B 1 - Angebotsschreiben EU
An (ausschreibende Stelle)
Stadt Dortmund
- Vergabe- und Beschaffungszentrum- Viktoriastraße 15
44135 Dortmund
| Az.: 19/2 | Vergabe-Nr.: L410/26 | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergabeart: | |||||||||||||||
| Offenes Verfahren | Teilnahmewettbewerb | ||||||||||||||
| Nicht offenes Verfahren | Innovationspartnerschaft | ||||||||||||||
| Verhandlungsverfahren | Wettbewerblicher Dialog | ||||||||||||||
| Bindefrist endet am: | 11.12.2026 | ||||||||||||||
| Angebotsfrist: | |||||||||||||||
| Datum: 05.10.2026 | Uhrzeit: | 20:00 Uhr |
Angebot
Rahmenvertrag Hygienepapier
Angaben zum Bieter / zur Bietergemeinschaft:
Bieter: _______________________________________________________________________________________
Adresse: _____________________________________________________________________________________
Ort: ____________________________________ PLZ: ___________________
Land: ______________________________
Sachbearbeiter/in bzw. verantwortlicher Ansprechpartner/in:
Rufnummer: ___________________________ Fax Nr.: ________________________
E-Mail: _______________________________________________
Es handelt sich bei meinem Unternehmen um ein KMU (Unternehmen als Kleinstunternehmen oder kleines oder mittleres Unternehmen)*
*KMU = weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR bzw. eine Jahresbilanz von unter 43 Mio. EUR
- Mein/Unser Angebot umfasst:
1.1 folgende beigefügte Unterlagen
- Leistungsbeschreibung mit den Preisen und den geforderten Erklärungen,
- alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. A 1 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU Anlagen B).
1.2 folgende nicht beigefügte Unterlagen
- Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Dortmund (siehe auf www.vergabezentrum.dortmund.de)
- alle weiteren in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots angegebenen Anlagen, die bei mir/uns verbleiben können (vgl. A 1 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU Anlagen A).
- VOL/B
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
-
meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, sowie die gültigen Arbeitsschutzvorschriften erfülle(n),
-
in den letzten 2 Jahren nicht
-
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder
-
gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind,
-
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Stand: 09.04.24 Seite 1 von 4
B 1 - Angebotsschreiben EU
-
kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
-
mein/unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
-
dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen.
-
keine der in § 123 und 124 GWB benannten Ausschlussgründe vorliegen.
3.1 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en).
3.2 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem
EWR-Staat bzw. Staat des WTO- anderen Staat Nationalität : Abkommens (bitte intern. Kfz-Zeichen eintragen)
3.3 Ich bin/Wir sind präqualifiziert und auf www.pq-vol.de bzw. in der folgenden Datenbank ________________________ eingetragen unter der Nummer: _________________
- Bei den folgenden Preisangaben handelt es sich um einen Übertrag aus dem Angebot/Leistungsverzeichnis. Bei Abweichungen/Widersprüchen gilt die durch Addition der eingetragenen Einheitspreise mit den jeweiligen Stückzahlen ermittelte Gesamtsumme. Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | |
|---|---|
| Vergabe nach Losen |
| 4.1 Endbetrag inkl. MwSt. (ohne Nachlass): | |||
|---|---|---|---|
| Summe Los 1: | € inkl. MwSt. | ||
| Summe Los 2: | € inkl. MwSt. | ||
| Summe Los 3: | € inkl. MwSt. | ||
| € inkl. MwSt. | |||
| Summe Gesamtangebot über alle Lose: |
| 4.2 Preisnachlass ohne Bedingung1 auf die Abrechnungssumme: | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Achtung! | |||||
| Die Preise im Leistungsverzeichnis sind ohne den hier einzutragenden Nachlass anzugeben. Wird an | |||||
| dieser Stelle ein Nachlass eingetragen, so wird dieser zusätzlich von der sich aus den eingetragenen | |||||
| Einheitspreisen in der Leistungsbeschreibung rechnerisch ergebenden Angebotssumme abgezogen! | |||||
| Los 1 | % | ||||
| Los 2 | % | ||||
| Los 3 | % |
%
| 4.3 Skonto2 auf die Abrechnungssumme | % | ||
|---|---|---|---|
| % |
1 Siehe Teilnahmebedingungen.
2 Skontovereinbarungen können unter Punkt 4 des Angebotsschreibens getroffen werden. Dort ist, falls keine Skontogewährung erfolgen soll, auch zulässigerweise 0 % Skonto einzutragen. Es dürfen nur Zahlen ab 0 eingetragen werden. Wird das Feld für die Eintragungsmöglichkeit gestrichen, so wird dies so verstanden, dass kein Skonto gewährt wird. Sofern im Angebotsschreiben keine oder keine abweichenden Angaben zur Skontogewährung gemacht werden und derartige Angaben auch an keiner anderen Stelle der eingereichten Unterlagen vorhanden sind, gelten die Skontovereinbarungen gemäß Punkt A - 6 der AVB der Stadt Dortmund. Das Zahlungsziel rein netto darf nicht verändert werden. Die Skontogewährung gilt immer für alle Haupt- und etwaige Nebenangebote. Hinsichtlich der Wertung wird auf die Teilnahmebedingungen verwiesen.
Stand: 09.04.2024 Seite 2 von 4
B 1 - Angebotsschreiben EU
| Skontoabzug wird gewährt bei Zahlung innerhalb von | Tagen | ||
|---|---|---|---|
| Tagen |
| 4.4 Nebenangebote zum Hauptangebot | Anzahl: | |||
|---|---|---|---|---|
| 4.4 Nebenangebote zum Hauptangebot |
Der Preisnachlass des Hauptangebotes / der Hauptangebote wird auch auf etwaige Nebenangebote gewährt. Nein
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
-
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
-
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebots. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung oder Abschrift des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift als alleinverbindlich anerkannt.
Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt generell Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten.
Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gelten das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Auf die Regelungen des Formblatts „Verfahrensregelungen zur Form der Einreichung elektronischer Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote“ wird verwiesen.
Stand: 09.04.2024 Seite 3 von 4
B 1 - Angebotsschreiben EU
Anlage 1 zum Angebotsschreiben:
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung und Verwendung
personenbezogener Daten
Gemäß § 39 Abs. 1 VgV übermittelt der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Die Veröffentlichung erfolgt nach dem Muster gemäß Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986.
Ferner werden gemäß §134 GWB und 62 VgV die Bewerber oder Bieter über das Ergebnis des Verfahrens und hierbei u.a. auch über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters informiert.
Auch in § 30 UVgO wird festgelegt, dass der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen, informiert, wenn bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle
- Name des beauftragten Unternehmens
- Verfahrensart
- Art und Umfang der Leistung
- Zeitraum der Leistungserbringung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Teil im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ferner werden die Daten für die Auftragsverarbeitung, sowie für statistische Zwecke mit Auftragsbezug herangezogen. Daten von Bietern, die nicht den Zuschlag erhalten, werden nicht öffentlich bekannt gemacht.
Soweit es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten natürlicher Personen handelt, setzt für die Veröffentlichung dieser Daten Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO die Einwilligung der betroffenen Person voraus, sofern nicht einer der Tatbestände des Artikel 6 Abs. 1 lit. b-f zutrifft.
Das Einverständnis wird mit der Unterschrift des Angebotsschreiben, welches eine entsprechende Erklärung enthält, gegeben.
Auf Ihre Rechte auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 Ds-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) und Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) wird hingewiesen. Das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
Hinweis: Eine ausführliche Datenschutzerklärung der Stadt Dortmund finden Sie auf unserer Website unter www.dortmund.de
Stand: 09.04.2024 Seite 4 von 4
Leistungsbeschreibung
Leistung: Lieferung von Hygienepapier
Los 1 Toilettenpapier und Handtuchpapier stadtweit
Produktbeschreibung:
Pos. 1 Toilettenpapier
Mind. 2-lagig, Tissue, geprägt, weiß, Rolle á 250 Blatt, auf Pappkern mit 4 - 4,5 cm
Durchmesser, ohne Umband und ohne Aufdruck, Papiergewicht mind. 2x15g/m²,
Blattgröße ca. 11,5 x 9,6 cm (geringe Abweichungen +/- 0,5 cm sind zulässig), 100 %
Recycling,
VE = mind. 56 – max. 72 Rollen, Weißegrad max. 80 % (inklusive UV-Anteil) nach
DIN ISO 2470.
Hersteller: ______________________________________________________
Bezeichnung: ______________________________________________________
Grammatur: ______________________________________________________
Blattgröße: ______________________________________________________
Gebindegröße VE: ________ Rollen
Weißegrad in %: _____________________________________________________
Ein entsprechendes Datenblatt mit den aufgeführten Angaben des Herstellers ist
beizufügen!
Die Papierqualität muss den Anforderungen der DE-UZ 5 (Blauer Engel) oder
vergleichbar entsprechen; der Nachweis ist beizufügen.
O Der Nachweis „Blauer Engel“ liegt bei.
O Die Einhaltung der vergleichbaren Umweltkriterien wird anhand der Anlage
„Anbieterfragebogen Hygienepapier“ und der dort geforderten Nachweise dargelegt:
Leistungsbeschreibung
Produktbeschreibung:
Pos. 2 Handtuchpapier
Mind. 5.000 Blatt im Karton, mind. 1-lagig, natur, V-Falz (Zick-Zack), Blattgröße ca. 25
x 23 cm (geringe Abweichungen +/- 0,5 cm sind zulässig; passend für die üblichen
Spendersysteme), Papiergewicht mind. 34g/m², 100% Recycling, Weißegrad max.
80 % (inklusive UV-Anteil) nach DIN ISO 2470.
Hersteller: _____________________________________________________
Bezeichnung: _____________________________________________________
Grammatur: _____________________________________________________
Blattgröße: _____________________________________________________
Gebindegröße VE: ________ Blatt
Weißegrad in %:____________________________________________________
Ein entsprechendes Datenblatt mit den aufgeführten Angaben des Herstellers ist
beizufügen!
Die Papierqualität muss den Anforderungen der DE-UZ 5 (Blauer Engel) oder
vergleichbar entsprechen; der Nachweis ist beizufügen.
O Der Nachweis „Blauer Engel“ liegt bei.
O Die Einhaltung der vergleichbaren Umweltkriterien wird anhand der Anlage
„Anbieterfragebogen Hygienepapier“ und der dort geforderten Nachweise
dargelegt:
Leistungsbeschreibung
Los 2 Handtuchpapier Theater Dortmund
Produktbeschreibung:
Handtuchpapier für das Theater Dortmund:
Mind. 3000 Blatt im Karton, mind. 2-lagig, weiß, W-Falz (Interfold), Blattgröße ca. 20 x
32 cm (geringe Abweichungen +/- 0,5 cm sind zulässig; passend für die üblichen
Spendersysteme, ggf. mit Hilfe eines Adapters), Papiergewicht pro Lage mind. 20g/m²,
100 % Recycling
Hersteller: _____________________________________________________
Bezeichnung: _____________________________________________________
Grammatur: _____________________________________________________
Blattgröße: _____________________________________________________
Gebindegröße VE: ________ Blatt
Weißegrad in %:____________________________________________________
Ein entsprechendes Datenblatt mit den aufgeführten Angaben des Herstellers ist
beizufügen!
Die Papierqualität muss den Anforderungen der DE-UZ 5 (Blauer Engel) oder
vergleichbar entsprechen; der Nachweis ist beizufügen.
O Der Nachweis „Blauer Engel“ liegt bei.
O Die Einhaltung der vergleichbaren Umweltkriterien wird anhand der Anlage
„Anbieterfragebogen Hygienepapier“ und der dort geforderten Nachweise
dargelegt:
Daten zum Ansprechpartner beim Bieter:
Name: ______________________________________________________
Telefonnummer: ______________________________________________
Faxnummer: _________________________________________________
E-Mail-Adresse: ______________________________________________
Handelsregisternummer: _______________________________________
Amtsgericht: _________________________________________________
Leistungsbeschreibung
Los 3 Handtuchpapierrollen
Produktbeschreibung:
Pos. 1 Handtuchpapierrollen
passend für den Handtuchspender Kimberly-Clark Aquarius Slimroll 6953
aus mindestens 40% Recyclingpapier, Blattbreite 20 cm (geringe Abweichungen +/-
0,5 cm sind zulässig)
gewünschte VE = 6 Rollen
Hersteller: _____________________________________________________
Bezeichnung: _____________________________________________________
Blattgröße: _____________________________________________________
Gebindegröße VE: ________ Rollen
Ein entsprechendes Datenblatt mit den aufgeführten Angaben des Herstellers ist
beizufügen!
Die Papierqualität muss den Anforderungen des EU-Ecolabels oder
vergleichbar entsprechen; der Nachweis ist beizufügen.
O Der Nachweis „EU-Ecolabel“ liegt bei.
O Die Einhaltung der vergleichbaren Umweltkriterien wird anhand der folgenden
Anlage dargelegt:
Daten zum Ansprechpartner beim Bieter:
Name: ______________________________________________________
Telefonnummer: ____________________________________________
Faxnummer: _________________________________________________
E-Mail-Adresse: ____________________________________________
Handelsregisternummer: _______________________________________
Amtsgericht: _________________________________________________
B2 - Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Ich erkläre / Wir erklären1:
- Zutreffendes bitte ankreuzen –
1. Anwendbarkeit
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer / -innen beschäftigt.
Hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten gilt, dass alle Vollzeitbeschäftigten,
Teilzeitbeschäftigten nach Köpfen (also nicht umgerechnet in Vollzeit-Äquivalente) und auch
alle 538-Euro-Kräfte mitzuzählen sind. Lediglich Auszubildende gelten nicht als Beschäftigte.
Verfügt somit ein Bieterunternehmen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe über lediglich 20 oder
weniger Beschäftigte, erschöpft sich die abzugebende Information in eben dieser Angabe.
Zur Festlegung der Unternehmensgröße ist die Definition der Betriebsstätte nach § 12
Abgabenordnung zugrunde zu legen.
Ja, mehr als 20 Beschäftigte, weiter mit 2.
Nein (es sind keine weiteren Angaben erforderlich).
2.
2.1 Unternehmensgröße
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte
(Es sind mindestens vier der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen
auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder
einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).
über 250 bis 500 Beschäftigte
(Es sind mindestens drei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen
auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder
einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).
über 20 bis 250 Beschäftigte
(Es sind mindestens zwei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen
auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder
einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).
2.2 Maßnahmenkatalog zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden für die bei der Abwicklung diesen
öffentlichen Auftrages eingesetzten Mitarbeiter/-innen folgende Maßnahme/-n umgesetzt:
Untersagung und Unterbindung eines Verhaltens verbaler und nicht-verbaler oder
physischer Art, welches bezweckt oder bewirkt, dass weibliche Beschäftigte lächerlich
gemacht, eingeschüchtert, angefeindet oder in ihrer Würde verletzt werden,,
explizite Ermutigung von Frauen sich zu bewerben, wenn im Betrieb Ausbildungs- und
Arbeitsplätze in männerdominierten Berufsbereichen zu besetzen sind,
1 Die bei der Durchführung dieses Auftrages eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind nicht verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie umzusetzen. Seite 1 von 4 Stand Stadt Dortmund: 20.02.2024
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein
Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil,
Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitszeitwünschen, Auswertung einschließlich
Einleitung von Umsetzungsschritten betreffend ihrer Tätigkeit,
Angebot von Teilzeitarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen als Maßnahme zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
Entwicklung und Umsetzung von Modellen vollzeitnaher Teilzeitarbeit für die
Beschäftigten,
Einrichtung bzw. Ausbau von Telearbeit für die Beschäftigten,
Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern für die Beschäftigten,
Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Pflegemöglichkeiten,
Angebot betrieblich organisierter Kinderbetreuung,
Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses,
Angebot von Ferienprogrammen zur Überbrückung der Betreuungslücke für Kinder
berufstätiger Eltern in Kindergarten- bzw. Schulferien,
Unterstützung von Mitarbeitern mit pflegebedürftigen Angehörigen durch individuelle
Betreuung und Hilfeleistung oder Abschluss einer Vereinbarung einer
Familienpflegeteilzeit,
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu
Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit,
Bereitstellung von innerbetrieblichen Paten und Patinnen für Wiedereinsteigerinnen und
Wiedereinsteiger,
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und
geeigneter Instrumente,
Analyse der Entwicklung der Leistungsvergütung in den letzten 5 Jahren nach
Geschlecht,
Maßnahmen zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für ein betriebliches Praktikum,
insbesondere in den männerdominierten Berufen sowie
Angebot spezieller Bildungsmaßnahmen für Frauen, die diese auf die Übernahme von
höherwertigen und leitenden Positionen vorbereiten.
2.3 Ausnahmen (ggf. anzugeben)
Ausnahmsweise kann der öffentliche Auftraggeber, nach entsprechendem Vortrag des
Bieterunternehmens, von ergänzenden Ausführungsbestimmungen zur Frauenförderung bzw.
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, absehen. Hierbei handelt es sich um besonders zu
begründende Einzelfallentscheidungen. Bieterunternehmen haben nachfolgend insoweit die
Möglichkeit, die zu berücksichtigenden Gründe für die Nichtdurchführbarkeit entsprechender
Maßnahmen darzustellen. Der öffentliche Auftraggeber prüft den vorgetragenen Sachverhalt
auf Plausibilität.
Sofern ein Bieter durch Zuschlag bereits zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen
der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet wurde, kann er
sich hierauf bei der Angebotsabgabe um weitere öffentliche Aufträge zwölf Monate lang nach
dem Tag des Zuschlags berufen. Die Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, zu deren Durchführung oder Einleitung sich das Unternehmen
verpflichtet hat, müssen ordnungsgemäß umgesetzt worden sein. Auf Verlangen des
öffentlichen Auftraggebers hat der Bieter die Durchführung oder Einleitung der umgesetzten
Maßnahmen zu belegen.
Ich/wir werden keine weiteren der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten
Maßnahmen anbieten, da mein/unser Unternehmen in den letzten 12 Monaten bereits
durch Zuschlag zur Umsetzung von Maßnahmen der Frauenförderung oder der
Seite 2 von 4 Stand Stadt Dortmund: 20.02.2024
Vereinbarkeit von Beruf und Familien verpflichtet worden ist. Auf Verlangen des
öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die Durchführung oder Einleitung der
Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor
Zuschlagserteilung nachweisen.
Ich/wir haben bereits alle der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen der
Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien durchgeführt oder
eingeleitet. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die
Durchführung der umgesetzten Maßnahmen der Frauenförderung oder der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisen.
Ich/wir sind aus nachfolgend aufgeführten objektiv belegbaren Gründen nicht in der
Lage, bei den im Rahmen der Durchführung dieses öffentlichen Auftrags eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung
durchzuführen.
Angabe der Gründe (ggf. gesonderte Anlage verwenden):
________________________________________________________
________________________________________________________
________________________________________________________
Für mich/uns ist die Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen der Frauen- oder
Familienförderung im Hinblick auf das Volumen des öffentlichen Auftrags und/oder der
Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Mitarbeiter im Verhältnis
zum Gesamtumsatz des Betriebes und/oder der gesamten Belegschaft des Betriebes
unverhältnismäßig und unzumutbar.
Erläuterungen (ggf. gesonderte Anlage verwenden):
_______________________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
3. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zum Zwecke der Überprüfbarkeit vom
Auftragnehmer zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss mindestens enthalten:
1. die Bezeichnung der ausgewählten Maßnahmen,
2. Angaben zu Art und Umfang der geplanten Durchführung oder Einleitung der jeweiligen
Maßnahmen,
3. Angaben des Zeitpunktes der Einleitung sowie des Zeitpunktes der voraussichtlichen oder
tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Maßnahmen,
4. Angaben zu den Auswirkungen und der Nachhaltigkeit der Wirkung der Maßnahmen,
insbesondere
a) zur Anzahl der von der jeweiligen Maßnahme betroffenen Beschäftigten in Relation zur
Gesamtanzahl der im Unternehmen Beschäftigten,
b) Zeitpunkt der Einleitung bzw. die Dauer der Durchführung der Maßnahmen und,
c) ob die Maßnahme über die Dauer der Durchführung des öffentlichen Auftrags im Betrieb
weiter angeboten beziehungsweise fortgeführt wird.
Die Dokumentation der durchzuführenden bzw. eingeleiteten Maßnahmen ist mindestens ein
Jahr aufzubewahren und im Unternehmen zu veröffentlichen. Auf Verlangen des öffentlichen
Auftraggebers ist diese in einem weiteren Vergabeverfahren vorzulegen.
Seite 3 von 4 Stand Stadt Dortmund: 20.02.2024
Ich/Wir erkläre/-n mich/uns darüber hinaus im Fall der konkreten Auftragsdurchführung
mit folgenden Verpflichtungen einverstanden:
− Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers weise/-n ich/wir die Einhaltung der
übernommenen vertraglichen Verpflichtungen in geeigneter Form nach.
− Ich/Wir werde/-n die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur
Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum
Zwecke der Überprüfbarkeit2 dokumentieren und im Betrieb bekanntgeben.
− Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers
gegen die Verpflichtungen aus dieser Verpflichtungserklärung gilt eine
Vertragsstrafe als vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen
bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen
darin übernommene Verpflichtungen zu einer außerordentlichen Kündigung durch den
Auftraggeber führen können.
2 Die schriftliche Dokumentation soll die Bezeichnung der ausgewählten Maßnahmen, Angaben zu Art und Umfang der geplanten Durchführung oder Einleitung der jeweiligen Maßnahmen, zum Zeitpunkt der Einleitung sowie zum Zeitpunkt der voraussichtlichen oder tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Maßnahmen und zu den Auswirkungen und der Nachhaltigkeit der Wirkung der Maßnahmen enthalten. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 12 Monate. Seite 4 von 4 Stand Stadt Dortmund: 20.02.2024
B3 - Vertragsbedingungen und Erklärung zur Beachtung von Mindestanforderungen der
Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen
Die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen zur Beachtung von Mindestanforderungen
der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen gelten nur für sensible
Produkte aus bestimmten Herkunftsländern oder –gebieten. Sie gelten nicht, wenn Produkte
aus anderen Herkunftsländern oder -gebieten Leistungsgegenstand sind.
Als sensible Produkte gelten:
1. Bekleidung, insbesondere Arbeitsbekleidung und Uniformen sowie Stoffe und Textilwaren,
2. Naturkautschuk-Produkte (zum Beispiel Einmal- oder Arbeitshandschuhe, Reifen,
Gummibänder),
3. Landwirtschaftliche Produkte (zum Beispiel Kaffee, Kakao, Orangensaft, Pflanzen,
Tropenfrüchte wie Bananen und Ananas),
4. Büromaterialien, die die Rohstoffe Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk enthalten,
5. Holz,
6. Lederwaren, Gerbprodukte,
7. Natursteine,
8. Spielwaren,
9. Sportartikel (Bekleidung, Geräte),
10. Teppiche oder
11. Informations- oder Kommunikationstechnik (Hardware)
Die bestimmten Herkunftsländer oder -gebiete ergeben sich aus der für den Zeitpunkt der
Angebotsabgabe maßgeblichen DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete. Die Liste
wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als
Liste des Ausschusses für Entwicklungshilfe (DAC) im Internet unter www.oecd.org
bereitgestellt. Als Herkunftsland oder -gebiet gilt der Staat oder das Gebiet, in dem eine Ware
im Sinne von Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nummer 952/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 9. Oktober zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L
269 vom 10.10.2013, S. 1, L 287 vom 29.10.2013, S. 90) vollständig gewonnen oder
hergestellt worden ist oder im Sinne von Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.
952/2013 der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung
unterzogen worden ist.
Sorgetragen zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) dafür Sorge zu tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter
Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
(2) sich in den Fällen, in denen nach der Auftragsbekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen Nachweise vorzulegen sind, bei Beauftragung von
Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern auch die Vorlage dieser Nachweise
vertraglich zusichern zu lassen.
B3 - Vertragsbedingungen und Erklärung zur Beachtung von Mindestanforderungen der
Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen
Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die nachweislich dafür
Sorge tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindeststandards
gewonnen oder hergestellt worden sind.
Bieter und Bewerber haben zur Erfüllung der Vorgaben Nachweise zu erbringen, sofern
sensible Produkte aus bestimmten Herkunftsländern oder -gebieten beschafft werden.
Der Nachweis soll möglichst bereits mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Liegt dieser
dem Angebot nicht bei, werden die erforderlichen Nachweise und Erklärungen im Fall der
beabsichtigten Zuschlagserteilung innerhalb einer kurzen Frist angefordert. Werden die
erforderlichen Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der festgelegten Frist rechtzeitig
beim öffentlichen Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Das Herkunftsland oder -gebiet ist durch den Bieter in der nachfolgenden Erklärung zu
benennen.
Der Nachweis wird vor Zuschlagserteilung durch eine der folgenden Möglichkeiten erbracht:
• Zertifikate in Form von Gütezeichen nach § 34 Absatz 2 der Vergabeverordnung, die
geeignet sind, die geforderten Merkmale für Liefer- und Dienstleistungen nachzuweisen.
• Mitgliedschaften in einer Initiative, die sich für die Beachtung der ILO
Kernarbeitsnormen einsetzt. Diese Initiativen müssen folgenden Bedingungen genügen:
1. Sie müssen von ihren Mitgliedern die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
verlangen und ein effektives System zur Prüfung von deren Einhaltung aufgebaut
haben,
2. ihre Anforderungen müssen sich auf objektiv nachprüfbare und nichtdiskriminierende
Kriterien beziehen,
3. sie müssen offen und transparent arbeiten,
4. sie müssen vollständige und prüffähige Unterlagen zur Einhaltung dieser
Bedingungen bereithalten und
5. sie müssen sich verpflichten, Mitglieder auszuschließen, die ihrer Verpflichtung zur
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nicht nachkommen.
• gleichwertige Erklärung Dritter.
Eine Erklärung Dritter ist gleichwertig, wenn daraus deutlich wird,
1. dass und wie der Bieter beziehungsweise Bewerber dafür Sorge trägt, dass die im
konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den ILO-
Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden
sind und
2. dass die oder der Erklärende von dem Unternehmen, dessen Zulieferern und dem
Hersteller der Waren unabhängig sowie fachlich geeignet ist, die geforderten
Merkmale für Liefer- und Dienstleistungen zu bestätigen.
Sofern die Einordnung von eingereichten Unterlagen als Nachweis nach Punkt 1 oder
nach Punkt 2 nicht abschließend möglich ist, können diese Unterlagen als gleichwertige
Erklärung Dritter angesehen werden, wenn die inhaltlichen Voraussetzungen der
Nachweiserbringung hinsichtlich der Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) festgelegten
Mindeststandards vorliegen.
B3 - Vertragsbedingungen und Erklärung zur Beachtung von Mindestanforderungen der
Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen
Erklärung zur Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen
Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen
In dieser Ausschreibung fallen die folgenden Positionen unter die Kategorie der sensiblen
Produkte:
Das untengenannte Herkunftsland sowie die Nachweise gelten für die folgenden Positionen:
(Hinweis: Diese Erklärung ist mehrfach einzureichen, wenn die Positionen aus
unterschiedlichen Herkunftsländern stammen)
Angabe des Herkunftslandes oder -gebietes, in dem die Ware vollständig gewonnen oder
hergestellt worden ist oder der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be-
oder Verarbeitung unterzogen worden ist.
Herkunftsland oder –gebiet: _________________________________________
☐ Das Herkunftsland ist nicht in der DAC-Liste aufgeführt. Kein weiterer Nachweis
erforderlich.
☐ Das Herkunftsland ist in der DAC-Liste aufgeführt. Der Nachweis, dass die im konkreten
Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den ILO Kernarbeitsnormen festgelegten
Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, wird vor Zuschlagserteilung durch
eine der in der Anlage A6 (BVB ILO) genannten Möglichkeiten erbracht.
Folgende Nachweise liegen dem Angebot bei /Raum für Erläuterungen (Bitte ordnen Sie
diese den einzelnen Positionen erkennbar zu):
______________________________________
(Datum, Unterschrift, Firmenstempel)
B5 - Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Artikel 5k der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU-Sanktionspaket)
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
Artikel 5k lautet wie folgt: „(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmit-telbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten wer-den, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auf-tragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Auf die Ausnahmetatbestände des Art. 5k Abs. 2 wird verwiesen. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist unter anderem kündigen, a) wenn der Auftragnehmer gegen die Vorgaben des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 verstößt b) wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass seine Nachunternehmen, Lieferanten, Eignungsleiher etc. den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 entsprechen
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir • kein Unternehmen im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 EU bin • keine Unterauftragnehmer, Nachunternehmer, Eignungsleiher etc. einsetzen werde, die unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 fallen
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber führen können.
(Datum, Unterschrift, Firmenstempel) Für elektronische Angebote gelten bezüglich der Signatur die Regelungen des Formblatts „Elektronische Angebotsabgabe“.
Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Hygienepapier
(Stand: 25. November 2016)
| Produktname | |
|---|---|
| Hersteller | |
| Bieter | |
| Anschrift des Bieters |
| Umweltzeichen Blauer Engel vorhanden? | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wenn das angebotene Produkt mit dem Umweltzeichen Blauer Engel für | Ja | |||
| Hygienepapier (RAL-UZ 5), Ausgabe Juli 2014, zertifiziert ist, dann gelten die | ||||
| nachfolgenden Kriterien – mit Ausnahme Kriterium Ziffer 2 - als erfüllt. In diesem Fall | ||||
| ist der Fragebogen nur für Kriterium Ziffer 2 auszufüllen und der für dieses Kriterium | ||||
| geforderte Nachweis vorzulegen. |
| Gleichwertiges Gütezeichen vorhanden? | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wenn das angebotene Produkt mit einem gleichwertigen Gütezeichen gekennzeichnet | Ja | |||
| ist, so kann der Anbieter dieses alternativ vorlegen. Anhand des nachfolgenden | ||||
| Fragebogens muss der Anbieter dann darlegen, dass die Gleichwertigkeit gegeben ist. | ||||
| Die Einhaltung der Anforderung zum Weißegrad ist gesondert nachzuweisen (siehe | ||||
| Ziffer 2), sofern diese nicht Bestandteil des vorgelegten Zeichens ist. | ||||
| Bezeichnung des Gütezeichens: |
| Kein gleichwertiges Gütezeichen vorhanden? | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ist das angebotene Produkt weder mit dem Umweltzeichen Blauer Engel für | Ja | |||
| Hygienepapier (RAL-UZ 5), Ausgabe Juli 2014, noch mit einem gleichwertigen | ||||
| Gütezeichen gekennzeichnet, muss der Anbieter anhand des nachfolgenden | ||||
| Fragekatalogs und den dort geforderten Nachweisen darlegen, dass das Produkt die | ||||
| darin genannten Ausschlusskriterien erfüllt. |
1
| Ziffer | Kriterium | Anmerkung | Kriterium | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erfüllt und | |||||||||||
| Nachweis | |||||||||||
| erbracht1 | |||||||||||
| (vom Bieter | |||||||||||
| auszufüllen) | |||||||||||
| 1 | Eingesetzte Faserstoffe | ||||||||||
| Die Papierfasern müssen zu 100 % aus Altpapier bestehen. • Krepp-Toilettenpapiere müssen vollständig aus Altpapier der unteren, mittleren und Sondersorten (Gruppen 1, 2 – ausgenommen Gruppe 2.14 – und 5) hergestellt werden (gemäß europäischer Altpapier- und Standardsortenliste DIN EN 643). • Krepp-Papierhandtücher müssen vollständig aus unteren, mittleren und krafthaltigen Altpapiersorten sowie Sondersorten (Gruppen 1, 2, 4 und 5, ausgenommen die Einzelsorten 2.14, 4.01 und 4.07) hergestellt werden (gemäß europäischer Altpapier- und Standardsortenliste DIN EN 643). • Alle anderen Hygienepapiere müssen aus mindestens 65 % Altpapier der unteren, mittleren und krafthaltigen Altpapiersorten sowie Sondersorten (Gruppen 1, 2, 4 und 5 – ausgenommen die Einzelsorten 2.14 und 4.07) hergestellt werden. | Ausschlusskriterium Nachweis durch Prüfgutachten einer anerkannten Stelle2 oder Hersteller- erklärung | ||||||||||
| 2 | Weißegrad des Endprodukts | ||||||||||
| Die Produkte dürfen einen maximalen Weißegrad von 80 % (inklusive UV-Anteil) nach DIN ISO 2470 nicht überschreiten. | Ausschlusskriterium Nachweis durch Herstellererklärung oder Produktunterlagen; Vorlage eines Produktmusters |
1 Als Nachweis sind die jeweils unter Anmerkung genannten Dokumente dem ausgefüllten Fragebogen beizufügen. 2 Zum Beispiel von einer von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für ISO 14001 akkreditierten Zertifizierungsstelle mit dem Scope für Papierfabriken (NACE 17.12), von einem für diesen Scope (NACE 17.12) von der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) gemäß Umweltauditgesetz zugelassen Umweltgutachter oder einem akkreditierten FSC-Zertifizierer.
2
| Ziffer | Kriterium | Anmerkung | Kriterium erfüllt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| und Nachweis | ||||||||
| erbracht1 | ||||||||
| (vom Bieter | ||||||||
| auszufüllen) | ||||||||
| 3 | Fabrikationshilfsstoffe | |||||||
| 3.1 | Nass- oder Trockenverfestiger und andere Prozesshilfsstoffe | |||||||
| Es dürfen nur Prozesshilfsstoffe verwendet werden, die in der XXXVI. Empfehlung des BfR angeführt sind. Die dort angegebenen Höchstmengen bzw. - konzentrationen sind einzuhalten. Für die Herstellung der Hygienepapiere dürfen keine Nass- oder Trockenverfestiger oder andere Hilfsstoffe eingesetzt werden, die Glyoxal enthalten. | Ausschlusskriterium Nachweis durch Herstellererklärung | |||||||
| 3.2 | Chlorpropanole und antimikrobielle Bestandteile im Endprodukt | |||||||
| Die Konzentration von Chlorpropanolen im Wasserextrakt der Produkte, die unter Einsatz von Nassverfestigern hergestellt werden, darf die in der XXXVI. Empfehlung3 des BfR angegebenen Werte nicht überschreiten.4 Bei der Prüfung trockener Hygienepapiere auf die Anwesenheit antimikrobieller Bestandteile darf keine Wachstumsbeschränkung bestimmter Keime bei Anwendung des „Hemmhof- Tests“ nach DIN EN 1104 zu beobachten sein. Ausgenommen sind Papierhandtücher und Kosmetiktücher. | Ausschlusskriterium Nachweis durch Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts |
3 Vgl. https://bfr.ble.de/kse/faces/resources/pdf/360.pdf 4 Methode: s. § 35 LMBG, B. 80.56-2. 3
| Ziffer | Kriterium | Anmerkung | Kriterium | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erfüllt und | ||||||||
| Nachweis | ||||||||
| erbracht1 | ||||||||
| (vom Bieter | ||||||||
| auszufüllen | ||||||||
| ) | ||||||||
| 3.3 | Verwendung von Konservierungsstoffen | |||||||
| Für die Herstellung der Produkte dürfen als Schleim- verhinderungsmittel und Konservierungsstoffe nur solche Stoffe eingesetzt werden, die gemäß BiozidVO 528/2012 genehmigt wurden oder als notifizierte alte Wirkstoffe für die jeweilig zutreffende Biozid- Produktart noch im EU-Altwirkstoffprogramm geprüft werden. Als Biozidprodukte dürfen nur solche verwendet werden, die für die jeweilige Verwendung zugelassen wurden. Produkte, die alte Wirkstoffe enthalten, die noch im EU-Prüfverfahren sind, dürfen bis zur Entscheidung auch ohne Zulassung weiterverwendet werden.5 Darüber hinaus dürfen die Produkte keine Wirkstoffe enthalten, die nach Art. 10 der BiozidVO 528/2012 zur Substitution vorgesehen sind. Bis zum jeweiligen Wirksamwerden der Zulassungspflicht für Biozid-Produkte mit alten Wirkstoffen sind nur die Stoffe erlaubt, die zusätzlich in der XXXVI. Empfehlung des BfR aufgeführt sind. Nicht verwendet werden dürfen die Stoffe: Natriumhexafluorosilikat CAS Nr. 16893-85-9 N-(α-(1-Nitroethyl)benzyl)- CAS Nr. 14762-38-0 ethylendiamin Mischung aus Tris- CAS Nr. 126-11-4 (hydroxymethyl)- CAS Nr. 26172-55-4 nitromethan, CAS Nr. 2682-20-4 5-Chlor-2-methyl-4- isothiazolin-3-on und 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on Tetramethylthiuramdisulfid CAS Nr. 127-36-8 Nanosilber CAS Nr. 7440-22-4 | Ausschlusskriteriu m Nachweis durch Herstellererklärung sowie Angabe, welche Schleim- verhinderungsmitt el und Konservierungs- stoffe gemäß der IUPAC- Bezeichnung in welcher Menge pro kg Produkt verwendet werden |
| Natriumhexafluorosilikat | CAS Nr. 16893-85-9 |
|---|---|
| N-(α-(1-Nitroethyl)benzyl)- ethylendiamin | CAS Nr. 14762-38-0 |
| Mischung aus Tris- (hydroxymethyl)- nitromethan, 5-Chlor-2-methyl-4- isothiazolin-3-on und 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on | CAS Nr. 126-11-4 CAS Nr. 26172-55-4 CAS Nr. 2682-20-4 |
| Tetramethylthiuramdisulfid | CAS Nr. 127-36-8 |
| Nanosilber | CAS Nr. 7440-22-4 |
5 EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe; ehem. Aufnahme in den Anhang I der BiozidRL 98/09 EG. Vgl. www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Biozide/Produkt/Zugelassene-Biozidprodukte.html. 4
| Ziffer | Kriterium | Anmerkung | Kriterium | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erfüllt und | ||||||||||||
| Nachweis | ||||||||||||
| erbracht1 | ||||||||||||
| (vom Bieter | ||||||||||||
| auszufüllen | ||||||||||||
| ) | ||||||||||||
| 3.4 | Farbmittelbeschränkungen | |||||||||||
| Als Farbmittel dürfen keine Azofarbstoffe eingesetzt werden, die eines der in der Richtlinie 2002/61/EWG oder in der aktuellen Fassung der TRGS 6146 genannten Amine abspalten können. Es dürfen keine Farbmittel (d.h. Pigmente oder Farbstoffe) eingesetzt werden, die Quecksilber-, Blei-, Cadmium- oder Chrom VI- Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten. Es dürfen keine Farbmittel, Oberflächenveredelungsmittel, Hilfs- und Beschichtungsstoffe eingesetzt werden, a) die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/20087 mit den in der folgenden Tabelle genannten H-Sätzen gekennzeichnet sind oder die die Kriterien für eine solche Kennzeichnung erfüllen. b) oder die entsprechend der jeweils gültigen Fassung der TRGS 9058 als krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe eingestuft sind. EG-Verordnung Wortlaut 1272/2008 (GHS- Verordnung) Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe H340 Kann genetische Defekte verursachen. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H350 Kann Krebs erzeugen. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | Ausschlusskriteriu m Nachweis durch Herstellererklärung oder Erklärungen des Farbmittellieferant en oder der Zulieferer von Farbmitteln, Oberflächen- veredlungs-, Hilfs- und Beschichtungs- stoffen | |||||||||||
| EG-Verordnung 1272/2008 (GHS- Verordnung) | Wortlaut | |||||||||||
| Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe | ||||||||||||
| H340 | Kann genetische Defekte verursachen. | |||||||||||
| H341 | Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. | |||||||||||
| H350 | Kann Krebs erzeugen. | |||||||||||
| H350i | Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | |||||||||||
| H351 | Kann vermutlich Krebs erzeugen. | |||||||||||
| H360F | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | |||||||||||
| H360D | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | |||||||||||
| H360FD | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | |||||||||||
| H360Fd | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
6 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-614.html 7 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (GHS- Verordnung). Die GHS-Verordnung findet sich unter: www.reach-info.de/ghs. 8 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: www.baua.de/nn_16812/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-905.pdf 5
| H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Sensibilisierende Stoffe H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | H360Df | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| H361f | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | |||||||||||
| H361d | Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | |||||||||||
| H361fd | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | |||||||||||
| Sensibilisierende Stoffe | ||||||||||||
| H317 | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |||||||||||
| Ziffer | Kriterium | Anmerkung | Kriterium | |||||||||
| erfüllt und | ||||||||||||
| Nachweis | ||||||||||||
| erbracht1 | ||||||||||||
| (vom Bieter | ||||||||||||
| auszufüllen | ||||||||||||
| ) | ||||||||||||
| 3.5 | Verbot von Lotionen, Duftstoffen und Bakteriensuspensionen bei der Herstellung der | |||||||||||
| Hygienepapiere | ||||||||||||
| Lotionen, Duftstoffe und Bakteriensuspensionen dürfen bei der Herstellung der Hygienepapiere nicht eingesetzt werden. | Ausschlusskriterium Nachweis durch Herstellererklärung | |||||||||||
| 4 | Migration von Farbstoffen bei gefärbten oder bedruckten Produkten | |||||||||||
| Bei der Prüfung der Migration von Farbstoffen nach DIN 646:2000 (Kurzzeitverfahren) bei gefärbten oder bedruckten Produkten muss mindestens die Stufe 4 des Graumaßstabes erreicht werden.9 Servietten und Küchentücher müssen die Stufe 5 des Graumaßstabes erreichen. Für Küchentücher und Servietten muss bei der Prüfung der Migration von optischen Aufhellern nach DIN 648:2003 die Stufe 5 erreicht werden. | Ausschlusskriteriu m Nachweis durch Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts | |||||||||||
| 5 | Aufbereitung von Altpapier | |||||||||||
| Bei der Aufbereitung der Altpapiere muss auf Chlor, halogenierte Bleichchemikalien und biologisch schwer abbaubare Komplexbildner wie z.B. Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) und Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) vollständig verzichtet werden. Optische Aufheller dürfen nicht hinzugesetzt werden. | Ausschlusskriterium Nachweis durch Herstellererklärung | |||||||||||
| 6 | Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes | |||||||||||
| Die Hygienepapiere müssen den Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetz (LFBG) entsprechen. | Ausschlusskriterium Nachweis durch Herstellererklärung |
9 Liegt die Bewertung zwischen 4 und 5 wird die Bewertungsstufe 5 gewählt. 6
Anlage Kostenabfrage – Lieferpauschale Los 1
Abfrage der Lieferpauschale
Pro Auftrag kann der Auftragnehmer für die Lieferung frei Verwendungsstelle eine Lieferpau-
schale berechnen.
Unter der Ziffer 1) haben Sie die Möglichkeit auf die Berechnung einer Lieferpauschale zu
verzichten.
Unter der Ziffer 2) haben Sie die Möglichkeit die Höhe der Lieferpauschale einzutragen.
Für die Angebotswertung ist im Vertragszeitraum von einem Jahr mit ca. 1.098 Abrufen für
das Los 1 zu rechnen. Die tatsächliche Anzahl an Abrufen kann hiervon abweichen.
Bitte nehmen Sie folgende Eintragungen vor:
1) Wir liefern ohne Berechnung einer Lieferpauschale. 1
Ja Nein
2) Die nach Ziffer 1) angegebene Lieferpauschale beträgt je Lieferung. 2
_______________ € netto
Wertung der Lieferpauschale
Die Angaben zur Lieferpauschale werden wie folgt in der Wertung berücksichtigt.
Die Lieferpauschale in Euro ist mit maximal zwei Nachkommastellen anzugeben. Die o.g.
Anzahl an Abrufen wird mit der unter Ziffer 2) eingetragenen Lieferpauschale multipliziert
und zum Angebotspreis addiert.
Bei der späteren Auftragsabwicklung werden nur die tatsächlichen Abrufe mit der angegebe-
nen Lieferpauschale abgerechnet. Bei der für die Wertung berücksichtigten Anzahl von Abru-
fen handelt es sich um eine geschätzte Menge. Die tatsächliche Anzahl an Abrufen kann ab-
weichen.
1 Wenn unter Ziffer 1) nichts eingetragen wurde gilt keine Lieferpauschale.
2 Wenn unter Ziffer 2) nichts eingetragen wurde gilt eine Lieferpauschale in Höhe von 0,00 €.
Anlage Kostenabfrage – Lieferpauschale Los 2
Abfrage der Lieferpauschale
Pro Auftrag kann der Auftragnehmer für die Lieferung frei Verwendungsstelle eine Lieferpau-
schale berechnen.
Unter der Ziffer 1) haben Sie die Möglichkeit auf die Berechnung einer Lieferpauschale zu
verzichten.
Unter der Ziffer 2) haben Sie die Möglichkeit die Höhe der Lieferpauschale einzutragen.
Für die Angebotswertung ist im Vertragszeitraum von einem Jahr mit ca. 36 Abrufen für das
Los 2 zu rechnen. Die tatsächliche Anzahl an Abrufen kann hiervon abweichen.
Bitte nehmen Sie folgende Eintragungen vor:
1) Wir liefern ohne Berechnung einer Lieferpauschale. 1
Ja Nein
2) Die nach Ziffer 1) angegebene Lieferpauschale beträgt je Lieferung. 2
_______________ € netto
Wertung der Lieferpauschale
Die Angaben zur Lieferpauschale werden wie folgt in der Wertung berücksichtigt.
Die Lieferpauschale in Euro ist mit maximal zwei Nachkommastellen anzugeben. Die o.g.
Anzahl an Abrufen wird mit der unter Ziffer 2) eingetragenen Lieferpauschale multipliziert
und zum Angebotspreis addiert.
Bei der späteren Auftragsabwicklung werden nur die tatsächlichen Abrufe mit der angegebe-
nen Lieferpauschale abgerechnet. Bei der für die Wertung berücksichtigten Anzahl von Abru-
fen handelt es sich um eine geschätzte Menge. Die tatsächliche Anzahl an Abrufen kann ab-
weichen.
1 Wenn unter Ziffer 1) nichts eingetragen wurde gilt keine Lieferpauschale.
2 Wenn unter Ziffer 2) nichts eingetragen wurde gilt eine Lieferpauschale in Höhe von 0,00 €.
Anlage Kostenabfrage – Lieferpauschale Los 3
Abfrage der Lieferpauschale
Pro Auftrag kann der Auftragnehmer für die Lieferung frei Verwendungsstelle eine Lieferpau-
schale berechnen.
Unter der Ziffer 1) haben Sie die Möglichkeit auf die Berechnung einer Lieferpauschale zu
verzichten.
Unter der Ziffer 2) haben Sie die Möglichkeit die Höhe der Lieferpauschale einzutragen.
Für die Angebotswertung ist im Vertragszeitraum von einem Jahr mit ca. 8 Abrufen für das
Los 3 zu rechnen. Die tatsächliche Anzahl an Abrufen kann hiervon abweichen.
Bitte nehmen Sie folgende Eintragungen vor:
1) Wir liefern ohne Berechnung einer Lieferpauschale. 1
Ja Nein
2) Die nach Ziffer 1) angegebene Lieferpauschale beträgt je Lieferung. 2
_______________ € netto
Wertung der Lieferpauschale
Die Angaben zur Lieferpauschale werden wie folgt in der Wertung berücksichtigt.
Die Lieferpauschale in Euro ist mit maximal zwei Nachkommastellen anzugeben. Die o.g.
Anzahl an Abrufen wird mit der unter Ziffer 2) eingetragenen Lieferpauschale multipliziert
und zum Angebotspreis addiert.
Bei der späteren Auftragsabwicklung werden nur die tatsächlichen Abrufe mit der angegebe-
nen Lieferpauschale abgerechnet. Bei der für die Wertung berücksichtigten Anzahl von Abru-
fen handelt es sich um eine geschätzte Menge. Die tatsächliche Anzahl an Abrufen kann ab-
weichen.
1 Wenn unter Ziffer 1) nichts eingetragen wurde gilt keine Lieferpauschale.
2 Wenn unter Ziffer 2) nichts eingetragen wurde gilt eine Lieferpauschale in Höhe von 0,00 €.