Rahmenvertrag zur Entsorgung von Gewerbe-, Wertstoff- und gefährlichen Abfällen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Flughafen Hamburg GmbH
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.02.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Abholung von Siedlungsabfällen (90511000)
- Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
- Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
- Bekanntmachung
- fham-vp-prod.ai-hosting.de
- Bekanntmachungsnummer
- 110047-2025
- Verfahrensnummer
- 641a8b30-0e24-40e2-9258-aa83db606b36
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Flughafen Hamburg GmbH beschafft Entsorgungsleistungen für Gewerbeabfälle und Wertstoffe, darunter Mischpapier, Verpackungen und Restabfälle, sowie für gefährliche Abfälle wie Altöle, Frostschutzmittel, Farben und Leuchtstoffröhren. Die Leistungen betreffen die Gebäude und insbesondere die Terminals sowie Werkstätten und Energieversorgungsanlagen des Flughafens in Hamburg; zusätzlich können weitere Abfallarten unregelmäßig anfallen. Angebote müssen bis zum 28. März 2025 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag Entsorgungsleistungen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Entsorgungsleistungen (Los 1)
Entsorgung von Gewerbeabfällen und Wertstoffen Gewerbeabfällen und Wertstoffe (Mischpapier, Verpackungen, Restabfälle etc.) entstehen in allen Gebäuden. Die höchsten Mengen an gewerblichen Abfällen fallen in den Terminals an. Neben hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zur Beseitigung fallen verschiedene Wertstoffe an. Für Abfälle aus der Kabinenreinigung der Flugzeuge gelten besondere Hygieneanforderungen. Das wöchentlich zu entsorgende Abfall-Aufkommen weist starke unterjährige Schwankungen auf (Maxima zu Ferienzeiten), denen durch eine flexible Anpassung von Behältervolumen und/oder Leerungshäufigkeit Rechnung zu tragen ist. Überblick der mengenmäßig wichtigsten Gewerbe-Abfallarten (Menge in t, gerundet) - 2024 Abfall aus Kabinenreinigung, zwingend zur Verbrennung, ggf. zukünftig gemäß TierNebBG Kategorie 1 - 357 sonstiger Restabfall (derzeit überwiegend AzV) - 1128 Mischpapier - 626 Altholz - 95 Dazu kommen unter anderem noch weitere Abfallarten, wie Folien, Bauabfälle, Sperrmüll, Altmetalle, datengeschützte Dokumente, Speisereste, Speisefette.in wechselnder Menge und Elektroaltgeräte, welche in den Vergabeunterlagen genauer spezifiziert werden. Im Außenbereich des Flughafengeländes befinden sich insgesamt rund 29 Behälterstandplätze, auf denen insgesamt rund 137 MGB 1.100 l für Restabfall und Altpapier aufgestellt sind. Davon befinden sich ca. 20 Standplätze bzw. 44 MGB im Sicherheitsbereich. In den zentralen Müllräumen befinden sich derzeit 17 MGB 1.100 l und 62 MGB 3.000 l für Restabfall und Altpapier. Die Behälter dieser de-zentralen Standplätze sowie die zentralen Müllräume im Kellerbereich der Terminals werden derzeit nachts im Umleerverfahren geleert. Die zentralen Müllräume in den Terminals sind für die Nutzer (Mieter sowie die FHG selbst) zugänglich. Zum Leistungsgegenstand gehören auch der Betrieb von innerbetrieblichen Zwischenlagern sowie der interne Abfalltransport.
Frist: 28.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Rahmenvertrag Entsorgungsleistungen (Los 2)
Entsorgung von gefährlichen und bestimmten anderen Abfällen Weiterhin fallen gefährliche Abfälle wie Altöle, Frostschutzmittel, Farben und Leuchtstoffröhren an - hauptsächlich in den Werkstätten oder durch den Betrieb der Energieversorgungsanlagen. Regelmäßig zu entsorgen sind die in der folgenden Tabelle genannten Abfallarten. Weitere Abfallarten wie z.B. Fettabscheider, asbesthaltige Baustoffe, Bleibatterien, Lithium- Akkus oder verunreinigter Kraftstoff können zusätzlich unregelmäßig anfallen und sind ebenfalls zu entsorgen. Eine detaillierte Auflistung der zu entsorgenden Abfälle wird in den Vergabeunterlagen spezifiziert. Abfallschlüssel Betriebsinterne Bezeichnung 130205 Altöle 150202 ölverschm. Betriebsmittel inkl. gebr. Ölbinder und Ölfilter 130502 Schlamm aus Emulsionsspaltanlagen 130508 Ölabscheiderinhalte 160114 Kühlerflüssigkeit 160113 Bremsflüssigkeiten 120109 Kühlschmiermittel 200127 Farbabfälle (Markierungsfarbe) 200121 Leuchtstoffröhren Kleingebinde mit gefährlichen Inhalten (Fundgut), zu sortieren in nötige Kategorien, derzeit: 200127 Lösemittel 160504 Spraydosen 160507 gebrauchte anorganische Chemikalien, gefährliche Stoffe enthaltend 160508 gebrauchte organische Chemikalien, gefährliche Stoffe enthaltend
Frist: 28.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag Entsorgungsleistungen (Los 1)
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LOT-0002 · Rahmenvertrag Entsorgungsleistungen (Los 2)
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Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 584955-2025
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