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Stand: LfS - 20241213
| 164450 | Beschaffung/Abrechnung von Gütern/Dienstleistungen für die Reinigung |
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| 26-0042SU | Strecken- und Parkplatzreinigung |
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
Die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fai- ren Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688) wurde zur Kenntnis genommen und es wird nachstehende Verpflichtungserklärung abgegeben:
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung nach § 2 Absatz 1 STFLG den in meinem/unserem Unternehmen Beschäftigten und zur Ausführung des öffentlichen Auftrages eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmende an Bundes- und Jugendfreiwilligendienste mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die den Vorgaben der jeweils einschlägigen Rechtsverordnung entsprechen (§ 3 Absatz 1 und 2 STFLG).
- Öffentliche Aufträge über Leistungen, die keiner erlassenen Rechtsverordnung unterliegen, werden nur an Unternehmen vergeben oder erteilt, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen zu gewähren, die mindestens den Vorgaben des Mindestlohn- gesetzes entsprechen. (§ 3 Absatz 5 STFLG).
- Bis zum Erlass von Rechtsverordnungen sind mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewäh- ren, die den Vorgaben des Mindestlohngesetzes entsprechen. Des Weiteren sind die Arbeits- bedingungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und darüber hinaus in den Entsendebranchen die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz einzuhalten.
- Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link ab- rufbar:Saarland - Tarifregister und TariftreueStichwort „Saarländisches Tariftreue- und Fairer- Lohn-Gesetz “.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer anzuwendende Recht zu entrichten sind.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dafür Sorge zu tragen, dass Leiharbeitnehmerinnen und -neh- mer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1790), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäf- tigten (§ 6 Absatz 1 STFLG).
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichpro- benkontrollen Einblick in die Entgeltabrechnungen sowie in die in § 13 Absatz 1 und 3 STFLG darüber hinaus aufgeführten, vollständigen und prüffähigen Unterlagen zu geben. Das Einver- ständnis der von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu der Vorlage der Entgeltabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Entgeltabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen ge- mäß §§ 3, 6, 7, 12 Absatz 2 und 13 STFLG eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu fünf Prozent
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des Auftragswertes zu zahlen. Mir/Uns ist bekannt, dass bei mehreren Verstößen die Summe der Vertragsstrafen zehn Prozent des Auftragswertes nicht übersteigen darf. Mir/Uns ist eben- falls bekannt, dass ich/wir zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall ver- pflichtet bin/sind, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird. Mir/Uns ist bekannt, dass die verwirkte Strafe, sollte diese unverhältnismäßig hoch sein, von dem öffent- lichen Auftraggeber, basierend auf meinem/unserem Antrag, auf den angemessenen Eurobe- trag herabgesetzt werden kann. Dieser kann beim Zweifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflichten gemäß § 3 des Gesetzes ein- gespart hat. 9. Ich/Wir erkenne(n) an, dass die schuldhafte Nichterfüllung der in den §§ 3, 6 und 7 STFLG genannten Anforderungen durch mich/uns oder durch die von mir/uns eingesetzten Nachun- ternehmer sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der §§ 12 Absatz 2 und 13 Absatz 3 STFLG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen. 10. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die für mich/uns nach den §§ 3, 6 und 7 sowie 12 und 13 STFLG bestehenden Verpflichtungen an etwaige Nachunternehmer oder Verleiher identisch vertraglich weiterzugeben und derart zum Vertragsgegenstand zu machen, dass diese Ver- pflichtungen zugleich unmittelbare Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers entfal- ten. Dies gilt insbesondere für das Verlangen der Abgabe einer dieser Verpflichtungserklärung gleichlautenden Erklärung. 11. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, nach der Beauftragung etwaiger Nachunternehmer und/ oder Verleiher deren Verpflichtungserklärungen dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
Firmenanschrift (Stempel), Telefon und Angabe des Ansprechpartners (in Druckschrift)
Datum und Unterschrift*
Die Unterschrift* des Bieters gilt auch für diese Erklärung!
*) Abgabe in Papierform: händige Unterschrift im Angebotsschreiben, elektronische Abgabe: Textform