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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin V-26-101
Ausführungsbeschreibung
Projektname: Reinigung Straßentunnel in Berlin Mitte 2027-2028
Leistung: Tunnelwand Waschwagen Reinigung
Druckdatum 21.07.2026 Seite 1 von 7
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Inhalt
- Allgemeine Beschreibung der Leistung ................................................................................................... 3
1.1 Auszuführende Leistung ...................................................................................................................... 3
1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten .......................................................................................... 3
1.3 technische Anforderungen an den Wandwaschwagen ................................................................... 3
- Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ................................................................................................. 4
2.1 Lage ........................................................................................................................................................ 4
2.2 Erreichbarkeit ......................................................................................................................................... 4
2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten .................................................................................................. 4
2.4 Arbeitsplatzbedingungen ..................................................................................................................... 5
- Angaben zur Ausführung ........................................................................................................................... 5
3.1 Arbeits- und Reinigungsmittel ............................................................................................................. 5
3.2 Ablauf der Leistungserbringung .......................................................................................................... 6
3.3 Beschädigungen und Unfälle .............................................................................................................. 6
3.4 Angaben zur Abrechnung .................................................................................................................... 6
- Ergänzende Vertragsbedingungen ........................................................................................................... 7
4.1 Versicherungen ..................................................................................................................................... 7
5.2 Technische Vorschriften, Eignung ...................................................................................................... 7
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- Allgemeine Beschreibung der Leistung
(Im Folgenden steht für Auftraggeber = AG und für Auftragnehmer =AN)
1.1 Auszuführende Leistung
Zu reinigen sind jeweils im Frühjahr und Herbst 2 Straßentunnel im Stadtbezirk Mitte:
Straßentunnel Alexanderplatz (Grunerstraße) bzw. ST Alex
Tunnel Tiergarten Spreebogen (B96) bzw. TTS.
Im Speziellen handelt es sich um das maschinelle Reinigen der Tunnelwände mittels
Tunnelwandwaschwagen und das Reinigen der Notgehbahnen.
1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten
An den zu reinigenden Bauwerksteilen sind z.T. in den Vorjahren Reinigungen
durchgeführt worden. Im Sinne einer bereits ausgeführten Leistung oder Vorarbeit jedoch
wurden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen
Leistungen stehen.
1.3 technische Anforderungen an den Wandwaschwagen
Wasserhochdruckpumpe mit einer Leistungsaufnahme von mindestens 100 kW bzw. 140
bar Arbeitsdruck
Förderleistung von 10.000 Litern in ca. 30 Minuten bzw. 130 l/min
Hochdrucksprühbalken dreiteilig maximal 3,5 m breit – hydraulisch an die Kontur der
Tunnelwand anpassbar, automatische Abstandswahrung mit Ultraschallsensoren, 3
Spülrohre einzeln schaltbar, auch in Linksauslage einsetzbar
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Auslegersystem: Teleskoparm seitlich bis 6 m und in der Höhe bis 8 m ausfahrbar
Tunnelwaschbürste ca. 80 cm im Durchmesser, um ca. 200 cm breit, berührungslose
Abtastung durch Ultraschallsensoren
Zubehör: Lichtwarnanlage bzw. Blinkpfeil, Hochdruckhandlanze mit ca. 10 m Schlauch,
Werkzeug- und Materialcontainer, LED Arbeitsscheinwerfer, Sprechfunksystem zur
Fahrerkabine
Waschmittel-Dosiersystem: Mischungsverhältnis stufenlos einstellbar, von der
Arbeitskabine aus steuerbar
- Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
2.1 Lage
ST Alex:
Stadtbezirk Mitte/Mitte, Kreuzungsbereich der Bundesstraßen B1 und B2, bzw. im Zuge
der Grunerstraße – Otto-Braun-Straße
TTS:
Stadtbezirk Mitte/Tiergarten, im Zuge der Bundesstraße B96, zwischen Invalidenstraße
und Reichpietschufer
2.2 Erreichbarkeit
Die beiden Straßentunnel sind direkt anfahrbar.
2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten
Der AG stellt keine Anschlüsse für Wasser und Strom und keine Möglichkeiten für die
Entsorgung. Das Befüllen des Wasserspeichers kann über Unterflurhydranten im
Straßenland oder Feuerwehr-Wandhydranten an den Tunnelwänden erfolgen. Eine
Entnahmestelle in Form eines Standrohres mit C - Abgang für Unterflurhydranten sowie
Schlauchmaterial ist durch den AN vorzuhalten.
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Alle Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten hat der AN selbst bereit zu stellen. Das
anfallende Spülwasser kann in die Tunnelentwässerung bzw. Abläufe eingeleitet werden.
2.4 Arbeitszeiten
Für den TTS werden zu Jahresbeginn die offiziellen Termine für die Nachtsperrzeiten
(21.00 bis 05.00 Uhr) bekannt gegeben. Der AN kann davon ausgehen, dass für die
Frühjahrs- und Herbstreinigung jeweils 4 Nächte zur Verfügung stehen. Bei der Planung
der Reinigung ist darauf zu achten, wie im Sperrzeitenplan die jeweiligen Tunnelröhren
nacheinander oder gleichzeitig gesperrt werden. Die Anmeldung des AN beim
Tunnelbetriebsdienst und der Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) erfolgt durch den AG.
Für den ST Alex meldet der AN die Ausführungstermine 4 Wochen vorab an, um eine
verkehrsrechtliche Ersatzanordnung vom AG erhalten zu können. Der AN sollte davon
ausgehen, dass für die Frühjahrs- und Herbstreinigung jeweils 1 Nacht zur Verfügung
steht. Die Absperrmaßnahmen übernimmt der AG.
Es empfiehlt sich beide Objekte direkt nacheinander zu reinigen. Der AG berät zur
Abfolge.
- Angaben zur Ausführung
3.1 Arbeits- und Reinigungsmittel
Es dürfen keine Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an den Bauwerksteilen
verursachen oder Personen gefährden können. Alle erforderlichen Arbeitsmittel
(Maschinen und Geräte sowie persönliche Schutzausrüstung) stellt der AN.
Die verwendeten Reinigungsmittel müssen geeignet sein, Pflege und Werterhaltung des
zu reinigenden Bauwerksteils zu gewährleisten. Es sind nur Waschmittel zu verwenden,
die biologisch abbaubar sind.
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Der AN hat in den Rechnungen sämtliche Arbeits- und Reinigungsmittel zu benennen. Alle
dafür anfallenden Kosten sind in die Positionen des Leistungsverzeichnisses mit
einzukalkulieren.
3.2 Ablauf der Leistungserbringung
Der Leistungszeitraum beginnt im Frühjahr 2027 und endet im Herbst 2028. Leistungen
gelten, vorbehaltlich ggf. möglicher Nachfragen, als abgenommen, wenn pro Bauwerk und
Einsatz eine separate Mail spätestens 1 Tag nach dem Reinigungseinsatz mit
Nachweisfotos übermittelt ist. Der fotografische Nachweis besteht aus einer beispielhaften
digitalen Vorher – Nachher - Darstellung. Die Fotos im Format *.jpg müssen eine
Dateigröße von 500 bis 1000 KB haben, sie sind mit Geotag-Daten (Kamera mit GPS-
Funktion, Geotagging oder Geocoding oder Geo-Imaging) sowie Datum und Uhrzeit des
Aufnahmezeitpunkts (in den Dateieigenschaften) zu belegen. Diese Leistung ist im
Leistungsverzeichnis positioniert. Der AG behält sich vor den AN zu stichpunktartigen
Prüfungen vor Ort einzubestellen.
3.3 Beschädigungen und Unfälle
Schäden infolge der Reinigungsarbeiten sind dem AG unverzüglich zu melden; sie werden
ggf. vom AG auf Kosten des Verursachers beseitigt sofern der AN selbst keine
fachgerechte Schadensbeseitigung auf Grundlage eines entsprechenden Angebots
erbringen kann.
3.4 Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt pro Quartal. Die Rechnungen sind 2-fach vorzulegen. Die
angebotenen Einheitspreise gelten als abrechnungswürdig, wenn alle für die vertrags- und
fachgerechte Durchführung der Reinigungsarbeiten anfallenden Kosten für Personal,
Arbeitsmittel, Wasser, Strom, Entsorgung und ggf. zu gewährende Nachtzuschläge sowie
für Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz einkalkuliert sind.
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- Ergänzende Vertragsbedingungen
4.1 Versicherungen
Versicherungsabschlüsse sind Sache des AN. Sie werden vom AG nicht vergütet. Der AN
ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung innerhalb von 3 Wochen nach
Auftragserteilung nachzuweisen. Die Selbstbeteiligung in Schadensfällen ist in jedem Fall
vom AN zu tragen. Der AN ist verpflichtet auch für die Bearbeitung von
Schadenersatzansprüchen Dritter, die ihn betreffen aber fälschlicherweise gegen das
Land Berlin erhoben worden sind, Sorge zu tragen. Die Deckungssummen für
Personenschäden müssen mindestens 500.000,- €, für Sachschäden mindestens
1.000.000,- €, für Abwasserschäden mindestens 50.000,- € und für Obhut- und
Bearbeitungsschäden mindestens 50.000,- € betragen.
5.2 Technische Vorschriften, Eignung
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften sei im Besonderen hingewiesen:
-
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung
-
Baustellenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung
-
Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung
-
PSA-Nutzungsverordnung für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
-
DIN EN 13549 (Sicherstellung einer umweltschonenden und verträglichen Reinigung…)
-
DGUV Regel 101-605, RAL-GZ 902
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