Maßnahme:HD, Uni, Neubau Life-inspired Engineering Molecular Systems (LEMS), 1. BA Leistung:Raumlufttechnische Anlagen Vergabe-Nr.:26-63198
Weitere besondere Vertragsbedingungen
Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vergabeverfahrens mich betreffende personenbezogene Daten von den Vergabestellen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg erhoben und auf elektronischen Datenträgern aufgezeichnet und genutzt werden. Hierzu gehören insbesondere auch Informationen über die Qualität der von mir ausgeführten Leistungen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur im Rahmen der bestehenden Vorschriften und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen. Die Abgabe der vorstehenden Erklärung erfolgt in Kenntnis, dass ich diese verweigern oder widerrufen kann und in diesem Fall nur die zur Verfahrens- und Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten verarbeitet werden.
Angriffe auf die IT-Infrastruktur
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur des Auftragnehmers oder des Auftraggebers, z.B. ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über anderweitige den Auftraggeber betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an das Sicherheitszentrum IT in der Finanzverwaltung (SITiF BW) mit der E-Mail-Adresse Informationssicherheit@ofd.bwl.de zu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen: - konkrete Beschreibung des Vorfalls, - Zeitpunkt des Bekanntwerdens, - den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor, - Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landesverwaltung BW oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW, - ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Art. 33 DSGVO handelt und ob eine Meldung an die/den zuständige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationssicherheit erfolgt ist, - ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind, - die Benennung einer Ansprechperson des Auftragnehmers bzgl. des Vorfalls für den Auftraggeber, - die Art der Zugriffe der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW. Der Aufragnehmer wird den Auftraggeber erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO unberührt. Der Auftraggeber wird auf die berechtigten Interessen des Auftragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er erkennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch den Auftragnehmer Vorrang vor einer Meldung an den Auftraggeber haben kann.
Wasser- und Energieverbrauch
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Die Wasser- und Energiekosten werden vom Auftraggeber übernommen, diese Kosten sind deswegen nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Übermittlung von Rechnungen
Ab dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg, der zusammen mit weiteren Informationen unter https:// service-bw.de/erechnung zu erreichen ist, zu verwenden. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die im Zuschlagsschreiben angegebene Leitweg-ID aufweisen. Außerdem ist im Feld Purchase-Order-Reference (BT-13) die im Zuschlagsschreiben angegebene Mittelbindungsnummer einzutragen. Es gelten die über E-Rechnung – Nutzungsbestimmungen für Rechnungssteller - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de) einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Beginn der Zahlungsfristen
Für den Fristenlauf gemäß § 16 VOB/B ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber maßgeblich.
Anwendungsverpflichtung PlanTeam-Server
Der Datenaustausch und die Kommunikation der Projektbeteiligten erfolgt über die vom Auftraggeber eingerichtete Internetplattform, den PlanTeam-Server (PTS). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche projektbezogenen Unterlagen und Nachrichten in den PTS einzustellen und die ihm über den PTS zugesandten Dateien herunterzuladen. Informationen zur Bedienung des PTS können der folgenden Kurzanleitung entnommen werden:
www.vbv.statistik-bw.de/PTS-Kurzanleitung.pdf
Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
Baufristenplan
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Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 5 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 1-facher Fertigung zu übergeben.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
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