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Rahmenvertrag zur Inspektion und Wartung von Sportgeräten und Geräteraumtoren in Sporthallen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 13:16 (Europe/Berlin)

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Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Zentrale Vergabestelle

Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Dureck ZVS D3,  030 90296 7916 E-Mail: vergabestelle.dll@lichtenberg.berlin.de

Vergabeunterlagen

zur Ausschreibung

26-D3-36-RV-WartungSG

Rahmenvertrag über die Inspektion und Kleinre-

paraturen von Sportgeräten sowie Wartung und Si-

cherheitsüberprüfung von Geräteraumtoren in

Sporthallen des Bezirksamtes Lichtenberg

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Anlagenverzeichnis

TEIL A - VERFAHRENSBESCHREIBUNG .......................................................................................................... A

A.1 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN – UMWELTANFORDERUNGEN A.2 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN – MINDESTSTUNDENENTGELT

TEIL B - ZUSCHLAGSKRITERIEN ..................................................................................................................... B

TEIL C - EIGNUNGSKRITERIEN ...................................................................................................................... C

C.1 - EIGENERKLÄRUNG ÜBER DAS NICHTVORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN

TEIL D - LEISTUNGSBESCHREIBUNG ............................................................................................................. D

D.1 – ZUSÄTZLICHE UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN D.2 – ANLAGE GERÄTELISTE

TEIL E - LEISTUNGSVERZEICHNIS .................................................................................................................. E

E.1 LEISTUNGSVERZEICHNIS – LOS 1 E.2 LEISTUNGSVERZEICHNIS - LOS 2

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Teil A Verfahrensbeschreibung 26-D3-36-RV-WartungSG

1 Allgemeine Verfahrensbestimmungen

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der bereitgestellten Vergabeunterlagen.

Unter Setzung einer angemessenen Frist ist der Auftraggeber im Rahmen des § 41 UVgO be- rechtigt, die Bieter zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur von unternehmens- bezogenen bzw. leistungsbezogenen Unterlagen aufzufordern. Ausgeschlossen ist die Nach- forderung von leistungsbezogenen Unterlagen dann, wenn sie die Wirtschaftlichkeitsbewer-tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen oder es sich um wesentliche Preisangaben handelt. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt, erfolgt der obligatorische Ausschluss des Angebotes von der Wertung.

Im Rahmen der Eignungsprüfung behält sich die Auftrag gebende Stelle vor, eigene Erfahrungen aus vergleichbaren Aufträgen in angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Folgender Hinweis in Bezug auf die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Wirt 124): Sollten die beschriebenen Bedingungen auf dem Formblatt Wirt 124 nicht uneingeschränkt erfüllt werden können, müssen aussagefähige Unterlagen über Maßnahmen zur Selbstreinigung mit dem Angebot beigefügt werden – eine Nachforderung findet hierzu nicht statt – siehe hierzu auch Wirt 124 LD i.V.m. Anlage C1.

Sämtliche Eignungskriterien im Sinne des § 33 UVgO entnehmen Sie bitte der Anlage Wirt 124 LD i.V.m. Anlage C1.

2 Auftrag gebende Stelle

Auftrag gebende Stelle ist das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin; Schul- und Sportamt; Alt-Friedrichsfelde 60; 10315 Berlin; Fachbereich C

3 Losvergabe

Die oben beschriebene Leistung wird in die folgenden Fachlose aufgeteilt:

• Los 1 – Inspektion und Kleinreparaturen von Sportgeräten • Los 2 – Inspektion der Geräteraumtore

Es findet keine Loslimitierung statt. Ein Zuschlag ist demzufolge für eines oder für beide Lose mög- lich. Wird ein Angebot für beide Lose platziert, hat das bietende Unternehmen für den Fall der vollumfänglichen Zuschlagserteilung die Leistungsfähigkeit zur Erfüllung beider Lose sicherzustel- len.

In den Rahmenvertrag wird je Los nur ein bietendes Unternehmen als Auftragnehmer aufgenom- men.

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Teil A Verfahrensbeschreibung 26-D3-36-RV-WartungSG

4 Leistungs- bzw. Lieferort

Die Inspektion und Kleinreparaturen von Sportgeräten sowie Wartung und Sicherheitsüberprüfung von Geräteraumtoren hat ausschließlich in den geografischen Grenzen des Stadtbezirks Lichten- berg von Berlin zu erfolgen.

Schul-SchuleStraßePLZOrt
nummer
11G01Sonnenuhr-SchuleFranz-Jacob-Str. 3310369Berlin
11G02Schule am RoedernplatzBernhard-Bästlein-Str. 2210367Berlin
11G03Schule im GutsparkJosef-Orlopp-Str. 2010367Berlin
11G05Schule auf dem lichten BergAtzpodienstr. 1910365Berlin
11G05Schule auf dem lichten BergHagenstr. 2610365Berlin
11G06Adam-Ries-SchuleAlt Friedichsfelde 6610315Berlin
11G07Hermann-Gmeiner-SchuleHarnackstr. 1710365Berlin
11G08Robinson-SchuleWönnichstr. 710317Berlin
11G09Bürgermeister-Ziehten-SchuleMassower Str. 3910315Berlin
11G10Schule im OstseekarreeBarther Str. 2713051Berlin
11G11Bernhard-Grzimek- SchuleSewanstr. 18410319Berlin
11G12Lew-Tolstoi-SchuleRömerweg 12010318Berlin
11G12Lew-Tolstoi-SchuleRömerweg 12010318Berlin
11G13Karlshorster-SchuleLisztstr. 610318Berlin
11G14Richard-Wagner-SchuleEhrenfelsstr. 3610318Berlin
11G16Schule an der VictoriastadtNöldnerstr. 4410318Berlin
11G16Schule an der VictoriastadtNöldnerstr. 4410318Berlin
11G17Brodowin-SchuleLiebenwalder Str. 2213055Berlin
11G18Schule am WilhelmsbergSandinostr. 813055Berlin
11G19Obersee-SchuleRoedernstr. 69-7213053Berlin
11G21Schule am Faulen SeeDegnerstr. 71-7713053Berlin
11G22Martin-Niemöller-SchuleAm Breiten Luch 513053Berlin
11G23Friedrichsfelder-SchuleLincolnstr. 6710315Berlin
11G25Schule am WäldchenWustrower Str. 2813051Berlin
11G26Randow- SchuleRandowstr. 4513057Berlin
11G28Feldmark-SchuleWartiner Str. 2313057Berlin
11G31Schmetterlings- GrundschuleDolgenseestr. 6010319Berlin
11G32Hans-Rosenthal-GrundschuleBernhard-Bästlein-Str.5610367Berlin
11G3333.GrundschuleRüdiger Str. 7610365Berlin
11G34Orankesee-GrundschuleKonrad- Wolf- Str. 1113055Berlin
11G3535. GrundschuleSewanstr. 4110319Berlin
11G36Phönix-GrundschuleWartiner Str. 613057Berlin

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11G38 38. Grundschule Paul-Junius-Str. 69 10369 Berlin

11G3939. GrundschuleSchleizer Straße 6713055Berlin
11G4040. GrundschuleStraße 3 Nr. 2113059Berlin
11Y02Johann-Gottfried Herder-SchuleFranz-Jacob-Str. 810369Berlin
11Y02Johann-Gottfried Herder-SchulePaul-Junius-Str. 25/2710367Berlin
11Y05Hans-und-Hilde-Coppi-SchuleRömerweg 30/3210318Berlin
11Y09Barnim- SchuleAhrensfelder Chaussee 4113057Berlin
11Y09Barnim- SchuleAhrensfelder Chaussee 4113057Berlin
11Y10Manfred-vom-Ardenne- SchuleWerneuchener Str. 2713055Berlin
11Y10Manfred-vom-Ardenne- SchuleLeuenberger Str. 513055Berlin
11Y11Immanuel-Kant-SchuleLückstr. 6310317Berlin
11Y11Immanuel-Kant-SchuleDolgenseestr. 4210318Berlin
11Y11Immanuel-Kant-SchuleRummelsburger Straße 75-8110317Berlin
11Y1212. GymnasiumAllee der Kosmonauten 20-2210315Berlin
11S02Schule am FennpfuhlAlfred-Jung-Str. 1910369Berlin
11S04Paul- und- Charlotte- Kniese- SchuleErich-Kurz-Str. 6-1010319Berlin
11S05SporthalleRhinstr. 127A10315Berlin
11S07Carl-von-Linne'-SchulePaul-Junius-Str. 1510367Berlin
11S08Schule Am Breiten LuchAm Breiten Luch 1913053Berlin
11S12Nils- Holgersson- SchuleOtto-Marquardt-Str. 1410369Berlin
11K01Alexander-Puschkin-SchuleFranz-Mett-Str. 1810315Berlin
11K02Mildred-Harnack-SchuleSchulze-Boysen-Str. 1210365Berlin
11K02Mildred-Harnack-SchuleSchulze-Boysen-Str. 2010365Berlin
11K02Mildred-Harnack-SchuleTasdorfer Str.45/4610365Berlin
11K04Gutenberg-SchuleSandinostr. 1013055Berlin
11K05Fritz- Reuter- SchulePrendener Str. 2913059Berlin
11K05Fritz- Reuter- SchulePrendener Str. 2913059Berlin
11K06Schule am RathausRathausstr. 810365Berlin
11K07Vincent-van-Gogh-SchuleWustrower Str. 2613051Berlin
11K07Vincent-van-Gogh-SchuleWustrower Str. 2613051Berlin
11K07Vincent-van-Gogh-SchuleWustrower Str. 2613051Berlin
11K08George-Orwell- SchuleSewanstr. 22310319Berlin
11K08George-Orwell- SchuleAm Tierpark 1910315Berlin
11K09Philipp-Reis-SchuleWerneuchener Str. 1513055Berlin
11K10Grüner Campus MalchowMalchower Chaussee 213051Berlin
11K10Grüner Campus MalchowDoberaner Str. 5513051Berlin
11K10Grüner Campus MalchowDoberaner Str. 5313051Berlin
11K11Paul-Schmidt-Schule FilialeRüdickenstr. 2413053Berlin
11K1414. Integrierte SekundarschuleWartiner Str. 1-313057Berlin

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11K15 Kosmos-Schule Allee der Kosmonauten 20-22 10315 Berlin

11K1616. SekundarschuleFalkenberger Chaussee 7413053Berlin
11K1717. SekundarschuleRömerweg 3910318Berlin

Schulen und Sportanlagen in Bau befindlich:

Hauptstraße/Georg-Löwenstein- Voraussichtlich ab Frühjahr 2027 10317 11Gnn Straße Berlin

11GnnVoraussichtlich ab Schuljahr 27/28Rheinpfalzalle/Grafennauer Weg10318Berlin
11GnnVoraussichtlich ab Schuljahr 27/28Rosenfelder Ring 3910315Berlin
11GnnVoraussichtlich ab Schuljahr 28/29Hohenschönhauser Straße 7610369Berlin
11GnnVoraussichtlich ab Schuljahr 29/30Gehrenseestraße/Wollenberger Straße13053Berlin
11GnnVoraussichtlich ab Schuljahr 29/30Klützer Straße 36/4213059Berlin

5 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Ber- lin. Auskünfte über Vergabeunterlagen, Anforderungen zusätzlicher Unterlagen u.ä. erfolgen daher seitens der ausschreibenden Stelle ausschließlich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin.

6 Vergabeunterlage

Auf dem Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin stehen die Vergabeun- terlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf dem Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin abrufbar. Informationen und Hilfen finden Sie im Internet auf dem Veröffentli- chungs- und Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin:

https://myorder.rib.de/public/informations

Sollten sich aus den Vergabeunterlagen Fragen ergeben, sind diese bis spätestens 3 Tage vor Ende der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle des Auf- traggebers zu richten. Die Beantwortung späterer Anfragen liegt im Ermessen der ausschreibenden Stelle. Die Fragen werden generell zeitnah durch die ZVS, in Zusammenarbeit mit dem Fachamt, beantwortet. Die ZVS informiert die Unternehmen über eingegangene Fragen, dazu abgegebene Erklärungen und über Änderungen an den Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform Berlin. Sämtliche Änderungen sowie Antworten werden Bestandteil des zu schließenden Vertrages.

7 Form der Angebotsabgabe / Fristen

Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist – Siehe Wirt 211 - einschließlich aller geforderten Nachweise und/oder Erklärungen, bedingungs- und vorbehaltsfrei, in deutscher Sprache und in

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elektronischer Form auf dem Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin hochzuladen.

Nicht rechtzeitig bzw. formfehlerhafte abgegebene Angebote werden ausgeschlossen.

Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle ver- langten Angaben zu machen. Mit der Abgabe des Angebots versichert der Bieter zugleich, die Be- dingungen anzuerkennen.

Die Unterlagen, die zwingend, ggf. auch ausgefüllt, dem Angebot beizufügen sind, sind dem Wirt 211 „Angebotsaufforderung“ zu entnehmen. Die ausschreibende Stelle kann die Bieter unter Ein- haltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvoll- ständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, sofern diese nicht die Zuschlagskriterien betreffen.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Aus- schluss vom Vergabeverfahren. Liefer-, Zahlungs-, Auftrags- und Geschäftsbedingungen des Auf- trag nehmenden Unternehmens werden nicht Vertragsbestandteil. Sie haben auch dann keine Gül- tigkeit, wenn sie Teil des Angebots des Bieters sind oder im Angebot auf sie Bezug genommen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden ist, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.

8 Unterauftragnehmer / Bietergemeinschaften

Gemäß § 4 Abs. 4 VOL/B ist der Einsatz von Unterauftragnehmer*innen für die Leistungserbringung gestattet. Jedoch sind die unterbeauftragten Teilleistungen in Wirt-235 und Wirt-236 (siehe Anla- gen) explizit zu benennen. Die geforderten Eigenerklärungen und Nachweise aus Wirt-211 sowie die Bedingungen der vorliegenden Ausschreibung sind durch die unterbeauftragten Unternehmen ebenfalls mit Angebotsabgabe garantiert. Gleichwohl gelten diese Bedingungen bei der Bildung von Bietergemeinschaften. Der Bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft stellt sicher, dass alle vertragsgegenständlichen Bedingungen des Vergabe-verfahrens durch alle Mitglieder der Bie- tergemeinschaft eingehalten werden. Für jedes Mitglied sind zudem die ausgefüllten und unter- schriebenen Eigenerklärungen zu Ausschluss-gründen und zur Eignung (Wirt 124 & Wirt 124 LD) einzureichen.

9 Sicherstellung der Leistungserbringung bei Ausfall des Auftrag-

nehmers

(1) Sicherstellungsfall

Für den Fall, dass der Vertrag mit dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit:

• aufgrund Insolvenz,

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• oder aufgrund einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund endet oder die ordnungs- gemäße Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Maßnahmen zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Leistungen zu ergreifen.

(2) Antragung an den Zweitplatzierten

Der Auftraggeber ist berechtigt, dem im ursprünglichen Vergabeverfahren zweitplatzierten Bieter die Fortführung der Leistungen anzutragen, sofern dieser

• im ursprünglichen Vergabeverfahren wertungsfähig war,

• die Eignungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt,

• und keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.

(3) Vertragsgrundlage

Die Fortführung der Leistungen erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen des ursprünglichen Vergabeverfahrens, insbesondere:

• zum gleichen Leistungsumfang,

• zu den angebotenen Einheitspreisen,

• unter Anwendung der identischen Vertragsbedingungen.

Eine Anpassung der Vertragsinhalte oder Preise findet nicht statt.

(4) Keine Verpflichtung des Zweitplatzierten

Der Zweitplatzierte ist nicht verpflichtet, das Leistungsangebot anzunehmen.

Lehnt er ab oder ist er nicht leistungsfähig, ist der Auftraggeber berechtigt, weitere geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungserbringung zu ergreifen.

Die vorstehende Regelung stellt eine zulässige Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB dar. Ein neuer Auftragnehmerwechsel erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser klaren, eindeutigen und vorab bekannt gemachten Überprüfungsklausel.

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