C. 2026-19-THM_Wertungskriterien.pdf

Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 12:41 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGEN TEIL C WERTUNGSKRITERIEN UND BEWERTUNGSMETHODE

zur Ausschreibung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial an 12 hessische Hochschulen Vergabenummer: 2026-19-THM-AGHHE

(Offenes Verfahren nach § 15 VgV)

INHALT

  1. Grundsätze und Ablauf der Wertung ............................................................... 2
  2. Wertungsmethode und Gewichtung ................................................................. 2
  3. Vorgeschaltete Mindestanforderungs- und Ausschlussprüfung ............. 3
  4. Preis A - Bewertungsgrundlage ........................................................................ 3
  5. Leistungskriterium B - Qualität der Produkte Bemusterung .................... 4 5.1 Gegenstand, Gleichgewichtung und Systemabbildung .............................. 4 5.2 Einheitliche Bewertungsskala für die Bemusterung ................................... 4 5.3 Besondere Skala für den ökologischen Mehrwert ....................................... 5 5.4 Produktgruppenspezifische Prüfinhalte .......................................................... 5 5.5 Durchführung und Dokumentation der Bemusterung .................................. 6 5.6 Berechnung der Produktqualität ........................................................................ 6
  6. Leistungskriterium C - Auftragsabwicklung und Service .......................... 7 6.1 Bewertungsgrundlage und Verbindlichkeit .................................................... 7 6.2 Allgemeine Bewertungsskala für Konzeptkriterien ..................................... 7 6.3 Kriterienmatrix Auftragsabwicklung und Service ......................................... 8 6.4 Spezielle Erfüllungsgrade für objektive Zeit- und Kulanzkriterien ....... 9 6.5 Berechnung der Leistungspunkte für Auftragsabwicklung und Service ............................................................................................................................................. 9

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  1. Grundsätze und Ablauf der Wertung

Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB in Verbindung mit § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis nach der nachfolgend vollständig festgelegten Bewertungsmethode. Die Prüfung und Wertung erfolgt in dieser Reihenfolge:

  1. formale Prüfung des Angebots und Prüfung etwaiger Ausschlussgründe;
  2. Prüfung der Eignung des Bieters;
  3. Prüfung der Erfüllung sämtlicher verbindlicher Mindestanforderungen;
  4. Ermittlung der Leistungspunktzahl der Qualitätskriterien mittels Top-down-Gewichtung;
  5. Ermittlung der Preis- und Leistungsquotienten sowie der Wertungskennzahl;
  6. Bildung der Rangfolge und Zuschlagsentscheidung. Bewertet werden nur Angaben, Muster, Nachweise und Leistungszusagen, die dem Angebot eindeutig zugeordnet werden können. Werbliche Allgemeinaussagen, unverbindliche Absichtserklärungen und nicht nachprüfbare Behauptungen erhalten keine Punkte. Alle mit dem Angebot zugesagten und bewerteten Mehrleistungen werden bei Zuschlag Vertragsbestandteil und sind ohne zusätzliche Vergütung während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.

Aufklärungen dürfen nur der Erläuterung bereits fristgerecht eingereichter Angaben dienen. Eine nachträgliche Änderung, Verbesserung oder Ergänzung der für die Wirtschaftlichkeitsbewertung maßgeblichen Leistung ist ausgeschlossen. Soweit leistungsbezogene Unterlagen oder Angaben die Zuschlagswertung betreffen, werden fehlende Inhalte nicht nachgefordert.

Verbindlicher Grundsatz: In die Zuschlagswertung gelangen ausschließlich Angebote, die sämtliche formalen Anforderungen, Eignungsanforderungen und verbindlichen Mindestanforderungen erfüllen. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung wird nicht durch eine geringere Punktzahl kompensiert.

  1. Wertungsmethode und Gewichtung

Der Preis und die Qualitätskriterien werden nach der Bestangebots-Quotienten-Methode einander gegenübergestellt. Der Preis wird mit 60 % und die Gesamtheit der Qualitätskriterien mit 40 % gewichtet. Innerhalb der Qualitätsseite werden die Produktqualität und die Auftragsabwicklung einschließlich Service jeweils gleich stark gewichtet.

WertungsbestandteilAnteil GesamtwertungTop-down-Gewichtung Qualität
A - Preis60 %
B – Produktqualität (Bemusterung)20 %500 Punkte
C – Auftragsabwicklung und Service20 %500 Punkte
Qualitätskriterien gesamt40 %1.000 Punkte

Die 1.000 Gewichtungspunkte beziehen sich ausschließlich auf die Qualitätskriterien. Dadurch wird eine doppelte Berücksichtigung des Preises ausgeschlossen. Für qualitative Einzelkriterien gilt grundsätzlich die Skala von 0, 2, 4, 6, 8 oder 10 Bewertungspunkten. Die Leistungspunkte eines Einzelkriteriums ergeben sich aus der Multiplikation der vergebenen Bewertungspunkte mit den Top-down-Gewichtungspunkten.

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Qualitative Leistungspunkte:LP(k,i) = Bewertungspunkte(k,i) x Gewichtungspunkte(k)
Bei 1.000 Gewichtungspunkten und 10 Bewertungspunkten sind insgesamt maximal 10.000 Qualitätsleistungspunkte
erreichbar.
  1. Vorgeschaltete Mindestanforderungs- und Ausschlussprüfung

Vor der Punktwertung wird für jedes Angebot insbesondere geprüft, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

IDPrüfpunkt
M1Die Eigenerklärung WPS liegt unterzeichnet vor
M2Die Eigenerklärung Nachhaltigkeit liegt unterzeichnet vor.
M3Alle 30 im Produkt- und Preisblatt grün gekennzeichneten Bemusterungsartikel sind fristgerecht, unbeschädigt, eindeutig gekennzeichnet und mit dem jeweils angebotenen Artikel identisch eingegangen.
M4Das Auftragsabwicklungs- und Servicekonzept widerspricht keinen Mindestanforderungen und enthält keine
Vorbehalte oder Einschränkungen.

Wird eine verbindliche Mindestanforderung nicht erfüllt, ist das Angebot nach den vergaberechtlichen Bestimmungen von der weiteren Wertung auszuschließen. Ein als Wertungskriterium beschriebenes Qualitätsdefizit führt nur dann zu einer niedrigeren Punktzahl, wenn die jeweilige Mindestanforderung dennoch vollständig erfüllt ist.

  1. Preis A - Bewertungsgrundlage

Bewertungsgrundlage ist der nach rechnerischer Prüfung festgestellte Gesamtwertungspreis des Sortiments in Euro netto. Er ergibt sich aus den angebotenen Nettopreisen multipliziert mit den im Produkt- und Preisblatt vorgegebenen Bewertungsmengen beziehungsweise Gewichtungsfaktoren. Die Bewertungsmengen dienen ausschließlich der Wertung und begründen keine Abnahmeverpflichtung.

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  1. Leistungskriterium B - Qualität der Produkte Bemusterung

Die Bemusterungsartikel sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgender Adresse einzureichen: Technische Hochschule Mittelhessen EINKAUF – B10 / EG 0.05 Wiesenstraße 14 35390 Gießen

5.1 Gegenstand, Gleichgewichtung und Systemabbildung

Bewertet werden die 30 im Produkt- und Preisblatt grün gekennzeichneten Bemusterungsartikel. Sämtliche Bemusterungsartikel sind untereinander gleich gewichtet. Innerhalb jedes Bemusterungsartikels werden vier Prüfdimensionen mit den nachstehenden Anteilen bewertet.

IDPrüfdimensionAnteil jeBewertungsinhalt
Muster
B.x.1Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit40 %Zweckerfüllung, Funktionssicherheit, Leistung, Präzision und praktische Nutzbarkeit entsprechend der Produktgruppe
B.x.2Material, Verarbeitung und30 %Materialqualität, Stabilität, Mechanik, Oberflächen, Robustheit und
Haltbarkeiterwartbare Dauergebrauchstauglichkeit
B.x.3Handhabung, Ergonomie und Sicherheit20 %Bedienbarkeit, Kraftaufwand, Sauberkeit, Lesbarkeit, Nutzerführung, Griff- und Sicherheitsmerkmale
B.x.4Nachweisbarer ökologischer Mehrwert10 %Über die Mindestanforderungen hinausgehende, produktbezogene
Umweltvorteile einschließlich Recyclinganteil,
Wiederverwendbarkeit, Nachfüllbarkeit, materialarmer Verpackung
oder Umweltzeichen beziehungsweise gleichwertiger Nachweise

5.2 Einheitliche Bewertungsskala für die Bemusterung

BewertungspunkteVeröffentlichter Bewertungsmaßstab
10Die Ausprägung ist ausgezeichnet und übertrifft die vollständig erfüllten Anforderungen in mehreren wesentlichen, praktisch nachweisbaren Aspekten deutlich; relevante Schwächen sind nicht feststellbar.
8Die Ausprägung ist sehr gut und übertrifft die vollständig erfüllten Anforderungen in mindestens einem
wesentlichen, praktisch nachweisbaren Aspekt; relevante Schwächen sind nicht feststellbar.
6Die Ausprägung erfüllt das beschriebene Qualitätsniveau vollständig, ist zweckmäßig und ohne relevante qualitative Schwäche; ein zusätzlicher Vorteil ist nicht feststellbar.
4Die Mindestanforderungen sind erfüllt, jedoch bestehen erkennbare qualitative Schwächen in nicht als
Mindestanforderung festgelegten Aspekten; die Nutzbarkeit bleibt insgesamt gegeben.
2Die Mindestanforderungen sind noch erfüllt, jedoch bestehen erhebliche qualitative Schwächen in nicht als Mindestanforderung festgelegten Aspekten; die praktische Nutzbarkeit ist merklich eingeschränkt.
0Die Ausprägung ist nicht bewertbar oder für das betreffende qualitative Einzelkriterium ist kein
nachweisbarer Wert feststellbar. Ergibt die Prüfung zugleich die Nichterfüllung einer Mindestanforderung,
erfolgt keine Punktewertung, sondern die Ausschlussprüfung nach Ziffer 3.

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5.3 Besondere Skala für den ökologischen Mehrwert

BewertungspunkteÖkologischer Erfüllungsgrad
10Mindestens ein unabhängiges Umweltzeichen Typ I nach ISO 14024 oder ein gleichwertiger Nachweis und zusätzlich mindestens ein weiterer quantifizierter Umweltvorteil gegenüber den Mindestanforderungen.
8Ein unabhängiges Umweltzeichen Typ I nach ISO 14024 oder ein gleichwertiger Nachweis oder
mindestens zwei andere quantifizierte Umweltvorteile gegenüber den Mindestanforderungen.
6Ein wesentlicher und quantifizierter Umweltvorteil gegenüber den Mindestanforderungen ist nachgewiesen.
4Ein begrenzter, aber nachvollziehbar dokumentierter Umweltvorteil gegenüber den Mindestanforderungen
ist nachgewiesen.
2Die verbindlichen Nachhaltigkeitsanforderungen werden erfüllt; ein darüber hinausgehender Umweltvorteil ist nicht nachgewiesen.
0Die für einen behaupteten Mehrwert vorgelegten Angaben sind nicht produktbezogen, nicht nachprüfbar
oder widersprüchlich. Bei Nichterfüllung einer verbindlichen Nachhaltigkeitsanforderung gilt Ziffer 3.

Als gleichwertig gelten auch andere geeignete Nachweise, sofern sie die Erfüllung derselben Umweltanforderungen nachvollziehbar belegen. Die bloße Nennung eines Labels, einer Eigenschaft oder eines prozentualen Anteils ohne produktbezogenen Nachweis wird nicht gewertet.

5.4 Produktgruppenspezifische Prüfinhalte

Nr.ProduktgruppeFunktion/GebrauchMaterial/VerarbeitungHandhabung/Sicherheit
1SchreibgeräteSchreibbeginn, Schreibfluss, Deckkraft, Wischfestigkeit, SchriftbildGehäuse, Spitze, Kappe oder Mechanik, StabilitätGriff, Führung, Kraftaufwand, Öffnen/Schließen
2Heftgeräte und LocherFunktionssicherheit, sauberesGehäuse, Gelenke, Führung,Kraftaufwand, sichere
Ergebnis, PräzisionMechanik, StandfestigkeitBedienung, Anschlag
3Heften und BefestigenHaltekraft, sichere Verbindung, zweckgerechte FunktionStabilität, Formtreue, gratfreie VerarbeitungEinsetzen, Entnehmen und sichere Handhabung
4PapierprodukteBeschreibbarkeit,Schnitt, Oberfläche, Planlage, MaterialfestigkeitHaptik, Entnahme, Umblättern
Bedruckbarkeit, Opazität, Haft-
oder Trennfunktion
5Korrektur und KlebenWirkung, Deckung, Trocknung und DauerhaftigkeitGehäuse, Roller, Spitze, Verschluss, DichtigkeitDosierung, Sauberkeit, kontrollierte Anwendung
6Ordnen und ArchivierenMechanik, Ablagefunktion,Materialstärke, Kantenschutz,Beschriftung, Griff, Entnahme
Stand- und HaltefähigkeitNähte, Mechanik
7Kennzeichnen und BeschriftenHaftung, Schriftbild, Lesbarkeit, AblösbarkeitMaterial, Oberfläche, Stanzung, FormstabilitätAufbringen, Positionieren, Entnehmen
8Schneiden und MessenSchneidleistung, FührungstreueKlinge, Scharnier, Skala,Ergonomie, Rutschfestigkeit,
und PräzisionStabilitätVerletzungsschutz
9VersandmaterialReißfestigkeit, Verschluss, SchutzwirkungMaterialstärke, Nähte, Verklebung, KantenBefüllen, Verschließen, Öffnen
10PräsentationsmaterialHaftkraft, Sichtbarkeit,Material, Formstabilität,Anbringen, Entfernen, Sortieren
WiederverwendbarkeitOberfläche
11Sonstiges BürozubehörZweckgerechte und störungsfreie FunktionMaterialqualität, Verarbeitung, StabilitätBedienbarkeit, Lesbarkeit, Ergonomie, Sicherheit

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5.5 Durchführung und Dokumentation der Bemusterung

Die Muster werden nach Eingang mit neutralen Prüfcodes versehen. Die fachliche Bewertung erfolgt durch ein Bewertungsgremium aus mindestens drei fachkundigen Personen. Für alle Angebote werden innerhalb derselben Produktgruppe dieselben Prüfhandlungen, Hilfsmittel, Umgebungsbedingungen und Maßstäbe verwendet. Funktionsprüfungen werden anhand typischer Anwendungssituationen und, soweit vorhanden, innerhalb der angegebenen Herstellerkapazität durchgeführt. Ein nach Ablauf der Angebotsfrist ausgetauschtes oder technisch verändertes Muster wird nicht berücksichtigt. Eine zulässige Aufklärung darf nur die Identität oder bereits vorhandene Eigenschaften erläutern, nicht aber ein fehlendes oder abweichendes Muster ersetzen.

5.6 Berechnung der Produktqualität

Musterwert: Q(j) = 0,40 x F(j) + 0,30 x M(j) + 0,20 x H(j) + 0,10 x U(j)

F = Funktionalität/Gebrauchstauglichkeit; M = Material/Verarbeitung/Haltbarkeit; H = Handhabung/Ergonomie/Sicherheit; U = ökologischer Mehrwert. Der Bewertungspunktwert B(i) ist der arithmetische Mittelwert der 30 gleich gewichteten Musterwerte.

Bewertungspunktwert Produktqualität: B(i) = [Q(1,i) + Q(2,i) + ... + Q(30,i)] / 30

Leistungspunkte Produktqualität: LP(B,i) = B(i) x 500
Bei einem Bewertungspunktwert B(i) von 10 werden 5.000 Leistungspunkte erreicht.

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  1. Leistungskriterium C - Auftragsabwicklung und Service

6.1 Bewertungsgrundlage und Verbindlichkeit

Bewertungsgrundlage sind das mit dem Angebot einzureichende Auftragsabwicklungs- und Servicekonzept für die 30 Bemusterungsartikel. Das Konzept ist in der Reihenfolge der nachstehenden Kriterien-IDs zu gliedern. Punkte werden nur für eindeutige und vertraglich bindende Zusagen vergeben. Formulierungen wie „in der Regel“, „nach Möglichkeit“, „üblicherweise“ oder „auf Kulanzbasis“ begründen ohne eindeutig bestimmbare Mindestleistung keinen bewertbaren Mehrwert. Die bloße Wiederholung einer Mindestanforderung führt grundsätzlich zum Basiserfüllungsgrad, nicht zur Höchstpunktzahl.

6.2 Allgemeine Bewertungsskala für Konzeptkriterien

BewertungspunkteVeröffentlichter Bewertungsmaßstab
10Die Darstellung ist vollständig, konkret, widerspruchsfrei und verbindlich; der Prozess ist unmittelbar umsetzbar und enthält mindestens zwei wesentliche, für den Auftraggeber praktisch nutzbare Mehrleistungen gegenüber den Mindestanforderungen.
8Die Darstellung ist vollständig, konkret, widerspruchsfrei und verbindlich; der Prozess ist unmittelbar
umsetzbar und enthält mindestens eine wesentliche, für den Auftraggeber praktisch nutzbare
Mehrleistung gegenüber den Mindestanforderungen.
6Die Darstellung ist vollständig, konkret, widerspruchsfrei und verbindlich und beschreibt eine sachgerechte Umsetzung der Anforderungen ohne wesentliche Mehrleistung.
4Die Darstellung ist überwiegend nachvollziehbar und umsetzbar, weist jedoch einzelne nicht wesentliche
Lücken oder qualitative Schwächen auf; die Mindestanforderungen bleiben erfüllt.
2Die Darstellung bleibt in wesentlichen Teilen allgemein, lückenhaft oder nur eingeschränkt nachvollziehbar; eine Mindestanforderung wird jedoch nicht unterschritten.
0Das Kriterium ist nicht, widersprüchlich oder nicht überprüfbar dargestellt. Ergibt sich daraus die
Nichterfüllung einer Mindestanforderung, erfolgt keine Punktewertung, sondern die Ausschlussprüfung
nach Ziffer 3.

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6.3 Kriterienmatrix Auftragsabwicklung und Service

IDEinzelkriteriumGewichtungs -punkteErwartete Inhalte und bewertbarer Mehrwert
C1.1Vollständigkeit und Qualität der Katalogdaten30Vollständige, eindeutige und widerspruchsfreie Produkt-, Preis-, Bestell-, Verpackungs- und Verfügbarkeitsdaten
C1.2Warengruppen- und Katalogstruktur30Logische, einheitliche Zuordnung zu Warengruppen; konsistente
Hierarchie; zusätzliche sachgerechte Klassifikationen.
C1.3Suchbarkeit und Identifikation30Aussagekräftige Artikelbezeichnungen, Artikelnummern, EAN/GTIN soweit vorhanden sowie geeignete Suchbegriffe und Synonyme für WPS.
C1.4Nachhaltigkeits- und Produktinformationen30Strukturierte, produktbezogene Kennzeichnung von Umweltzeichen,
Recyclinganteilen, Materialien, Nachfüllbarkeit und
Verpackungsmerkmalen.
C2.1Bindende Lieferzeit Sortiment20Spezielle Skala nach Ziffer 6.4.
C2.2Dezentrale, Arbeitsplatz- und Mehrstandortbelieferung40Raum- und Empfängerbelieferung, Abwesenheit und Ersatzannahme,
Touren- und Standortorganisation, Zustellnachweis; zusätzliche
Zeitfenster oder Statusinformation.
C2.3Kommissionierung, Packstücke und Kennzeichnung25Besteller- und auftragsbezogene Kommissionierung, Kennzeichnung aller Zuordnungsdaten, Zusammenfassung mehrerer Abrufe, Vermeidung von Fehlzuordnungen.
C2.4Liefersteuerung und Zuverlässigkeit35Auftragsüberwachung, Verfügbarkeitsprüfung, Qualitätskontrollen,
Kennzahlen, Statusmeldungen und Maßnahmen zur Vermeidung von
Fehl- und Spätlieferungen.
C2.5Lieferstörungen, Teil- und Nachlieferungen50Proaktive Information, Eskalationswege, Ersatzartikelvorschläge, Terminverfolgung und transparente Restmengen; verbindliche Informationsfristen.
C3.1Ansprechpartner und Serviceorganisation35Feste fachliche und technische Ansprechpartner mit Vertretung,
Zuständigkeitsmatrix, Übergabe, Servicekanäle und
Erreichbarkeitszeiten.
C3.2Bindende Reaktionszeit35Spezielle Skala nach Ziffer 6.4; Zeit bis zur qualifizierten Antwort oder aussagekräftigen Zwischeninformation innerhalb der Servicezeiten.
C3.3Beratung25Produkt-, Sortiments-, Nachhaltigkeits- und Prozessberatung; aktive
Substitutions- oder Verbrauchsoptimierung ohne Zusatzkosten.
C3.4Retourenabwicklung und Abholung40Einfache Anmeldung, Abholung an der ursprünglichen Lieferstelle, Status, Belege und Gutschrift; spezielle Zeitskala nach Ziffer 6.4.
C3.5Reklamations- und Ersatzmanagement40Erfassung, Priorisierung, Ursachenklärung, Ersatz- oder
Nachlieferung, Gutschrift, Eskalation, Statusinformation und
vorbeugende Fehlerauswertung.
C3.6Zusätzliche Kulanz für mangelfreie Ware15Spezielle Skala nach Ziffer 6.4; verbindliches kostenfreies Rückgaberecht für unbenutzte Standardkatalogware.
KriteriengruppeTop-down-
Gewichtungspunkte
C1 – WPS-Katalogbereitstellung und Katalogdatenqualität120
C2 – Lieferung und Logistik190
C3 – Service, Retouren und Kulanz190
C – Auftragsabwicklung und Service gesamt500

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6.4 Spezielle Erfüllungsgrade für objektive Zeit- und Kulanzkriterien

KriteriumVerbindliche Skala
C2.1 Sortiment<= 1 Werktag: 10 Punkte; <= 2 Werktage: 2 Punkte; mehr als 2 Werktage oder Vorbehalt: Mindestanforderung nicht erfüllt.
C3.2 Reaktionszeit<= 2 Service-Stunden: 10 Punkte; <= 4 Stunden: 8 Punkte; <= 6 Stunden: 6 Punkte; <= 8 Stunden: 4 Punkte; <= 1 Werktag: 2 Punkte; länger oder Vorbehalt: Mindestanforderung nicht erfüllt.
C3.4 Abholung Retoure<= 1 Werktag: 10 Punkte; <= 2 Werktage: 8 Punkte; <= 3 Werktage: 6 Punkte; <= 4 Werktage: 4 Punkte;
<= 5 Werktage: 2 Punkte; länger oder Vorbehalt: Mindestanforderung nicht erfüllt.
C3.6 KulanzKostenfreie Rückgabe unbenutzter Standardkatalogware ab Lieferung: >= 90 Kalendertage: 10 Punkte; >= 60 Tage: 8 Punkte; >= 30 Tage: 6 Punkte; >= 14 Tage: 4 Punkte; darunter oder keine zusätzliche Kulanz: 2 Punkte. Zulässige Ausnahmen müssen abschließend benannt werden.

Service-Stunden sind Zeiten innerhalb der verbindlich angebotenen qualifizierten Erreichbarkeit. Werden erweiterte Servicezeiten angeboten, gelten diese für die Berechnung mit. Bei Liefer- oder Bearbeitungszeiten gilt die für den Auftraggeber günstigste eindeutig zugesagte Obergrenze.

6.5 Berechnung der Leistungspunkte für Auftragsabwicklung und Service

Leistungspunkte Auftragsabwicklung und Service: LP(C,i) = Summe aus [Bewertungspunkte(k,i) x
Gewichtungspunkte(k)]
Die 15 Einzelkriterien umfassen zusammen 500 Top-down-Gewichtungspunkte. Maximal erreichbar sind 5.000
Leistungspunkte.

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