Rahmenvertrag über Elektro- und Wasserstoffbusse für den öffentlichen Personennahverkehr
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- GR Omnibus GmbH
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- CPV-Codes
- Elektrobusse (34144910)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 541277-2026
- Verfahrensnummer
- c2a66508-b39c-4b47-b82f-c823bb0710d6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die GR Omnibus GmbH in Kernen beschafft für den öffentlichen Personennahverkehr bis zu 4 elektrische Solobusse, bis zu 6 elektrische Gelenkbusse und bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobusse mit Wasserstoffantrieb. Die Beschaffung erfolgt in zwei Rahmenverträgen ohne Abnahmeverpflichtung; abgerufen werden können je nach Bedarf jeweils zwischen null und der genannten Höchstmenge. Die Wasserstoffbusse sollen zwischen dem 1. Dezember 2026 und dem 31. Januar 2027, die batterieelektrischen Busse zwischen dem 1. April und dem 31. Mai 2027 geliefert werden; die Ausschreibung betrifft die Region Kernen im Rems-Murr-Kreis.
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Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027. Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027. Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den. Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1)
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027. Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027. Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den. Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Beschaffung von bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2)
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027. Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027. Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den. Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Nachforderungen von Unterlagen können von der Auftraggeberin im Rahmen der Regelung des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO vorgenommen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Wertungspreis ergibt sich je Los aus dem vom Bieter im jeweiligen Los angebotenen Gesamtpreis für die Busse. Dieser Gesamtpreis und damit Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: a) Im Preisblatt (Anlage 7.1 (Los 1), Anlage 7.2 (Los 2)), Reiter „Kaufpreis a“) ist der Kaufpreis je Fahrzeugkategorie (im Los 1 für einen Elektro-Solobus und für einen Elektro-Gelenkbus, im Los 2 für einen Brennstoffzellen-Solobus (Wasserstoffbus)) je Bus (netto), gestaffelt nach Abnahmemenge, anzugeben. Aus den angegebenen Kaufpreisen je Abnahmemenge wird ein durchschnittlicher Kaufpreis je Bustyp ermittelt. b) In Anlage 7, Reiter „Restwerte b“ sind die dort abgefragten Rückkaufwerte bzw. -preise (netto) je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug (gestaffelt nach Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) einzutragen. Aus den angegebenen Preisen wird je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug und Laufzeit ein durchschnittlicher Rückkaufwert bzw. -preis ermittelt. c) In Anlage 7, Reiter „ServiceWartung c“ sind je Fahrzeugtyp die monatlichen Kosten (netto) des anzubietenden Full Service- und Wartungsvertrags pro Bus gemäß der dortigen Staffelung (Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) anzugeben. Aus den angegebenen Preisen werden je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug die durchschnittlichen Kosten über die jeweilige Laufzeit für den anzubietenden Service- und Wartungsvertrag er-mittelt. d) Die gemäß a) bis c) ermittelten Preise (netto) werden im Preisblatt im Reiter „Summe a+b+c“ wie folgt miteinander verrechnet: Je Bustyp wird je Bus und Laufzeit vom Kaufpreis der jeweilige angebotene durchschnittliche Restwert bzw. -preis subtrahiert. Addiert werden je Bustyp, je Bus und Laufzeit die Kosten für den Full Service- und Wartungsvertrag (Full Service Kosten). Aus den sich hieraus ergebenden Werten wird je Bus-typ ein Durchschnittspreis gebildet. Dieser stellt im Los 2 den Wertungspreis dar. Zur Ermittlung des Wertungspreises in Los 1 werden die wie vorstehend beschrieben ermittelten Preise (netto) für die beiden ausgeschriebenen Bus-typen (Elektro-Solobus und Elektro-Gelenkbus) miteinander addiert. Das Ergebnis dieser Addition stellt im Los 1 des Wertungspreis dar. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte). Hinsichtlich der Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Zusätzlich zum Kriterium Preis wird die Qualität des Angebots bewertet. Es werden maximal 10 Leistungspunkte pro nachfolgend dargestelltem Unterkriterium vergeben. Konzeptbewertung der vom Bieter selbst zu erstellenden, folgenden zwei Konzepte (Hinweis: Die Konzepte sind für jedes Los einzureichen. Gibt ein Bieter ein Angebot für Los 1 und Los 2 ab, müssen die folgenden Konzepte also jeweils einmal für Los 1 und einmal für Los 2 vorgelegt werden). 1. Konzept für die Versorgungssicherheit, Ersatzteilversorgung und Einsatzbereitschaft der Elektrobusse (Gewichtung 80 % der Qualitätsbewertung); 2. Konzept für die Erstunterweisung und Schulung in die Handhabung und sichere Betriebsführung der Busse (Gewichtung 20 % der Qualitätsbewertung) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte). Hinsichtlich der Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Der Wertungspreis ergibt sich je Los aus dem vom Bieter im jeweiligen Los angebotenen Gesamtpreis für die Busse. Dieser Gesamtpreis und damit Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: a) Im Preisblatt (Anlage 7.1 (Los 1), Anlage 7.2 (Los 2)), Reiter „Kaufpreis a“) ist der Kaufpreis je Fahrzeugkategorie (im Los 1 für einen Elektro-Solobus und für einen Elektro-Gelenkbus, im Los 2 für einen Brennstoffzellen-Solobus (Wasserstoffbus)) je Bus (netto), gestaffelt nach Abnahmemenge, anzugeben. Aus den angegebenen Kaufpreisen je Abnahmemenge wird ein durchschnittlicher Kaufpreis je Bustyp ermittelt. b) In Anlage 7, Reiter „Restwerte b“ sind die dort abgefragten Rückkaufwerte bzw. -preise (netto) je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug (gestaffelt nach Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) einzutragen. Aus den angegebenen Preisen wird je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug und Laufzeit ein durchschnittlicher Rückkaufwert bzw. -preis ermittelt. c) In Anlage 7, Reiter „ServiceWartung c“ sind je Fahrzeugtyp die monatlichen Kosten (netto) des anzubietenden Full Service- und Wartungsvertrags pro Bus gemäß der dortigen Staffelung (Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) anzugeben. Aus den angegebenen Preisen werden je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug die durchschnittlichen Kosten über die jeweilige Laufzeit für den anzubietenden Service- und Wartungsvertrag er-mittelt. d) Die gemäß a) bis c) ermittelten Preise (netto) werden im Preisblatt im Reiter „Summe a+b+c“ wie folgt miteinander verrechnet: Je Bustyp wird je Bus und Laufzeit vom Kaufpreis der jeweilige angebotene durchschnittliche Restwert bzw. -preis subtrahiert. Addiert werden je Bustyp, je Bus und Laufzeit die Kosten für den Full Service- und Wartungsvertrag (Full Service Kosten). Aus den sich hieraus ergebenden Werten wird je Bus-typ ein Durchschnittspreis gebildet. Dieser stellt im Los 2 den Wertungspreis dar. Zur Ermittlung des Wertungspreises in Los 1 werden die wie vorstehend beschrieben ermittelten Preise (netto) für die beiden ausgeschriebenen Bus-typen (Elektro-Solobus und Elektro-Gelenkbus) miteinander addiert. Das Ergebnis dieser Addition stellt im Los 1 des Wertungspreis dar. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte). Hinsichtlich der Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Zusätzlich zum Kriterium Preis wird die Qualität des Angebots bewertet. Es werden maximal 10 Leistungspunkte pro nachfolgend dargestelltem Unterkriterium vergeben. Konzeptbewertung der vom Bieter selbst zu erstellenden, folgenden zwei Konzepte (Hinweis: Die Konzepte sind für jedes Los einzureichen. Gibt ein Bieter ein Angebot für Los 1 und Los 2 ab, müssen die folgenden Konzepte also jeweils einmal für Los 1 und einmal für Los 2 vorgelegt werden). 1. Konzept für die Versorgungssicherheit, Ersatzteilversorgung und Einsatzbereitschaft der Elektrobusse (Gewichtung 80 % der Qualitätsbewertung); 2. Konzept für die Erstunterweisung und Schulung in die Handhabung und sichere Betriebsführung der Busse (Gewichtung 20 % der Qualitätsbewertung) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte). Hinsichtlich der Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Nachforderungen von Unterlagen können von der Auftraggeberin im Rahmen der Regelung des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO vorgenommen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 27.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 744085-2026
- 05.08.2026Berichtigung 2Beschreibung der Änderungen: Änderung Ziffer 5.1 der Bekanntmachung. Die spätesten Liefertermine ändern sich wie folgt: Der Auftragnehmer sichert eine Lieferung der angebotenen und gemäß § 2 der Rahmenver-einbarungen und besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 9) abgerufenen Busse mit Elekt-roantrieb (Los 1) bis spätestens zum 31.05.2027 verbindlich zu, sofern der Abruf aus der Rahmenvereinbarung bis zum 01.11.2026 erfolgt. Erfolgt der Abruf nach dem 01.11.2026 verschiebt sich die Lieferfrist taggenau entsprechend nach hinten. Der Auftragnehmer sichert eine Lieferung der angebotenen und gemäß § 2 der Rahmenver-einbarungen und besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 9) abgerufenen Brennstoffzellen-Fahrzeuge (Wasserstoffbusse) (Los 2) bis zum 31.01.2027 verbindlich zu, sofern der Abruf aus der Rahmenvereinbarung bis zum 01.11.2026 erfolgt. Erfolgt der Abruf nach dem 01.11.2026 verschiebt sich die Lieferfrist taggenau entsprechend nach hinten. Änderung Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien, Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen. Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Referenzaufträge müssen für Los 1 folgende Anforderungen erfüllen: Mindestens 1 Referenz mit folgendem Inhalt: Mindestlieferumfang von 4 batterie-elektrischen Solobussen und mindestens 1 weitere Referenz mit folgendem Inhalt: Mindestlieferumfang von 6 batterieelektrischen Gelenkbussen Die Referenzaufträge müssen für Los 2 folgende Anforderungen erfüllen: Min-destlieferumfang von 9 Brennstoffzellen-Bussen (Wasserstoffbusse). Die Ge-fäßgröße spielt keine Rolle. Wenn ein Bieter ein Angebot für beide Lose abgibt, so müssen die Anforderungen hinsichtlich des Umsatzes und bezüglich der Referenzaufträge kumulativ erfüllt sein. Vgl. auch die entsprechenden Hinweise in den Vordrucken.
- 03.08.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 534848-2026
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