Rahmenvereinbarung zur Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.12.2025
CPV-Codes
Straßenreinigung (90611000)
Bekanntmachungsnummer
828197-2025
Verfahrensnummer
0bb300fe-bafc-4f9e-ae6c-488f7996d9fc

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Königs Wusterhausen vergibt eine Rahmenvereinbarung für die Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum. Der Leistungsbereich umfasst Königs Wusterhausen einschließlich der Ortsteile Diepensee, Niederlehme, Senzig, Zernsdorf, Wernsdorf, Kablow und Zeesen. Die Vertragsdauer beträgt 365 Tage; die Angebotsfrist endet am 14. Januar 2026 um 08:00 Uhr. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung für die Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum der Stadt Königs Wusterhausen einschl. der Ortsteile Diepensee, Niederlehme, Senzig, Zernsdorf, Wernsdorf, Kablow und Zeesen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Laubentsorgung

    Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 14.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

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LOT-0001 · Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Laubentsorgung

Preis
100 %

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Anforderungen

§ 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 127413-2026

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