Rahmenvertrag für Isoliermediumprüfungen an Transformatoren und Kompensationsspulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.10.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.436.591 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- TenneT TSO GmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
- CPV-Codes
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- Transformatoren (31170000)
- Betrieb von elektrischen Anlagen (65320000)
- Labordienste (71900000)
- Bekanntmachung
- s2c.mercell.com
- Bekanntmachungsnummer
- 562984-2025
- Verfahrensnummer
- b637a585-a8a2-4b11-82a9-0b1b0f165702
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die TenneT TSO GmbH mit Sitz in Bayreuth beschafft im Rahmenvertrag Prüfungen von Isoliermedien in öl- und alternativ gefüllten Höchstspannungs- und Eigenbedarfstransformatoren sowie Kompensationsspulen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2.436.591 Euro; der Leistungsort ist der Regionalschlüssel DE242 zugeordnet. Das mehrstufige Verfahren sieht zunächst nur einen Teilnahmeantrag vor, der bis zum 1. Oktober 2025 um 12:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit über die Plattform Mercell einzureichen ist; Angebotsunterlagen werden erst ausgewählten Bewerbern zugänglich gemacht und erfordern zuvor eine Geheimhaltungsvereinbarung.
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Leistungsbeschreibung
Die TenneT TSO GmbH plant einen Rahmenvertrag über Isoliermediumüberprüfungen von ölgefüllten und alternativ gefüllten Komponenten wie Höchstspannungs- und Eigenbedarfstransformatoren sowie Kompensationsspulen der TenneT. Details sind den auf Mercell bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Zweiseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an stefan.scheiblich@tennet.eu. Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 01.10.2025 um 12:00 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag über Isoliermediumüberprüfungen von ölgefüllten und alternativ gefüllten Komponenten wie Höchstspannungs- und Eigenbedarfstransformatoren sowie Kompensationsspulen der TenneT2.436.591 EUR
Die TenneT TSO GmbH plant einen Rahmenvertrag über Isoliermediumüberprüfungen von ölgefüllten und alternativ gefüllten Komponenten wie Höchstspannungs- und Eigenbedarfstransformatoren sowie Kompensationsspulen der TenneT. Details sind den auf Mercell bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Zweiseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an stefan.scheiblich@tennet.eu. Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 01.10.2025 um 12:00 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§ 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Erklärung dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvertrag über Isoliermediumüberprüfungen von ölgefüllten und alternativ gefüllten Komponenten wie Höchstspannungs- und Eigenbedarfstransformatoren sowie Kompensationsspulen der TenneT
- Die Bewertung des Kriteriums "Preis" erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Preises zwischen allen Anbietern. Der Bewertungspreis setzt sich zusammen aus den Einzelpositionen multipliziert mit den entsprechenden Mengen pro Position. Das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis erhält die volle Punktzahl von 100% (=Höchstpunktzahl). Die Wertungssummen werden zur Ermittlung der Punktzahl linear interpoliert. Die Mengen entnehmen Sie dem auszufüllenden Preisblatt "Preisübersicht RV Isoliermediumüberprüfungen".
- 35 %
- Um eine zuverlässige Auswertung der Ölproben sowie Übermittlung der Prüfberichte sicherzustellen (v. a. auch für potentielle Störfälle) werden die Bieter aufgefordert, mit der Angebotslegung die entsprechenden Laborkapazitäten darzulegen und ausreichend Laborkapazitäten nachzuweisen und zu bestätigen. Da im Rahmenvertrag die Logistik (Erstausstattung der Servicegruppen mit Probenflaschen, Versand der Proben zum Labor sowie Rückversand von leeren Probengefäßen) durch den Auftragnehmer übernommen werden muss, ist ein entsprechendes Logistikkonzept zu übermitteln, in welchem auch dargestellt wird, wie die Reaktionszeiten bei "Standardanalysen" sowie bei Analysen im Störfall sind. Die Vorgabe seitens TenneT ist hier, dass die Prüfberichte für Standardanalysen 10 Werktage und im Störfall innerhalb von 24 Stunden ab Übergabe der Probe an den Auftragnehmer bzw. das vom AN beauftragte Logistikunternehmen an TenneT übermittelt werden. Diese Forderung gilt auch für Feier- und Wochenendtage. Die Bewertung des Kriteriums „Reaktionszeit/Kapazitäten“ erfolgt auf Basis der Einhaltung der vorgegebenen Reaktionszeiten und Kapazitäten (inkl. Bewertung des Logistikkonzeptes) auf einer Skala von 0 (minimal) bis 4 (maximal).
- 35 %
- Der beigefügte Vertragsentwurf ist zu bestätigen oder (im Änderungsmodus) zu kommentieren und in dieser Form hier hochzuladen. Änderungswünsche und/oder Kommentare sind so kenntlich zu machen, dass Abweichungen vom ursprünglichen Vertragswerk eindeutig und zweifelsfrei nachvollziehbar sind. Hinweise und Erläuterungen sind konkret abzufassen. Der vom Bieter kommentierte Vertragsentwurf sowie die Ergebnisse der Vertragsgespräche fließen in die Angebotsbewertung ein. Die Bewertung des Kriteriums "Vertragsbedingungen" erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der Abweichungen zu den von TenneT vorgegebenen Bedingungen im veröffentlichten Vertragsentwurf. Das Ergebnis ist ein Punktewert zwischen 0 und 6.
- 10 %
- Unterkriterium Safety Culture Ladder: Der Anbieter hält die Sicherheitsvorschriften gem. der Ausschreibung ein und verpflichtet sich die Vorgaben gem. "Safety Culture Ladder" (vgl. Ziffer 4 des Vertragsentwurfes) einzuhalten. TenneT verwendet die Safety Culture Ladder (SCL) als Tool, um die Safety Awareness zu erhöhen und die Safety Culture zu fördern. Nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch bei den Auftragnehmern. Die Safety Culture Ladder stellt eine Anforderung in einer Ausschreibung im Sinne des Programms "Safety by Contractor Management" dar. Bitte geben Sie eine entsprechende Eigenerklärung ab, dass Ihr Unternehmen sich an die Sicherheitsvorschriften gem. der Ausschreibung hält und bereit ist sich im Rahmen von SCL (SCL Zertifikat Zertifizierungsstufe 3) zu zertifizieren. Bitte reichen Sie zusätzlich einen Maßnahmen-/Aktionsplan ein, idealerweise mit Angaben zum auditierenden Unternehmen. Bitte geben Sie in der Eigenerklärung auch folgendes an: - ob Sie sich bereits in einer Zertifizierungsphase befinden - oder ob Sie bereits auf der Stufe 3 der Safety Culture Ladder zertifiziert sind und ein gültiges Zertifikat vorliegt - oder ob Sie sogar bereits auf der Stufe 4 der Safety Culture Ladder zertifiziert sind und ein gültiges Zertifikat vorliegt Sofern Sie bereits nach SCL (SCL Zertifikat Zertifizierungsstufe 3 oder 4) zertifiziert sind, laden Sie bitte zusätzlich das entsprechende Zertifikat hoch. Diese Frage fließt in die Angebotsbewertung ein. Unterkriterium HSE-Fragebogen Selbstauskunft II: Bitte reichen Sie hier den ausgefüllten HSE-Fragebogen_Selbstauskunft ein. Bitte verwenden Sie hierzu die beigefügte Datei "HSE-Fragebogen_Selbstauskunftsbogen-II". Dieser Fragenbogen fließt in die Angebotsbewertung ein. Unterkriterium Technische Leistungsbeschreibung: Die ausgeschriebenen Umfänge der Untersuchungen und Bewertungen der Isoliermedien unterliegen vorgeschriebenen Normen. Weiterhin wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine Laborakkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 gefordert. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die vorgegebenen technischen Spezifikationen grundsätzlich eingehalten werden. Des Weiteren muss die technische Leistungsbeschreibung von allen Anbietern mit dem Angebot bestätigt werden. Um die Probenergebnisse sicher bewerten zu können, um so auf den derzeitigen und künftigen "Health Index" der Transformatoren und Spulen zu schließen (Planung der Instandhaltungsstrategie einschließlich Komponententausch), ist eine reine Beschränkung auf o. g. Laborakkreditierungen allerdings nicht ausreichend. Entsprechend werden die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe dazu aufgefordert, zu den folgenden Anforderungen Stellung zu nehmen: Weiterentwicklung von internationalen Analyse- und Auswerteverfahren von Ölproben: Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über die aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung von internationalen Analyse- und Auswerteverfahren im Bereich Ölproben zu erbringen. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Übermittlung von veröffentlichten Artikeln in Fachpublikationen zum Thema Weiterentwicklung Ölanalyse in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist. Wissen um Wechselwirkung der in Transformatoren eingesetzten Materialien: Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über vorhandenes Wissen zu der Wechselwirkung der in Transformatoren eingesetzten - auch neuen - Materialien, so dass Diagnosen erstellt werden können, zu erbringen. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Übermittlung einer Übersicht mit welchen Hochschulen bzw. akkreditierten Prüffeldern eine Zusammenarbeit erfolgt. Weiterhin ist eine Aufstellung von behandelten Themenschwerpunkten in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Aktive Mitarbeit bei "Cigre" oder "IEC": Mit der Angebotsabgabe sind geeignete Nachweise über die aktive Mitarbeit von mehr als 10 Jahren in mindestens einer der Organisationen "Cigre" oder "IEC" durch die Mitarbeiter des Unternehmens vorzulegen. Diese Nachweise fließen in die Angebotsbewertung mit ein.
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§ 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Erklärung dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 327782-2026
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