Zusätzliche Teilnahmebedingungen_01.10.20.pdf

Reinigung von Bundes- und Landstraßen sowie Parkplätzen im Saarland

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 10:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Landesbetrieb für Straßenbau Stand: 20201001

Zusätzliche Teilnahme- bzw. Bewerbungsbedingungen

  1. Eignungsleihe

Beabsichtigen Unternehmen sich der Eignungsleihe zu bedienen, so werden diese von der Verga- bestelle auf gesondertes Verlangen aufgefordert den Nachweis zu erbringen, dass die erforderli- chen Kapazitäten zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Hierfür ist die HVA-Verpflichtungserklärung, welche die Vergabestelle auf Anforderung zur Verfügung stellen wird, abzugeben. Mit Angebotsabgabe sind die zur Eignungsleihe vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten im An- gebot in einem gesonderten, selbstgefertigten Verzeichnis zu benennen.

  1. Bieterkommunikation

Die Kommunikation im Vergabeverfahren zwischen Unternehmen und der Vergabestelle ist im Rahmen des Vergabeprozesses ausschließlich über die Vergabeplattform des Deutschen Verga- beportals (www.dtvp.de) zugelassen. Anfragen oder Sendungen per Post, Telefon oder eMail werden von der Vergabestelle nicht be- rücksichtigt (keine Fristwahrung!). Hiervon ausgenommen ist die Übersendung der Urkalkulation auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle.

  1. Dateiarten

Bei elektronischer Angebotsabgabe müssen Dokumente, welche die Vergabestelle im Ordner „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt hat, gegebenenfalls als .pdf-Datei eingereicht werden. Der Vergabestelle eingereichte Dokumente müssen sich direkt, ohne weitere Konvertierung for- matierungsfehlerfrei darstellen lassen.

Bepreiste Dateien müssen grundsätzlich als GAEB .D84-Datei eingereicht werden. In Ausnahmefällen können diese auch als .pdf-Datei eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht beide Dateiarten abgeben. Sollte dies dennoch erfolgen und Abweichungen zwischen den Einheitspreisen der.D84-Datei und der .pdf-Datei festgestellt werden, so gilt der Einheitspreis der .D84-Datei.

  1. Nachlass

Sollte im elektronisch übermittelten Angebotsschreiben ein Preisnachlass gewährt werden und weicht dieser von der diesbezüglichen Angabe, die auf direktem Wege mit Angebotsabgabe an die Vergabeplattform gesendet wurde (beispielsweise über das Bietertool des Deutschen Verga- beportals) ab, so ist letztgenannte Angabe verbindlich und wird bei Angebotswertung und Ab- rechnung berücksichtigt.

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