05.0_Eigenerklärung zum Unternehmen.pdf

Rahmenvertrag für SAP-Unterstützungs-, Entwicklungs-, Beratungs- und Projektmanagementleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 10:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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E i ge ne r klä ru n g

Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptauftragnehmer als auch von allen vom Bieter benannten

Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben!

Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Eignung eines Nachunternehmers,

so ist die Eigenerklärung des Nachunternehmers bereits dem Angebot beizufügen.

Erklärung der Frau/des Herrn ………………………………………. handelnd für das Unternehmen

……………………………………………..……………………………………………..

……………………………………………..……………………………………………..

(vollständige Anschrift)

Telefon: ……………………………………………..

Telefax: ……………………………………………..

E-Mail: ……………………………………………..

als □ Bewerber/Bieter

□ Nachunternehmer des Bieters ……………………………………………..

□ Mitglied der Bietergemeinschaft ……………………………………………..

(zutreffendes bitte ankreuzen und die Bezeichnung des Bieters bzw. der BIGE ergänzen!)

Ich erkläre,

  1. dass wir im Handelsregister bei dem Amtsgericht ……………………………………………..

zu der Nr. …………………………………………….. eingetragen sind.

  1. dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen

Leistung erfüllen.

  1. dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechen ist, wegen illegaler

Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten zwei Jahren mit einer

Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als

90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden sind.

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Ich erkläre ferner,

  1. dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenz- oder vergleichbares

Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse

abgelehnt worden ist,

  1. dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

  2. dass das Unternehmen seine gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und

Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt,

  1. dass den Beschäftigten unseres Unternehmens bei der Ausführung einer Leistung, die

dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der jeweils geltenden

Fassung unterliegt, mindestens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich

des Mindestentgeltes gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich

erklärten Tarifvertrag oder eine nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassene

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wurde.

Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund des Gesetzes zur Regelung

eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) für den jeweiligen

Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.

  1. dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig

verurteilt sind wegen:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), Seite 2 von 3

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i) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), j) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder k) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben.

Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe in der vorstehenden Erklärung

  1. den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.

  2. den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

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Ort/Datum Unterschrift/-en

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