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Rahmenvertrag für Wartung und Beschaffung von Tafelwasserschankanlagen

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Rahmenbetriebsvereinbarung zur Instandhaltung von Trinkwasserspender an allen Standorten der Medizinische Universität Lausitz-Carl Thiem

Leistungsbeschreibung

Rahmenbetriebsvereinbarung zur Instandhaltung und

Beschaffung Tafelwasserschankanlagen mit

Festwasseranschluss

Auftraggeber: Medizinische Universität Lausitz- Carl Thiem Thiemstraße 111 03048 Cottbus

Ansprechpartner: Technische Instandhaltung Fachbereich Klima/Lüftung

Vertragslaufzeit: 01.01.2027 – 31.12.2030

Standort: Alle Standorte der MUL-CT, in und um Cottbus

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Inhaltsverzeichnis

1 Dienstleistung zur Instandhaltung der Trinkwasserspender ............................................. 4

2 Leistungspauschalen der Instandhaltung ........................................................................ 5

3 Beschaffung & Installation von Neuanlagen ...................................................................... 7

4 Sonstige Leistungen ...................................................................................................... 10

5 Abruf aus Rahmenbetriebsvereinbarung ....................................................................... 12

6 Terminbindung zum Leistungsabruf ................................................................................ 12

7 Preisgleitklausel für alle Dienstleistungspauschalen im LV ............................................ 12

8 Auswertung des Angebots ............................................................................................. 13

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Präambel

Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem ist eine Einrichtung des Landes Brandenburg, die am 1. Juli 2024 in Cottbus gegründet wurde. Forschung, Lehre und Krankenversorgung organisiert sie im Integrationsmodell in rechtlicher und organisatorischer Einheit unter gemeinsamer Leitung. Darüber hinaus wird die Medizinische Universität Aufgaben an der Schnittstelle von Wissenschafts- und Gesundheitssystem übernehmen. Der krankenversorgende Teil der Medizinischen Universität ist aus dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus hervorgegangen. Zur Sicherstellung der vorgenannten Ziele und Aufgaben betreibt die Universität eine Vielzahl von unterschiedlichen Gebäuden in und um Cottbus, welche mit Trinkwasserspender ausgestattet sind. Im Rahmen dieser Rahmenbetriebsvereinbarung suchen wir einen Partner für die benannte Vertragslaufzeit der Rahmenbetriebsvereinbarung, welcher uns bei der Instandhaltung unser ca. 100 Trinkwasserspender unterstützt. Die Trinkwasserspender sind im Eigentum des Auftraggebers und somit keine Mietgeräte des Herstellers. Die Spender sind an mehreren Standorten der Medizinischen Universität Lausitz in und im Umland von Cottbus verteilt. Aufgrund von Umzügen, Sanierungen sowie Neubauten oder Standorterweiterungen ist die genannte Stückzahl, sowie die Standortangaben nicht abschließend und kann ggf. abweichend sein. Die Mengenangaben zur Anzahl der bestehenden Geräte soll als unverbindliche Orientierungsgröße dienen, die keinen Rechtsanspruch auf Vollständigkeit darstellt. Die Mengenansätze im Leistungsverzeichnis sind am jetzigen Bestand orientiert. Es ist auch möglich, dass Trinkwasserspender aufgrund der zuvor genannten Bedingungen durch den Auftraggeber nicht genutzt werden können und daher vorübergehend außer Betrieb genommen oder deinstalliert werden. Es besteht in dieser Ruhezeit kein Leistungs- und Vergütungsanspruch für die jeweiligen Geräte. Ebenfalls ist es möglich, dass während einer Sanierung die Geräte für einen begrenzten Zeitraum an einen Ausweichstandort verlegt werden müssen.

Besichtigung:

Dem Bieter wird empfohlen vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung der gegebenen Örtlichkeiten, der Platzverhältnisse, der Lager- und Transportmöglichkeiten ein klares Bild zu den Inhalten der Leistungserbringung und den nachfolgend beschriebenen Leistungsinhalten zu verschaffen. Nachforderungen, die aus mangelnder Information oder aufgrund einer nicht erfolgten Besichtigung vor Angebotsabgabe resultieren, werden nicht anerkannt. Besichtigungstermine können über den Vergabemarktplatz Brandenburg, Kommunikation, vereinbart werden.

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  1. Dienstleistung zur Instandhaltung der Trinkwasserspender

Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieser Rahmenbetriebsvereinbarung die Instandhaltung (Wartung, Störungsbeseitigung, Instandsetzung, DGUV-Prüfung) an den bestehenden ca. 100 Trinkwasserspendern.

Die bestehenden Wasserspender sind überwiegend von IONOX und Brita Vivreau. Die Gerätetypen sind Einbauanlagen (z. B. Brita Aquarite-Serie), aber auch Stand- oder Auftischgeräte. Eine genaue Geräteauflistung sind in der „Anlage 01 – Übersicht Tafelwasserschankanlagen“ aufgeführt. Für die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene sind für die verbauten Eingangsfilter (1x je Gerät), Typ X01 bzw. Clarity Protect 100 mit einer max. Filterkapazität von 11.500 Litern vorzusehen. Dies gilt ebenso für den endständigen Doppelmembranfilter X3, als Originalteil des Herstellers BRITA oder als Replacement- Filtereinsatz in einem geräteseitigen Gehäuse. Zur Sicherung der Trinkwasserhygiene sind zwei halbjährliche Wartung mit Tausch der beiden Filter vorgesehen. Für die Instandhaltung sind ausschließlich Original-Ersatzteile des jeweiligen Geräte-Hersteller zu verwenden. Alternativ kann der AN dem AG wirtschaftliche Ersatzteilkomponenten anbieten. Diese Komponenten dürfen nach Freigabe durch den AG nur bei Geräten eingesetzt werden, welche sich nicht im Gewährleistungszeitraum befinden.

Alle erforderlichen Leistungen zur Instandhaltung werden durch den AG in Form einer Abrufbestellung zur Rahmenbetriebsvereinbarung beauftragt. Diese Leistungen sind vom AN termingerecht nach vorheriger Anmeldung beim zentralen Ansprechpartner sowie der arbeitstäglichen Anmeldung an der Servicesteuerung des AG durchzuführen.

Ein Ansprechpartner seitens des AG für die Umsetzung vor Ort wird durch den AG benannt.

Für den Auftraggeber steht das Thema Hygiene und das damit verbundene Wohl der Patienten, Angehörigen und Mitarbeiter/innen an oberster Stelle. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber daher in allen Fragen rund um das Thema „Einhaltung der Hygienevorschriften“.

Des Weiteren gehört es zum Leistungsumfang Trinkwasserspender bei Umzügen oder Sanierungen ggf. zu deinstallieren und an einem anderen Standort wieder neu zu installieren, sowie ggf. neue Trinkwasserspender zu installieren.

Die im Leistungsverzeichnis (LV) abgeforderten Leistungspauschalen beinhalten alle Aufwendungen sowie anfallenden Kosten für die Beistellung und Anwendung von Hilfsmitteln, Messgeräten, Verbrauchsmaterialien, usw., welche für die Erbringung der abgerufenen Leistung aus dem LV erforderlich sind.

Reise- & Übernachtungskosten (gemäß der unter „Sonstigen Leistungen“ definierten Inhalten) sind Bestandteil der nachfolgenden jeweiligen Leistungspauschale und werden nicht gesondert vergütet.

Die nachfolgenden beschriebenen Leistungsinhalte sind Bestandteil der jeweiligen Leistungspauschale.

Für den Bieter besteht kein Anspruch auf einen Abruf der jeweiligen angefragten Leistungspauschalen und Leistungsumfänge aus dem gesamten LV.

Die Bereitstellung und der Austausch der CO²-Flaschen ist kein Bestandteil dieser Ausschreibung. Der AG organisiert den Austauscht der CO²-Flaschen eigenständig.

Eine Notdienstbereitschaft an 24/7/365 zur Erfüllung der nachfolgenden Leistungsinhalte dieser Leistungsbeschreibung ist nicht vorgesehen und damit auch kein Bestandteil dieser Rahmenbetriebsvereinbarung.

Eine telefonische Erreichbarkeit des AN ist zu den normalen, üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (08:00 – 16:00 Uhr) abzusichern, ebenso wie die Kontaktaufnahme per E- Mail.

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  1. Leistungspauschalen der Instandhaltung

Diese nachfolgend beschriebenen Aufwendungen für die Leistungserbringung werden im LV durch den AN mit einer Pauschale pro Gerät für die Vertragslaufzeit angeboten.

Es besteht kein Anspruch auf den Abruf der vorgegebenen der kalkulierten Mengen aus dem gesamten LV. Auch stellen sie nicht die maximale Menge der abrufbaren jeweiligen Leistung dar. Die kalkulierten Leistungsumfänge beziehen sich auf die derzeitigen Maßnahmen und sollen darüber hinaus der Angebotsvergleichbarkeit dienen.

2.1. Wartungspauschale

Diese Leistungspauschalen beinhaltet die folgenden Leistungsumfänge! Der Auftragnehmer erfüllt die Wartungspflichten der Trinkwasserspender nach gesetzlichen Vorschriften, DIN- sowie Herstellervorgaben am Leistungserbringungsort.

Diese Leistungspauschale wird im LV abgefragt u. dient der Leistungserbringung pro Gerät.

• halbjährliche Wartung laut Herstellervorgaben (siehe u. g. Wartungscheckliste des Herstellers), • 2 x jährlicher Filterwechsel, • chemische Reinigung, • DGUV-Prüfung im Zuge der Wartung (Die Qualifikation der ausführenden Person/Leistungserbringers muss zur Durchführung der DGUV 3 Prüfung vorgelegt und in digitaler Form im Rahmen der Prüf-Dokumentation übergeben werden.), • Erstellung Dokumentation zur Wartung, • Auslesung der Wasserabnahmemengen, je Gerät, bei jeder Wartung dies ist ebenfalls im Wartungsprotokoll zu dokumentieren. • Erstellung Prüfbericht der DGUV-Prüfung, • Entfernen und Wiederanbringung von Prüfplaketten (1x für die nächste Wartung, 1x für die nächste DGUV-Prüfung). • Prüfung auf Aktualisierung von erforderlichen Software-Update • Aktualisierung der Software durch ein Update im Bedarfsfall. • weitere Wartungsinhalte/-anforderungen aus den regional gültigen standortbezogenen gesetzlichen-, normativen und Krankenhausspezifischen Vorgaben sind Bestandteil der Leistungspauschale.

Diese Wartungspauschale dient der reinen Leistungserbringung. Es dürfen nur originale Ersatzteile des Herstellers laut Ersatzteilkatalog verwendet werden (wenn nicht anders mit dem AG vereinbart). Die Preise für die Bereitstellung der Eingangsfilter und den endständigen Doppelmembranfilter werden separat als Materialpauschalen im Leistungsverzeichnis (LV) im Materialbedarf abgefragt und sind im Zuge der Wartung mit auszutauschen.

Wartungscheckliste des Herstellers beinhaltet die:

• Prüfung auf äußere Beschädigung und Geräuschentwicklung • Prüfung auf Vollständigkeit der Anlage • Prüfung Wasser- und Abwasseranschluss • Prüfung Standfestigkeit • Prüfung auf allg. Wasserdichtigkeit • Prüfung Wasserdurchfluss • Prüfung Wasserdruckminderer • Prüfung Wassertemperatur • Prüfung CO Anschlusses 2 • Prüfung CO Druckmindere inkl. Überdruckventil 2 Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem 31.08.2026 Seite 5 von 27.01.2026 13

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• Prüfung CO Dichtigkeit 2 • Prüfung der Schlauchquerschnitte • Prüfung der Karbonatorpumpe inkl. Messsonden • Prüfung der Filtersysteme (Dichtheit, Durchfluss, Befestigung) • Prüfung der elektrischen Funktionen DGUV V3 • Prüfung auf Durchfluss und einwandfreien Betrieb „stilles Wasser“ & „CO2 Wasser“ • Prüfung Funktion Wasseruhr inkl. Protokollierung Zählerstand • Prüfung Hygienekomponenten z. B. Thermische Keimsperre • Wechsel Eingangsfilter mit Spülung • Wechsel Sterilfilter inkl. Notieren der Chargennummer auf Wartungsprotokoll • Chemische Reinigung/ Desinfektion der wasserführenden Teile • Reinigung der Anlage allgemein (außen und innen) • Reinigen und Entkalken der Zapfhähne • Reinigung und Entkalkung aller Geräteoberflächen • Reinigung Lüfter für Kühlaggregat mit Zu- / Abluftgittern und Kühlrippen • Reinigung Tropfschale mit Ablauf • Reinigung Abwasserleitung zum Siphon (wenn vorhanden) • Ausspülen der Anlage • Erstellen digitales Wartungsprotokoll auf Basis der Wartungs-Checkliste • Eintrag in Betriebsbuch / Reinigungsnachweis • Wartungsaufkleber/ Prüfplakette am Gerät anbringen • Softwareupdate prüfen und ggf. aktualisieren

Im Zuge der Wartung können bei Bedarf und nur nach Rücksprache mit dem AG, kleine Instandsetzungsleistungen, wie z.B. ersetzen eines defekten Temperaturfühlers, kleinen technischen Bauteilen, etc. in Höhe von max. 500 €/ Gerät netto direkt vor Ort durchgeführt werden. Damit soll eine zeitnahe Instandsetzung sowie die Minimierung für Folgekosten für zusätzliche An- und Abfahrten realisiert werden. Eine Instandsetzung ist vor der Realisierung durch den Ansprechpartner des AG freizugeben. Zur Abrechnung der Instandsetzungs-Leistungsumfänge gelten die Leistungspauschalen der „Sonstigen Leistungen“. Eine eigenmächtige Instandsetzung durch den AN ohne Freigabe kann zur unnötigen Kostendiskussionen und Leistungskürzungen führen.

2.2. Materialpauschale

Für die nachfolgenden Filter werden im LV Lieferpauschalen abgefordert. Die Pauschalen beinhalten alle anfallenden Kosten für das Material und die Lieferung zum Einsatzort.

2.2.1. Eingangsfilter

Eingangsfilter auf Basis Aktivkohlefiltration: Hinter dem Wasserdruckminderer ist ein Eingangsfilter einzusetzen. Die eingesetzte Filtrationseinheit soll mindestens bestehen aus: Filtervlies zur Reduktion grober Verunreinigungen (wie etwa Sand); zur Reduktion von Stoffen, die sich negativ auf Geruch und Geschmack auswirken, sowie Schwermetallen; Hohlfasermembran mit dem Zweck feinste Partikel und Bakterien ab einer Größe von 0,15 μm zuverlässig zurückgehalten - mit einer 99,999%-ige Rückhaltung von Bakterien, gemäß DIN EN 58356 und auf Basis von NSF 53. Filterkapazität > 11.000 Liter

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2.2.2. Sterilfilter (Endständiger Doppelmembranfilter)

Unmittelbar vor dem Auslaufhahn soll ein medizinisch zertifizierter endständiger Bakterienfilter verbaut sein. Die Filterpatrone soll aus einer Doppelmembran mit 0,2 μm Porengröße mit einem Bakterienrückhalt nach ASTM F838 von min. 99,99999 %, oder vergleichbar, bestehen. Filterstandzeit min. 6 Monate

2.3. DGUV-Prüfung

Diese Leistungspauschalen beinhaltet die folgenden Leistungsumfänge! Diese Leistungsposition dient der Prüfung nach Instandsetzungsmaßnahmen an den Trinkwasserspendern! • DGUV-Prüfung im Zuge der Wartung (Die Qualifikation der ausführenden Person/Leistungserbringers muss zur Durchführung der DGUV 3 Prüfung vorgelegt und in digitaler Form im Rahmen der Prüf-Dokumentation übergeben werden.), • Erstellung Prüfbericht der DGUV-Prüfung, • Entfernen und Wiederanbringung von Prüfplaketten (1x für die nächste DGUV-Prüfung).

2.4. Reinigungspauschale

Diese Leistungspauschalen beinhaltet die folgenden Leistungsumfänge! Diese Leistungsposition dient der gesonderten Reinigung von Trinkwasserspender nach Instandsetzungsmaßnahmen, zur vorrübergehenden Außerbetriebnahme oder zur Wiederinbetriebnahmen von Geräten mit einer längeren Stillstandzeit! • Chemische Reinigung/ Desinfektion der wasserführenden Teile • Reinigung der Anlage allgemein (außen und innen) • Reinigen und Entkalken der Zapfhähne • Reinigung und Entkalkung aller Geräteoberflächen • Reinigung Lüfter für Kühlaggregat mit Zu- / Abluftgittern und Kühlrippen • Reinigung Tropfschale mit Ablauf und • Reinigung Abwasserleitung zum Siphon (wenn vorhanden) • Ausspülen der Anlage

  1. Beschaffung & Installation von Neuanlagen

Dieser Leistungsumfang dient der Beschaffung, Lieferung der Anlagen an den jeweiligen Aufstellort und Installation von fabrikneuer Wasserspender. Er beinhaltet außerdem die Ersteinweisung des Personals des Auftraggebers in den Betrieb und Pflege der leitungsgebundenen Wasserspender inkl. Übersicht möglicher Fehlermeldungen. Eine CO2- Gefährdungsanalyse ist spätestens bei Inbetriebnahme je Anlage durchzuführen, schriftlich zu protokollieren und mit dem Betriebshandbuch der Anlage (deutschsprachig) an den AG zu übermitteln. Durch den AN sind geeignete Maßnahmen, die zur Einhaltung eines sicheren und gesunden Raumklimas am Installationsort führen, auf dem Inbetriebnahmeprotokoll zu vermerken. Zu den vom AN zu tragenden Kosten gehören neben den definierten Leistungen auch sämtliche Nebenkosten (z.B. Transportkosten, Fahrtkosten, Entsorgungskosten etc.), die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme entstehen. Die im LV angegebenen Leistungspauschalen sollen die folgenden Leistungen absichern. Die für die Inbetriebnahme der leitungsgebundenen Wasserspender erforderlichen Installationsvoraussetzungen werden vor der Installation & Inbetriebnahme der Anlagen durch den Auftraggeber (AG) sichergestellt. Insbesondere werden die benötigten Anschlüsse (Strom, 230V/ 10A und

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Wasseranschluss Eckventil oder Absperrventil ¾ Zoll) vom AG am jeweiligen Anlagenstandort zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung sowie der Austausch der für den Betrieb der leitungsgebundenen Wasserspender erforderlichen CO2-Flaschen erfolgt durch den AG.

Hygienische Anforderungen:

• Die Qualität des gezapften Wassers muss bei Entnahme den mikrobiologischen Parametern der aktuellen Trinkwasserverordnung entsprechen. • Konkret sind die Anforderungen an die mikrobiologische Beschaffenheit des Ausgabewassers zu jedem Zeitpunkt der Leistungsausführung wie folgt sicher zu stellen. o Gesamtkeimzahl 22±2°C ≤100 KBE/ml o Gesamtkeimzahl 36±2°C ≤100 KBE/ml o Kein Nachweis von patogenen Keimen, z. B. Escherichia coli, Enterokokken, Clostridien, Pseudomonas aeruginosa (0/100ml).

Es besteht kein Anspruch auf den Abruf der vorgegebenen Mengen aus dem gesamten LV. Auch stellen sie nicht die maximale Menge der abrufbaren jeweiligen Leistung dar. Die kalkulierten Leistungsumfänge beziehen sich auf die derzeitigen Maßnahmen und sollen darüber hinaus der Angebotsvergleichbarkeit dienen.

Der AG hält sich das Recht vor Trinkwasserspender auch extern zu beziehen, wenn für die Beschaffung gesonderte Beschaffungsanforderungen aus Projektumfängen oder Fördermittelbedingungen bestehen.

Für die im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 zu liefernden Geräten gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Preise für 3.1.1- 3.1.3 inkl. Lieferung als Festpreise.

Ab dem 01.01.2028 können einmal jährlich die Rahmenvertragspreise für die Leistungspauschalen der unter 3.1.1-3.1.3 zu liefernden Produkten unter Zugrundelegung folgender Formel angepasst werden:

P = P0 * (M1 / M0)

P = revidierter Preis

P0 = ursprünglicher Preis

M0 = Leistungspauschalpreis zum Tag der Angebotsabgabe (die Kalkulation dieser Leistungspauschalen ist bei Vertragsabschluss dem AG wie folgt offenzulegen und Anhand von Angeboten seiner Lieferpartner nachzuweisen). Wird die Kalkulation und der Nachweis nicht erbracht ist die Preisgleitklausel nichtig und es gilt der Leistungspauschalpreis für die gesamte Vertragslaufzeit.

M0 = (Gerätepreis des Zulieferers + Beschaffungsaufwand + Lieferkosten) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

M1 = Gerätepreis des Zulieferers zum Tag der Bestellung + (Beschaffungsaufwand + Lieferkosten) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

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3.1. Lieferung & Installation neuer Tafelwasserschankanlagen

Die benötigten im LV mit Pauschalen abgeforderten Geräte/ Trinkwasserspender müssen die folgenden Anforderungen mindestens erfüllen:

• die Geräte müssen der zum Errichtungszeitraum aktuellen gültigen Fassung der Trinkwasserverordnung am Aufstellungsort entsprechen. • Über eine Trinkwasserfiltrierung verfügen • Über eine Trinkwasserkühlung verfügen • die Ausgabe von stillem und kohlensäurehaltigem Wasser ermöglichen • alle Bauteile müssen den einschlägigen Vorschriften und Normen entsprechen • die Anlage müssen CE zugelassen sein • die Anlage muss die Möglichkeit bieten, die Wasserabgabe sowohl portioniert als auch unportioniert zu programmieren oder einzustellen • Für die Instandsetzung der nachfolgend angebotenen Gerätetechnik muss ein regionaler für die Produkte geschulter Instandsetzungs-Partner (Umkreis von max.100 km vom Aufstellungsort Cottbus) nachgewiesen werden, wenn der Bieter diese Leistungen nicht selbst erfüllen kann.

Weiterführende Anforderung werden nachfolgend den benötigten Gerätetypen zugeordnet.

3.1.1. Auftischgerät

• Bedienoberfläche • Wasserspender besteht überwiegend (zu mind. 60 %) aus Edelstahl mit glatter und desinfektionsmittelbeständiger Oberfläche • Elektrischer Zapfhahn mit thermischer Desinfektion am Wasserauslauf • Eingangsfiltersystem zur Aufbereitung des Trinkwassers und zur Verbesserung von Geschmack und Geruch (Mikrofiltration mind. 0,5μm) • Endständiger Doppelmembranfilter (0,2/0,4 μm) • Gerätetechnik bestehend aus: Wasserdruckminderer, Filtersystem, Druckerhöhungspumpe, Kühlaggregat, Kühlblock mit Karbonator (z.B.: Trockenkühlblock mit Kesselkarbonator), Druckmesser für Gase und Flüssigkeiten (z.B.: CO2-Druckminderer inkl. Absperreinrichtung und Manometer für Hinterdruckanzeige), elektrische Steuerung in einem Schaltkasten, Tropftasse, thermische Desinfektion am Auslaufhahn, Anzeige für Wechsel der CO2-Flasche, Aquastop Ventil • Ausgabetemperatur: stufenweise regelbar, bis auf ca. 5°C • Kühlleistung mind. 50 Liter / Stunde • Kühlung mit natürlichem Kältemittel (z.B. R 290) • Thermische Desinfektionseinheit zur Verhinderung retrograder Verkeimungen von außen • CE- Konformitäten • Anforderungen digitale Auswertung: Die angebotenen Wasseranlagen müssen über eine digitale Anbindung verfügen, die eine kontinuierliche Überwachung und Auswertung von Betriebs-, Verbrauchs- und Zustandsdaten ermöglicht. Die Anlagen sind mit einer integrierten IoT-Lösung auszustatten, welche relevante Daten (u. a. Wasserverbrauch, Filterstatus, CO₂-Status, Fehlermeldungen) automatisiert an ein zentrales, webbasiertes Portal überträgt. Über diese digitale Plattform müssen eine Fernüberwachung, vorausschauende Wartung, frühzeitige Störungserkennung sowie – sofern technisch vorgesehen – Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem 31.08.2026 Seite 9 von 27.01.2026 13

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Remote-Diagnose, Konfigurationsanpassungen und Software-Updates möglich sein.

3.1.2. Standgerät

• Hier ist zusätzlich zu 3.1.1. ein passender Unterschrank Bestandteil des Lieferumfanges (Unterschrank macht aus dem Auftischgerät eine Standanlage) • Der Unterschrank muss so ausgelegt werden, das in diesem eine 6 kg oder 10 kg Co²-Flasche verschlossen werden kann.

3.1.3. Wandeinbaugerät

• Sämtliche Parameter wie 3.1.1 Auftischgerät, jedoch mit einer Kühlleistung mind. 85 Liter / Stunde • Maße (max.): B x H x T, 44 cm x 63 cm x 45 cm

  1. Sonstige Leistungen

Der Bieter/AN sichert dabei zu, zusätzlich erforderlich Leistungen welche z.B. durch Neuerrichtungen, örtliche Anpassungen, Stilllegungen, Wiederinbetriebsetzungen auf das Verlangen des Auftraggebers entstehen auf Basis der nachfolgenden Verrechnungssätze mit einem Angebot zu versehen.

Der AN sichert dem AG mit dem Angebot zu, die zusätzlichen Leistungen innerhalb von 2 Wochen nach Beauftragung zu erbringen. Voraussetzung ist die materielle Verfügbarkeit für den AN.

Größere Instandsetzungsleistungen (Wert ab ca. 500 € netto) sind vor Beginn der Instandsetzung mit einem Angebot auf Basis dieser Rahmenbetriebsvereinbarung dem AG zu übergeben. Der AG behält sich damit das Recht vor aus wirtschaftlichen Kriterien die Freigabe zur Instandsetzung nicht zu erteilen.

Die Preise für die Störungsbeseitigung/ Instandsetzung werden für die Lohnkosten als Stundenverrechnungssätze im Leistungsverzeichnis abgefragt. Die Bepreisung der Ersatzteile erfolgt anhand des Ersatzteilkatalogs des Herstellers für das jeweilige Gerät und den daran zu orientierenden Ersatzteilpreisen und nach Angebotsabgabe. Es dürfen nur originale Ersatzteile des Herstellers laut Ersatzteilkatalog verwendet werden.

Nach jeder Reparatur mit einem Tausch oder Änderung eines elektrischen Bauteils ist eine erneute DGUV-Prüfung durchzuführen. Der Servicetechniker muss über die Qualifikation für die Beseitigung der Störung und für die Durchführung der DGUV-Prüfung verfügen.

Die Sonstigen Leistung sollen auch für eine sachkundige Beratung, Unterweisung oder Schulungen im Bedarfsfall dienen!

Es besteht kein Anspruch auf den Abruf der vorgegebenen der kalkulierten Mengen aus dem gesamten LV. Auch stellen sie nicht die maximale Menge der abrufbaren jeweiligen Leistung dar. Die kalkulierten Leistungsumfänge beziehen sich auf die derzeitigen Maßnahmen und sollen darüber hinaus der Angebotsvergleichbarkeit dienen.

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4.1. Stundenverrechnungssatz

Die Stundenabrechnung erfolgt mit einer Genauigkeit von 15min

4.1.1 Servicetechniker (in €/h): Leistungserbringung zwischen Mo.-Fr. 06:00-18:00 (Regelarbeitszeit) 4.1.2 Zuschlag Spätarbeit (in %) Zu/Aufschlag auf den Stundenverrechnungssatz 4.1.1 Leistungserbringung zwischen 18:00-22:00 4.1.3 Zuschlag Überstunde (in %) Zu/Aufschlag auf den Stundenverrechnungssatz 4.1.1 Arbeitszeit >8h und <10h Arbeitszeit >10h ist nicht zulässig! 4.1.4 Zuschlag Samstag (in %): Zu/Aufschlag auf den Stundenverrechnungssatz 4.1.1 Leistungserbringung Sa. zwischen 06:00-18:00

4.2. Reisekostenpauschale (€/d)

Die Reisekostenpauschale soll alle Reisespezifischen Kosten für die An-/ inkl. Rückreise unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels sichern. Zu den Reisespezifischen Kosten zählen u.a. Fahrzeug-, Sprit-, Parkplatz-, Fahrkarten-, aber auch die Reisezeit sowie alle anrechenbaren Spesen pro Sachverständigen und Tag.

4.3. Übernachtungskostenpauschale (€/d)

Die Übernachtungskostenpauschale soll alle spezifischen Kosten für eine Übernachtung inkl. aller anrechenbarer Spesen sichern.

Bei einem Abruf einer Übernachtungspauschale gilt eine Reisekostenpauschale gemeinsam für den Anreise- und den Abreisetag.

4.4. Materialbeschaffungs-Zu-/Abschlag (±%)

Für die Materialbeistellung von Ersatzteilen werden zur Orientierung die Ersatzteilpreise des jeweiligen Geräteherstellers herangezogen. Dies erfolgt anhand des Ersatzteilkatalogs des Herstellers für das jeweilige Gerät und den daran zu orientierenden Ersatzteilpreise.

Ersatzteil- und Bedarfs-Materialien werden nach Aufmaß zum Listenpreis des Großhandelspartners des AN zuzüglich des vereinbarten Zu-/ Abschlag angeboten und abgerechnet. Der Materialbeschaffungs- Zu/Abschlag beinhaltet alle Aufwände welche zur Beschaffung eines Ersatzteils zum Instandsetzungsort erforderlich sind. Der im Leistungsverzeichnis (LV) angegebene ermittelten durchschnittlichen Materialwert sowie deren Menge für Ersatzteile basiert auf Basis des Bedarfes der letzten 4 Jahre.

Ein Abschlag ist mit -…% und ein Zuschlag mit +…% im LV einmalig anzugeben.

Dieser gilt für den gesamte Vertragslaufzeit und alle Ersatzteile, Hilfsstoffe und sonstige Bedarfsmaterialien!

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5 Abruf aus Rahmenbetriebsvereinbarung

Alle erforderlichen Leistungen werden durch eine Abrufbestellung zur Rahmenbetriebsvereinbarung beauftragt. In jeder Abrufbestellung wird der Leistungserbringungszeitraum benannt.

Der Bieter sichert mit seinem Angebot zu, die in der Abrufbestellung anstehenden Leistungserbringungszeitraum einzuhalten, wenn Sie mindestens 4 Wochen vor Ablauf des Zeitraumes beauftragt werden.

Auch Planmäßige Instandsetzungsmaßnahmen werden soweit möglich auf Basis der vereinbarten Pauschalen und Stundenverrechnungssätze gemäß 2., 3. & 4. durch eine Abrufbestellung ausgelöst.

6 Terminbindung zum Leistungsabruf

Für den gesamten Zeitraum der Rahmenvereinbarung gelten folgende Antrittszeiten: • Wartung: innerhalb der Terminvorgaben der Abrufbestellung, wenn diese mindestens 4 Wochen vorher zugestellt wurde. • Planmäßige Instandsetzung innerhalb der Terminvorgaben der Abrufbestellung, wenn diese mindestens 2 Wochen vorher zugestellt wurde. • Unplanmäßige Instandsetzung innerhalb von 2 Wochen nach der Zusendung der Abrufbestellung. • Übergabe der digitalen Wartungsprotokolle innerhalb von 2 Wochen nach Leistungserbringung. • Störungsbearbeitung: Bei Eingang einer Störungsmeldung durch den AG ist werktags innerhalb von 24 h mindestens eine Erstreaktion (z. B. telefonischer Support) vorgesehen. Jedoch spätestens nach zwei Werktagen mit der Störungsbeseitigung bzw. mit der Instandsetzung/ Reparatur vor Ort zu beginnen. Spätarbeit (16:00 - 22:00 Uhr), Überstunden, sowie Samstagarbeit ist grundsätzlich zwar nicht vorgesehen, wird im LV aber abgefragt. Diese Zuschläge können nur nach Beauftragung dieser Sonderzeiten durch den AG auch gegenüber des AG geltend gemacht werden.

7 Preisgleitklausel für alle Dienstleistungspauschalen im LV

Dazu zählen die Leistungspauschalen für die Leistungsumfänge nach:

• 2.1

• 2.3

• 2.4

• 4.1

• 4.2

Für die im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 durchgeführten Arbeiten gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Preise für die Durchführung der Arbeiten als Festpreise.

Ab dem 01.01.2028 können einmal jährlich die Rahmenvertragspreise für die Leistungspauschalen unter Zugrundelegung folgender Formel angepasst werden:

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P = P * (L / L ) 0 0 P = revidierter Preis

P = ursprünglicher Preis 0 L = tariflicher Ecklohn nach Entgelt-Tarifvertrag für Arbeitnehmer in SHK- 0 Handwerken des Landes Brandenburg Entgeltgruppe E5 Berlin-fern, Gültigkeit ab 01.01.2026

L = wie L , jedoch zum Zeitpunkt der ersten Abrufbestellung im jeweiligen 0 Vertragsjahr

8 Auswertung des Angebotes

Wenn während der Vertragsdauer keine Anlage stillgesetzt oder geändert wird, werden alle Anlagen im Vertragszeitraum gewartet. Der Gesamtpreis aller im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungs- und Lieferpauschalen wird bei der Auswertung bewertet. Zur Vergleichbarkeit und Bewertung des Angebotes werden im LV zur Rahmenbetriebsvereinbarung zusätzlich geschätzte Leistungsumfänge für z.B. „Filter wechseln“ oder auch die unter dem Punkt 4. geführten „sonstigen Leistungen“ vorgegeben. Es besteht kein Anspruch auf den Abruf der vorgegebenen Leistungsumfänge aus dem gesamten LV. Auch stellen sie nicht die maximale Menge der abrufbaren jeweiligen Leistung dar. Sobald für den Bieter keine Kosten für einzelne Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis anfallen, können sie diese Leistungsposition mit 0€ anbieten. Sollten Sie im LV die gewünschten Leistungspositionen nicht bepreisen, einen Strich oder keine Angaben machen, wird dies so gewertet, als wenn sie das Angebot nicht vollständig abgegeben haben. Das gesamte Angebot wird dann als unvollständig gewertet! Ein Angebot mit einem unvollständigen LV wird aus der Vergabe ausgeschlossen!

Wir bitten um ein Angebot, welches alle vorbenannten Inhalte sichert.

Freundlich grüßt Das Team des technischen Instandhaltungsmanagements

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