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Auftragsvergabe
– Öffentliche Ausschreibung –
Vergabenummer 2026LpB0086
„Rahmenvertrag Online-Redaktion für die Website der
Landeszentrale für politische Bildung NRW“ (Los 1)
sowie
„Rahmenvertrag über die redaktionelle Aufbereitung von
Handlungsempfehlungen des KI-Rats“ (Los 2)
L02 – Hinweise zum Vergabeverfahren /
Vertragliche Regelungen
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bei dem Präsidenten des Landtags, vertreten durch den kommissarischen Leiter Prof. Dr. Andreas Kost
- Zentrale Vergabestelle - Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
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- Auftraggeber Auftraggeber ist die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bei dem Präsidenten des Land- tags, vertreten durch die Leitung, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf.
Kontaktstelle und Ansprechpartnerin ist die Zentrale Vergabestelle der Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen.
- Hinweise zum Vergabeverfahren
2.1. Verfahrensart und Ablauf des Vergabeverfahrens Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 9 UVgO in Ver- bindung mit den Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der nordrhein-westfälischen Landeshaushaltsordnung (zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 10. April 2026, MB.NRW 2026 Nr. 94) als öffentliche Ausschreibung (nationales Vergabeverfahren) durchgeführt.
Das Verfahren wird über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (www.evergabe.nrw.de) abgewickelt.
Die Bieter und Bietergemeinschaften sind verpflichtet, sich selbständig über den jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung der Bie- terfragen über das Vergabeportal zu informieren (Holschuld).
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 126 b BGB über das (Web-)Bietertool des Vergabemarktplatzes www.evergabe.nrw.de innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Frist einzureichen. Die persönliche Übergabe, die Einreichung per E-Mail, per Fax oder über die Bieter- kommunikation des Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom Verfahren.
2.2. Losweise Vergabe
Die zu erbringenden Leistungen umfassen Dienstleistungen in zwei Losen:
Los 1 Online-Redaktion für die Website der Landeszentrale für politische Bildung NRW
Los 2: Redaktionelle Aufbereitung von Handlungsempfehlungen des KI- Rats
Ein Angebot kann auf ein Los oder alle Lose abgegeben werden.
2.3. Eignungsanforderungen und -nachweise Zur Eignungsprüfung sind die im Formular 325 benannten Eigenerklärungen vor- zulegen.
Mit der Abgabe seines / ihres Angebots bestätigt der Bieter / die Bietergemein- schaft unwiderruflich, dass
er / sie alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsanforderungen erfüllt und
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der in Punkt 3.7 geforderte Versicherungsschutz bereits besteht bzw. – bei Nichtbestehen einer Versicherung oder bei Bestehen einer Versicherung mit einer niedrigeren Deckungssumme –, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird und spätestens zu Beginn der Auftragsdurchführung ein entsprechender Versicherungsschutz bestehen wird.
Die mit Formular 325 geforderten Eigenerklärungen und Nachweise des Bieters sind zwingend mit der elektronischen Angebotsabgabe einzureichen. Sie gel- ten mit der elektronischen Übermittlung als unterschrieben. Dies gilt auch für Bie- tergemeinschaften und Unterauftragnehmer, sofern die jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft bzw. der Unterauftragnehmer in den Angebotsunterlagen mit Vor- und Nachnamen oder ihrer Unternehmensbezeichnung benannt sind.
Den Versicherungsnachweis fordert der Auftraggeber erst mit der Zuschlags- erteilung an.
Bieter, die nicht über die mit Formular 325 geforderten Nachweise für die wirt- schaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen (z.B. neu gegründete Un- ternehmen), müssen bereits mit Angebotsabgabe darauf hinweisen und entspre- chende alternative Unterlagen vorlegen, die eine Beurteilung der geforderten wirt- schaftlichen Leistungsfähigkeit zulassen.
Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber für das Unternehmen des Bestbieters einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister an.
2.4. Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer / Eignungsleihe
2.4.1. Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft ist eine Gruppe von Unternehmen, die sich für ein bestimmtes Vergabeverfahren zusammenschließt, um gemeinsam ein Angebot abzugeben. Nach der Zuschlagserteilung teilen sich die Unternehmen die vertrag- lichen Pflichten und Verantwortlichkeiten, d.h. sie haften gegenüber dem Auftrag- geber gesamtschuldnerisch. (Auf die Ausführungen unter Punkt 3 wird verwiesen).
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist dem Angebot die den Vergabeunter- lagen beiliegende „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ (Formular 531) beizufügen. Auf die Pflicht, auf Anforderung die Gründe (insb. Unternehme- rische Erwägungen) für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen, wird hin- gewiesen.
Jedes Mitglied hat zudem eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen (Formular 521) einzureichen.
Die Bietergemeinschaft ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragsdurchführung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die sämtliche Risiken aus dem Vertragsverhältnis abdeckt. Die Haftpflicht- versicherung muss für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gelten und die gefor- derten Mindestdeckungssummen umfassen. Ein entsprechender Versicherungs- nachweis ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch 7 Werktage vor Beginn der Ausführung vorzulegen.
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Im Übrigen sind zum Nachweis der Eignung für jedes Mitglied entsprechend seines zu erbringenden Leistungsumfangs die geforderten Nachweise ein- zureichen. Hierbei muss nicht jedes einzelne Unternehmen alle Eignungskriterien erfüllen, vielmehr können die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Eignungs- kriterien gemeinsam erfüllen, d.h. dass sich die Eignungen der verschiedenen Unternehmen ergänzen können, um die Anforderungen des Auftraggebers zu erfüllen.
2.4.2. Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Eignung auch der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit durch Angabe dies- bezüglicher Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen. Hierzu sind die von dem/den anderen Unternehmen für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Kapazitäten im Angebot mittels Erklärung zu benennen und die entspre- chenden Nachweise für die Eignung einzureichen (Erklärung „Eignungsleihe“, Formular 534a).
Das bietende Unternehmen bleibt alleiniger Vertragspartner des öffentlichen Auf- traggebers und trägt die volle Verantwortung für die Vertragserfüllung. Der Dritte muss lediglich für die Bereitstellung der geliehenen Eignung (z.B. bestimmte Qua- lifikationen, technische Mittel etc.) einstehen.
Im Angebot ist, sofern möglich, Art und Umfang der Kapazitäten anzugeben, die an den Eignungsleiher übertragen werden sollen. Hierzu ist die den Vergabe- unterlagen beiliegende Erklärung „Eignungsleihe“ (Formular 534a) bzw. die Er- klärung „Eignungsleihe und Haftungserklärung“ (Formular 534b) zu verwen- den.
Zudem muss jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungs- leihe in Anspruch genommen werden, eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521) einreichen sowie alle Erklärungen und Nach- weise, die für das jeweilige Eignungskriterium gefordert werden, auf das sich die Eignungsleihe bezieht.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf das Kriterium der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 34 Abs. 3 UVgO). Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. In die- sem Fall sind der Bieter und das andere Unternehmen verpflichtet, für die Dauer der Vertragsdurchführung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf- recht zu erhalten, die sämtliche Risiken aus dem Vertragsverhältnis abdeckt. Die Haftpflichtversicherung muss für den Bieter und das andere Unternehmen gelten und die geforderten Mindestdeckungssummen umfassen. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagsertei- lung, spätestens jedoch 7 Werktage vor Beginn der Ausführung vorzulegen. (Auf die Ausführungen unter Punkt 3 wird verwiesen).
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2.4.3. Unterauftragnehmer Die Hauptleistungen aus den Losen 1 und 2 müssen unmittelbar vom Auftrag- nehmer selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden.
2.5. Vollständigkeit der Angebote
Das vollständige formale Angebot besteht aus dem Angebot (Formular 324) und den im Formular 325 genannten Unterlagen.
Eine Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 41 UVgO, wenn und soweit die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht; eine Pflicht der Vergabestelle, den Bietenden diese Möglichkeit einzuräumen, besteht jedoch nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlich- keitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausge- schlossen. Hierzu zählen in diesem Vergabeverfahren die Dokumente W01 – W03 (Los 1), W01 (Los 2) sowie die Preisblätter L03 (Los 1) und L03 (Los 2).
2.6. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sie werden, wenn sie gleichwohl ein- gereicht werden sollten, von der Wertung ausgeschlossen.
2.7. Hinweise zum Ausschluss vom Verfahren Der Ausschluss von Angeboten richtet sich nach § 42 UVgO.
Erfüllt das Angebot die in der Leistungsbeschreibung oder in den Wertungsdoku- ment W01 bis W03 (Los 1) bzw. in dem Wertungsdokument W01 (Los 2) mit „muss“ und „darf nicht“ formulierten Anforderungen (sog. Mindestanforderungen) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots von der Wertung.
Das Angebot wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn das Angebot in der Wertung der Dokumente nach 2.8.2 jeweils 0 Punkte erreicht.
2.8. Bewertung der Angebote /Zuschlagskriterien
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Die Wertung der Angebote erfolgt unter Anwendung einer prozentualen Gewichtung nach den folgenden Kriterien:
Preis: 30 %
Qualität: 70 %
Sind nach der Auswertung mehrere Angebote gleich wirtschaftlich und erreichen die exakt gleiche Wertungspunktzahl, erfolgt der Zuschlag auf das qualitativ bes- sere Angebot. Sollte auch danach noch Punktgleichheit herrschen, wird eine Zu- schlagsentscheidung per Los herbeigeführt.
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2.8.1 Bewertung des Angebotspreises
Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen. Alle Preisangaben sind als Nettopreise (ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer) in Euro anzugeben. Die Preise müssen alle Leistungen inklusive aller Nebenkosten (z.B. Zuschläge, Reisekosten, Spesen u. ä.) sowie aller für die Leistungserbringung notwendigen Materialien beinhalten.
Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen einzuhaltende Pausenzeiten sowie das Vorhalten von Personal und Material werden nicht gesondert vergütet. Voraus- zahlungen werden nicht geleistet.
Bei der Wertung der Angebote wird der wertungsrelevante Preis um einen mög- lichen prozentualen Skontowert gemindert, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird.
Die in der Spalte drei des Preisblattes (Preis pro Stunde) einzutragenden Einzel- preise dienen als Abrechnungsgrundlage für die Einzelabrufe (Beauftragun- gen) aus der Rahmenvereinbarung.
Die Bewertung des Zuschlagskriterium „Angebotspreis“ erfolgt anhand eines Bewertungspreises. Dieser wird auf Grundlage der Einzelpreise im vorgelegten Preisblatt ermittelt und bildet die Kalkulation einer fiktiven Abrufleistung ab.
Der Bewertungspreis geht über eine Verhältnisgewichtung in die Gesamtbewer- tung ein. Das preisgünstigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Die Punktzahlen für alle weiteren Angebote werden ermittelt, indem der Bewer- tungspreis des niedrigsten Angebots durch den Bewertungspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximal erreichbaren Punktzahl sowie mit dem Pro- zentsatz multipliziert wird, mit dem der Preis in der Gesamtwertung gewichtet wird:
x 10 x 30 % = Ergebnis der niedrigster Bewertungspreis Preisbewertung Bewertungspreis je Angebot des jeweiligen Angebots
2.8.2 Bewertung der qualitativen Anforderungen
Die qualitative Bewertung der Angebote erfolgt anhand der nachstehenden los- spezifischen Bewertungsmatrizen, in der die einzelnen Zuschlagskriterien und ihre jeweilige, durch den Prozentsatz ausgedrückte Gewichtung aufgeführt wird.
Bei jedem Zuschlagskriterium wird die erzielte Punktzahl (maximal 10 Punkte) mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl.
Los 1
| Gewichtung in % (1) | Punktzahl (2) | Produkt (1) x (2) | |
|---|---|---|---|
| Kriterium 1: Nennung von drei zentralen Leitmotiven für die zukünftige redakti- onelle Gestaltung der Webseite des | 38,5 % | 0- 10 |
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| Auftraggebers (max. 1.500 Zeichen ohne Leer- zeichen)“ | |||
|---|---|---|---|
| Kriterium 2: Begründung der Zielgruppenauswahl bei den Leitmotiven (max. 1.500 Zeichen ohne Leer- zeichen) | 24,5 % | 0- 10 | |
| Kriterium 3: Zwei Arbeits- proben (Interviews und/oder Portraits) mit Angabe von Auftragge- ber, Zielgruppe sowie un- gefährem Preisvolumen | 7 % | 0- 10 |
Für die Kriterien 1, 2 und 3 werden jeweils auf der Grundlage der folgenden Punkteskala zwischen 0 und 10 Punkte vergeben:
| Wertungsskala | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | Beschreibung | ||||
| 10 | anschauliche, detaillierte und gut nachvollziehbare Angaben/Arbeitsproben mit sehr guter fachlicher Qualität. Es ist zu erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. | ||||
| 8 | anschauliche und gut nachvollziehbare Angaben/Arbeitsproben mit einer guten fachli- chen Qualität. Es ist zu erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. | ||||
| 6 | mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare An- gaben/Arbeitsproben mit zufriedenstellender Qualität. Es ist zu erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden können. | ||||
| 4 | wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Angaben/Arbeitsproben mit ausrei- chender Qualität. Es ist zu erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. | ||||
| 2 | nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Angaben/Arbeitsproben mit nicht unerhebli- chen Mängeln. Es ist nicht zu erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. | ||||
| 0 | unausgefüllte (leere) Wertungsdokumente oder fehlende oder weitgehend unvollständige Angaben/Arbeitsproben mit zahlreichen gra- vierenden Mängeln bzw. es ist fachlich ungenügend Es ist zu erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können. |
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Los 2
| Gewichtung in % (1) | Punktzahl (2) | Produkt (1) x (2) | |
|---|---|---|---|
| Kriterium 1: Zwei Arbeits- proben mit Nennung von Referenzgebern über ver- gleichbare Leistungen im Bereich Redaktion und Wissenschaftskommuni- kation sowie ein Beispiel mit Nennung eines Refe- renzgebers für Beratung im Bereich generative Künstliche Intelligenz | 70% | 0-10 |
Für das Kriterium wird jeweils auf der Grundlage der folgenden Punkteskala zwi- schen 0 und 10 Punkte vergeben:
| Wertungsskala | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | Beschreibung | ||||
| 10 | Alle drei Arbeitsproben sind sehr fundiert. Sie lassen eine Bandbreite in der redaktio- nellen Arbeit und eine Vertrautheit mit dem Themenfeld Künstliche Intelligenz erken- nen, die eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung erwarten lassen. | ||||
| 8 | Alle drei Arbeitsproben sind gut. Sie lassen eine Bandbreite in der redaktionellen Arbeit und eine Vertrautheit mit dem Themenfeld Künstliche Intelligenz erkennen, die den Bieter in die Lage versetzt, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu meis- tern. | ||||
| 6 | Die Arbeitsproben sind nachvollziehbar. Sie lassen grundsätzlich eine Bandbreite in der redaktionellen Arbeit und eine Vertrautheit mit dem Themenfeld Künstliche Intelli- genz erkennen, die erwarten lässt, dass der Bieter, teilweise mit Modifikationen, grund- sätzlich in die Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. | ||||
| 4 | Einzelne oder alle Arbeitsproben sind nur teilweise nachvollziehbar. Sie lassen keine hinreichende Bandbreite in der redaktionellen Arbeit und eine Vertrautheit mit dem Themenfeld Künstliche Intelligenz erkennen, die Anlass zur Annahme bietet, dass sich ohne erhebliche Modifikationen eine Umsetzung der erwarteten Aufgaben bewähren wird. | ||||
| 2 | Einzelne oder alle Arbeitsproben sind unzureichend. Sie lassen nicht erkennen, dass der Bieter die erwarteten redaktionellen Leistungen erfüllen und eine entsprechende Vertrautheit mit dem Themenfeld Künstliche Intelligenz einbringen wird. | ||||
| 0 | Unausgefüllte (leere) Wertungsdokumente oder Fehlende oder weitgehend unvollständige Darstellung. Es ist zu erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können. |
2.8.3 Ermittlung des Gesamtpunktwerts
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem höchsten Gesamtpunkt- wert. Dieser ergibt sich aus der Addition der bei der Bewertung des Angebotsprei- ses und der qualitativen Anforderungen jeweils erzielten Punkte.
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2.9. Kennzeichnung von Geheimnissen
Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihrer Angebote, die ein Fabrikations-, Be- triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite des An- gebots deutlich zu kennzeichnen.
- Vertragliche Regelungen
3.1 Vertragsschluss
Die sich aus der Leistungsbeschreibung im Dokument L01 ergebenden Anforde- rungen bilden die Grundlage des abzugebenden Angebots.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das Angebot zustande.
Die Zuschlagserteilung bedeutet rechtlich die Annahmeerklärung des Auftragge- bers auf das Angebot eines bietenden Unternehmens.
3.2 Vertragsbestandteile
Folgende Unterlagen werden Vertragsbestandteil:
a) die Leistungsbeschreibung L01 sowie die vertraglichen Regelungen im Dokument L02
b) die Vertraulichkeitsvereinbarung
c) die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen - BVB TVgG NRW (Formular 513)
d) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512)
e) das schriftliche Angebot des Bieters/der Bieterin einschließlich des Preisblatts, und der Angaben zur Qualifikation des Redaktionsteams zu Los 2 (aus Doku- ment E03 Los 2).
Im Fall von Widersprüchen der Vertragsbestandteile untereinander gibt die Reihenfolge gleichzeitig die Rangfolge wieder.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Auftragnehmerin/des Auftrag- nehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Enthält ein firmeneigenes Ange- botsschreiben standardmäßig eigene AGB, stellt dies keine Änderung der Verga- beunterlagen dar, soweit ein dem Inhalt der Vergabeunterlagen vollständig ent- sprechendes Angebot vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 18.06.2019, X ZR 86/17). Zur ein- deutigen Klarstellung wird um den Hinweis gebeten, dass die eigenen AGB für das Angebot nicht gelten sollen.
3.3 Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird der Sitz des Auftraggebers (Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf) vereinbart.
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3.4 Vertragsdauer und Kündigung Das Vertragsverhältnis zu Los 1 beginnt am 01.12.2026 und endet mit Ablauf des 30.11.2027. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unbenommen. Für diesen Fall gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig zu den angebotenen Konditionen, um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens zwei Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Opti- onsrechtes hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
Das Abrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung (Los 1) ist in seiner Höhe für die Vertragslaufzeit sowie für die optionale Verlängerungsmöglichkeit auf jeweils 858 Stunden begrenzt (Höchstabnahmemenge).
Das Vertragsverhältnis zu Los 1 endet bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit, wenn die vereinbarte Höchstabnahmemenge erreicht ist (auflösende Bedingung). Das Optionsrecht kann auch in diesem Fall ausgeübt werden.
Das Vertragsverhältnis zu Los 2 beginnt am 01.02.2027 und endet mit Ablauf des 31.05.2027. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unbenommen. Für diesen Fall gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das Abrufvolumen aus Los 2 ist in seiner Höhe auf eine maximale Stundenzahl von 112 Stunden begrenzt (Höchstabnahmemenge). Das Vertragsverhältnis endet bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit, wenn die vereinbarte Höchstabnah- memenge erreicht ist (auflösende Bedingung). Eine Verlängerung dieses Vertra- ges ist in diesem Fall ausgeschlossen.
3.5 Leistungsabruf
Auftraggeber und Auftragnehmerin/Auftragnehmer schließen eine Rahmenverein- barung über die Erbringung der im Dokument L01 unter Punkt II. und III. im Detail beschriebenen Abrufleistungen.
Der Umfang der Beauftragungen richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Auftraggebers. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart.
Bei dem im jeweiligen Preisblatt benannten geschätzten Auftragsvolumen im Ver- tragszeitraum handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Angebote. Das tatsächliche Abrufvolumen kann hiervon ab- weichen.
Die einzelnen Abrufe erfolgen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung per E-Mail durch den Auftraggeber an die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer. Der Abruf enthält folgende Angaben:
Art und Menge der Leistungen, die abgerufen werden, Preis der Abrufleistungen auf Grundlage des Preisblatts des jeweiligen Loses, das Bestandteil der Rahmenvereinbarung ist.
Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer bestätigt den Erhalt des Abrufs per E- Mail. Sie/Er ist verpflichtet, die Abrufleistungen in dem in der E-Mail angegebenen
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Umfang zu erbringen, ohne dass es einer gesonderten Angebotsabgabe bedarf.
Die Vergütung der einzelnen Abrufe erfolgt monatlich nach Abnahme der abgeru- fenen Leistungen durch den Auftraggeber und Vorlage einer prüffähigen Rech- nung.
Die Vergütung erfolgt entsprechend der von der Auftragnehmerin/dem Auftragneh- mer im Preisblatt des jeweiligen Loses angebotenen Preise.
3.6 Zahlungsmodalitäten
Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer stellt die prüffähigen Rechnungen für die Dienstleistungen jeweils monatlich rückwirkend zum 15. Kalendertag des Folge- monats. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro (€) und ist kumulierend aufzustel- len. Die Rechnungen müssen an den Auftraggeber mit dessen Rechnungsan- schrift gestellt werden. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rech- nungsdatum ohne Abzüge.
Vorzulegende Rechnungen enthalten alle Angaben nach § 14 Abs. 4 Umsatz- steuergesetz. In den Rechnungen sind der Nettopreis, die jeweilige Umsatzsteuer und der Bruttoendpreis auszuweisen.
Die Rechnungen sind zu senden an:
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bei dem Präsidenten des Landtags, vertreten durch den kommissarischen Leiter Prof. Dr. Andreas Kost Referat LpB.4 Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf
oder per E-Mail: poststelle@landtag.nrw.de
oder per XRechnung (E-Rechnung) über Vergabe.NRW Behördenname: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Leitweg-ID: 05111-01002-51
3.7 Versicherungsschutz und Nachweispflicht nach Zuschlagserteilung
Der Auftragnehmer bei Los 1 ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Vertrags- laufzeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest- deckungs- summen und Inhalten zu unterhalten und aufrechtzuerhalten:
• Sachschäden: 80.000 EUR pro Schadensfall / Versicherungsjahr
• Vermögensschäden: 80.000 EUR pro Schadensfall / Versicherungsjahr
• Personenschäden: 80.000 EUR pro Schadensfall / Versicherungsjahr
Der Auftragnehmer bei Los 2 ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Vertrags- laufzeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest- deckungssummen und Inhalten zu unterhalten und aufrechtzuerhalten:
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• Sachschäden: 11.000 EUR pro Schadensfall / Versicherungsjahr
• Vermögensschäden: 11.000 EUR pro Schadensfall / Versicherungsjahr
• Personenschäden: 11.000 EUR pro Schadensfall / Versicherungsjahr
Bietergemeinschaften sind verpflichtet, für die Dauer der Vertragsdurchführung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die sämtliche Risiken aus dem Vertragsverhältnis abdeckt. Die Haftpflichtversicherung muss für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gelten und die im Vertrag geforderten Min- destdeckungssummen umfassen.
Nimmt der Bieter im Rahmen einer Eignungsleihe im Hinblick auf das Kriterium der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines an- deren Unternehmens in Anspruch, so sind auch diese Unternehmen verpflichtet, für die Dauer der Vertragsdurchführung eine Haftpflichtversicherung abzu- schließen und aufrecht zu erhalten, die sämtliche Risiken aus dem Vertrags- verhältnis abdeckt.
Mit der Abgabe seines / ihres Angebots bestätigt der Bieter / die Bietergemein- schaft unwiderruflich, dass der Versicherungsschutz bereits besteht bzw. – bei Nichtbestehen einer Versicherung oder bei Bestehen einer Versicherung mit einer niedrigeren Deckungssumme –, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der ge- forderten Haftungssumme abgeschlossen wird und spätestens zu Beginn der Auf- tragsdurchführung ein entsprechender Versicherungsschutz bestehen wird.
Zum Nachweis des tatsächlichen Bestehens dieses Versicherungsschutzes für das vertragsgegenständliche Projekt hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch 7 Werktage vor Beginn der Ausführung, eine aktuelle, qualifizierte Deckungs- bescheinigung des Versicherungsunternehmens unaufgefordert im Original oder in elektronischer Form vorzulegen. Eine bloße Kopie des Versicherungsscheins (Police) oder der Beitragsrechnung genügt hierfür nicht.
Kommt der Auftragnehmer dieser Vorlagepflicht trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht nach, stellt dies eine schwer- wiegende Pflichtverletzung dar. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter- gehende Rechte des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung des Leistungsbeginns oder Nichterfüllung, bleiben hiervon unberührt.
3.8 Haftung
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch sie / ihn oder seine / ihre Erfüllungsgehilfen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, verursacht werden. Auftraggeber und Auftragnehmerin / Auftragnehmer unterrich- ten sich über eingetretene Schäden unverzüglich. Soweit Dritte Schaden erleiden und den Auftraggeber hieraus in Anspruch nehmen, ist die/der Auftragnehmerin / Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich und vollumfänglich frei- zustellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, hieraus entstehende Forderungen durch einfache Erklärung nach den §§ 387 ff. BGB gegen Forderungen der
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Auftragnehmerin/des Auftragnehmers aufzurechnen.
Eine Beschränkung der Haftung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers ist mit den in Punkt 3 normierten Höchstbeträgen nicht verbunden.
Die Auftragnehmerin / Der Auftragnehmer trägt die Verkehrssicherungspflicht bei der Ausführung der von ihm / ihr nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen.
3.9 Urheberrechte
Die Rechte an allen Ergebnissen der Arbeit steht dem Auftraggeber zu. Der Auf- tragnehmer/Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkte Recht zur Nutzung an allen ver- tragsgegenständlichen Leistungen. Der Auftraggeber kann, die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass hierzu die Zustimmung des Auf- tragnehmers/der Auftragnehmerin erforderlich ist.
Veröffentlichungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin sind, soweit nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird, mit einem Hinweis auf die Kooperation mit dem Auftraggeber zu versehen. Eine Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zu- stimmung des Auftraggebers nach Antrag an das Referat III.2 Vergaben und Zu- wendungen der Landtagsverwaltung. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung.
Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin sichert zu, dass durch die vertragsgegen- ständliche Verwendung keine Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte oder Ansprüche Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin stellt den Auftraggeber insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Sofern der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin Anhaltspunkte für eine Gesetzesverlet- zung oder eine Verletzung Rechte Dritter hat, wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich unterrichten und ggf. die vertragsgegenständliche Leistung in ent- sprechender Form anpassen und den Auftraggeber bei der Abwehr von Ansprü- chen Dritter unterstützen. Die Kosten hierfür sind von dem Auftragnehmer/der Auf- tragnehmerin zu tragen.
3.11. Zustimmung zur Vertraulichkeitsvereinbarungen
Die Durchführung dieses Auftrags erfordert den Abschluss
einer „Vertraulichkeitsvereinbarung“.
Das entsprechende Dokument ist diesen Vergabeunterlagen beigefügt. Auf eine gesonderte handschriftliche oder elektronische Unterzeichnung dieses Doku- ments wird verzichtet.
Durch die elektronische Abgabe des Angebots über das Vergabeportal stimmt der Bieter den Bedingungen der Vertraulichkeitsvereinbarung vollumfänglich und un- widerruflich zu. Dieses Dokument wird mit Abgabe des Angebots als fester Ver- tragsbestandteil akzeptiert. Eigene Bedingungen oder Abänderungen des Bieters
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hierzu sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Pflichtangaben des Bieters handelt.
3.12. Schlussbestimmungen
Jede vertragliche Änderung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedin- gung der Schriftform. Änderungen des Vertrages sind durchzunummerieren.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der mangelhaf- ten Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die der ungülti- gen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht mög- lichst nahekommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke aufwei- sen sollte (Salvatorische Klausel).
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