Rahmenvertrag für Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen am Flughafen München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.08.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten (71223000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
543782-2025
Verfahrensnummer
a5edf0e6-fb16-4091-b48a-78c867fa3462

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Flughafen München GmbH und die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG vergeben einen Rahmenvertrag mit mehreren Auftragnehmern für Objektplanungsleistungen an Gebäuden und Innenräumen. Gesucht werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich Grund- und besonderer Leistungen, für verschiedene Bauwerke im gesamten Flughafengelände sowie Liegenschaften im Umland von München. Die Arbeiten betreffen unter anderem Terminals, Hotels, Parkhäuser, Verwaltungs- und Technikgebäude sowie Sicherheitsbereiche und sollen überwiegend während des laufenden Gebäudebetriebs erfolgen; die Angebotsfrist endet am 12. September 2025 um 10:00 Uhr (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) in den Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI 2013 § 34 i.V.m. Anlage 10, Grundleistungen und besondere Leistungen über einen Rahmenvertrag mit mehreren Auftragnehmern. Die Planungsleistungen sind daher zumeist an bzw. in diversen Bauwerken unterschiedlichster Bauart und Nutzung bzw. deren technischer Ausrüstung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich (Sicherheitsbereich) des gesamten Flughafengeländes sowie zahlreicher Liegenschaften im Umland rund um den Flughafen München durchzuführen. Überwiegend erfolgt die bauliche Umsetzung während laufender Nutzung bzw. des laufenden Gebäudebetriebs.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Terminal 1, MAC, Hotel Hilton Hotel Ibis Budget, Parkhäuser, Rampengerätestationen, Fracht- und Speditionsgebäude, Wartungshallen, FMG-Verwaltungen und -Technikgebäude, Feuerwachen usw.

    Leistungsgegenstand sind noch nicht näher zu spezifizierende Leistungen der Objektplanung in allen Leistungsphasen. Leistungen lassen sich in folgende Kategorien untergliedern: 1. Umbaumaßnahmen im Bestand (z. B. im Terminal 1, Hotel Hilton und Hotel IBIS, MAC, Parkhäuser, Rampengerätestationen, Fracht-, Speditions- und Wartungsgebäude, FMG-Verwaltungen und -Technikgebäude, Feuerwachen) - Umbaumaßnahmen in Nutzungsbereichen für Mieter - Umbaumaßnahmen im Bereich von Shops, Lounges und Gastronomie-Einheiten - Umbau von ärztlichen Praxen - Umbau von Büroflächen - Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden (z.B. Türen, Tore, Fassaden, Fenster, Sonnen- und Blendschutzanlagen, Flachdächer) 2. Unwesentliche Gebäudeerweiterungen und kleinere Gebäude, z. B.: - Kontrollstellen für Personen, Fahrzeuge und Gepäck mit Nebenräumen - Neue Eingangsbereiche an Bürogebäuden - Belieferungs- und Entsorgungszonen an Hochbauobjekten - Raucherbereiche außerhalb von Gebäuden - Provisorische Büros und Aufenthaltsräume in Containerbauweise - Carports Wesentliche Gebäudeerweiterungen und Neubaumaßnahmen werden separat ausgeschrieben 3. Leistungsgegenstände können neben Planungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild der Objektplanung bei Gebäuden insbesondere folgende Leistungen sein: - Anfertigen von Konzeptstudien und -planungen, ggf. mit Planungsvarianten, für Umbaumaßnahmen im Bestand, z. B. Lounges, Aufenthaltsbereiche für Passagiere (öffentlich und nicht öffentlich) oder Gebäudeerweiterungen und Neubaumaßnahmen; weitere Planungsphasen werden bei solchen Projekten i.d.R. separat ausgeschrieben - Untersuchungen zur Optimierung des Passagierflusses und der Aufenthaltsqualität der Fluggäste - Integration und Koordination der fachlich Beteiligten, incl. der flughafenspezifischen Gewerke, z.B. Sicherheitstechnik - Ermittlung von groben Kostenrahmen auf der Basis von ersten vorliegenden Konzepte, Erstellung von qualifizierten Kostenschätzungen und Kostenberechnungen im Rahmen der Leistungen gemäß dem Anhang 2 "Leistungsbeschreibung" - Örtliche Präsenz - Vorbereitung und Erstellung von Entscheidungsvorlagen - Koordination der Arbeiten unter laufendem Betrieb (Passagiere und Fahrzeuge) in öffentlichen und nicht öffentlichen Bereichen des Flughafens, ggf. in mehreren Bauabschnitten - Bereitschaft zur Nachtarbeit Dem AN obliegt darüber hinaus die Koordination der vom AG ergänzend zu beauftragenden Fachplaner und flughafenspezifischen Sonderplaner einschl. Gutachten, sowie der beteiligten Sachverständigen, Prüfsachverständigen und sonstigen fachlich Beteiligten (z. B. Luftsicherheitsbehörde, Bundespolizei, Zollamt, Sicherheitsabteilungen des Flughafens) Projektsteuerungsleistungen und SiGeKo-Leistungen werden ggf. separat beauftragt. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen für die einzelnen Projekte in Einzelvergabe bzw. sinnvolle Leistungspakete zu vergeben. Als besondere Umstände der Leistungserbringung sind zu beachten: Bauen im Sicherheitsbereich des Flughafens München, Berücksichtigung des laufenden Terminalbetriebs in Planung und Realisierung mit Interimszuständen, ggf. Nacht-arbeit, Erschwernisse aus Planen und Bauen im Bestand. Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • LOT-0002 · Bereich Terminal 2 und Satellit (SAT)

    Leistungsgegenstand sind noch nicht näher zu spezifizierende Objektplanerleistungen im Bereich Terminal 2 und Satellit (SAT) insbesondere in folgenden Kategorien: - Umbauten in Einzelbereichen der Terminalgebäude Terminal 2 und Satellit - Umbauten von Shops, Lounges und Gastronomie-Einheiten Leistungsgegenstände können neben Planungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild der Objektplanung bei Gebäuden insbesondere folgende Leistungen sein: - Anfertigen von Studien inkl. Planungsvarianten für z. B. Lounges, Aufenthaltsbereiche Passagiere Öffentlich und Nichtöffentlich - Untersuchung zur Optimierung des Passagierflusses und der Aufenthaltsqualität der Fluggäste - Integration der fachlich Beteiligten - Qualifizierte Kostenschätzungen und Kostenberechnungen - Örtliche Präsenz - Entscheidungsvorbereitung mit Empfehlung - Koordination der Arbeiten unter laufendem Betrieb - Koordination vielfältiger Fachabteilungen, z.B. Sicherheitstechnik - Bereitschaft zur Nachtarbeit Dem AN obliegt darüber hinaus die Koordination der vom AG ergänzend zu beauftragenden Fachplanungen und flughafenspezifischen Sonderplanungen einschl. Gutachten, sowie der beteiligten Sachverständigen, Prüfsachverständigen und sonstigen fachlich Beteiligten. Projektsteuerungsleistungen und SiGeKo-Leistungen werden ggf. separat beauftragt. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen für die einzelnen Projekte in Einzelvergabe bzw. sinnvolle Leistungspakete zu vergeben. Als besondere Umstände der Leistungserbringung sind zu beachten: Bauen im Sicherheitsbereich des Flughafens München, Berücksichtigung des laufenden Terminalbetriebs in Planung und Realisierung mit Interimszuständen, ggf. Nachtarbeit, Erschwernisse aus Planen und Bauen im Bestand. Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

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LOT-0001 · Terminal 1, MAC, Hotel Hilton Hotel Ibis Budget, Parkhäuser, Rampengerätestationen, Fracht- und Speditionsgebäude, Wartungshallen, FMG-Verwaltungen und -Technikgebäude, Feuerwachen usw.

s. Vergabeunterlagen
40 %
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LOT-0002 · Bereich Terminal 2 und Satellit (SAT)

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s. Vergabeunterlagen
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 119227-2026

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