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Universität Trier Angebotsaufforderung
An: VERGABESTELLE Bearbeiter: Frau Winkler 0651 / 201 – 4308 Fax: 0651 / 201 – 4299 Email : vergabe@uni-trier.de Trier, den 16.09.2026
Vergabe-Nr.: 6000018278-25_ÖA Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO
Einreichungstermin/Ablauf Angebotsfrist:
Datum: 29.09.2026 Uhrzeit: 11:00 Gebäude/Zimmer: - elektronisch -
Zuschlagsfrist endet am: 29.10.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Angebot für: Rahmenvertrag Website-Relaunch und Markenrollout der Universität Trier
Anlagen:
01 Angebotsschreiben 02 Leistungsverzeichnis inkl. Anlagen/ Preisblätter 03 Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen 04 Mustererklärung nach § 4 LTTG
Hinweise zur Ausschreibung inkl. Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren!
- Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Es gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers, insbesondere die Konditionen der Vertragsunterlagen und wesentlichen Vertragsbedingungen
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des Leistungsverzeichnisses sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B). Die Bieter dürfen ihrem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen.
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Auskünfte werden durch die o.g. Vergabestelle erteilt.
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Enthalten die Vergabeunterlagen aus Sicht des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder sind weitere Informationen zur Angebotsausarbeitung erforderlich, hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Ablauf der Angebotsfrist und ausschließlich in elektronischer Textform über das Vergabeportal des Landes Rheinland-Pfalz darauf hinzuweisen.
Grundsätzlich hat jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle über die elektronische Vergabeplattform zu erfolgen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
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Gemäß §§ 31 - 36 UVgO werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.
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Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt.
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Nebenangebote sind nur zulässig, sofern sie die in den Vergabeunterlagen definierten Mindest- anforderungen erfüllen.
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Angebote von Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft übernehmen die vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner. Im Angebotsformular ist daher eine entsprechend un- terzeichnete Vereinbarung der Bietergemeinschaft („Bietergemeinschaftserklärung“) vorzulegen, die mindestens folgende Inhalte umfasst: • Benennung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, • Angabe des für die Gemeinschaft vertretenen Sprach- und Schriftverkehrs zuständigen Mit- glieder (Kontaktbieter), • Bestätigung, dass die Gemeinschaft als Gesamtschuldner gegenüber dem Auftraggeber ver- pflichtet ist, • Bestätigung, dass die Bildung der Gemeinschaft nicht gegen § 1 GWB verstößt.
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Die Zahlung erfolgt 30 Tage nach Eingang einer prüfbaren Rechnung. Die Zahlung des Rech- nungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der (Teil-)Leistung.
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Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Eröffnungstermin. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Die Zuschlagskriterien sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Wettbewerbsregister: Des Weiteren wird ab einem Auftragswert von 30.000 EUR vor der Zuschlagserteilung eine Wettbewerbs-Register-Anfrage bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) durchgeführt.
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Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Er sendet die Vorabinformation spätestens 7 Kalendertage vor dem Vertragsschluss an die Bieter (NachprV RLP).
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung gemäß § 48 UVgO aufzuheben.
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Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben elektronisch über das E- Vergabe-System zu übermitteln. Bei öffentlichen Ausschreibungen sind grundsätzlich nur noch elektronische Angebote und Teilnahmeanträge zulässig und der Informationsaustausch im Vergabeverfahren zwischen Auftraggeber und Bewerbern bzw. Bietern ist elektronisch zu führen. So dürfen Sie beispielsweise Ihre Bieterfragen nur noch grundsätzlich auf elektronischem Wege stellen. Auch die Informationen der Vergabestelle zum Verfahren erhalten Sie nur noch digital.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; alle Unterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Angebote sind in Textform über die Vergabeplattform einzureichen; eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich gefordert. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss alle Preise und die in den Vertragsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer in EUR anzugeben.
Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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Eventuell für die Vergabeunterlagen bezahlte Beiträge (Schutzgebühr etc.) werden nicht erstattet.
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Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebots wird eine Entschädigung nicht gewährt.
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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Schriftverkehr mit dem Auftraggeber oder mit dessen Bevollmächtigten ist in deutscher Sprache zu führen.
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Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mit Abgabe eines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote unterliegen (vgl. § 46 UVgO).
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Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
- Vergabeprüfstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Straße/Nr.: Stiftsstraße 9 PLZ/Ort: 55116 Mainz Telefon: 0 61 31/16-22 34 oder -52 40 Telefax: 0 61 31/16 -21 13 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich (bis 216.000 Euro bei Liefer- und Dienst- leistungen und 5.404.000 Euro bei Bauleistungen) entscheidet die Vergabeprüfstelle über Ihre Beanstandung. Die Vergabeprüfstelle für Rheinland-Pfalz ist dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima zugeordnet.
La n d e s v e r o r d n u n g über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021
2.3 Adressat der Beanstandung Die Beanstandung muss innerhalb der Beanstandungsfrist bei der Vergabestelle eingehen: Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier vergabe@uni-trier.de Hinweis: Die Frist zur Beanstandung wird nicht gewahrt, wenn die Beanstandung bei der Vergabeprüfstelle eingeht.
- Alle Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen, unbe- schadet der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen, der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird für Vergabeverfahren der Landesbehörden in Rheinland- Pfalz von folgender Vergabeprüfstelle wahrgenommen:
Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Postfach 13 20 54203 Trier Telefon: 06 51/94 94-0 Telefax: 06 51/94 94-170 Internet: http://www.add.rlp.de E-Mail: poststelle@add.rlp.de
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Die Rechts- und Fachaufsicht für Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften unter- halb der EU-Schwellenwerte durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde bleibt unberührt.
- Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung: Die Abrechnung mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer erfolgt nach einwandfreier und abgenommener (Teil)-Leistungserbringung auf Rechnung. Nach den einschlägigen Haushalts-bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen. Vorauszahlungen können somit nicht vereinbart werden.
Personenbezogene Angaben: Die von Ihnen erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit den vergaberechtlichen Vorschriften (insbesondere GWB, VgV) sowie dem Landes- datenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) und dient der Durchführung und Abwicklung des Vergabeverfahrens. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebots.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Natalie Winkler
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