A1_Ausführungsbestimmungen - Umweltanforderungen.pdf

Rahmenvertrag zur Inspektion und Wartung von Sportgeräten und Geräteraumtoren in Sporthallen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 13:16 (Europe/Berlin)

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A.1 Ausführungsbestimmungen Umweltanforderungen 26-D3-36-RV-WartungSG

Ausführungsbestimmungen: Umweltanforderungen

1 Mindestanforderungen gemäß der Verwaltungsvorschrift Be-

schaffung und Umwelt (VwVBU)1

Auf der Grundlage des § 12 Absatzes 1 des BerlAVG gelten folgende Beschaffungsbeschränkun- gen der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU:

1.1 Transportfahrzeuge

Zum Transport dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die unter die Verordnung zur Kennzeich- nung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S.1474) in der jeweils geltenden Fassung fallen und die der Schadstoffgruppe 4 zuzuordnen sind, das heißt, die zum Erhalt der so- genannten „grünen Plakette“ berechtigt sind.

1.2 Verpackungen

Das Auftrag nehmende Unternehmen verpflichtet sich, die bei der Ausführung der Leistungen an- fallenden Abfälle zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Die Kosten dafür sind mit dem Angebotspreis abgegolten und können vom Auftrag nehmenden Unternehmen nicht zusätzlich gel- tend gemacht werden.

1 Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt

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