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Rahmenvertrag zur Lieferung von Schließzylindern und Schlüsseln (Dienstleistungen)
Zwischen dem
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Land Berlin - Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, diese vertreten durch die einzelvertretungsbefugten Geschäftsführerin Birgit Möhring, Keibelstraße 36, 10178 Berlin;
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Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge - und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, diese vertreten durch die einzelvertretungsbefugten Geschäftsführerin Birgit Möhring, Keibelstraße 36, 10178 Berlin;
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Land Berlin – Anmietvermögen, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, diese vertreten durch die einzelvertretungsbefugten Geschäftsführerin Birgit Möhring, Keibelstraße 36, 10178 Berlin;
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Liegenschaftsfond Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, diese vertreten durch die einzelvertretungsbefugten Geschäftsführerin Birgit Möhring, Keibelstraße 36, 10178 Berlin;
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Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, diese vertreten durch die einzelvertretungsbefugten Geschäftsführerin Birgit Möhring, Keibelstraße 36, 10178 Berlin;
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BBF Berliner Bodenfonds GmbH, vertreten durch die einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer Birgit Möhring, diese vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, diese vertreten durch die einzelvertretungsbefugten Geschäftsführerin Birgit Möhring, Keibelstraße 36, 10178 Berlin;
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Jeweiliger Auftraggeber der Geschäftsbesorgung, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, diese vertreten durch die einzelvertretungsbefugten Geschäftsführerin Birgit Möhring, Keibelstraße 36, 10178 Berlin;
nachfolgend AG genannt-
und
[…]
nachfolgend AN genannt-
wird folgende Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Schließzylindern und Schlüsseln (Dienstleistungen)
Teil I
- Vertragsgegenstand
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH vertritt gemäß SILB ErrichtungsG das Land Berlin - Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) und gemäß ErrichtungsG das Land Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA). Ebenso vertritt die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1), die Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG (THV 2), BBF und ist im Rahmen eines zwischen dem Land Berlin und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages für die Verwaltung der vom Land Berlin extern angemieteten Gebäude zuständig.
Diese Rahmenvereinbarung regelt die Rahmenbedingungen für die Lieferung von Sicherheitszylindern und Schlüsseln.
- Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind in der nachstehenden Rangfolge:
➢ die Bestimmungen dieses Vertrages, ➢ der jeweilige Einzelabruf mit seinen etwaigen Anlagen, ➢ das Leistungsverzeichnis des AG, ➢ Objektübersicht ➢ die besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Teile B und C) ➢ die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), ➢ das Angebot des AN aus dem Vergabeverfahren ➢ die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere alle EU-Vorschriften, alle DIN-Vorschriften, alle einschlägigen Gewerbe- und Brandschutzbestimmungen, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit, die Unfallverhütungsvorschriften, die Herstellerhinweise, die VDI-, VDE- und VDS- Bestimmungen, alle Vorschriften der Berufsgenossenschaft in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung, ➢ die Vergabe- und Vertragsordnung für Dienstleistungen, Teile B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung ➢ die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). ➢ die Vertragsgrundlagen ergänzen und konkretisieren einander. Im Falle von Widersprüchen geht die konkretere Vertragsgrundlage der allgemeinen, die neuere Vertragsgrundlage der älteren vor.
Im Übrigen gelten sie in der oben aufgeführten Rangfolge.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Schließzylindern und Schlüsseln (Dienstleistungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (z. B. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Auftrags- bedingungen, Verkaufsbedingungen) des AN bilden keine Vertragsgrundlage und haben auch dann keine Gültigkeit, wenn in dem Angebot des AN oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird.
- Leistungen des AN
(1) Der AG beauftragt den AN auf Basis dieses Rahmenvertrages und auf Grundlage von Einzelabrufaufträgen mit der Herstellung und Lieferung von Sicherheitszylindern und Schlüsseln gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis bis zu einem Auftragswert von 20.000,00 EUR netto.
(2) Bei Abruf durch den AG verpflichtet sich der AN innerhalb von einem Werktag die Leistung zu erbringen.
- Ausführung der Leistungen
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Leistungen zum Zeitpunkt der Ausführung und der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik sowie gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entsprechen, soweit nicht in den Leistungsbereichen oder in den Einzelabrufaufträgen ein anderer technisch-baulicher Standard gefordert wird. Der AN hat zu gewährleisten, dass alle für seinen Leistungsbereich einschlägigen Normen, Richtlinien und sonstigen Bestimmungen, speziell die Vorschriften zur Bau-/Verkehrssicherung, zur Unfallverhütung und zu den Umweltschutzvorschriften, im Rahmen der Vorbereitung, Ausführung und Nachbereitung von Einzelabrufaufträgen beachtet und erfüllt werden.
Der AN hat, ohne besondere Vergütung, für die Dauer der Ausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich des Leistungsortes und dessen Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung des Leistungsortes.
Durch den AN verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des AN oder seiner Nachunternehmer.
Widerrechtlich eingebaute Baustoffe und Materialien sind auf Kosten des AN zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter die Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen fallen. Der AG behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Schließzylindern und Schlüsseln (Dienstleistungen)
- Leistungsabrufe
(1) Entsteht beim AG ein konkreter Bedarf für die im Angebot (Leistungsverzeichnis) genannten Leistungen des AN, so wird der jeweilige AG den AN durch einen Einzelabruf auffordern, die Leistung zu erbringen.
(2) Der Einzelabruf wird insbesondere enthalten:
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die Aufforderung zur Leistungserbringung gemäß Leistungsverzeichnis,
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den Leistungszeitraum und
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den Ort der Leistungserbringung.
Sofern in den Einzelabrufen ausdrücklich von dieser Rahmenvereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden, so gehen diese der Rahmenvereinbarung vor.
(3) Einzelaufträge können sowohl durch die Mitarbeiter:innen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, dem Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG), als auch von Dritten im Namen des Auftraggebers ausgelöst werden.
(4) Im Falle der Ablehnung eines Abrufes ist der jeweilige AG berechtigt, einen anderen, durch Rahmenvereinbarung gebundenen Partner zu beauftragen. Der AN ist verpflichtet Ablehnungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(5) Der AN gewährleistet an 365 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag eine Erreichbarkeit seiner Notfallnummer. Der AN organisiert eigenverantwortlich die Besetzung des Notdienstes mit fachkundigem Personal zur Annahme und Ausführung von Notdienstmaßnahmen Im Falle einer erfolgreichen Havariebeseitigung erhält der AN eine Noteinsatzpauschale je Einsatz in Höhe von Netto 200,00 EUR für Notdienste im Zeitraum Montag bis Samstag 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr und ab Samstag 13:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr.
- Höchstwert
(1) Der Höchstwert über die gesamte Laufzeit von 4 Jahren beläuft sich auf 3.949.579,83 € netto (4.700.000 € brutto). Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn der Höchstwert erreicht ist.
(2) Dem AN ist bekannt, dass hinsichtlich der Anzahl der Abrufe kein Anspruch besteht. Die Anzahl der Abrufe kann variieren. Der AG verpflichtet sich, quantitative Änderungen rechtzeitig anzuzeigen.
- Laufzeit, Verlängerung und Kündigung des Rahmenvertrages
Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Die Vertragslaufzeit stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Schließzylindern und Schlüsseln (Dienstleistungen)
Vertragsbeginn: 01.01.2027
Vertragsende: 31.12.2030
Die Parteien vereinbaren eine Probezeit von 6 Monaten. Innerhalb der Probezeit kann der AG den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
- Außerordentliche Kündigung des Rahmenvertrages
Der AG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den AG liegt insbesondere vor, wenn
➢ der AN seine Zahlungen einstellt oder das Insolvenzverfahren beziehungsweise ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder ein solches Verfahren über das Vermögen des betreffenden Vertragspartners oder die Stellung eines Eigenantrags des betreffenden Vertragspartners auf Eröffnung eines solchen Verfahrens über sein eigenes Vermögen eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird; ➢ bei wiederholter und nachhaltiger Schlechterfüllung der Vertragsleistungen seitens des AN, trotz Anzeige und Nachfristsetzung des AG; ➢ der AN ungenehmigt Nachunternehmer einsetzt bzw. den NU nicht mit der ersten Rechnung nachmeldet; ➢ persönliches Fehlverhalten des in den Liegenschaften eingesetzten Personals vorliegt und dieses seitens des AN trotz Abmahnung des AG nicht ausgetauscht wird; ➢ der AN dem AG trotz Aufforderung und Nachfristsetzung nicht das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflicht gem. Ziffer 15 dieses Rahmenvertrages nachweist; ➢ die in dem Angebot des AN zugrundgelegten kalkulierten Stundenverrechnungssätze bzw. nicht zur Anwendung kommen; ➢ bei der Abrechnung von Leistungen wiederholt unverhältnismäßig hohe Stundenvolumina oder Materialien bzw. Materialkosten zum Ansatz gebracht werden; ➢ nachweislich vereinbarte Leistungstermine ohne nachvollziehbare Begründungen wiederholt nicht eingehalten werden; ➢ auftragsspezifisch geschuldete Leistungsdokumentationen und Leistungsnachweise, insbesondere geforderte Materialnachweise, wiederholt nicht oder nicht mangelfrei zur Verfügung gestellt werden; ➢ fachfremdes Personal eingesetzt wird.
Diese Kündigungsgründe sind jedoch nicht abschließend.
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Schließzylindern und Schlüsseln (Dienstleistungen)
Die Kündigung dieses Rahmenvertrages lässt die zum Zeitpunkt der Kündigung vom AN bereits vorgenommenen Einzelabrufaufträge unberührt. Für diese Einzelabrufaufträge gelten bis zur Fertigstellung und Abrechnung die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages.
- Vergütung, Abrechnung und Zahlung
Die Leistungen des AN werden gemäß den Angaben im Angebotsschreiben vergütet.
Es wird eine Preisgleitklausel vereinbart. Diese orientiert sich an den Entwicklungen des vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex (Nummer 61261-0006) „Deutschland, Berichtsmonat im Quartal, Messzahlen mit/ohne Umsatzsteuer, Instandhaltung von Wohngebäuden, Bauarbeiten (Instandhaltung)“.
Für die Anpassung wird folgender Index herangezogen: [Metallbauarbeiten] (Link: Baupreisindizes: Deutschland, Berichtsmonat im Quartal, Messzahlen mit/ohne Umsatzsteuer, Instandhaltung von Wohngebäuden, Bauarbeiten (Instandhaltung)). Es erfolgt eine automatische jährliche Anpassung der vereinbarten LV-Positionen durch den Auftraggeber. Diese Anpassung wird erstmalig ab dem 2. Vertragsjahr zum 01.04. des jeweiligen Vertragsjahres wirksam. Zur Berechnung wird die Entwicklung des betreffenden Index vom 4. Quartal des vorletzten Jahres, bis hin zum 4. Quartal des letzten Jahres betrachtet. Die prozentuale Änderung wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 90 % der Entwicklung des entsprechenden Index werden zum Ansatz gebracht. Die prozentuale Änderung der Indexentwicklung wird der jeweiligen Leistungsposition hinzuaddiert.
| Anwendungsbeispiel | |
|---|---|
| Ausgangssituation: | |
| Rahmenvertrag: | Schlüsseldienste |
| Gewerk (relevanter Index): | Metallbauarbeiten |
| Preisanpassungsklausel: | |
| Indexwert 4. Quartal 2026 (fiktiv) | 121,6 |
| Indexwert 4. Quartal 2027 (fiktiv) | 124,1 |
| Entwicklung Index | 2,06% |
| anpassungsfähiger Anteil (90%) | 1,85% |
| Preis gemäß LV Position | 50,00 € |
| neuer Preis gemäß LV Position | 50,93 € |
| Mehr-/Mindervergütung | 0,93 € |
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Schließzylindern und Schlüsseln (Dienstleistungen)
Die Rechnungslegung des AN erfolgt unter Berücksichtigung von § 15 VOL/B 2003 gemäß den Bestimmungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) zu diesem Rahmenvertrag.
Der AN hat bei der Rechnungslegung folgendes zu beachten:
Es dürfen auf einer Abrechnung nur die Leistungspositionen des jeweiligen Vertrages abgerechnet werden. Alle Positionen, die nicht unter Leistungspositionen des jeweiligen Vertrages subsumiert werden können, müssen dann nachvollziehbar nach Stunden und Material abgerechnet werden.
Entsprechen die Abrechnungen nicht den vorgenannten Erfordernissen, können diese durch den AG zurückgewiesen werden und sind entsprechend vom AN in angemessener Zeit anzupassen.
Jeder Einzelabrufauftrag ist mittels Schlussrechnung gesondert abzurechnen.
Skonto- bzw. Abschlagszahlungen sind ausgeschlossen.
Im Übrigen erfolgt die Zahlung gemäß § 17 VOL/B 2003 innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung.
- Werbung und Reklame
Der AN ist verpflichtet, kommunikative Maßnahmen jeglicher Art (z.B. Werbung, Berichte, Flyer etc.) im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur mit Zustimmung des AG durchzuführen.
- Gewährleistung, Abnahmen, Stichproben
Für die Gewährleistung und Mängelansprüche des AG gelten die Vorschriften, einschließlich der Verjährungsfristen, des § 14 VOL/B 2003.
Nur der AG ist zur ordnungsgemäßen Abnahme berechtigt. Dritte, wie der FM-Dienstleister oder Hausmeister, sind grundsätzlich nicht zur Abnahme befugt, es sei denn sie werden ausdrücklich dafür seitens des AG benannt. Durch sie kann nur eine Bestätigung des Zeiteinsatzes (Zeitraum der Ausführung) sowie der Fertigstellung der Leistung (ob eine Leistung ausgeführt wurde) stattfinden. Dies ist nicht mit einer Abnahme der fachgerechten Ausführung gleichzusetzen.
Der AG behält sich vor, während der Laufzeit Stichproben zur Messung und Beurteilung der Ausführungsqualität auf Basis der aus dem Qualitätsmanagement heraus gültigen Stichprobenanweisung durchzuführen, § 12 VOL/B 2003. Zudem behält sich der AG vor, ein System zur erweiterten Bedarfsqualifizierung, zur digitalen Prüfung der Leistungserbringung sowie zur vorgangsbezogenen Kommunikation zwischen AG und AN anzuwenden.
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- Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
Der AN ist während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet, jede Änderung seiner Erreichbarkeit hinsichtlich Telefon-, Fax- und Notfallnummer, E-Mail-Adressen und Anschrift dem AG unverzüglich, mindestens 1 Woche vor Inkrafttreten, schriftlich anzuzeigen.
- Konkurrenzklausel
Die Beauftragung des AN gemäß dem Leistungsverzeichnis des AG (siehe Seite 1 „Leistungen des AN“) und der Anlage „Übersicht der WE-Wirtschaftseinheiten von ganz Berlin“ zu diesem Rahmenvertrag beinhaltet kein Exklusivrecht des AN. Der AG beabsichtigt, zwei AN mit Leistungen für dasselbe Gewerk zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt abwechselnd. Sollte ein AN die Leistung nicht erbringen können, so kann der anderer AN die Ausführung übernehmen. Es erfolgt anschließend die Weitergabe der Leistung an den anderen AN.
- Geheimhaltung
Der AN ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen dieser Vertragsbeziehung bereitgestellten oder benannten Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf das Personal des AN sowie etwaige Nachunternehmer, die der AN ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten hat. Die Pflicht zur Geheimhaltung erstreckt sich im besonderen Maße auf alle am Ausführungsort vorhandenen oder erhaltenen Informationen, z. B. Schriftstücke / Pläne.
- Haftung
Der AN ist verpflichtet, bis spätestens einen Monat vor Vertragsbeginn das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage des Versicherungsscheines nachzuweisen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme aufweisen von:
- 5.000.000 € pauschal für Personen-; Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert p.a.) und auch mindestens weitere folgende Deckung erfüllen:
- 250.000,00 € für Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz,
- 250.000,00 € für Verlust von Schlüsseln/Codekarten,
- 50.000,00 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden.
Der AN ist darüber hinaus verpflichtet, 1-mal jährlich das Bestehen dieser Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des jeweils gültigen Versicherungsscheines nachzuweisen. Der Nachweis wird nur dann vom AG anerkannt, wenn der Versicherungsschein eine Restgültigkeit von 3 Monaten aufweist. Erfüllt der AN dieser Verpflichtung nicht, ist der AG berechtigt, nach Aufforderung und Fristsetzung gegenüber dem AN die entsprechenden Versicherungsleistungen an Dritte zu vergeben. Ziffer 12 dieses Rahmenvertrages bleibt unberührt.
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Schließzylindern und Schlüsseln (Dienstleistungen)
- Vertragsstrafen
Die Regelungen zur Vertragsstrafe beziehen sich auf den jeweiligen Einzelabruf.
Bei schuldhafter Überschreitung des Fertigstellungstermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Netto- Schlussrechnungssumme zu zahlen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben unberührt.
Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
Bei mehreren festgestellten Verstößen, einschließlich der Verstöße nach den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) zu diesem Rahmenvertrag, dürfen die Vertragsstrafen insgesamt 5% der Netto Schlussrechnungssumme nicht überschreiten.
Der AG ist berechtigt, Ansprüche aus Vertragsstrafen bis zur Schlusszahlung des jeweiligen Einzelabrufes geltend zu machen.
- Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers
Grundsätzlich erfolgt die operative Steuerung, Überwachung, Koordination und Abrechnung von Einzelabrufaufträgen durch die Mitarbeiter:innen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Der AG setzt für die operative Steuerung, Überwachung, Koordination und Abrechnung von Einzelabrufaufträgen im Rahmen des Störungsmanagements auch den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (kurz „LfG“) sowie externe Dritte ein.
In den Liegenschaften und Gebäuden setzt der AG operatives Personal, unter anderem Hausmeisterpersonal bzw. externe Dritter ein. Die Ansprechpartner und deren Kontaktdaten werden mit jedem Einzelabrufauftrag mitgeteilt.
- Einführung digitaler Prozessoptimierungssysteme
Der AG beabsichtigt, zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt, ein System zur digitalen Zeiterfassung im Bau- und Dienstleistungssektor einzuführen. Das System dient der vollständigen, fehlerfreien und manipulationssicheren Dokumentation der Einsatzzeiten von Lieferanten in den von der BIM verwalteten Liegenschaften.
- Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Dieser Rahmenvertrag und alle darauf basierenden Einzelabrufaufträge unterliegen dem deutschen Recht. Erfüllungsort ist Berlin. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin vereinbart.
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Schließzylindern und Schlüsseln (Dienstleistungen)
- Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen, die diesen Rahmenvertrag betreffen, bedürfen der Schriftform. Diese Bedingung gilt auch dann, wenn eine der Parteien auf das Schriftformerfordernis verzichtet.
Mündliche Absprachen sind nicht getroffen.
Die Wirksamkeit des Rahmenvertrages bleibt unberührt, auch wenn eine der Bestimmungen undurchführbar, unwirksam oder nichtig ist oder wird. Beide Parteien verpflichten sich, in solch einem Fall die undurchführbare, unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine neue Bestimmung in diesem Rahmenvertrag zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.
Teil II
- SILB-/BIM-/THV-/SODA- Gesellschaftsaufträge
Rolle der BIM für das Land Berlin
Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist mit Gründung am 07. Januar 2003 als Geschäftsführerin des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) und seit 2015 für das Treuhandvermögen des Landes Berlin (THV) sowie das Sondervermögen für Daseinsvorsorge (SODA) bestellt worden. Die Leistungen zur Planung, Beschaffung und Durchführung von Leistungen werden entweder im eigenen Namen oder Namens und im Auftrag des Landes Berlin (SILB, Anmietvermögen, Treuhandvermögen, SODA, BBF) durchgeführt.
Als Geschäftsbesorger für das Land Berlin übernimmt die BIM daneben im unmittelbaren Auftrag des Landes Berlin die Steuerung und Durchführung aller Leistungen der Unterhaltung und Bewirtschaftung extern angemieteter Liegenschaften und Gebäude, sofern diese nicht dem jeweiligen Grundstückseigentümer obliegen.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat mit Wirkung zum 01. März 2015 die operativen Aufgaben zur Verwaltung und Verwertung des Immobilienvermögens der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übernommen und ist hierzu entsprechend von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG umfassend bevollmächtigt worden.
- Rechnungslegung des AN
Die Rechnungslegung durch den AN orientiert sich generell an der jeweiligen Funktion/Rolle des AG, nämlich entweder als Eigentümervertreter im Falle des SILB oder als Geschäftsbesorger im Falle einer externen Anmietung. In beiden Fällen teilt der AG dem AN zu jedem Einzelabrufauftrag mit, an welchen AG die Rechnung gemäß Ziffer 16 der ZVB erfolgen soll.
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Schließzylindern und Schlüsseln (Dienstleistungen)
- Sicherheitsüberprüfung
Der AG wird den AN mit Auftragserteilung auffordern, sein operativ eingesetztes Personal einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, solche Sicherheitsüberprüfungen unverzüglich vorzunehmen.
- Zu- und Abgänge von Liegenschaften und Gebäuden
Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Laufzeit des Rahmenvertrages einzelne Liegenschaften aus dem vergebenen Los herauszulösen bzw. neu aufzunehmen. Der AN ist verpflichtet, diesen Vertrag auch bei Neuaufnahme von Liegenschaften und Gebäuden zu erfüllen.
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