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rbb
ERGÄNZENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN Rahmenvereinbarung Dienstleistung
Rahmenvertrag Unterstützungs- und Entwicklungsleistungen für das IVZ und deren Kooperationspartner sowie die (D)einSAP Geschäftsprozessorganisation im Bereich SAP - VE 26.07.282
Die nachstehenden Ergänzenden Vertragsbedingungen sind bestimmt für Rahmenverträge. Die Regelungen dieser Ergänzenden Vertragsbedingungen gehen im Falle von Widersprüchen/Überschneidungen den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-L), den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-L) und den Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) für die Ausführung von Leistungen vor.
1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages sind die im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebenen Leistungen des Auftragnehmers. Besteht beim rbb der Bedarf an den vertraglich vereinbarten und im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebenen Leistungen, ruft der rbb diese Leistungen beim Bieter zu den vertraglich festgelegten Konditionen, namentlich den vertraglich vereinbarten Preisen, ab. Soweit das Leistungsverzeichnis einen online-Abruf vorsieht, ist der online-Abruf als verbindlicher Abruf anzusehen, soweit die Abrufe durch die im Leistungsverzeichnis abrufberechtigten Personen erfolgen sind. Abrufe durch nicht abrufberechtigte Personen werden nicht vergütet. Soweit Abrufe in Papierform vereinbart sind, werden diese nach dem „Muster Einzelabruf“ erfolgen. Soweit in diesem Vertrag eine Bestell- Höchstsumme vereinbart ist, darf diese nicht überschritten werden. Eventuell über diese Abrufhöchstsumme hinausgehenden Abrufe sind vom Auftragnehmer unter Hinweis auf die Überschreitung der Auftragssumme zurückzuweisen. Rechnungen, die die vereinbarte Höchstsumme überschreiten, werden nicht bezahlt.
1.2 Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Antragssumme besteht nicht. Der rbb sichert allerdings zu, die entsprechenden Leistungen, die sich aus dem detaillierten Leistungsverzeichnis ergeben, bei Bedarf allein bei dem Auftragnehmer dieses Rahmenvertrages und nicht bei sonstigen Dritten zu beschaffen, sofern dem nicht besondere Umstände entgegenstehen.
2 Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum ergibt sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen.
3 Rahmenvertrag mit mehreren Anbietern
3.1 Schließt der rbb mit mehreren Auftragnehmern einen Rahmenvertrag über die Ausführung der selben Leistungen erfolgen die Abrufe durch die abrufberechtigten Personen nach folgenden Kriterien:
3.2 Der rbb verfolgt das sogenannte „Kaskadenverfahren“
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Zunächst wird die Leistung bei dem Auftragnehmer abgerufen, der insgesamt das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und damit unter mehreren Vertragspartnern die erste Rangstelle bei der Wertung eingenommen hat.
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Ist dieser erstplatzierte Vertragspartner zur Leistungserbringung nicht in der Lage, erfolgt der Abruf bei demjenigen Vertragspartner, dessen Angebot bei der Angebotswertung den zweiten Platz eingenommen hat.
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Ist auch dieser nicht im Stande, die abgerufene Leistung zu erbringen, erfolgt der Abruf beim drittplatzierten Vertragspartner.
Gegebenenfalls kann auch vorgesehen werden, dass der Abruf nicht zunächst bei dem Bieter zu erfolgen hat, der insgesamt den besten Angebotspreis abgegeben hat, sondern jeweils bei dem Bieter, dessen Angebotspreis für die abzurufende Leistung im Wettbewerb mit den beiden Konkurrenz-Vertragspartnern das preisgünstigste gewesen ist. Einzelheiten ergeben sich dann aus dem Leistungsverzeichnis.
4 Rechte an den erzielten Arbeitsergebnissen
Der AG erhält sämtliche Eigentumsrechte an den vom AN im Zusammenhang mit den bearbeiteten Projekten erzielten Arbeitsergebnissen.