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Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Weißenfels Zeitzer Straße 95 • 06667 Weißenfels
Aktenzeichen Ansprechperson Telefax E-Mail Datum 6003098378 Frau Martin 03443 33 - 2408 bwdlzweissenfels@bundeswehr.org 14.09.2026
Betreff: Offenes Verfahren zur Vergabe von Reinigungsdienstleistungen hier: Beantwortung von Bieterfragen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die eingereichten Bieterfragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1: In der Datei Vertragsentwurf, S. 42, 6.2.2 Vorarbeiter/in ist von Standort Bad Frankenhausen die Rede. Gehen wir Recht in der Annahme, dass es sich hier um einen Fehler handelt?
Antwort: Ja, es handelt sich um einen Fehler, der Vertragsentwurf wurde entspre- chend korrigiert. Das korrigierte Dokumente S0752 Vertragsentwurf mA ohne Raum_Fensterverzeichnisse_V2.pdf ersetzt den bisherigen Vertragsentwurf in den Vergabeunterlagen.
Frage 2: Im Vertragsentwurf wird unter 6.2.2 die Anwesenheitspflicht für den / die Vorarbeiter/in während des gesamten Zeitfensters der Unterhaltsreinigung be- schrieben. Das Zeitfenster der Unterhaltsreinigung wird unter 6.10. mit Mo-Fr 06:00-16:00 angegeben. Gehen wir Recht in der Annahme, dass die tägliche Reini- gungszeit auch kürzer gewählt werden kann und während dieser kürzeren Reini- gungszeit der Vorarbeiter mindestens 50% unproduktiv /max. 50% produktiv einge- setzt werden darf und außerhalb dessen die weiterhin telefonische Erreichbarkeit im Zeitfenster montags bis donnerstags von mindestens 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr ausreichend ist?
Antwort: Genau so ist die Regelung zu verstehen. BUNDESWEHR- Frage 3: Gilt für den/die Vorarbeiter/in samstags und sonntags die Anwesenheit DIENSTLEISTUNGSZENTRUM WEIßENFELS während der Reinigung und 50% unproduktiv ebenso?
Antwort: Es besteht keine Anwesenheitspflicht für die Vorarbeiterfunktion an Sams- Zeitzer Straße 95 tagen/Sonntagen/Feiertagen. 0667 Weißenfels Tel. +49 (0) 3443 33 - 2426 Fax +49 (0) 3443 33 - 2408 WWW.BUNDESWEHR.DE
INFRASTRUKTUR
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Frage 4: Was geschieht bei einer Abweichung des Referenzleistungswertes bei der Sonntagsreinigung? Ausschluss?
Antwort: Gemäß Anlage 1 zu BAAINBw B-V 040 Nr. 3 [Die Bieter können von den Referenzwerten abweichen, das Angebot wird dann entsprechend der prozentualen Abweichung (nach unten bzw. nach oben) vom Referenzwert gewertet. (Siehe auch die Bewertungs- und Zuschlagskriterien) Der Referenzwert für die Unterhaltsreini- gung sonntags wird nicht in die Wertung einbezogen, da der Anteil unter 0,1 % der jährlichen Reinigungsfläche liegt. Eine Abweichung führt generell nicht zum Aus- schluss.
Frage 5: Produktive Arbeitstage, Feld E15: 251,72 abzüglich: Urlaubstage, tarifliche Arbeitsfreistellung, Lohnfortzahlung Krankheit. Richtig?
Antwort: Für die korrekte Berechnung der produktiven Arbeitstage verweise ich auf das Lehrmaterial Kalkulation in der Gebäudereinigung in der gültigen Fassung Punkt 2.2.3.
Frage 6: Arbeitsstunden pro Tag: sollen hier die in E14 angegebenen Stunden durch E15 dividiert werden, oder richtigerweise durch 302,86 Tage (Tabellenblatt Reini- gungsfl. WE3896 werktags, Fels J2)?
Antwort: Die Eintragung der Arbeitsstunden pro Tagen dient der Kalkulation eines zusätzlichen Urlaubsgeldes, daher ist an dieser Stelle, falls es zutreffend ist, die ent- sprechende Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag, die für die Kalkulation des zusätzli- chen Urlaubsgeldes maßgeblich sind, einzutragen. Für die korrekte Berechnung des entsprechenden Kalkulationskostenzuschlages verweise ich wieder auf das Lehrma- terial Kalkulation in der Gebäudereinigung in der gültigen Fassung Punkt 2.4.1 c).
Wird bei den Arbeitsstunden pro Tag ein Wert eingetragen und kein zusätzliches Urlaubsgeld kalkuliert, liegt kein Fehler vor!
Die Angebotsfrist wird auf den 22.9.2026 13:00 Uhr verschoben.
Die Änderungsbekanntmachung befindet sich in Veröffentlichung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin
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