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Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 17:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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1 Rahmenvertrag – Büromaterial 36601

Rahmenvertrag

über die Lieferung von Büromaterial

mittels eines internetbasierten Webshops

zwischen

Deutsche Rentenversicherung Hessen Städelstraße 28 60596 Frankfurt am Main

Neue temporäre Adresse Ab 01.10.2026 bis voraussichtlich 31.12.2030 Cityhaus 1 Platz der Republik6, 60325 Frankfurt

  • als Auftraggeberin (AG) -

und

XXXXXXXXXXX

  • als Auftragnehmer (AN) -

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2 Rahmenvertrag – Büromaterial 36601

  1. Gegenstand des Rahmenvertrages .......................................................................... 3

  2. Vertragsbestandteile .............................................................................................. 3

  3. Art und Umfang der Leistung, Einzelabruf aus Rahmenvertrag ................................ 3

  4. Lieferzeit und Lieferbedingungen ............................................................................ 4

  5. Lieferverzug ............................................................................................................ 4

  6. Kosten, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen ........................................... 5

  7. Preise ..................................................................................................................... 5

  8. Preisänderung ........................................................................................................ 6

  9. Auftragserfüllung ................................................................................................... 6

  10. Vertragsdauer und Kündigung ................................................................................ 6

  11. Datenschutz ........................................................................................................... 7

  12. Schlussbestimmungen ............................................................................................ 8

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3 Rahmenvertrag – Büromaterial 36601

  1. Gegenstand des Rahmenvertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung der, in dem Preisblatt (Anlage 5) genannten Produkte für Büromaterial einschließlich des rabattierten sonstigen Warenkatalogs gemäß dem Angebot des Auftragnehmers auf Abruf.

Die in den Produktübersichten genannten Mengenangaben beziehen sich auf den Jahreswert und sind statistisch ermittelte Durchschnittswerte der letzten Jahre. Sie dienen der Kalkulation und können im Auftragsfall jederzeit über- oder unterschritten werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Bieters/Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf die Lieferung der genannten Mengen besteht. Eine feste Abnahmemenge ist nicht garantiert.

  1. Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile gelten folgende Vergabeunterlagen gem. der Anlage A Ziff. 4.2 „Angebot – Formale Anforderungen“:

• Angebotsschreiben der eHAD • Teil A Bewerbungsbedingungen und Angebotsunterlagen • Teil B Leistungsbeschreibung • Anlage 1 Zulassungsformular • Anlage 2 Bewertungsmatrix Webshop • Anlage 3 Qualitätskriterium Logistikkonzept • Anlage 4 Standorte der DRV Hessen • Anlage 5 Preisblatt

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers kommen weder für diesen Rahmenvertrag noch für Einzelaufträge zur Anwendung.

  1. Art und Umfang der Leistung, Einzelabruf aus Rahmenvertrag

Der Abruf der Leistungen erfolgt via internetbasiertem Webshop nach Bedarf über Einzelbeauftragung. Die Leistung kann in dringenden Einzelfällen durch autorisierte Personen auch per E-Mail oder telefonisch abgerufen werden. Der vorliegende Rahmenvertrag begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.

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4 Rahmenvertrag – Büromaterial 36601

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen termin- und fachgerecht auszuführen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausreichend personelle und technische Kapazitäten vorzuhalten, um die im Rahmenvertrag genannte Zielmenge sowie eine Mehrmenge von 15 % liefern zu können.

Der Auftraggeber kann über fest bestimmte Mengen der Vertragsprodukte zur Lieferung an bestimmten Lieferterminen Einzelaufträge erteilen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Abruf des Auftraggebers die Ware innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Auftragserteilung an den Auftraggeber zu liefern.

Zusätzliche Leistungen, die nicht unter Punkt 1 aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber beauftragt werden, werden gegen gesondert rabattierte Vergütung (Rabattierung siehe Anlage 5 Preisblatt) ausgeführt.

  1. Lieferzeit und Lieferbedingungen

Die Lieferung des Büromaterials erfolgt maximal 3-5 Werktage nach Auftragserteilung. Die Lieferung erfolgt frei Haus an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift.

  1. Lieferverzug

5.1.Hält der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen Liefertermine nicht ein und gerät er dadurch in Lieferverzug, ist der Auftraggeber berechtigt, einen pauschalisierten Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt für jede Kalenderwoche der Verspätung 0,5 %, aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Auftraggeber kann den pauschalierten Schadenersatz bis zur Schlusszahlung geltend machen.

Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

5.2.Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom jeweiligen Einzelauftrag berechtigt.

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5 Rahmenvertrag – Büromaterial 36601

5.3.Gerät der Auftragnehmer mit seinen Verpflichtungen mehrfach in Verzug, so dass dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten am Rahmenvertrag nicht mehr zumutbar ist, kann dieser den Rahmenvertrag außerordentlich kündigen.

  1. Kosten, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Aufträge erfolgt entsprechend der Angaben auf den Preisblättern des Angebots zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. Telefongebühren, Transportkosten, Spesen u. a. sind in dem vereinbarten Preis enthalten.

Der Auftragnehmer erstellt zeitnah nachträglich eine prüffähige Rechnung für die jeweils erbrachte Lieferung.

Der Auftragnehmer stellt Rechnungen in elektronischer Form aus und übermittelt sie unter Angabe der jeweiligen Auftragsnummer als Einzelrechnung (je Bestellung eine separate Rechnung) an das Rechnungseingangsportal der Deutsche Rentenversicherung Hessen:

bestellungen23@drv-hessen.de

Die Rechnungsanschrift lautet: Deutsche Rentenversicherung Hessen Referat 23 – Beschaffung Städelstr. 28 60596 Frankfurt am Main

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung ein.

Sofern in der Anlage 5 Preisblatt Skonti eingeräumt wurde erfolgt die Begleichung der Rechnung unter Abzug von ……..% Skonto innerhalb von …… Tagen nach Erhalt der Rechnung.

  1. Preise

Die vereinbarten Preise bleiben für das erste Jahr der Vertragslaufzeit, ab Abruf der ersten Bestellung, jedoch mindestens bis 31.12.2027 bindend, sofern nicht in dem Angebot (Anlage 5 Preisblatt) eine längere Bindefrist angegeben wurde.

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6 Rahmenvertrag – Büromaterial 36601

  1. Preisänderung

Eine Preisänderung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Bindefrist ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nachvollziehbare Gründe, sowie nachvollziehbare Belege für die angeblich eingetretene Preissteigerung vorzulegen.

Die Erhöhung der Preise kann frühestens drei Monate nach dem Nachweis verlangt werden und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Parteien werden die Preissteigerung einvernehmlich vereinbaren und festlegen, ab wann der geänderte Preis gezahlt werden muss.

Preiserhöhungen können nur einmal jährlich geltend gemacht werden.

  1. Auftragserfüllung

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel oder Falschlieferungen beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Rücknahme der Falschlieferung bzw. der mangelhaften Produkte verpflichtet.

Der Auftragnehmer nimmt zur Ansicht übersandte Artikel auf eigene Kosten zurück.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

Der Rahmenvertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und die Unterzeichnung zustande. Der Rahmenvertrag und die damit verbundene Lieferleistung beginnen ab dem 01.01.2027 und erstrecken sich auf eine Laufzeit von 2 Jahren, bis zum 31.12.2028. Der Vertrag kann über den Ablauf des Vertrages zweimal um weitere 12 Monate verlängert werden, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer den Vertrag schriftlich kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre bis zum 31.12.2030.

Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

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7 Rahmenvertrag – Büromaterial 36601

Ein Grund zur Kündigung nach § 314 BGB liegt z.B. vor:

  • Verstoß gegen das MiLoG

  • Fehlen der geforderten Nachweise nach Anlage A Pkt. 4.2.3

  • Eintragung in das Gewerbezentralregister

Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.

  1. Datenschutz

11.1.Die im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden personenbezogenen Daten von Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Hessen (Beschäftigtendaten) unterfallen den Schutzvorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) und den einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuches – Zehntes Buch – (SGB X).

11.2.Soweit der AN Sozialdaten gemäß § 67 Abs. 2 SGB X zur Kenntnis erhält, behalten diese Daten ihren Status als Sozialdaten. Der AN ist daher verpflichtet, diese Daten als Sozialdaten zu schützen, sie nicht unbefugt zu verarbeiten, insbesondere nicht unbefugt zu offenbaren. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte, die von ihm Sozialdaten erhalten, ihre Verpflichtungen aus § 78 SGB X erfüllen.

11.3.Der AN handelt nicht als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO für die AG. Der AN ist insoweit seinerseits datenschutzrechtlich Verantwortlicher und für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich.

Der AN ist nur mit Zustimmung der DRV Hessen berechtigt, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten der AG auch durch Dritte verarbeiten zu lassen. In diesem Fall ist der AN verpflichtet, Unterauftragnehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Der AN hat bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass die AG ihre Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere ihre Prüf- und Kontrollrechte) wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Unterauftragnehmern in einem Drittland erfolgen soll und dies rechtlich zulässig ist, hat der AN sicherzustellen, dass beim jeweiligen Unterauftragnehmer ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne von Art. 44 DSGVO gewährleistet ist. Der AN wird der DRV Hessen auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinem Unterauftragnehmer nachweisen

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8 Rahmenvertrag – Büromaterial 36601

  1. Schlussbestimmungen

12.1.Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

12.2.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

12.3.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und / oder der einzelnen Vertragsbestandteile unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Vertragsparteien eine wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Parteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der jeweilige Vertrag und / oder ein Vertragsbestandteil als lückenhaft erweisen. § 139 BGB findet keine Anwendung.

12.4.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

Datum, Unterschrift - für den Auftragnehmer

Datum, Unterschrift - für die Auftraggeberin

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