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Anlage E03 Qualifikation Redaktionsteam
„Muss-Anforderung“ - Das Nichtvorliegen der Muss-Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen, die von dem Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung der/s Bewerber/in/s verlangt werden:
Qualifikation der die redaktionellen Leistungen erbringenden Person(en)
Benennen Sie die von Ihnen für die die redaktionellen Leistungen erbringenden Person(en), die dauerhaft eingesetzt werden soll(en) und fügen Sie ein aussagefähiges Profil bei, aus dem nachgewiesenes Hintergrundwissen im Bereich generativer Künstlicher Intelligenz (beispielsweise durch zertifizierte Fortbildungsleistungen) hervorgeht.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Anonymisierung des Profils und der Zeugnisse grundsätzlich erlaubt, sofern hinterher eine eindeutige Zuordnung (z.B. über das Geburtsdatum) möglich ist.
Legen Sie bitte entsprechende Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis bei.
Für die Wertung der Angabe ist die vollständige Nennung des Nachweisgebers (beispielsweise des zertifizierten Fortbildungsanbieters) zwingend. Die Benennung eines Ansprechpartners bei einem bisherigen Kunden ersetzen die geforderten Angaben nicht.
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