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Reinigung von Bundes- und Landstraßen sowie Parkplätzen im Saarland

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 10:24 (Europe/Berlin)

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Bezeichnung der Leistung

164450Beschaffung/Abrechnung von Gütern/Dienstleistungen für die Reinigung
26-0042SUStrecken- und Parkplatzreinigung

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung

Besondere Bedingungen:

2 Ausführungsfristen

2.1 Beginn der Ausführung

Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens , Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung

Frühestens am01.01.2027 Spätestens am01.01.2027

Hinweis:

2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:

Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung

Einzelfristen für

2.2.1 = spätestens Werktage nach

2.2.2 = spätestens Werktage nach

2.2.3 = spätestens Werktage nach

2.2.4 = spätestens Werktage nach

2.2.5 = spätestens Werktage nach

2.3 Vollendung der Leistung nach Datum

Spätestens am31.12.2028

Einzelfristen für

2.3.1 = spätestens (Datum)

2.3.2 = spätestens (Datum)

2.3.3 = spätestens (Datum) 2.3.4 = spätestens (Datum)

2.3.5 = spätestens (Datum)

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 1

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3 Abnahme

Die Leistung ist förmlich abzunehmen Ja Nein

4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen

für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine

Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht

genutzt werden kann, zu zahlen.

4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der

Abrechnungssumme begrenzt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern

für = Jahre

für = Jahre

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach

einzureichen; davon abweichend:

– Abschlagsrechnungen fach,

– Teilschlussrechnungen fach, – Schlussrechnung fach,

– Unterlagen fach.

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:

7 Sicherheitsleistungen

Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:

Ja Nein

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2

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