L04 (Los 2) Vertraulichkeitsvereinbarung .pdf

Redaktionsleistungen für die Website und Aufbereitung von Empfehlungen des Rats für künstliche Intelligenz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 15:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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L04 Vertraulichkeitsvereinbarung für externe Partner

Zwischen der

Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bei dem Präsidenten des Landtags, vertreten durch den kommissarischen Leiter Prof. Dr. Andreas Kost

  • Zentrale Vergabestelle - Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf (im weiteren Auftraggeber)

und der/dem

<Name des Auftragnehmers/Auftragnehmerin> <Adresse des Auftragnehmers/Auftragnehmerin> vertreten durch <...>. (im weiteren Auftragnehmer)

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer/-in bezüglich des Auftrags

„Redaktionelle Aufbereitung von Handlungsempfehlungen des KI-Rats (Los 2)“

werden folgende Vereinbarungen geschlossen:

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L04 Vertraulichkeitserklärung

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind:

 Alle internen mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien des Auftraggebers, die der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin direkt oder indirekt von dem Auftraggeber zur Abwicklung des Auftrages erhält oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt.  Insbesondere als vertraulich gekennzeichnete Daten (z.B.: durch Kennwortschutz, durch Verschlüsselung, mit „Privat“ gekennzeichnet).  Die beauftragten Leistungen und sonstige Arbeitsergebnisse.

Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihm/ihr direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden.

Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin wird alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter/- innen oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin stellt sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen ebenfalls die vorliegende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.

Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und Materialien zurückzugeben.

Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die dem Auftraggeber durch Verletzung dieser vertraglichen Pflichten entstehen.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger der Parteien. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Deutschen Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Unterschrift: Name / Unterschrift / Ort / Datum (Auftraggeber)

Unterschrift: Name / Unterschrift / Ort / Datum (Auftragnehmer)

Vergabenr. 2026LpB0086 - 2 -

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