei keinen Anspruch auf Erfüllung der Ansätze bzw. auf Nachbesserung der Einheitspreise. Der Vertrag endet automatisch bei Erreichen der 120 % Auftragssumme. Die Ölverunreinigungen treten i.d.R. nach Unfällen oder vergleichbaren Ereignissen (Ausgelaufene Treibstoffe bzw. Öle) auf und müssen schnellstens beseitigt werden. Die Einsätze fallen an Werktagen, Sonn- und Feiertagen bei Tag und während der Nacht an. "24/7 - Einsatzbereitschaft" Der AN hat sicher zu stellen, dass er zu allen Zeiten innerhalb EINER Stunde, nach telefonischer Auftragserteilung, an jedem beliebigen Einsatzort im jeweiligen Meistereibezirk mit den Arbeiten beginnen kann. Während des Einsatzes hat der AN ein Mobiltelefon mitzuführen, damit er einerseits für die beauftragende Autobahnmeisterei erreichbar ist und er sich andererseits, im Falle einer weiteren Anforderung durch eine andere Autobahnmeisterei, mit dieser abstimmen kann.

    Frist: 09.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

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LOT-0000 · RV Ölspurbeseitigung 2026-ff_AM Bad Oldesloe

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 133612-2026

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