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- Fragerunde
| Nr. | Bezug auf | Bieterfrage | Antwort | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Eingang | Los | Dokument | |||
| 1 | 20.08.2026 | 1+2 | Kriterienkatalog | Bieterfrage: BSI-Kennzeichen Nach unserem Verständnis wird in den Vergabeunterlagen einerseits auf ein BSI IT- Sicherheitskennzeichen beziehungsweise vergleichbare Nachweise Bezug genommen und andererseits auf die vom BSI geführte Liste zugelassener IT-Sicherheitsprodukte und Systeme (BSI-Schrift 7164) verwiesen. Die in der BSI-Schrift 7164 aufgeführten Produkte verfügen nach unserem Verständnis über besondere Zulassungen für sicherheitskritische Einsatzszenarien und sind nicht unmittelbar konkreten marktverfügbaren Tablet- oder Smartphone-Endgeräten zuzuordnen. Für Bieter ist daher nicht eindeutig nachvollziehbar, welche konkreten Endgeräte die Anforderungen erfüllen sollen. Gleichzeitig fordert der Auftraggeber die vollständige Integration der angebotenen Geräte in die eingesetzte UEM-Lösung Omnissa Workspace ONE sowie die Unterstützung der automatisierten Gerätebereitstellung mittels Apple Automated Device Enrollment (ADE) beziehungsweise Android Enterprise Zero Touch. Die ausgeschriebenen Endgeräte sollen somit zentral verwaltet und in einer standardisierten Enterprise-Umgebung betrieben werden können. Vor diesem Hintergrund ist für uns nicht eindeutig erkennbar, in welchem Verhältnis die Anforderungen an die UEM-Integration zu den zusätzlich geforderten Nachweisen gemäß BSI-Schrift 7164 stehen. Wir bitten daher um Bestätigung, dass für die Erfüllung der Anforderungen aus KHG 2.2 das Vorliegen eines gültigen BSI IT-Sicherheitskennzeichens beziehungsweise eines vergleichbaren Nachweises ausreichend ist und dass keine zusätzliche Zuordnung des konkreten Endgerätemodells zu Einträgen der BSI-Schrift 7164 erforderlich ist. | Das Vorliegen eines gültigen BSI IT-Sicherheitskennzeichens beziehungsweise eines vergleichbaren Nachweises ist ausreichend. |
| 2 | 20.08.2026 | 1+2 | LB Ziffer 1, Abrufverpflichtung | Für eine belastbare Kalkulation der angebotenen Preise bitten wir um Aufnahme einer Mindestabnahmeverpflichtung in Höhe von mindestens 80 % der im Preisblatt angegebenen Gesamtmengen. Sofern dies nicht vorgesehen ist, bitten wir um Mitteilung der vom Auftraggeber erwarteten tatsächlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit. | Eine Mindestabnahmeverpflichtung kann nicht garantiert werden. Für eine belastbare Kalkulation orientieren Sie sich bitte an den geschätzen Abnahmemengen im Preisblatt. |
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| Nr. | Bezug auf | Bieterfrage | Antwort | ||
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| Eingang | Los | Dokument | |||
| 3 | 20.08.2026 | 1+2 | RV Ziffer 5 (2) Abrufe | Abrufmengen und Zubehör Zur besseren Einschätzung des Leistungsumfangs bitten wir um Mitteilung, in welchen Größenordnungen die einzelnen Abrufe voraussichtlich erfolgen werden. Darüber hinaus bitten wir um Klarstellung, ob die bestellten Endgeräte grundsätzlich gemeinsam mit dem ausgeschriebenen Zubehör (Schutzhülle, Sichtschutzfilter, Netzteil und Ladekabel) abgerufen werden. | Endgeräte werden überwiegend zusammen mit Zubehörkomponenten bestellt. Das Zubehör muss auch einzeln ohne Endgerät und nachträglich abrufbar sein, wie in der Leistungsbeschreibung unter Punkt "4.5 Zubehör" einführend beschrieben. |
| 4 | 20.08.2026 | 1+2 | LB Ziffer 6.3 Inventarisierungsleistun gen | Inventarisierungsleistungen Der Leistungsbeschreibung entnehmen wir, dass Inventarisierungsleistungen zu erbringen sind. Geht der Bieter zutreffend davon aus, dass diese Leistungen lediglich für einen Teil der abzurufenden Geräte erforderlich sind? Falls zutreffend, bitten wir um Angabe des voraussichtlichen Umfangs bzw. der zu inventarisierenden Stückzahlen, um den hierfür notwendigen Aufwand angemessen kalkulieren zu können. | Wie dem Preisblatt zu entnehmen ist, hält sich die vorraussichtliche Abrufmenge von Geräten und Inventarisierungsdienstleistungen die Waage. Für jedes Endgerät wird eine Inventarisierungsdienstleistung benötigt. |
| 5 | 20.08.2026 | 1+2 | LB Ziffer 6.3 Auslieferung | Im Ziffer 6.3 schreiben Sie "Der Einsatz von z.B. Kurier- oder Paketdiensten für Techniktransporte bei Liefermengen von mehr als zehn Geräten (bei Tablets) beziehungsweise zwanzig Geräten (bei Smartphones) ist nicht zulässig.". Zur Kalkulation der Logistik- und Versandkosten bitten wir um Mitteilung der zulässigen Lieferarten in Abhängigkeit von der jeweiligen Abrufmenge. Insbesondere bitten wir um Auskunft, welche Lieferart bei Abrufen von weniger als zehn/größer zehn Tablets bzw. weniger/größer als zwanzig Smartphones vorgesehen ist, ob für Kleinmengen abweichende Service- oder Zustellanforderungen gelten und welche Lieferart bzw. welcher Lieferservice bei größeren Abrufmengen erwartet, wird. Ferner bitten wir um Mitteilung, ob die gleichen Lieferbedingungen für sämtliche Abrufgrößen gelten oder eine Differenzierung nach Liefermenge vorgesehen ist. | Bei Liefermengen unterhalb des genannten Schwellenwerts sind Kurier- & Paketdienste zulässig. Diese "Kleinstmengen" an Endgeräten können durch die Poststellen der Empfänger bearbeitet werden. Bei Bestellungen, die über diesem Schwellenwert liegen, ist die Anlieferung durch Logistikkräfte des Auftragnehmers in Abstimmung mit Auftraggeber und Empfangsstelle durchzuführen. |
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| Nr. | Bezug auf | Bieterfrage | Antwort | ||
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| Eingang | Los | Dokument | |||
| 8 | 20.08.2026 | 1+2 | Aufforderung zur Angebotsabgabe | In der Aufforderung zur Angebotsabgabe (12657_3.1 EU Aufforderung zur Angebotsabgabe) ist bei Ihrer Erläuterung zu den Losen und der Abgabe keine Angabe gemacht. Im Vergabeportal ist unter dem Punkt Verfahrensangaben/Lose die Höchstzahl der Lose angegeben. Durch die Kombination dieser Angaben bitten wir Sie um Anpassung der Angebotsaufforderung. | Eine Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist möglich. Das Angebotsschreiben wurde entsprechend ergänzt/ angepasst. |
| 9 | 20.08.2026 | 1+2 | LB, KK | Im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen ist die Lieferung, Konfiguration, Bereitstellung und Betreuung von Apple-Endgeräten für den professionellen Einsatz im Geschäftskundenumfeld vorgesehen. Nach unserem Verständnis sind zur Sicherstellung einer autorisierten und nachvollziehbaren Lieferkette, der Herkunft der Produkte für den deutschen Markt, des Zugangs zu herstellerspezifischem Business-Support, qualifizierten Pre-Sales- und After-Sales-Services sowie der ordnungsgemäßen Abwicklung von Garantie- und Serviceleistungen ausschließlich von Apple autorisierte Vertriebspartner einzusetzen. Dies dient zugleich der Vermeidung von Lieferungen über nicht autorisierte Bezugsquellen, bei denen insbesondere die vorgesehene Vermarktung der Geräte für andere Regionen, eingeschränkte Herstellerleistungen oder Defizite bei Support- und Serviceprozessen nicht ausgeschlossen werden können. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass Bieter bzw. die zur Leistungserbringung eingesetzten Lieferanten für Apple-Produkte über den bei Apple etablierten Status "Apple Premium Business Partner" verfügen müssen und dieser auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen ist? | Nein, ein bei Apple etablierter Status "Apple Premium Business Partner" ist nicht Bestandteil der Anforderungen der Vergabeunterlage. Der Auftraggeber legt höchsten Wert auf eine autorisierte, lückenlose Lieferkette, die Herkunft der Produkte für den deutschen Markt sowie den vollen Zugang zu Garantie- und herstellerservices (siehe LB 4.3, 4.4.11, 5.2). Die Erfüllung dieser Anforderungen kann durch Bieter auch über andere legale und qualifizierte Bezugswege (z.B. über den autorisierten IT- Distribution-Großhandel) sichergestellt und nachgewiesen werden. |
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| Nr. | Bezug auf | Bieterfrage | Antwort | ||
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| Eingang | Los | Dokument | |||
| 10 | 24.08.2026 | 01.01.1900 | LB Ziffer 4.2 | Im Abschnitt 4.2 „Einsatzumgebungen“ werden unter anderem „Schulungs- und Lehrumgebungen“ als vorgesehenes Einsatzszenario genannt. Wir bitten um Klarstellung, ob hierunter auch Hochschulumgebungen bzw. weitere öffentliche Bildungseinrichtungen fallen, für die seitens der Hersteller spezielle Education-Programme vorgesehen sind. | Die geforderten Endgeräte werden, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben, auch in Schulungsumgebungen eingesetzt. Aus Gründen der Vereinfachung wurde darauf verzichtet Endgeräte aus herstellerspezifischen Education-Programmen zu fordern. Endgeräte aus Education-Programmen sind jedoch zulässig, wenn diese die übrigen Anforderungen der Leistungsbeschreibung sowie des Kriterienkatalogs erfüllen. |
| 11 | 24.08.2026 | 1+2 | Teil A / Bekanntmachung | In Teil A, Ziffer 2, wird über die Gesamtlaufzeit von einem prognostizierten Gesamtumfang von ca. 5.000 Tablets und 1.000 Smartphones ausgegangen. In Teil B, Ziffer 1, werden dagegen ca. 5.000 Tablets und 3.000 Smartphones genannt. In der EU- Bekanntmachung werden ca. 5.000 Tablets und 2.500 Smartphones ausgewiesen. Wir bitten um Klarstellung, welche prognostizierte Menge für Smartphones maßgeblich ist. Bitte bestätigen Sie außerdem, dass für die Angebotswertung ausschließlich die im Preisblatt hinterlegten Wertungsmengen maßgeblich sind. | Hierbei handelt es sich um einen redaktionellen Fehler. Ausschlaggebend sind die Zahlen der Leistungsbeschreibung und des Preisblattes. Die Bekanntmachung, sowie der Teil A werden berichtigt und Ihnen zur Verfügung gestellt. |
| 12 | 24.08.2026 | 1+2 | Bekanntmachuchung / Teil A | In der EU-Bekanntmachung werden die Zuschlagskriterien „Leistung“ und „Preis“ jeweils mit 50 % gewichtet. Gemäß Teil A, Ziffer 7.4, wird das wirtschaftlichste Angebot hingegen nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB mit der Kennzahl Z = L/P ermittelt. Wir bitten um Bestätigung, dass die abschließende Rangfolge der Angebote ausschließlich anhand der in Teil A, Ziffer 7.4 beschriebenen Kennzahl Z = L/P ermittelt wird und keine zusätzliche additive Gewichtung oder Umrechnung von Leistung und Preis mit jeweils 50 % erfolgt. | Ja, Ihre Annahme ist korrekt. |
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171 20 - 12657: Vergabeverfahren – „Rahmenvertrag (RV) zum Bezug von Tablets und Smartphones inklusive Zubehör und Services“
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| Nr. | Bezug auf | Bieterfrage | Antwort | ||
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| Eingang | Los | Dokument | |||
| 13 | 24.08.2026 | 1+2 | Formular 3.1 EU | Formular 3.1 EU enthält keine Kennzeichnung im Feld „Eine Angebotsabgabe auf Lose ist möglich“. Die EU-Bekanntmachung sieht dagegen zwei Lose vor und nennt als Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen und Zuschläge erhalten kann, jeweils zwei. Wir bitten um Bestätigung, dass ein Bieter wahlweise ausschließlich für Los 1, ausschließlich für Los 2 oder für beide Lose ein Angebot abgeben kann und dass zwischen den beiden Losen keine Angebots- oder Zuschlagsabhängigkeit besteht. | |
| 14 | 24.08.2026 | 1+2 | Teil A / Bekanntmachung | Gemäß Teil A, Ziffer 8.3, sowie § 3 Abs. 2 der jeweiligen Vertragsmuster ergibt sich der Höchstwert je Los aus dem Wertungspreis des bezuschlagten Angebots multipliziert mit dem Faktor 1,5. In der EU-Bekanntmachung wird zugleich ein Höchstwert der Rahmenvereinbarung von insgesamt 12.500.000 EUR netto ausgewiesen. Wir bitten um Klarstellung, wie sich der verbindliche Höchstwert je Los und der losübergreifende Gesamthöchstwert zueinander verhalten. Ist der Gesamtbetrag von 12.500.000 EUR netto unabhängig von den nach P × 1,5 ermittelten Einzelhöchstwerten als absolute Obergrenze für beide Lose zusammen zu verstehen? | |
| 15 | 24.08.2026 | 1 | LB, KK | Gemäß Teil B, Ziffer 5.3.2, müssen die Smartphone-Modelle beider Geräteklassen per Gesichtserkennung, Fingerabdruckscanner, PIN und Kennwort entsperrbar sein. Ist diese Aufzählung kumulativ zu verstehen, sodass jedes angebotene Smartphone sämtliche vier Verfahren unterstützen muss? Sofern dies nicht beabsichtigt ist, bitten wir um Klarstellung, ob bei den biometrischen Verfahren Gesichtserkennung oder Fingerabdruckscanner ausreichend ist, während PIN bzw. Kennwort ergänzend unterstützt werden müssen. |
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171 20 - 12657: Vergabeverfahren – „Rahmenvertrag (RV) zum Bezug von Tablets und Smartphones inklusive Zubehör und Services“
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| Nr. | Bezug auf | Bieterfrage | Antwort | ||
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| Eingang | Los | Dokument | |||
| 16 | 24.08.2026 | 1 | LB, KK | Teil B, Ziffer 4.4.2, fordert für die angebotenen Tablets ein IT-Sicherheitskennzeichen des BSI oder vergleichbare Nachweise einer Prüfung, beispielsweise eine Common- Criteria-Prüfung durch das BSI. Zusätzlich muss die auf den Endgeräten eingesetzte Sicherheitsarchitektur in der Liste der zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte und - systeme geführt sein. Wir bitten um Konkretisierung, welche Nachweise zur Erfüllung dieses A-Kriteriums einzureichen sind. Ist es ausreichend, wenn die auf dem jeweiligen Endgerät eingesetzte Sicherheitsarchitektur bzw. Plattform in der genannten BSI-Liste geführt ist und für das Gerät ein entsprechender Sicherheitsnachweis vorgelegt wird, oder muss für jedes konkrete Tablet-Modell selbst ein BSI-IT-Sicherheitskennzeichen bzw. eine eigene BSI-Zertifizierung vorliegen? | |
| 17 | 24.08.2026 | 1+2 | LB, KK | Gemäß Teil B, Ziffern 4.4.1 und 5.3.1, ist für die angebotenen Geräte eine Updateversorgung für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des Kaufs durch den Auftraggeber zu gewährleisten. Bitte bestätigen Sie, dass diese Anforderung für jeden Einzelabruf gilt, das heißt, dass zum jeweiligen Abrufzeitpunkt noch mindestens fünf Jahre Sicherheits- und Betriebssystemupdates gewährleistet sein müssen. Bitte teilen Sie außerdem mit, welche Herstellerunterlagen bzw. Erklärungen als geeigneter Nachweis dieser Updategarantie anerkannt werden. | |
| 18 | 24.08.2026 | 1 | LB, KK | In Teil B, Ziffer 4.4.8, wird für die Frontkamera unter anderem eine gute Low-Light- Performance „durch die optische Bildstabilisierung“ gefordert. Für die Hauptkamera wird dagegen ausdrücklich eine optische oder elektronische Bildstabilisierung zugelassen. Wir bitten um Klarstellung, ob für die Frontkamera zwingend eine optische Bildstabilisierung (OIS) erforderlich ist oder ob auch eine elektronische bzw. softwarebasierte Bildstabilisierung die Mindestanforderung erfüllt. |
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171 20 - 12657: Vergabeverfahren – „Rahmenvertrag (RV) zum Bezug von Tablets und Smartphones inklusive Zubehör und Services“
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| Nr. | Bezug auf | Bieterfrage | Antwort | ||
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| Eingang | Los | Dokument | |||
| 19 | 24.08.2026 | 1+2 | LB, KK | Für Tablets und Smartphones wird gefordert, dass die Geräte innerhalb von 60 Minuten auf 80 % der Gesamtkapazität geladen werden können. Wir bitten um Angabe der für die Bewertung maßgeblichen Testbedingungen, insbesondere hinsichtlich Ausgangsladezustand des Akkus, Betriebszustand des Geräts sowie zu verwendendem Netzteil. Ist zur Erfüllung des A-Kriteriums eine entsprechende Herstellerangabe ausreichend oder ist ein gesonderter Nachweis bzw. Test erforderlich? | |
| 20 | 24.08.2026 | 1+2 | LB, KK | Für Tablets und Smartphones wird einerseits eine entspiegelte Displayoberfläche gefordert, wobei eine nachträglich montierte Adhäsionsfolie zulässig ist. Andererseits sind die Geräte mit einem Sichtschutzfilter auszustatten. Wir bitten um Bestätigung, dass ein Sichtschutzfilter, der zugleich die Anforderungen an die Entspiegelung erfüllt, beide Anforderungen gleichzeitig erfüllen kann und keine separate zweite Folie erforderlich ist. | |
| 21 | 24.08.2026 | 1+2 | LB, KK | In Kapitel 6 der Leistungsbeschreibung ist als „Losübergreifende Anforderungen an den Service“ wird die automatisierte UEM-Registrierung von iOS/iPadOS- und Android- Geräten gefordert und beschrieben. Am Ende von Ziffer 6.2 wird jedoch ausschließlich die „Registrierung der Tablets“ als optionale Dienstleistung bezeichnet. Im Kriterienkatalog unter Punkt A4.2.1 für Tablets und unter Punkt A5.2.1 für Smartphones wird die Registrierung der Geräte als A-Krieterium gefordert. Wir bitten um Klarstellung und Bestätigung, dass der beschriebene Registrierungsservice sowohl für Tablets in Los 1 als auch für Smartphones in Los 2 immer als Dienstleistung anzubieten ist. |
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171 20 - 12657: Vergabeverfahren – „Rahmenvertrag (RV) zum Bezug von Tablets und Smartphones inklusive Zubehör und Services“
- Fragerunde
| Nr. | Bezug auf | Bieterfrage | Antwort | ||
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| Eingang | Los | Dokument | |||
| 24 | 24.08.2026 | 1+2 | LB | Der AG hat in der Leistungsbeschreibung keinen Bestellweg für Smartphones, Tablets und Zubehör dargestellt/ aufgezeigt. Wir bitten um Ergänzung durch den AG, wie genau die Bestellungen der Geräte und des Zubehörs beim AN platziert werden sollen. | |
| 25 | 24.08.2026 | 1 | LB, KK | Der AG beschreibt in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4.4.11 eine Garantieerweiterung und einen Service Plan für die Tablets. In der Leistungsbeschreibung für die Smartphones findet sich dieser Punkt nicht. Gehen wir Recht in der Annahme, das der AN außschließlich für die Tablets diese Leistungen beziehen möchte? Wir bitten um Klarstellung durch den AG. | |
| 26 | 24.08.2026 | 2 | LB, KK | Kriterium A2.2.1 - Entsperrmethoden Im Kriterienkatalog wird gefordert, dass die angebotenen Geräte ein Entsperren mittels Gesichtserkennung, Fingerabdruckscanner, PIN und Kennwort unterstützen. Für die Geräteklasse "Komfort" ist jedoch ein Smartphone mit iOS anzubieten. Aktuelle iOS-Smartphones, beispielsweise das Apple iPhone 17, unterstützen Face ID, verfügen jedoch nicht über einen Fingerabdruckscanner. Bitte bestätigen Sie, ob bei der Geräteklasse "Komfort" Face ID in Verbindung mit PIN/Kennwort zur Erfüllung des Kriteriums A2.2.1 ausreichend ist bzw. ob die Anforderung an den Fingerabdruckscanner für iOS-Geräte entfällt. |
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171 20 - 12657: Vergabeverfahren – „Rahmenvertrag (RV) zum Bezug von Tablets und Smartphones inklusive Zubehör und Services“
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| Nr. | Bezug auf | Bieterfrage | Antwort | ||
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| 27 | 24.08.2026 | Teil A / Bekanntmachung | Abweichende Mengenangaben bei Smartphones Im Teil A wird ein voraussichtlicher Bedarf von ca. 1.000 Smartphones genannt. Im Teil B sowie im Preisblatt Los 2 werden dagegen insgesamt 3.000 Smartphones zugrunde gelegt, davon 2.000 Geräte der Klasse "Standard" und 1.000 Geräte der Klasse "Komfort". Bitte bestätigen Sie, welche Mengenangabe für die Angebotskalkulation und den Rahmenvertrag maßgeblich ist. |
12657_1.Fragerunde.xlsx 9 von 9 27.08.2026