Zentrale Firewall- und Load-Balancer-Infrastruktur

Status
Offen
Angebotsfrist
03.12.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
30.10.2026
CPV-Codes
Netzwerkinfrastruktur (32424000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
756033-2026
Verfahrensnummer
01a18290-bc10-4eef-af9d-6dedc959691e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Technische Universität Bergakademie Freiberg beschafft Geräte für eine zentrale Firewall- und Load-Balancer-Infrastruktur. Vorgesehen sind unter anderem zwei zentrale Next-Generation-Firewalls, die den Netzwerkverkehr schützen und steuern sollen; der Load Balancer soll eingehende Netzwerkverbindungen verteilen. Der Auftrag betrifft den Standort Freiberg in Sachsen. Angebote müssen bis zum 3. Dezember 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Zentrale Netzwerk- und Security-Infrastruktur

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Zentrale Netzwerk- und Security-Infrastruktur

    Die Geräte sollen im Rahmen der Einführung einer zentralen Firewall- und Load-Balancer-Infrastruktur eingesetzt werden. Ziel ist die zentrale, leistungsfähige und hochverfügbare Absicherung sowie Steuerung des Netzwerkverkehrs. Die Firewall dient insbesondere der zentralen Kontrolle und Filterung des Datenverkehrs zwischen internen und externen Netzen sowie dem Schutz der IT-Infrastruktur vor unberechtigten Zugriffen und Netzwerkangriffen. Der Load Balancer soll zur Verteilung eingehender Netzwerk- und Anwendungsanfragen auf mehrere Server bzw. Dienste eingesetzt werden. Dadurch sollen die Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit und Skalierbarkeit zentral bereitgestellter IT-Dienste hergestellt werden. Die Komponenten sind Bestandteil einer zentralen Netzwerk- und Sicherheitsarchitektur und entsprechend den Anforderungen an Betriebssicherheit, Hochverfügbarkeit, Skalierbarkeit und IT-Sicherheit zu integrieren. Die Architektur ist so auszuführen, dass ein zuverlässiger und sicherer Betrieb sowie eine bedarfsgerechte Erweiterbarkeit der Umgebung gewährleistet werden. Erforderliche Redundanzen, Schutzmechanismen sowie Überwachungs- und Management-funktionen sind entsprechend den jeweiligen technischen Anforderungen vorzusehen.

    Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes vom 16.07.2021 (BGBI.I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Ausgeschlossen werden Angebote (Siehe auch Anlage 1): - von Bietern, bei denen Ausschlussgründe i.S. von §123 GWB vorliegen, - die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, - die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen, Nachweise oder Preise enthalten, - in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, - bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen worden sind, - die von unserer Leistungsbeschreibung abweichen (Nebenangebote/ Änderungsvor-schläge), soweit nicht ausdrücklich nach Textziffer 10 zugelassen, - die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, - in denen nicht zugelassene oder nicht auf besondere Anlage gemachte oder als solche nicht deutlich gekennzeichnete (zulässige) Nebenangebote enthalten sind.   Außerdem können Bieter ausgeschlossen werden (Siehe auch Anlage 1): - bei denen Ausschlussgründe i.S. von §124 GWB vorliegen, - die insolvent sind beziehungsweise sich in Liquidation befinden, - die schwere Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, - von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbs-beschränkende Abrede getroffen haben - in denen vorsätzlich unzutreffende Erklärungen des Bieters in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemacht wurden. - sich nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet haben (soweit einschlägig). Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Zentrale Netzwerk- und Security-Infrastruktur

Preis 40%
40 %
Leistung - Ausschlusskriterien: 2 Grundausstattungsmerkmale und -eigenschaften und betrieb und Bauform 2.1.1 2 Stück Zentrale Next-Generation-Firewall 2.1.2 2 Stück Hochleistungsfähiger Layer-2/Layer-3-Netzwerkswitch Zentrale Next-Generation-Firewall 2.1.3 2 Stück Application Delivery Controller (ADC) / Load Balancer 2.1.4 1 Stück Zentrale Softwarelösung für Log-Management, Protokollierung und Security Analytics 2.1.5 1 Stück Zentrale Managementplattform für Netzwerk- und Sicherheitskomponenten als virtuelle Appliance 2.1.6 4 Stück 10-Gbit/s-SFP+-Transceiver, Short Range, Multimode 2.1.7 48 Stück 25-Gbit/s-SFP28-Transceiver, Short Range, Multimode 2.1.8 2 Stück 100-Gbit/s-QSFP28-Passiv-DAC-Kabel, 1 m 2.1.9 8 Stück 25-Gbit/s-SFP28-Transceiver, Long Range, Singlemode 2.1.10 44 Stück OEM4 Kabel (1-3 Meter) 2.1.11 4 Stück OEM4 Kabel bis 10m 2.1.13 Dienstleistungspaket komplett 3. Lieferung und Inbetriebnahme 4. Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistung 5. Gewährleistung und Support Leistung - Bewertungskriterien (60 P): Anonymisierte Referenzkonzepte - Technische Dokumentation und Nachvollziehbarkeit (max. 20 P.) - Installations- und Implementierungskonzept , gemäß A1 (max. 30 P.) - Übergabe, Einweisung und Betriebsdokumentation (max. 10 P.)
60 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes vom 16.07.2021 (BGBI.I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Ausgeschlossen werden Angebote (Siehe auch Anlage 1): - von Bietern, bei denen Ausschlussgründe i.S. von §123 GWB vorliegen, - die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, - die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen, Nachweise oder Preise enthalten, - in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, - bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen worden sind, - die von unserer Leistungsbeschreibung abweichen (Nebenangebote/ Änderungsvor-schläge), soweit nicht ausdrücklich nach Textziffer 10 zugelassen, - die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, - in denen nicht zugelassene oder nicht auf besondere Anlage gemachte oder als solche nicht deutlich gekennzeichnete (zulässige) Nebenangebote enthalten sind.   Außerdem können Bieter ausgeschlossen werden (Siehe auch Anlage 1): - bei denen Ausschlussgründe i.S. von §124 GWB vorliegen, - die insolvent sind beziehungsweise sich in Liquidation befinden, - die schwere Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, - von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbs-beschränkende Abrede getroffen haben - in denen vorsätzlich unzutreffende Erklärungen des Bieters in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemacht wurden. - sich nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet haben (soweit einschlägig). Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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