TU Berlin, SDU
Die Präsidentin
Arbeitsschutz – Umweltschutz
Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz
Gesundheitsschutz
Tel.: 314-28888 sdu@tu-berlin.de www.tu.berlin/go41215
Merkblatt Nr. 1.12 Stand: Januar 2023
Brandschutzordnung der TU Berlin
Nach DIN 14096 – B
Die Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmerkblätter (AUM) der TU Berlin stellen eine Beschreibung des geltenden Rechts zur Umsetzung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen sowie der Umweltvorschriften dar. Sie sind Handlungsanleitungen für Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der TU Berlin, der Wirtschaftlichkeit und der Umsetzbarkeit.
Inhalt
- Einleitung ......................................................................................... 1
- Aushang „Verhalten im Brandfall“ ................................................... 2
- Brandverhütung ............................................................................... 2
- Brand- und Rauchausbreitung ......................................................... 5
- Flucht- und Rettungswege ............................................................... 6
- Lösch- und Meldeeinrichtungen ...................................................... 6
- Verhalten im Brandfall ..................................................................... 9
- Brand und Unfall melden ................................................................. 9
- Alarmsignal (Hausalarm) und Anweisungen beachten .................. 11
- In Sicherheit bringen .................................................................... 11
- Löschversuche unternehmen....................................................... 12
- Standortspezifische Besonderheiten ........................................... 13
- Service von SDU ........................................................................... 13
1) Einleitung
Trotz umfangreicher Maßnahmen ereignen sich Jahr für Jahr nicht nur in Berlin viele Brände, die oft einen erheblichen Sachschaden und erhebliches Leid nach sich ziehen. Vieles kann nicht immer materiell ausgeglichen werden. Viele Schadenfeuer hätten sich durch die Einhaltung einfacher Regeln oder die Befolgung von Hinweisen vermeiden lassen.
Die Brandschutzordnung wird von der Stabsstelle SDU zur Brandverhütung erstellt und weiterentwickelt. Sie gibt zum einen Hinweise zum richtigen Verhalten im Brandfall. Beschäftigten, Studierenden und Besuchern soll damit ein sicherer Aufenthalt in den Gebäuden und auf den Geländen der TU Berlin ermöglicht werden. Sie ist zum anderen Teil des Brandschutzkonzeptes der TU Berlin, welches in
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Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen der TU Berlin zur Brandverhütung und Branderkennung von SDU fortgeschrieben wird. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Brandschutzordnung und Festlegung weiterer Schutzmaßnahmen sind alle Führungskräfte mit Arbeitgeberverantwortung im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz durch Pflichtenübertragung. Das sind alle Leitungen eines Fachgebietes, der Zentraleinrichtungen, der Universitätsbibliothek, der ZECM (vormals tubIT), der Fakultäten, der Institute und der Abteilungen in der Zentralen Universitätsverwaltung. Für Bereiche ohne Bereichszuordnung ist es der Präsident. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der TU Berlin und Besucher*innen aufgefordert, sich entsprechend dieser Brandschutzordnung zu verhalten.
Neben dieser ausführlichen Brandschutzordnung regelt die TU Berlin den Brandschutz über die in allen Gebäuden ausgehängte Information „Verhalten im Brandfall“, die nach der Vorschrift der DIN 14096-A erstellt wurde. Diese Darstellung stellt eine sehr schnelle Möglichkeit dar, sich über ein richtiges Handeln zu informieren. Dies trifft insbesondere auch für Besucher*innen und Studierende zu.
2) Aushang „Verhalten im Brandfall“
Der Aushang „Verhalten im Brandfall“ ist nach den Vorgaben der DIN 14096-A erstellt worden und ist an allgemein zugänglichen Stellen in den Gebäuden der TU Berlin ausgehängt. Er ist graphisch aufgearbeitet und ist dadurch sehr schnell und eindeutig zu interpretieren. Zielgruppen sind alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Eine Unterscheidung zwischen Mitarbeitenden der TU Berlin und nur zeitweise anwesenden Personen wird nicht vorgenommen. Dieser Aushang wird durch SDU bei Bedarf aktualisiert. Er kann über SDU bezogen werden.
3) Brandverhütung
Ordnung und Sauberkeit gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen eines betrieblichen Brandschutzes. Alle nicht sofort benötigten brennbaren Stoffe sind zu entfernen und in geeigneten Räumlichkeiten (siehe z. B. 3.2) zu verwahren oder zu entsorgen (siehe AUM 7.2: Abfallregelung) www.tu.berlin/go54766 Berlin. An den Arbeitsplätzen besteht ein Minimierungsgebot, es dürfen brennbare Stoffe nur in den Mengen vorgehalten werden, die für den Tagesbedarf benötigt werden. Für die Aufnahme von leicht brennbaren Stoffen ist beispielsweise ein Sicherheitsbehälter zu verwenden, mindestens sollte der Behälter aus einem unzerbrechlichen Material bestehen. Im Folgenden werden Maßnahmen und Verhaltensweisen beschrieben, die einer Vermeidung und/oder einer Verringerung von Brandgefahren dienen.
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3.1) Arbeitsräume mit erhöhter Brandgefahr
Für besonders feuergefährdete Räume wie z. B. Laboratorien, Chemikalienausgabestellen, Werkstätten, Dauerversuchsräumen, Gefahrstofflagern, Druckgasflaschenlagern und sonstigen Lagern mit brennbaren Stoffen, ist, soweit nicht schon spezielle Ordnungen vorhanden sind, von den verantwortlichen Führungskräften eine auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zugeschnittene Betriebsanweisung zu erstellen. Diese ist (rot) den Nutzern*innen bekannt zu machen und in den jeweiligen Räumen gut sichtbar auszuhängen. In diesen Räumen sind offene Flammen oder das Betreiben von Geräten mit heißen Oberflächen grundsätzlich verboten. Weiterreichende präventive Maßnahmen sind möglich.
Der Zutritt zu diesen Räumen, ist nur unterwiesenen Personen gestattet. Sie sind entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 zu kennzeichnen. Sind universitäre Arbeiten mit offener Flamme oder mit heißen Oberflächen notwendig, so dürfen sie nur in dafür zugelassenen Räumlichkeiten und außerhalb dieser Räume nur unter besonderen Schutzmaßnahmen und nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch die verantwortliche Führungskraft erfolgen. Für den Umgang mit Laborbrennern in Laboratorien sind zusätzlich die DGUV-Regeln „Laboratorien“ (DGUV Information 213-850) der Gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Für die Neueinrichtungen von Räumen, in denen mit feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet wird, sowie Druckgasflaschenlager sind Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. SDU berät.
Anfallende feuergefährliche Abfälle (z. B. Hobel- und Sägespäne, Holz- und Metallstaub, fett- und ölgetränkte Putzlappen) sind in dafür geeigneten (nicht brennbaren und verschließbaren) Behältern zu sammeln, zum Arbeitsschluss von den Arbeitsplätzen zu entfernen und an dafür vorgesehenen geeigneten Orten aufzubewahren oder direkt zu einer eingerichteten Sammelstelle zu bringen.
Kühlschränke, in denen leicht brennbare oder explosionsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden, dürfen im Innenraum keinerlei Zündquellen besitzen, wie z.B. Beleuchtungsfassungen oder Beleuchtungsschalter. Diese Kühlschränke sind besonders zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung kann mit dem folgenden Aufkleber erfolgen, der sich in der Vergangenheit bewährt hat.
| Der Kühl-/Gefrierschrank ist zur Aufbewahrung | von |
|---|---|
| brennbaren Flüssigkeiten geeignet. | |
| Aus dem Kühlschrank wurden alle elektrischen Zündquellen entfernt | . |
| Das Gerät selbst ist kein explosionsgeschütztes Betriebsmittel entsprechend VDE 0171. | |
| Achtung! Dieser Kühl-/Gefrierschrank darf nur in ausreichend belüfteten Räumen, | |
| bzw. in Räumen mit mindestens 15 m² freier Grundfläche aufgestellt werden. |
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3.2) Gefahrstofflager und Sicherheitsschränke Über den Tagesbedarf hinausgehende Mengen an brennbaren Stoffen sind in dafür vorgesehenen Gefahrstofflagern und Sicherheitsschränken aufzubewahren (siehe auch Betriebssicherheits-verordnung und Gefahrenbeherrschungsgesetz). Die Neueinrichtung und die Inbetriebnahme sind vorher SDU zu melden und einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen. siehe auch: www.tu.berlin/go54766
3.3) Weitere gesetzlich geregelte Arbeitsräume Für Räume, die der Strahlenschutzverordnung unterliegen, gelten zusätzlich spezielle Vorschriften (siehe auch § 54 der Strahlenschutzverordnung „Vorbereitung der Brandbekämpfung“).
Für Gentechnikbereiche gelten die Bestimmungen des Gentechnikgesetzes (§ 6 „Allgemeine Sorgfaltspflicht und Gefahrenvorsorge“) und die Gentechniksicherheitsverordnung (§ 8 „Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz“ und § 12 „Arbeitssicherheitsmaßnahmen“), welche die Vorsorgemaßnahmen gemäß der Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften nach der jeweiligen Sicherheitsstufe regeln. SDU berät in diesen Angelegenheiten.
3.4) Rauch- und Grillverbot In allen Gebäuden der TU Berlin besteht gemäß Hausordnung Rauchverbot. An vielen Stellen, vorwiegend den Eingangsbereichen zu den Gebäuden, stehen Aschenbecheranlagen, die zu benutzen sind. Zigarettenkippen sind nur in diese dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen.
(rot) Auf dem gesamten Gelände der TU Berlin besteht ein Grillverbot, unabhängig davon mit welcher Energiequelle der Grill betrieben wird. Ausnahmen erteilt die Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni -Team Eventmanagement- Auf dem gesamten Gelände der TU Berlin besteht grundsätzlich das Verbot offenes Feuer zu entfachen.
3.5) Arbeiten mit Hitzeentwicklung Für Schweiss-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trennschleifarbeiten sowie andere verwandte Arbeiten mit Hitzeentwicklung ist das Arbeits-, Umweltschutz und Gesundheitsschutz Merkblatt Nr. 1.4 (www.tu.berlin/go54766) zu beachten und anzuwenden. Mitarbeitende oder Beauftragte der TU Berlin, die entsprechende Arbeiten anordnen, müssen den Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern das AUM Nr. 1.4 zur Verfügung stellen. Der Schweißerlaubnisschein und der Antrag für die Abschaltung von automatischen Rauchmeldern sind über Fachtechnik einzuholen oder über www.tu.berlin/go51024 herunterzuladen. Die Formulare sind auszufüllen und zu beachten.
3.6) Elektrische Geräte Elektrische Geräte dürfen an der TU Berlin nur in Betrieb genommen werden, wenn sie sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und mit Prüfzeichen VDE oder GS gekennzeichnet sind. Elektrische Geräte, die hohe Temperaturen erzeugen können und/oder sollen, sind nur auf nicht brennbaren Unterlagen zu betreiben. Bei Schäden oder Funktionsstörungen an derartigen elektrischen Geräten oder Anlagen sind diese umgehend vom Strom zu trennen. Besteht das erhöhte Risiko, dass diese Geräte ein Feuer verursachen, so ist ein geeigneter Feuerlöscher (z. B. ein CO Feuerlöscher) 2- vorzuhalten. Zu den einzelnen, an der TU Berlin vorgehaltenen Feuerlöschern, beachten Sie bitte Punkt 6) Lösch- und Meldeeinrichtungen.
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Elektrische Maschinen und Anlagen müssen in angemessenen Zeitabständen geprüft werden, damit von ihnen keine Gefahren ausgehen. Für ortsbewegliche Geräte ist das jeweilige Fachgebiet zuständig. Defekte elektrische Geräte sind ordnungsgemäß zu entsorgen (www.tu-berlin.de/go54766) oder durch geeignetes Fachpersonal instand setzen zu lassen. Alle größeren Maschinen, Anlagen, und Prüffelder müssen mit eindeutig gekennzeichneten Notausschaltern versehen sein.
3.7) Abschalten nach Dienstschluss Beim Verlassen der Dienst- und sonstigen Betriebsräume nach Dienstschluss, muss die Energiezufuhr an allen darin untergebrachten Geräten und Einrichtungen abgeschaltet werden. Ist es in bestimmten Fällen nicht möglich eine Abschaltung vorzunehmen, sind geeignete Schutzmaßnahmen zusammen mit dem oder der verantwortlichen Vorgesetzten zu treffen. Jede/r Mitarbeitende ist hierbei für seinen/ihren Arbeitsplatz verantwortlich. Mehrfachsteckdosen mit Netzschalter haben sich für Büroarbeitsplätze bewährt. Die Möglichkeit mehrere elektrische Geräte (z. B. Drucker, Kopierer, Computer) zusammenhängend abzuschalten, ist komfortabel und schützt vor versteckten und unnötigen Stromverbräuchen. Die Belastbarkeit ist jedoch zu beachten und einzuhalten. Aus Gründen der Einsparung von Energie hat SDU sich dafür eingesetzt, dass die Steckerleisten zentral finanziert werden. Sie sind über das Materiallager im Gebäude EW, Tel. 21040 zu erhalten. Benutzen Sie bitte das entsprechende Formular: www.tu.berlin/go54766, Anforderung von Steckdosen mit Schalter
3.8) Dauerversuche Dauerversuche müssen als solche eindeutig gekennzeichnet sein. Des Weiteren sind die zuständigen und erreichbaren Kontaktpersonen mit ihren Telefonnummern zu benennen und Verhaltensanweisungen festzulegen. Diese Angaben müssen gut sichtbar im Bereich des Dauerversuches angebracht werden (lokale Notrufnummern). Notabschalteinrichtungen sind zu installieren und ebenfalls gut sichtbar zu kennzeichnen.
4) Brand- und Rauchausbreitung
Feuerhemmende oder feuerbeständige Türen sowie Rauchabschlusstüren sind geschlossen zu halten. Diese Schutztüren dürfen nicht verstellt oder mit anderen Hilfsmitteln (z. B. Keilen) offengehalten werden. Ist es für den Betriebsablauf notwendig, dass diese Türen offengehalten werden müssen, so ist eine elektrische Feststellanlage mit Rauchmelder zu installieren. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind im Brandfall bei Bedarf über die gekennzeichneten Betätigungseinrichtungen (meistens orange) in Funktion zu setzen. Gleiches gilt für maschinelle Entrauchungseinrichtungen (meistens grau).
Entrauchung Maschinelle Entrauchung
(orange) (grau)
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5) Flucht- und Rettungswege
Die Flucht- und Rettungswege (z. B. Flure, Zufahrtswege), auch deren Wände, Böden und Decken, sind ständig in ihrer vollen Breite von Lagerungen aller Art freizuhalten. Fluchttüren im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen müssen in ihrer vollen Breite in Laufrichtung zu öffnen sein. Brennbare Stoffe dürfen sich in diesen Bereichen nicht ungeschützt befinden. Das Aufstellen von elektrischen Geräten ist verboten. Ist das Aufhängen von Informations- oder Werbematerialen dennoch notwendig, so sind Vitrinen oder Rahmen zu verwenden, die nicht erheblich in die Wege hineinragen, fest verankert sind und aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. Die entsprechenden Hinweisschilder in diesen Flucht- und Rettungswegen dürfen nicht verdeckt werden. Die grünen Ausschilderungen der Flucht- und Rettungswege, gemäß Arbeitsstättenregel ASR A1.3, sind derart angebracht, dass bei deren Befolgung immer der Weg aus dem Gebäude gefahrlos gefunden wird. Alle Mitglieder der TU Berlin und Besucher*innen sollen sich mit den für ihren Bereich ausgewiesenen Fluchtwegen vertraut machen.
Die Feuerwehrzufahrten, die Feuerwehrzugänge sowie die für die Feuerwehr gekennzeichneten Flächen dürfen nicht versperrt oder verstellt werden.
6) Lösch- und Meldeeinrichtungen
In der Hauptpförtnerloge (Straße des 17. Juni 135, Hauptgebäude) befindet sich die zentrale Gefahrenmeldestelle für die gesamte TU Berlin. Sie ist rund um die Uhr personell besetzt. Dort treffen auch alle Meldungen aus den Brandmeldeanlagen (z. B. Druckknopf-Melder und automatische Melder) der verschiedenen TU-Gebäude ein. Bei Notfällen in TU-Außenbereichen (z. B. TIB-Gelände) gelten zum Teil Sonderregelungen für die Alarmierung der Feuerwehr. Diese sind den grünen Notruftafeln (siehe auch Punkt 12.1) und den Aushängen „Verhalten im Brandfall“ zu entnehmen.
Die Standorte der Selbsthilfe- und der Notrufeinrichtungen sind durch rote Symbole und/oder Beschriftungen entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 gekennzeichnet, zum Beispiel:
Feuerlöscher Brandmeldetelefon Wandhydrant Manueller Brandmelder
6.1) Löscheinrichtungen An der TU Berlin werden als Löscheinrichtungen folgende Anlagen und Geräte vorgehalten:
6.1.1) Selbsthilfeeinrichtungen: tragbare Feuerlöscher Die meisten Bereiche an der TU Berlin sind mit mindestens einem der folgenden Feuerlöscher ausgestattet.
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6 kg ABC-Pulverlöscher 2 kg CO -Feuerlöscher 5 kg CO -Feuerlöscher 2 2
Für bestimmte besondere Brandgefahren können andere tragbare Feuerlöscher vorhanden sein (z. B. Schaum-, Wasser- oder Metallbrandlöscher). Des Weiteren sind in bestimmten Bereichen fahrbare Feuerlöscher vorhanden. Dies sind Löschgeräte, die auf Grund ihrer Größe nicht zum Tragen geeignet sind und auf Rädern zum konkreten Einsatzort gebracht werden können. Der Einsatz dieser Geräte muss im Vorfeld geübt werden.
Wandhydranten An der TU Berlin kommen zwei verschiedene Wandhydrantentypen zum Einsatz, deren Handhabung sich stark von einander unterscheiden. Der Gebrauch sollte vor dem Einsatz geübt werden.
faltbarer stabiler Lösch- Löschschlauch schlauch
Löschbrausen, (Notduschen) Diese kommen dort zum Einsatz, wo die Gefahr besteht, dass die Kleidung einer Person in Brand gerät und mit Hilfe einer Löschbrause abgelöscht werden kann. Gleiches gilt für die Beseitigung der Kontamination mit einer Säure oder Lauge.
Die zum Teil noch vorhandenen Löschdecken sind nicht mehr vorgeschrieben, da sich ihre Wirksamkeit in der Brandbekämpfung als nicht mehr ausreichend erwiesen hat. Daher werden sie durch geeignete Feuerlöscher ersetzt bzw. ergänzt.
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Sollten Sie Positionen feststellen, an denen ein Feuerlöscher entwendet wurde, ein Feuerlöscher ausgelöst worden ist oder die Sicherungsplombe fehlt, so informieren Sie bitte SDU, App. 21719 oder 28888.
Alle Feuerlöscher und auch deren Halterungen besitzen einen Codierungsaufkleber. Zur Identifikation wird nur die vierstellige Ziffernfolge vor dem Bindestrich benötigt. Eine allgemeine Ortsbeschreibung reicht auch aus.
2230
6.1.2) Automatische Löschanlagen In einigen Bereichen der TU Berlin kommen Sprinkleranlagen zum Einsatz. Beim Erreichen einer bestimmten Temperatur zerspringt das Absperrgläschen des Sprinklerkopfes und gibt an dieser Stelle einen Wasserfluss frei. Der Löschbereich ist auf den einzelnen betroffenen Sprinklerkopf begrenzt. Wassernebelanlagen unterscheiden sich von den herkömmlichen Sprinkleranlagen dadurch, dass sie das austretende Wasser durch einen sehr hohen Druck zerstäuben und einen Nebel erzeugen.
klassische Wassernebelanlage Sprinkleranlage
Des Weiteren sind andere spezielle, stationäre Löschanlagen eingebaut, die einen gesamten Raum mit einem Löschgas oder Löschschaum fluten. Als Gase kommen CO , Stickstoff 2 und spezielle Firmenprodukte zum Einsatz. Diese Räume sind gelb gekennzeichnet und müssen nach dem Ertönen einer Signaleinrichtung verlassen werden. Sie sind durch das folgende oder ein ähnliches Symbol gekennzeichnet.
6.2) Meldeeinrichtungen An der TU Berlin sind folgende Feuermeldeeinrichtungen installiert:
Überwiegend sind automatische Melder (z. B. Rauchmelder, Linearmelder) installiert. Zu beachten ist, dass automatische Melder nicht nur durch Brandrauche ausgelöst werden, sondern auch durch andere Stoffe wie Stäube oder bestimmte Gase und Linearmelder auch durch Gegenstände, die den Laserstrahl durchqueren (Luftballons, Leitern etc.).
Sofern automatische Melder nicht sichtbar angebracht sind, befinden sich in unmittelbarer Nähe parallele Anzeigeeinrichtungen (z. B. vor einer Tür), die bei einer Melderauslösung aktiviert werden. Fernerhin kommen manuell zu betätigende, rote Druckknopfmelder zum Einsatz. Entsprechend der Schaltung wird hier ein Feueralarm nur zum Hauptpförtner abgesetzt oder aber zusätzlich zur Leitstelle der Berliner Feuerwehr. Eine Besonderheit an der TU Berlin sind die an zwei Standorten im Hauptgebäude eingerichteten
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Notrufsprechstellen. Hier kann durch das Betätigen der Sprechtaste eine sofortige Notruf- Telefonverbindung zum Hauptpförtner hergestellt werden.
Rauchmelder Linearmelder Parallele Anzeige Druckknopfmelder Notrufsprechstelle
Fernerhin kann über jedes private oder TU-interne Telefon ein Notruf gemeldet werden (siehe Punkt 7). Den Mitgliedern der TU Berlin und Besucher*innen wird dringend empfohlen, sich mit der Bedienung aller Brandmeldeeinrichtungen vertraut zu machen. Dies sollte Gegenstand der regelmäßigen Unterweisungen durch Führungskräfte bzw. Veranstalter sein.
7) Verhalten im Brandfall
Der wichtigste Grundsatz für die Bewältigung eines Brandfalles liegt darin, sich mit den möglicherweise auftretenden Gefahren bereits im Vorfeld auseinander zu setzen und notwendige Handlungsabläufe zu planen bzw. zu üben. Dazu gehört es, sich mit allen zur Verfügung stehenden Sicherheitseinrichtungen vertraut zu machen. Eine sehr gute Richtlinie sind die Grundsätze in den ausgehängten Brandschutzordnungen „Verhalten im Brandfall“ (siehe Punkt 2). Bei dem Eintritt eines Unglücksfalles ist als oberste Priorität Ruhe zu bewahren! Unüberlegtes Handeln kann ein unkontrolliertes und ohne bewusste Kontrolle ablaufendes Verhalten (Panik) bei sich, aber auch bei anderen auslösen. Jeder sollte sich darüber bewusst sein, dass er selbst als Verhaltensmultiplikator anderen gegenüber erscheint.
8) Brand und Unfall melden
Wird ein Feuer entdeckt, ist der Hauptpförtner über die Notrufnummern zu informieren:
TU-NOTRUF NOTRUF (extern/Handy) App. 3333 030 - 314 2 3333 TU-Notruf App. 3333 NOTRUF-TIB NOTRUF-TIB (extern/Handy) Telefonaufkleber App. 72600 030 - 314 72600
Bei Abgabe einer Meldung hat sich das 5-W-Schema bewährt: Die Feuerwehr führt das Gespräch „standardisiertem Notrufabfrageprotokoll“ -SNAP-.
Brand melden:
| Brand | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Wo brennt es? | Betroffenes Gebäude, Räume oder Bereiche | ||||
| Was brennt? | Welche Gegenstände | ||||
| Wie viel brennt? | Menge, Größe des Feuers | ||||
| Welche Gefahren? | Personen betroffen, Gefahrstoffe, Ausdehnung | ||||
| Warten auf Rückfragen! | Abwarten, Feuerwehr beendet das Gespräch |
Warten auf Rückfragen! Abwarten, Feuerwehr beendet das Gespräch
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Unfall melden:
| Unfall | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Wo geschah es? | Betroffenes Gebäude, Räume oder Bereiche | ||||
| Was geschah? | Unfallhergang | ||||
| Wie viele Verletzte? | Anzahl betroffener Personen | ||||
| Welche Art von Verletzungen? | Welche Art von Verletzungen | ||||
| Warten auf Rückfragen! | Abwarten, Feuerwehr beendet das Gespräch |
Warten auf Rückfragen! Abwarten, Feuerwehr beendet das Gespräch
Bei anderen Notfallsituationen sollte sich der/die Meldende an den vorangegangenen 5 W´s orientieren und sinngemäß melden.
Bei der Ortsangabe („Wo“) hilft der "Raumausweis". Er ist ein kleines Schild mit Informationen zum Raum, in dem sich jemand aufhält. Die Angaben umfassen die Einrichtung, die Raumnummer, nennen das Gebäude und die Adresse (Straße mit Hausnummer). SDU bietet das Muster "Raumausweis" jeweils als PDF Dokument zum Ausfüllen und zum Ausdrucken an: www.tu.berlin/go54766
Den Telefonhörer nach der Durchgabe der Meldung nicht auflegen Pförtner bzw. bei einem Anruf über ein Handy die Sprechverbindung aufrechterhalten! Der Hauptpförtner kann somit eine Konferenzschaltung zwischen sich, der Feuerwehr und dem/der Meldenden herstellen, um eventuelle notwendige Rückfragen aller Beteiligten zu ermöglichen. Meldende/r Feuerwehr
In Gebäuden mit Brandmeldeanlagen kann die Alarmierung auch durch Auslösung des Druckknopf-Feuermelders, (wie oben beschrieben), erfolgen. Nach dessen Betätigung oder bei direkter Alarmierung, der Feuerwehr über den europaeinheitlichen Notruf 112, ist anschließend der Hauptpförtner über App. 3333 oder 030- 314 2 3333 (TIB 72600/030 314 72600) zu informieren, damit alle erforderlichen TU-internen Maßnahmen veranlasst werden (rot) können.
Der Hauptpförtner und die zuständige Kernbereichsbrandmeldezentrale erhalten bei der Betätigung des Druckknopfmelders eine Feueralarmmeldung. Daraufhin werden umgehend Hilfskräfte mit dem Stichwort „Feueralarm“ zum Auslöseort geschickt. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Zeit der Auslöseort erreicht, wird die Feuerwehr alarmiert. Des Weiteren erfolgt die Auslösung eines Hausalarmes, sofern dies technisch eingerichtet ist. Die Töne des Hausalarmes weichen von den im Haus üblichen Signalen ab und sind in der Tonfolge unterbrochen.
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9) Alarmsignal (Hausalarm) und Anweisungen beachten
In vielen Gebäuden der TU Berlin ist auch eine alleinige, Hausalarmierungen möglich. Diese wird durch die Betätigung des blauen Druckknopfmelders ausgelöst. In diesem Fall erhalten die o. a. Pförtner nur die Information über einen Hausalarm. Eine Hausräumung kann jede Person einleiten, die die Notwendigkeit für gegeben ansieht. (blau)
Zum Teil sind die Auslöseeinrichtungen für den Hausalarm auch andersfarbig, aber dann entsprechend beschriftet. Sind weder ein blauer noch ein roter Druckknopfmelder vorhanden, so kann eine Alarmierung der Gebäudenutzer auch durch lautes Rufen erfolgen.
Beim Ertönen eines Hausalarmes ist das Haus in der nachfolgend beschriebenen Weise sofort zu verlassen. Dem Räumungsalarm ist auch dann nachzukommen, wenn der Grund des Räumungssignales nicht zu erkennen ist. Rückfragen beim Hauptpförtner sind zu unterlassen, um dessen Telefonleitungen nicht zu blockieren.
10) In Sicherheit bringen
10.1) Bei Ertönen des Hausalarmsignals oder bei befugter Anweisung zur Räumung sind sofort: • die Arbeiten einzustellen. • alle Fenster und Türen zu schließen - nicht abschließen. • die Räume bzw. das Gebäude in einem geordneten Verhalten, aber zügig und auf dem kürzesten Weg über die gekennzeichneten Flure und Treppenhäuser zu verlassen. • Kann ein Bereich nicht verlassen werden, so ist ein sicherer Bereich aufzusuchen (siehe unten).
Dabei ist darauf zu achten, dass keine Person zurückbleibt. Personen, die den Alarm nicht wahrgenommen haben oder nicht wahrgenommen haben könnten, müssen alarmiert und/oder mitgenommen werden. Ganz besonders wichtig ist hier die Informierung von Menschen mit Behinderung.
Fehlende oder Fehlendes oder Fehlendes oder Einschränkung der freien eingeschränkte eingeschränktes eingeschränktes Fortbewegungsmöglichkeit (auch körperliche Sehvermögen Hörvermögen möglicherweise vorhandene Belastungsfähigkeit Gehhilfen)
Auf Hilfe können möglicherweise aber auch Personen angewiesen sein, die eine Einschränkung anderer Art besitzen. Manche Einschränkungen wirken sich im geregelten, ruhigen Arbeitsbetrieb möglicherweise nicht oder kaum aus. In einem Gefahrenfall können diese Behinderungen jedoch
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erheblich stärkere Auswirkungen entfalten. Hierbei ist zu beachten, dass es auch Personen mit temporären Behinderungen gibt (z. B. Sportverletzungen). Bei körperlicher Eignung kann versucht werden, diese Personen aus dem Haus zu tragen. Ist dies nicht möglich, so müssen sie an einen sicheren Ort gebracht werden oder sich selbst an einen sicheren Ort begeben. Was als ein sicherer Ort anzusehen ist, ist abhängig von der eingetretenen Gefahr und den Gegebenheiten des Bereiches. Beispielsweise ist dies • ein anderer Brandabschnitt, • ein weit entfernt liegender Raum, • eine WC-Anlage, sofern eine Sichtverbindung nach außen besteht oder • ein anderer gut abzudichtender Raum (Besprechungsraum).
Anschließend müssen die eintreffenden Hilfskräfte über die im Haus verbliebenen Personen informiert werden.
Des Weiteren können auch situationsbedingt nicht aufnahmebereite Personen auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Beispielsweise beim Tragen eines Kopfhörers.
10.2) Hinweise auf Fluchtwegen beachten! Ist ein Fluchtweg nicht mehr begehbar, so ist das nächstmögliche Fenster aufzusuchen, um sich dort bemerkbar zu machen (z.B. durch lautes Rufen, Schwenken von Kleidungsstücken). Weitere Hinweise sind unter Punkt 10.1 aufgeführt.
10.3) Aufzüge nicht benutzen! Im Alarmfall darf kein Aufzug benutzt werden, da dieser möglicherweise in den Brandbereich hineinfährt und die Kabinentüren sich durch den Brandrauch nicht mehr Bei schließen. Fernerhin kann ein technischer Defekt zu einem Gefahr (Brand etc.) Stillstand des Aufzuges führen, bei dem dann Brandrauche in Aufzug nicht die Kabine eindringen. Aufzüge können damit zur tödlichen benutzen. Falle werden. Aus diesem Grund sind alle Aufzüge mit den Er kann zur Falle werden. Bitte Körperbehinderte entsprechenden Symbolen gekennzeichnet. Beim Verlassen des Gebäudes unterstützen. (gelb)
10.4) Ist für Hausräumungen ein Sammelplatz vereinbart worden, so ist dieser umgehend aufzusuchen und durch gegenseitige Anwesenheitskontrolle festzustellen, ob Personen vermisst werden. Werden Personen vermisst, so ist sofort die Feuerwehr zu informieren.
10.5) Die Rückkehr in das Gebäude darf grundsätzlich erst nach Zustimmung durch die Feuerwehr erfolgen. Bei einer Hausräumung ohne Feuerwehreinsatz ist das Betreten des Gebäudes erst nach Rücksprache mit einem/einer Verantwortlichen erlaubt. Diese/r muss sich zuvor von der Gefahrlosigkeit überzeugt haben.
11) Löschversuche unternehmen
Löschversuche dürfen nur ohne Gefährdung der eigenen Person unternommen werden. Vor der Durchführung eines Löschversuches sind die Maßnahmen gemäß dem Aushang: „Verhalten im Brandfall“ durchzuführen.
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Hinweise zu Löschversuchen an brennenden Personen:
a) Person am Weglaufen hindern b) Versuchen, die brennende Person flach auf den Boden zu legen. c) Brennende Stellen mit einem CO -Feuerlöscher aus einer Entfernung von ca. einem Meter in 2 kurzen Gasstößen bekämpfen, alternativ mit Wasser löschen (ggf. Notdusche verwenden). Auch jeder andere Handfeuerlöscher kann verwendet werden.
12) Standortspezifische Besonderheiten
12.1) Geltung für alle TU Gebäude und alle TU Außenbereiche. Diese Brandschutzordnung gilt für alle Gebäude der TU Berlin. Abweichungen bzw. Ergänzungen, z. B. auf abweichende Notrufe zur Feuerwehr, Brandmelder, Hausalarmsignale etc. sind den örtlichen Aushängen („Verhalten im Brandfall“) zu entnehmen. Um die weiterreichenden standortspezifischen Notruf- Telefonnummern zu berücksichtigen, sind für die Bereiche:
- Charlottenburg
- Ackerstraße
- Dahlem
- Seestraße
- TIB - Gelände
jeweils eigene, auf die Bereiche ausgerichtete, Aushänge „Notrufe“ erstellt worden. Zur schnelleren Erkennbarkeit werden diese Aushänge auf grünem Untergrund gedruckt.
Beispiel Standort Charlottenburg Die grünen Notruftafeln zum Ausfüllen erhalten Sie beim Material- und Hygienelager im Gebäude Eugene-Paul-Wigner (EW), Raum EG 001b, ein vorheriger Anruf wird empfohlen www.tu.berlin/go58116.
12.2) Brandschutz in angemieteten Objekten Hier gilt ebenfalls grundsätzlich die Brandschutzordnung der TU Berlin. Neben den von der TU zusätzlich ausgehängten Sicherheitshinweisen sind die Sonderhinweise des Vermieters verbindlich. Hausbezogene Anweisungen und Hinweise (z.B. Notrufe, Hausalarmsignale, Standorte der Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege, Sammelplätze) sind zu beachten.
13) Service von SDU
SDU berät und unterstützt die Verantwortlichen, den Brandschutz an der TU Berlin gemäß dem Brandschutzkonzept und dieser Brandschutzordnung durchzusetzen und auszubauen.
Dabei sollen bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, -erkennung und -bekämpfung konsequent und kontinuierlich weiterentwickelt werden. In diesem Bestreben findet eine enge Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen der TU Berlin und externen Fachfirmen statt.
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SDU berät zudem alle Mitglieder der TU Berlin im richtigen Verhalten im Brandschutz. Eine Form dieser Beratung erfolgt durch regelmäßige Brandschutzübungen. Eine Anmeldung kann über den www.tu.berlin/go33231 erfolgen. Weitergehende Aus- und Fortbildungen können direkt über SDU koordiniert werden.
Die aufgeführten und auf die bezuggenommenen Regelwerke (Gesetze, Verordnungen u.s.w.) beziehen sich auf die jeweils gültigen Fassungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von SDU im Internet unter: www.tu.berlin/go41215 Die Darstellung des Brandschutzes finden Sie im Internet unter: www.tu.berlin/go51602 Die Brandschutzordnungen nach DIN 14096 – B und auch die Brandschutzordnung nach DIN 14096 – A (Aushang „Verhalten im Brandfall“) der TU Berlin finden Sie im Intranet unter: www.tu.berlin/go54766
Sollte trotz aller Vorsicht an Ihrer Arbeitsstelle ein Feuer entstanden sein, so können über das AUM 1.7 „Es hat an meiner Arbeitsstelle gebrannt…“ www.tu.berlin/go54766 "nach einem Brand-was tun?" Informationen eingeholt werden, wie nach einem derartigen Fall zu verfahren ist. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die in diesem Merkblatt dargestellten Anforderungen in Ihrem Bereich umgesetzt werden.
Sollten sich Fragestellungen aus dieser Brandschutzordnung, allgemein zum Verhalten im Brandfall oder sonstigen Fragen aus dem Bereich des Brandschutzes ergeben, so kann sich jede/r Mitarbeitende an SDU wenden.
Sie erreichen SDU über: Telefon: 030-314 28888 zentrale Servicenummer 030-314 21719 Brandschutzbeauftragter sdu@tu-berlin.de zentrale Email-Adresse
Marianne Walther von Loebenstein
Leitende Sicherheitsingenieurin, leitende Umweltbeauftragte
AUM Nr. 1.12 Brandschutzordnung der TU Berlin (DIN 14096-) Stand Januar 2023 14 /14