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Teil D Leistungsbeschreibung 26-D3-36-RV-WartungSG
Leistungsbeschreibung
1 Beschreibung und Umfang der Leistung
1.1 Allgemeines
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Schule, Sport und FM, Schul- und Sportamt, ver- fügt derzeit über diverse Schulliegenschaften der Primar- und Sekundarstufe, innerhalb der geo- grafischen Grenzen des Bezirks Lichtenberg, in denen die Inspektion und Kleinreparaturen von Sportgeräten (Los 1) sowie Wartung und Sicherheitsüberprüfung von Geräteraumtoren in Sporthal- len (Los 2) des Bezirksamtes Lichtenberg erfolgen soll. Die Inspektionen müssen jährlich durchge- führt werden.
1.2 Abwicklung des Einzelauftrags
Für die jährliche Inspektion der Sportgeräte bzw. Geräteraumtore ist eine individuelle Terminab- sprache mit dem / der Objektverantwortlichen erforderlich. Diese obliegt grundsätzlich dem auf- tragnehmenden Unternehmen. Eine Liste mit Ansprechpartner*innen je Objekt inkl. Kontaktdaten wird dem auftragnehmenden Unternehmen vor Auftragsausführung übergeben.
Die Koordinierung der Inspektionen und Reparaturen der Geräte/Geräteraumtore in den jeweiligen Objekten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Durchführung der Inspektionen / Reparaturen der Geräte / Geräteraumtore in den jeweiligen Objekten erfolgt selbstständig durch das auftragnehmende Unternehmen. Die Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen der benannten Mengen pro Vertragsjahr, innerhalb der dargelegten Dienstgebäude und Frist, wird durch das auftragnehmende Unternehmen sichergestellt. Die Abarbeitung erfolgt objektweise, sodass in jeder Liegenschaft die fortlaufenden Prüftermine weitestgehend identisch sind.
Vor Beginn der Leistungserbringung ist ein Auflaufplan aufzustellen, der mit dem auftraggeber abzustimmen ist. Die Prüfungen erfolgen während des laufenden Dienstbetriebs der Standorte, ohne diesen zu beeinträchtigen (i.d.R. montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Alle nicht frei zugänglichen Räumlichkeiten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich in Begleitung eines Mitarbeitenden (vorrangig Objekthausmeisterin) der auftraggebenden Stelle zu betreten. Dafür muss/müssen sich der/die eingesetzte(n) Mitarbeitende(n) bei der/dem Hausmeisterin des jeweiligen Objektes anmelden und identifizieren. Nachdem die Wartungsarbeiten innerhalb des Objektes abgeschlossen sind, erfolgt eine umgehende Abmeldung bei der/dem Objekthausmeister*in / Verantwortlichen.
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1.3 Los 1 – Inspektion und Kleinreparaturen von Sportgeräten
1.3.1 Leistungsumfang Los 1 Der Leistungsumfang beinhaltet alle Inspektionsleistungen gemäß „Muster-Leistungsverzeichnis für Sportgeräte-Inspektion nach RAL-GZ 945; DIN- und TÜV-Vorschriften“, bezogen auf alle einge- bauten und beweglichen Sportgeräte gemäß Anlage „Geräteliste Inventarverzeichnis“ und eben- falls die Überprüfung der Sicherheitsfangvorrichtungen, wenn vorhanden. Sämtliche Sportgeräte von baulich noch nicht fertig gestellten Sporthallen sind 1 Jahr nach Inbe- triebnahme einer Erstinspektion zu unterziehen. Des Weiteren umfasst der Leistungsumfang Kleinreparaturen inkl. Materialkosten bis maximal 1.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, die vorab mit der Schule abzustimmen oder nach telefoni- scher Rücksprache mit dem Auftraggeber durchzuführen sind. Reparaturen können sofort, müssen jedoch spätestens 2 Wochen nach Feststellung der Mängel ausgeführt werden. Für Reparaturar- beiten, die darüber hinaus anfallen, kostenintensiver sind oder falls keine Reparatur möglich ist (z.B. wegen Unwirtschaftlichkeit), ist ein separates Angebot zu erstellen, dem Auftraggeber vorzulegen und mit dem zuständigen Verantwortlichen des Betreibers der Einrichtung unverzüglich zu bespre- chen.
Die vor der Ausschreibung durchgeführte Bedarfsabfrage ergab eine Gesamtmenge von 9157 jährlich zu inspizierenden Geräten in derzeit 74 Sporthallen (siehe auch die beigefügte Anlage „Geräteliste Inventarverzeichnis“). Die Gesamtmenge der zu inspizierenden Geräte kann von Jahr zu Jahr differieren, abhängig unter anderem vom sich möglicherweise ändernden Gesamtbestand der betriebenen Sporthallen.
1.3.2 Leistungsinhalt Die jährliche Inspektion sämtlicher eingebauter und beweglicher Sportgeräte und Geräte erfolgt auf Grundlage des „Musterleistungsverzeichnisses für Turn- und Sportgerätewartung der Gütege- meinschaft Sportgeräte – Inspektion/Wartung und Erstellung (Montage) e.V.“ (Anlage 3 der Güte- und Prüfbestimmungen). Alle darin aufgeführten Geräte sind gemäß der jeweils aufgeführten Be- schreibung und nach DIN 31051 bzw. DIN EN 13306 zu inspizieren. Die Inspektionen sind hierbei nach den sicherheitstechnischen Anforderungen der einschlägigen Sportgerätenormen, der Unfall- verhütungsvorschriften (UVV) sowie nach DIN 18032, soweit Leistungen dieser Leistungsbeschrei- bung mit dieser Norm in Zusammenhang stehen, zu erbringen.
Bei Geräten, welche im Musterleistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, sind ebenfalls Inspekti- onsleistungen im Sinne des Musterleistungsverzeichnisses durchzuführen. Ein entsprechendes Leis- tungsverzeichnis kann über die Gütegemeinschaft angefordert werden.
Die Bestandsaufnahme und gleichzeitige Erstellung einer Inventarliste aller Sportgeräte im Hinblick auf den Gerätezustand nach den mitgeltenden Vorschriften, Richtlinien und Normen gem. Abs. 2 der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 945 und die Erstellung eines Inspektionsberichtes mit Angabe des Herstellers sind gem. Anlage 2 der RAL-GZ 945 oder vergleichbar zu erstellen und dem Auftraggeber zeitnah zu übermitteln. Inventarliste und Inspektionsbericht können auch zusam- mengefasst in einem Dokument erstellt werden.
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Geräte, welche bei der Inspektion/Prüfung Sicherheits- oder Funktionsmängel aufweisen und nicht sofort repariert werden können, sind zu kennzeichnen. Dazu ist ein Warnhinweis (Aufkleber in Sig- nalfarbe) deutlich sichtbar am Gerät anzubringen. Dieser soll auf Benutzergefahren hinweisen und davor warnen, dass das Gerät bis zur Reparatur nicht ohne Risiko weiter benutzt werden kann. Die gekennzeichneten Geräte sind im Inspektionsbericht aufzulisten und der Reparaturaufwand zu spe- zifizieren. Der Reparaturaufwand ist fachgerecht spezifiziert, mit Herstellerangaben versehen und mit einer separaten Beschreibung des Teile- und Leistungsaufwandes für die Mängelbeseitigung im Prüfbe- richt detailliert zu beschreiben. Anfallende Reparaturen sind hierbei nach den sicherheitstechnischen Anforderungen der einschlä- gigen Sportgerätenormen, der Unfallverhütungsvorschriften (UVV, DIN 31051 bzw. DIN EN 13306) sowie nach der DIN 18032, soweit Leistungen dieser Leistungsbeschreibung mit dieser Norm in Zusammenhang stehen, zu erbringen um die Instandhaltung aller in der Anlage „Geräteliste Inven- tarverzeichnis“ genannte Sportgeräte und Geräte zu gewährleisten.
1.3.3 Kleinreparaturen an Sportgeräten
Ergänzend zu der beschriebenen Leistung (Inspektion), sind auch ggf. erforderliche Reparturen leistungsgegenständlich. Sollte die zuvor beschriebene Inspektion der Sportgeräte im Einzelfall einen reparaturbedürftigen Zustand aufzeigen, so hat das auftragnehmende Unternehmen die er- forderlichen Reparaturmaßnahmen am betroffenen Sportgerät entsprechend der nachfolgenden Maßgaben auszuführen. Die Reparaturleistungen sind originärer Vertragsbestandteil, sodass eine gesonderte Beauftragung hierfür nicht erforderlich ist.
Kleinstreparaturen und Wartungsarbeiten sind umgehend im Wartungstermin auszuführen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Beauftragung bedarf. Notwendige und übliche (Verschleiß- und Verbrauchs-) Materialien, Hilfs-, Schmier- und Reinigungsmittel sind stets mitzuführen. Soweit ver- fügbar, sind Originalteile zu verwenden. Innerhalb der Einheitspreise (siehe Leistungsverzeichnis) sind diese Reparaturkosten in angemessener Höhe je Wartungsobjekt einzukalkulieren. Repara- turleistungen bis 1.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer sind nach telefonischer Rücksprache mit dem Auftraggeber (Einholung der fernmündlichen Beauftragung), unter Nennung eines verbindlichen Reparaturtermins, auszuführen. Die Beauftragung im Rahmen des vorliegenden Rahmenvertrages erfolgt als Direktauftrag (Einzelabruf). Kostenintensivere Maßnahmen / Reparaturleistungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und mitsamt eines entsprechenden Reparaturangebotes in Text- form (§ 126 b BGB) zu übergeben.
Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten des Auftraggebers sind nur nach vorheriger Zustimmung in Textform oder bei vorliegender Bagatellgrenze / Dringlichkeit - nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. Eine mündliche Vereinbarung wird seitens des Auf- traggebers unverzüglich in Textform bestätigt. Nachdem Einvernehmen über die Durchführung der jeweiligen Reparatur hergestellt wurde, ist die Leistung grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalenderwochen auszu- führen. Bis zum Abschluss der Reparaturleistung ist das betroffene Sportgerät mittels deutlich sichtbarem Aufkleber in einer Signalfarbe (hoher Farbkontrast zum betroffenen Sportgerät) zu kennzeichnen, durch welchen auf die Nutzungsgefahr bzw. das Nutzungsrisiko hingewiesen wird.
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Falls erforderlich, ist unverzüglich die Außerbetriebnahme des Geräts zu veranlassen (Nutzungs- verbot). Dies wird dem Auftraggeber fernmündlich angezeigt. Die von Reparaturen betroffenen Geräte sind im Inspektionsbericht gesondert aufzulisten bzw. zu kennzeichnen und mit einem Ver- merk zu versehen, welcher den Reparaturaufwand spezifiziert. Hierbei wird der Teile- und Leis- tungsaufwand für die Mängelbeseitigung detailliert beschrieben.
Durch das auftragnehmende Unternehmen wird sichergestellt, dass anfallende Reparaturen nach den sicherheitstechnischen Anforderungen der einschlägigen Sportgerätenormen, der Unfallver- hütungsvorschriften (vgl. UVV, DIN 31051 bzw. DIN EN 13306) sowie nach der DIN 18032 (soweit einschlägig) ausgeführt werden. Das auftragnehmende Unternehmen gewährleistet die Wieder- herstellung der gefahrlosen zweckentsprechenden Nutzungsmöglichkeit des Sportgerätes durch die Reparatur.
Sollte bei Feststellung eines Mangels eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich sein (z.B. Reparaturkosten übersteigen die Kosten der Neuanschaffung oder den Zeitwert des Geräts), so teilt das auftragnehmende Unternehmen dem Auftraggeber auch diesen Umstand mit. Über die Neuanschaffung legt das auftragnehmende Unternehmen zunächst ein unverbindliches Angebot vor. Den Auftraggeber trifft auch insoweit keine Annahme- / Abnahmeverpflichtung. Hiervon un- berührt bleiben die Regelungen des § 47 UVgO i.V.m. § 132 GWB.
1.3.4 Allgemeine Hinweise zu Gerüststellungen
Für Inspektionsleistungen und Reparaturen in Einrichtungen bis zu einer Höhe von 5,99 m sind Preise für Montagegerüste und Leitern bereits enthalten. Für Arbeiten ab 6,00 m Höhe, insbesondere an Deckengeräten ist ein Pauschalpreis auszuweisen, der die Vorhaltung von Leitern und Montagege- rüsten ausweist.
1.3.5 Arbeitsschritte / Verbindliche Inspektions- und -Wartungsumfänge
| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| 1 | Sportböden (erweiterte Sichtprüfung) | - Oberbelag auf Materialbeschaffenheit prüfen - Farbmarkierung der Spielfelder - Gleitverhalten - Beschädigung (Aufwölbung, fehlende u. lose Bodendeckel, Risse, Splitter) - Fugenbildung - Absackungen bei vermutetem gebrochenen Unterbau - Abnutzung |
2 Prallschutzwände - Wandverkleidung bis 2 m über OKF prüfen (erweiterte Sichtprüfung) - Ebenflächigkeit (auch für Schraubenköpfe)
- Splitterfreiheit
- Fugenbreite (max. 8 mm)
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| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| - Scharfkantigkeit - Flächenbündigkeit von Einbauelementen - Befestigung für Weichböden (z.B. vor Sprossenwänden und Kletterstangen) - Abnutzung - Beschädigung | ||
| 3 | Trennvorhänge | - Steuerung, Schäden an Trennvorhangbahnen überprüfen - auf scharfkantige Teile kontrollieren |
| 4 | Steckreck-Anlagen komplett | |
| 5 | Rollreck-Anlagen komplett | - zur Überprüfung Anlage komplett aufbauen - Laufschiene auf Befestigung u. Schwingung - Laufrollenhalter auf Befestigung, Geradigkeit - Laufrollen auf Befestigung, Gängigkeit (ggf. gangbar machen wenn durch Reinigung möglich) prüfen - Reckpfosten auf Reckstangenauflagen und Gängigkeit (ggf. gangbar machen, s.o.) - Stahlseil / -kette auf Rost, Verriegelung in Ruhestellung (Bajonett) - alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Geradigkeit, Gängigkeit, Abnutzung und Beschädigung prüfen |
6 Versenkreck-Anlagen - zur Überprüfung Anlage komplett aufbauen
- Feststell-Vorrichtung nachstellen, gangbar machen, auf Rost prüfen
- Bodenabdeckungen
- Seile für Gegengewichte (Funktionsprüfung und Reinigung)
- Reckstange (muss aus rostfreiem Edelstahl sein), Gabelkopf, Verstelleinrichtung auf Passgenauigkeit, Rost, Geradigkeit, Gängigkeit, Befestigungsketten, Belederungen,
- alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Abnutzung
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| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| und Beschädigung prüfen (soweit zugänglich) | ||
| 7 | Spannrecke | - zur Überprüfung komplett aufbauen - Spannhaken und Bodenabdeckungen - Säule auf Passgenauigkeit, Rost, Standsicherheit, Verbindungen prüfen - Reckstange (muss aus rostfreiem Edelstahl sein) auf Passgenauigkeit, Rost, Geradigkeit, Sicherung/Verriegelung - alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Geradigkeit, Gängigkeit, Befestigungsketten, Rost, Abnutzung und Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
| 8 | Spannstufenbarren | - Spannhaken und Bodenabdeckungen - bewegliche Teile frei von Korrosion - Holmoberflächen frei von Beschädigung - Stahldrahtseile ohne Knickstellen, Seilendverbindungen einwandfrei - alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Geradigkeit, Gängigkeit, Befestigungsketten, Rost, Abnutzung und Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
| 9 | Hülsen-Steckbarren | - Bodenhülsen säubern, mit Kriechöl einsprühen - Bodenabdeckungen - Barren-Verstelleinrichtung nachstellen u. gangbar machen - alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Geradigkeit, Gängigkeit, Befestigungsketten, Rost, Abnutzung und Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
10 Schaukelring-Anlagen - Aufhängevorrichtungen, Abspannungen, Schraubverbindungen - Befestigungen nachstellen
- Seile, Stellkette, Drehwirbel, Ringe, Seilverbindungen auf Materialbeschaffenheit, Passgenauigkeit, Gängigkeit, Schaukelringe auf Splitterfreiheit prüfen, ggf. gangbar machen (Reinigung)
- Kettenverstelleinrichtung
- hochziehbare Abhängevorrichtungen auf Verbund mit Hallenbindern, Gängigkeit, Rost, Hinweisschilder
- Schaukelrohrträger auf Paßgenauigkeit u. Gängigkeit
- Verstelleinrichtung auf Wandbündigkeit (bis 200 cm über OKF), Rost, Hakenstange, Gängigkeit, Befestigung, Seilwirbel, Zugseile (ggf. gangbar machen)
- alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Geradigkeit,
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| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| Gängigkeit, Rost, Abnutzung u. Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen | ||
| 11 | Klettertau-Anlagen | - Deckenlaufschiene auf Befestigung, Schwingungen (Funktionskontrolle), Geradigkeit prüfen - Laufkatze mit Tauaufhängung auf Passgenauigkeit, Gängigkeit, Feststelleinrichtung in Gebrauchsstellung (ggf. gangbar machen) - Klettertaue auf Belederung, Piktogramm (ggf. anbringen), Abnutzung u. Beschädigung, nicht geknotet - Handzugseil mit Umlenkeinrichtung auf Gängigkeit prüfen - Tauhalter mit Feststellkette auf Sicherungen (Schäkel), Passgenauigkeit u. Befestigung - alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Geradigkeit, Gängigkeit, Befestigungsketten, Rost, Abnutzung und Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
| 12 | Kletterstangen-Anlagen feststehend | |
| 13 | Kletterstangen-Anlagen schwenkbar | - w. o. - (s. Kletterstangen-Anlage feststehend |
| 14 | Kletterstangen-Anlagen hochziehbar | - w. o. - (s. Kletterstangen-Anlage feststehend) |
| 15 | Longen | - Aufhängevorrichtungen, Schraubverbindungen soweit möglich Befestigungen nachstellen - Seile auf Seilbruch, Drehwirbel, Seilverbindungen - alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Geradigkeit, Gängigkeit, Befestigungsketten, Rost, Abnutzung und Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
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| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| 16 | Sprossenwände feststehend | - Wangen und Sprossen auf Materialbeschaffenheit, Passgenauigkeit, Splitterfreiheit - Wandeisen auf Befestigung, Verbund mit dem Mauerwerk - alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Gängigkeit, Haltegurte, Abnutzung u. Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
| 17 | Sprossenwände schwenkbar | - Wangen und Sprossen auf Materialbeschaffenheit, Passgenauigkeit, Splitterfreiheit - Wandeisen auf Befestigung, Verbund mit dem Mauerwerk - alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Gängigkeit, Haltegurte, Abnutzung u. Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
| 18 | Sprossenwände hochziehbar | - Wangen und Sprossen auf Materialbeschaffenheit, Passgenauigkeit, Splitterfreiheit - Wandeisen auf Befestigung, Verbund mit dem Mauerwerk - alle Teile auf Befestigung, Passgenauigkeit, Gängigkeit, Haltegurte, Abnutzung u. Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
| 19 | Basketball-Deckengerüste |
20 Basketball-Wandgeräte - Stahlkonstruktion mit Verstrebungen auf Befestigung am Baukörper, Passgenauigkeit, Rost, Ausladung sowie Gängigkeit und Arretierung bei klappbaren Anlagen und Spindelverstellung, ggf. gangbar machen
- Spielbrett auf Befestigung, Materialbeschaffenheit, Farbmarkierung prüfen
- Ring auf Passgenauigkeit, Rost und Funktion des Klappmechanismus
- Netz auf Passgenauigkeit und Befestigung
- Höhenverstellvorrichtung (Elektro- o. Gewindespindel)
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| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| auf Gängigkeit (ggf. durch Reinigung gangbar machen), Sicherung, Schalter, Zugmittel, Fangeinrichtungen (Sichtprüfung) - alle Teile auf Abnutzung u. Beschädigung prüfen | ||
| 21 | Volleyball-Anlagen | - Pfosten auf Passgenauigkeit, Spannvorrichtung (Anbringung auf spielfeldabgewandter Seite o. innerhalb des Profils), Rost, Verformungssteifigkeit, Geradigkeit, Polster - Netz auf Passgenauigkeit, Befestigung - Tragseil, Materialbeschaffenheit - Antennen / Antennentaschen auf Farbmarkierung, Passgenauigkeit prüfen - Bodenhülsen auf Passgenauigkeit, Rost, Standfestigkeit, Gängigkeit (bzw. gangbar machen), säubern u. ggf. mit Kriechöl einsprühen - Schiedsrichterpodest auf Standsicherheit (Dreipunktauflage und rutschsicherer Belag), Höhenverstellung, Säulenbefestigung (f. Volleyballpfosten), Rost prüfen - alle Teile auf Abnutzung u. Beschädigung prüfen |
| 22 | Tennis-(Badminton-) Anlagen | - Säulen auf Passgenauigkeit, Rost, Gängigkeit - Spannvorrichtung (ggf. durch Reinigung gängig machen), Verformungssteifigkeit - sofern zugänglich Netz / Spannschnüre auf Passge- nauigkeit, Werkstoffbeschaffenheit (Sichtkontrolle), Gängigkeit - Bodenhaken auf Abdeckung u. Passgenauigkeit - Bodenhülsen / Bodendeckel auf Passgenauigkeit, Standfestigkeit, Rost, Gängigkeit (bzw. gangbar machen), säubern u. ggf. mit Kriechöl einsprühen - alle Teile auf Abnutzung u. Beschädigung prüfen |
| 23 | Gitterleitern | - Fester Sitz der Sprossen in den Holmen - funktionsfähige Bodenriegel - feste Verbindung der Haltekonstruktion mit der Wand - alle Teile auf Abnutzung, Splitterfreiheit und Beschädigung prüfen - Vorrichtung zur Arretierung sowohl in Gebrauchs- als auch in Ruhestellung kontrollieren - alle Teile auf Abnutzung u. Beschädigung prüfen |
24 Barren - Verstelleinrichtung nachstellen u. gangbar machen
- Barrenholme auf Passgenauigkeit, Befestigung, Ober- flächenbeschaffenheit
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| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| - Gestell auf Standsicherheit, Materialbeschaffenheit, Rost, Fahreinrichtung, ggf. gangbar machen - Holmengasse auf Passgenauigkeit u. DIN-Freiraum - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen | ||
| 25 | Turnböcke | - Untergestell auf Standsicherheit, Gleitschutz, Material- beschaffenheit - Rumpf auf Abnutzung und Beschädigung (Polster u. Bezug) - Beine auf Höhenverstellung und Rastung der Auszieher, Passgenauigkeit, Gummipuffer bzw. Kunststoffhufe prüfen, ggf. gangbar machen - Transportrollen auf Befestigung und Funktion, ggf. gangbar machen - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 26 | Turnpferde | - Untergestell auf Standsicherheit, Gleitschutz, Werk- stoffbeschaffenheit - Rumpf auf Abnutzung und Beschädigung (Polster und Bezug) - Beine auf Höhenverstellung und Rastung der Auszieher, Passgenauigkeit, Gummipuffer bzw. Kunststoffhufe prüfen, ggf. gangbar machen - Pauschengriffe auf Passgenauigkeit und Material- beschaffenheit - Transportrollen auf Befestigung und Funktion - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
| 27 | Sprungkasten Mehrteilig | - Unterkonstruktion inkl. Zwischenteile auf Materialbe- schaffenheit (Eckverbindungen), Passgenauigkeit, Formschlüssigkeit, Stand- u. Kippsicherheit (Gleitschutz) - Oberteil auf Passgenauigkeit und Materialbeschaffenheit - Schwellen auf Befestigung prüfen - Transporteinrichtung auf Funktionstüchtigkeit u. Kontrolle der Transportrollen - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
28 Sprungkasten - Konstruktion auf Materialbeschaffenheit (Eckverbindungen), Einteilig Passgenauigkeit, Formschlüssigkeit, Stand- u. Kippsicherheit (Gleitschutz)
- alle Teile auf Abnutzung, Splitterfreiheit und Beschädigung prüfen
- Untergestell auf Standsicherheit, Gleitschutz,
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| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| Materialbeschaffenheit - Rumpf auf Abnutzung und Beschädigung (Polster und Bezug) - Beine auf , Gummipuffer bzw. Kunststoffhufe prüfen, ggf. gangbar machen | ||
| 29 | Turnhocker Metall | - Untergestell auf Standsicherheit, Gleitschutz, Material- beschaffenheit - Rumpf auf Abnutzung und Beschädigung (Polster und Bezug) - Beine auf Gummipuffer bzw. Kunst- stoffhufe prüfen, ggf. gangbar machen - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 30 | Sprungbretter | - Kopfbrett auf Befestigung, Schraubverbindungen - Auflagebrett auf Standfestigung u. eventuelle Beschädigung des Gleitschutzes, Polsterung prüfen - Mittel- u. Längsfedern auf Passgenauigkeit, Sprungver- halten u. Gängigkeit prüfen - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 31 | Schwebebalken | - Balken auf Beschädigung der Lauffläche, Passgenauigkeit, Tritt- u. Gleichgewichtssicherheit - Gestell auf Standsicherheit, Gängigheit der Höhen- verstellung (ggf. durch Reinigung gangbar machen), Passgenauigkeit, Befestigung - Gleitschutz auf Abnutzung u. Beschädigung - Transporteinrichtung auf Funktionstüchtigkeit sowie eventuelle Beschädigung der Transportrollen prüfen, ggf. gangbar machen - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 32 | Übungsschwebebalken | - Balken auf Beschädigung der Lauffläche, Passgenauigkeit, Tritt- u. Gleichgewichtssicherheit - Gleitschutz auf Abnutzung u. Beschädigung - Querschwelle kontrollieren - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
33 Turnbänke - Turnbankplatte auf Materialbeschaffenheit, Passgenauigkeit
- Laufbalken auf Befestigung, Passgenauigkeit, Materialbeschaffenheit
- Füße u. Mittelstück auf Kippsicherheit, Schraubverbin- dungen (Muttern u. Schraubenköpfe) u. Passgenauigkeit
- Einhängeleiste auf Befestigung u. Passgenauigkeit
- Gleitschutz sowie alle anderen Teile auf Abnutzung u. Beschädigung prüfen
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| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| 34 | Sprungständer | - Säule und Fuß auf Standsicherheit, Passgenauigkeit, Werkstoffbeschaffenheit, Maßeinteilung (Lattenaufleger) sowie Abnutzung u. Beschädigung prüfen |
| 35 | Absprungtrampoline | - Gestell auf Materialbeschaffenheit, Standsicherheit, Gängigkeit (Zusammenklappbarkeit), ggf. gangbar machen - Zugfedern auf Verspannung - Sprungtuch auf Passgenauigkeit, Befestigung - Abdeckung / Schutzpolster auf Passgenauigkeit - Gleitschutz und alle anderen Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 36 | Minitrampoline | - Rahmenabdeckung überprüfen - Sprungtuch auf Passgenauigkeit, Befestigung, - Markierung - Gleitschutz und alle anderen Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen - Gestell auf Materialbeschaffenheit, Standsicherheit, - Gängigkeit |
| 37 | Bodenturnläufer | - Mattenkern auf Dämpfung, Dicke u. homogene Oberfläche (Funktionsprüfung) - Auflagefläche rutschhemmend, frei von Knickstellen - unbeschädigte Kanten - Nadelfilzbelag ganzflächig mit dem Kern verbunden - Aufwickelkern auf Abnutzung prüfen |
| 38 | große Matten (Hochsprung-, Weichboden- , Niedersprungmatten) | - Mattenkern auf Dämpfung und Dicke (Funktionskontrolle) - Überzug auf Werkstoffbeschaffenheit (Bezüge, Nähte, Reißverschlüsse), Oberflächenbeschaffenheit (Risse, Löcher, Standsicherheit) - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 39 | Geräteturnmatten / Leichtturnmatten | - Mattenkern auf Dämpfung und Dicke (Funktionskontrolle) - Überzug auf Werkstoffbeschaffenheit (Bezüge, Nähte, Reißverschlüsse), Oberflächenbeschaffenheit (Risse, Löcher, Standsicherheit) - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
40 Transportwagen - Stahlkonstruktion auf Materialbeschaffenheit, Schraub- verbindungen
- Auflagefläche auf Passgenauigkeit
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| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| - Räder / Rollen auf Gängigkeit u. Schraubverbindungen (ggf. gangbar machen) - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen | ||
| 41 | Tore | - Torrahmen auf Kontrastmarkierung, Standsicherheit, Schraubverbindungen, Materialbeschaffenheit (Risse,Splitter) - Netzbügel auf Formschlüssigkeit, Passgenauigkeit, Befestigung u. Gängigkeit (ggf. gangbar machen) - Netz auf Befestigung u. Materialbeschaffenheit - Zargen auf Passgenauigkeit u. Befestigung - Bodenhülsen / Bodendeckel auf Passgenauigkeit, Korrosions- beständigkeit u. Gängigkeit (ggf. gangbar machen) - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 42 | Ballfangnetze / Fensterschutznetze | - Aufhänge-Konstruktion, Verankerungen, Verspannungen, Laufrollen - alle Teile auf Abnutzung (Funktionskontrolle) und Beschädigung prüfen |
| 43 | Tischtennistische | - Platte auf Oberflächenstruktur, Materialbeschaffenheit (Splitter, Löcher), Kantenradius prüfen - Standsicherheit - Klappmechanismus, Verriegelungen - Transporteinrichtung auf Funktionstüchtigkeit u. Kontrolle der Transportrollen prüfen - Netze prüfen, falls zugänglich - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen, ggf. gangbar machen |
| 44 | Ablagevorrichtungen für Geräte stationär oder beweglich | - Feste Verankerung und sichere Lagerung der Pfosten - Sichere Lagerung der Pfosten und Beschaffenheit der Rollen - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 45 | Geräteschränke (wenn Schlüssel zugänglich) | -Kreuzgriff und Geräteschranktür überprüfen |
| 46 | Fitness-Geräte | Verschleißteile überprüfen wie: Keil-und Flachriemen, Gummi- und Seilzüge, Buchsen und Kugellager |
| 47 | Bewegungslandschaft Cube rollbar | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 48 | Schaumstoffblöcke | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
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| Nr. | Sportgeräte | Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| 49 | Judomatten | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 50 | Basketballständer beweg- lich | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 51 | Schiedsrichterhochsitz | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 52 | Klimmzugbügel zum Einhän- gen | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 53 | Ballwagen | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 54 | Pfähle zur Fußball-Torver- kleinerung | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 55 | Tische | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 56 | Stühle | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 57 | Großtrampolin (Wettkampf- gerät) | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 58 | Stepper | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 59 | Hanteln (1Kg) | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 60 | Thera-Bänder | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 61 | kleine Matten (Weichboden) | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
| 62 | Mini-Tore | - alle Teile auf Abnutzung und Beschädigung prüfen |
1.4 Los 2 – Wartung und Sicherheitsüberprüfung von Geräteraum-
toren
1.4.1 Leistungsumfang Los 2 Der Leistungsumfang beinhaltet alle notwendigen Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß DGUV 202-44 (GUV-SI 8044). Die Ergebnisse dieser Inspektion sind zu dokumentieren, eine Prüf- plakette ist bei Mängelfreiheit anzubringen. Die vor der Ausschreibung durchgeführte Bedarfsabfrage ergab eine Gesamtmenge von ca. 219 jährlich zu inspizierenden Geräteraumtoren in derzeit 74 Sporthallen. Die Gesamtmenge der zu inspizierenden Tore kann von Jahr zu Jahr differieren, abhängig unter anderem vom sich möglich- erweise ändernden Gesamtbestand der betriebenen Sporthallen.
1.4.2 Inspektion der Geräteraumtore Das Los 2 beinhaltet die jährlich durchzuführende Inspektion der Geräteraumtore in den Sport- hallen des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin. Vom Leistungsgegenstand umfasst (und somit auch vertragsgegenständlich) ist zudem der sich ändernde Gesamtbestand der zu prüfenden Ge- räteraumtore. Sollten Tore von der Prüfung entfallen (z.B. Einstellung der Nutzung einer Sporthalle) oder sollten neue Tore hinzukommen (z.B. Inbetriebnahme einer neuen Sporthalle), so ist das auf- tragnehmende Unternehmen auch (nur) insoweit erfüllungspflichtig. Derartige Änderungen des Leistungsumfangs innerhalb der Vertragslaufzeit werden mit angemessenem zeitlichen Vorlauf be- kanntgegeben. Einer gesonderten Vertragsänderung bedarf es grundsätzlich nicht. Hiervon unbe- rührt bleiben die Regelungen des § 47 UVgO i.V.m. § 132 GWB.
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Die Leistungserbringung im Einzelfall erfolgt auf Grundlage der Regelungen gem. DGUV 202-44 (GUV-SI 8044). Das auftragnehmende Unternehmen hat die Ergebnisse der Inspektion und War- tung zu dokumentieren. Im Falle einer beanstandslosen Prüfung ist die Mängelfreiheit durch An- bringen der entsprechenden Prüfplakette sichtbar zu machen.
1.4.3 Reparaturen an den Geräteraumtoren Ergänzend zu der unter Punkt 1.4.2 beschriebenen Leistung (Inspektion), sind auch ggf. erforder- liche Reparaturen leistungsgegenständlich. Sollte die zuvor beschriebene Inspektion der Geräte- raumtore im Einzelfall einen reparaturbedürftigen Zustand aufzeigen, so hat das auftragneh- mende Unternehmen (auf gesondertes Verlagen und nach Absprache mit dem Auftraggeber) die erforderlichen Reparaturmaßnahmen am betroffenen Tor auszuführen. Die Reparaturleistungen sind originärer Vertragsbestandteil, sodass eine gesonderte Beauftragung hierfür nicht erforder- lich ist.
Kleinstreparaturen und Wartungsarbeiten sind umgehend im Wartungstermin auszuführen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Beauftragung bedarf. Notwendige (Verschleiß- & Verbrauchs-) Materialien, Hilfs-, Schmier- und Reinigungsmittel sind stets mitzuführen. Soweit verfügbar, sind Originalteile zu verwenden. Innerhalb der Einheitspreise (siehe Leistungsverzeichnis) sind diese Reparaturkosten in angemessener Höhe je Wartungsobjekt einzukalkulieren. Reparaturleistungen bis 1.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer sind nach telefonischer Rücksprache mit dem Auftraggeber (Einholung der fernmündlichen Beauftragung), unter Nennung eines verbindlichen Reparaturter- mins, auszuführen. Die Beauftragung im Rahmen des vorliegenden Rahmenvertrages erfolgt als Direktauftrag (Einzelabruf). Kostenintensivere Maßnahmen / Reparaturleistungen sind dem Auf- traggeber anzuzeigen und mitsamt einem entsprechenden Reparaturangebot in Textform (§ 126 b BGB) zu übergeben.
Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten des Auftraggebers sind nur nach vorheriger Zustimmung in Textform oder bei vorliegender Bagatellgrenze / Dringlichkeit - nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. Eine mündliche Vereinbarung wird seitens des Auf- traggebers unverzüglich in Textform bestätigt.
Nachdem Einvernehmen über die Durchführung der jeweiligen Reparatur hergestellt wurde, ist die Leistung grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalenderwochen auszu- führen. Bis zum Abschluss der Reparaturleistung ist das betroffene Tor mittels deutlich sichtbarem Aufkleber in einer Signalfarbe (hoher Farbkontrast zum Tor) zu kennzeichnen, durch welchen auf die Nutzungsgefahr bzw. das Nutzungsrisiko hingewiesen wird. Die von Reparaturen betroffenen Tore sind im Inspektionsbericht gesondert aufzulisten bzw. zu kennzeichnen und mit einem Vermerk zu versehen, welcher den Reparaturaufwand spezifiziert. Hierbei wird der Teile- und Leistungsauf- wand für die Mängelbeseitigung detailliert beschrieben.
Durch das auftragnehmende Unternehmen wird sichergestellt, dass anfallende Reparaturen nach den sicherheitstechnischen Anforderungen einschlägiger Normen ausgeführt werden. Das auf- tragnehmende Unternehmen gewährleistet die Wiederherstellung der gefahrlosen zweckentspre- chenden Nutzungsmöglichkeit des Geräteraumtores durch die Reparatur.
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Sollte bei Feststellung eines Mangels eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich sein (z.B. Reparaturkosten übersteigen die Kosten der Neuanschaffung oder den Zeitwert des Tores), so teilt das auftragnehmende Unternehmen dem Auftraggeber auch diesen Umstand mit. Über die Neu- anschaffung legt das auftragnehmende Unternehmen zunächst ein unverbindliches Angebot vor. Den Auftraggeber trifft auch insoweit keine Annahme- / Abnahmeverpflichtung. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen des § 47 UVgO i.V.m. § 132 GWB.
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