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Rasenpflege an Kitas, Schulen und öffentlichen Gebäuden in Aachen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 19:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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(Name und Anschrift des Bieters) Angebotsschreiben

- VgV -

Stadtverwaltung Aachen Offenes Verfahren

Nr.: 2026/366-SI

Zentrale Vergabestelle

Ablauf der Angebotsfrist: 20.10.2026 Ablauf der Bindefrist: 18.12.2026 Sachbearbeiter: Herr Schieffer Telefon: (0241) 432 - 60329 Aktenzeichen: FB 60/320-2026/366-SI Angebot für: Rasenpflege in 4 Losen im Stadtgebiet Aachen an Kitas, Schulen und öffentlichen Gebäuden 2027; mit Optionsverlängerung 1 Jahr

Bestandteile des Angebotes sind

a) Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis

b) Bewerbungsbedingungen der Stadt Aachen (UVgO bzw. VgV)

c) Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Aachen (VOL / B)

d) Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen

e) Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B)

f) ggfs. weitere Vertragsbedingungen

g) Bezeichnung und Erklärung betr. Arbeitsgemeinschaft (vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 5)

h) Verzeichnis über Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Leistungen

i) ggfs. Pläne / Zeichnungen / Erläuterungen

1. Ich / Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an.

An mein / unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der o. g. Bindefrist gebunden.

2. Meinem / Unserem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:

2.1 Urschrift des Leistungsverzeichnisses / der Leistungsbeschreibung,

2.2 Bewerbungsbedingungen der Stadt Aachen (UVgO bzw. VgV),

2.3 die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Aachen (VOL / B),

2.4 ggfs. die besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Aachen für die Ausführung von Leistungen.

3. Das Angebot schließt mit einer Summe von € _____________________ brutto ab.

3.1 Auf die Angebotssumme wird ein Rabatt (Nachlass) und/oder ein Skonto wie nachfolgend aufgeführt eingeräumt.

a) Rabatt (Nachlass) beträgt _________ v. H.

b) Skonto beträgt _________ v. H. bei Zahlungsfristen ________ Tagen.

Hinweis zu b: Bei der Auswahl dieser Option ist neben der Zahlungsfrist auch ein v. H. - Satz größer 0 einzutragen.

Rabatt wird immer, Skonto nur bei angebotenen Zahlungsfristen von 14 Kalendertagen und mehr bei der

Wertung der Angebote berücksichtigt.

3.2 Bei Losen Summen für die Einzellose:

Los 1 : _____________________ € Rabatt beträgt ___v.H./ Skonto beträgt ___v.H. bei Zahlungsfristen ___ Tagen

Los 2 : _____________________ € Rabatt beträgt ___v.H./ Skonto beträgt ___v.H. bei Zahlungsfristen ___ Tagen

Los 3 : _____________________ € Rabatt beträgt ___v.H./ Skonto beträgt ___v.H. bei Zahlungsfristen ___ Tagen

Los 4 : _____________________ € Rabatt beträgt ___v.H./ Skonto beträgt ___v.H. bei Zahlungsfristen ___ Tagen

Rabatt wird immer, Skonto nur bei angebotenen Zahlungsfristen von 14 Kalendertagen und mehr bei der Wertung

der Angebote berücksichtigt.

4. Dem Angebot liegen Änderungsvorschläge/Nebenangebote bei: ☐ Nein ☐ Ja , Anzahl : ______

  • Stadt Aachen Zentrale Vergabestelle FB 60/310 VgV Stand 10/25 -

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5. WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen

Das Unternehmen ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:

(Registergericht, Register-Nummer HRA, HRB, GnR, VR oder sonstige Registernummer)

Die erforderlichen Angaben gelten auch als erfüllt, wenn dem Angebot eine Kopie des entsprechenden Auszuges aus

dem Handelsregister beigefügt wird.

6. Erklärung zu Nachunternehmerleistungen

Ich / Wir erkläre(n), dass nachstehend folgende konkreten Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen:

Ich / Wir erkenne(n) an, dass der Auftraggeber verbindlich davon ausgeht, dass ich / wir sämtliche ausgeschriebenen

Leistungen selbst erbringe(n), wenn vorstehend Angaben zu Nachunternehmerleistungen unterbleiben.

Mir / Uns ist bekannt, dass ein Anspruch auf eine nachträgliche Zustimmung zu der Übertragung von Leistungen auf

Nachunternehmer nicht besteht.

7. Leitfabrikat

Einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses/der Leistungsbeschreibung können gem. § 23 Abs. 5 UVgO bzw.

§ 31 Abs. 6 VgV ausnahmsweise Vorgaben zu einer bestimmten Marke / einem Fabrikat (Leitfabrikat) enthalten. In der

Zeile “gewähltes Produkt” kann vom Bieter ein von ihm zur Ausführung vorgesehenes, gleichwertiges Produkt

einschließlich evtl. vorhandener Typbezeichnungen eingetragen werden. Erfolgt eine solche Angabe nicht, so gilt das

vorgegebene Leitfabrikat als angeboten. Die Erklärung zum Fabrikat kann vom Unternehmen bis zum Ablauf des

Einreichungstermins jederzeit abgegeben oder modifiziert werden.

8. Der Text des von der Stadt Aachen erstellten Leistungsverzeichnisses / der Leistungsbeschreibung ist

verbindlicher Bestandteil des Angebotes.

Bietereigene AGB, die von den städtischen Bewerbungs- bzw. Vertragsbedingungen, die Grundlage dieser

Ausschreibung sind, abweichen, ihnen widersprechen oder diese ergänzen, haben keine Gültigkeit.

  • Stadt Aachen Zentrale Vergabestelle FB 60/310 VgV Stand 10/25 -

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Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB

§ 123 (1) Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: GWB § 123 (1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristi-

  1. scher Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 123 (1) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen 2. der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 123 (1) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 3. § 123 (1) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder 4. gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, [im Unterschwellenbereich auch, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet] § 123 (1) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen 5. Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, [im Unterschwellenbereich auch, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet] § 123 (1) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 6. § 123 (1) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 7. § 123 (1) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 8. 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

§ 123 (1) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im 9. Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

§ 123 (1) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des 10. Menschenhandels). § 123 (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der GWB Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn § 123 (4) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung

  1. nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentschei- dung festgestellt wurde oder § 123 (4) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
  2. nachweisen können § 124 Von der Teilnahme am Verfahren können Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden, GWB § 124 (1) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
  3. arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 (1) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
  4. vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 (1) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch
  5. die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

§ 124 (1) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen 4. mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 (1) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhän- 5. gigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, § 124 (1) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabever- 6. fahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnah- men beseitigt werden kann, § 124 (1) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder 7. Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, [im Unterschwellenbereich auch, wenn die mangelhafte Vertragserfüllung weder zu einer vorzeitigen Beendigung, noch zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat] § 124 (1) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung 8. begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder § 124 (1) das Unternehmen 9. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Mit der digitalen Signatur des Angebotes wird bestätigt, dass die aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf mein / unser Unternehmen nicht vorliegen.

  • Stadt Aachen Zentrale Vergabestelle FB 60/310 VgV Stand 10/25 -
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