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Open-House-Verfahren Nr. OH-ZEN-2024_01 Rahmenvertrag Planungsleistung Ing.-Bw. 2024 ff. Zulassungsformular
Zulassungsantrag
Name des antragstellenden Unternehmens: _____________________________________
Unter Anerkennung der Bedingungen im Anschreiben stelle ich / stellen wir einen Zulas- sungsantrag und reiche(n) gleichzeitig ein Angebot auf Abschluss des vorgegebenen Rah- menvertrags ein in Bezug auf folgende Leistungsbereiche: ☐ Leistungsbereich 01: ABW bis 50 m Länge und Standard ÜBW (1-/2-Feld-Bw.) ☐ Leistungsbereich 02: Große ABW ☐ Leistungsbereich 03: Große ÜBW und A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen
☐ Leistungsbereich 04: Verkehrszeichenbrücken
☐ Leistungsbereich 05: Stützwände
☐ Leistungsbereich 06: Lärmschutzwände
und in Bezug auf folgende Tragwerksarten: ☐ Tragwerke in Stahlbeton, Spannbeton, Stahl und Stahlverbund
☐ nur Tragwerke in Stahlbeton und Spannbeton
☐ nur Tragwerke in Stahlbeton
☐ nur Tragwerke in Stahl und Stahlverbund
☐ auch integrale Bauweise
und in Bezug auf folgende Zusammenhangsleistungen: ☐ einschl. Rückbauplanung Brückenbauwerk
☐ einschl. Lph 2 mit Variantenuntersuchungen zur Tragwerksausbildung
☐ auch Planung von Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahmen
☐ einschl. Planung Streckenanbindung bis max. 75 m ab Achse ÜKO
und in Bezug auf folgende Gebiete/Verantwortungsbereiche der Niederlassungen (NL)1: ☐ NL Nord ☐ NL Rheinland
☐ NL Nordbayern ☐ NL Südbayern
☐ NL Nordost ☐ NL Südwest
☐ NL Nordwest ☐ NL West
☐ NL Ost ☐ NL Westfalen
1 Angaben zu den Verantwortungsbereichen enthält die Anlage „Übersichtskarte Autobahn GmbH“.
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Mein / unser Unternehmen hat folgende Erfahrung mit Planungen in BIM:
☐ 0 = mein Büro verfügt (noch) nicht über BIM-taugliche IT-Ausstattung (Hard- und Soft- ware) ☐ 1 = mein Büro verfügt über BIM-taugliche IT-Ausstattung (Hard- und Software), aber nahezu keine Erfahrung mit der Umsetzung der BIM-Methode ☐ 2 = mein Büro verfügt über BIM-taugliche IT-Ausstattung (Hard- und Software) und erste Erfahrung mit der Umsetzung der BIM-Methode ☐ 3 = mein Büro verfügt über BIM-taugliche IT-Ausstattung (Hard- und Software) und Erfahrung mit der Umsetzung der BIM-Methode ☐ 4 = mein Büro verfügt über BIM-taugliche IT-Ausstattung (Hard- und Software) und umfassende Erfahrung mit der Umsetzung der BIM-Methode ☐ 5 = mein Büro verfügt über BIM-taugliche IT-Ausstattung (Hard- und Software) und setzt die BIM-Methode grundsätzlich in allen Projekten um Auf gesondertes Verlangen im Zuge der möglichen Abrufe werde ich zugehörige Referenznach- weise nachreichen.
☐ Durch Setzen des einschlägigen „Kreuzes“ in diesem Zulassungsformular sowie die Angabe der erklärenden natürlichen Person am Ende des Zulassungsformulars gebe ich / geben wir die jeweilige Erklärung ab.
☐ Zusätzlich zu diesem Zulassungsformular reiche ich / reichen wir die in diesem Zulas- sungsformular als erforderlich gekennzeichneten Anlagen sowie den Entwurf des Rahmenvertrags mit rechtsverbindlicher Erklärung eines Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags ein (siehe Vordruck am Ende des Rahmenvertragstextes).
☐ Zum Nachweis bzw. zur Angabe von Referenzen habe ich / haben wir die zur Verfü- gung gestellte Anlage Zulassungsformular Referenzangaben (ggf. mehrfach) beige- fügt.
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I. Erklärungen zu Ausschlussgründen (vgl. Abschnitt 2.1.6 der Bekanntmachung)
Ich erkläre/wir erklären, dass:
☐ keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
☐ folgende zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen:
(sofern an zweiter Stelle ein Kreuz gesetzt wird, sind nachfolgend zwingend Angaben erforderlich, welche Ausschlussgründe erfüllt sind, mit Angaben welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. 125 GWB un- ternommen wurden. Sofern der Platz nicht ausreicht, ggf. auf Anlage verweisen und diese hier genau Bezeichnen (Dateinamen))
☐ keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. (1) und (2) GWB vorliegen.
☐ folgende fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. (1) oder (2) GWB vorliegen:
(sofern an zweiter Stelle ein Kreuz gesetzt wird, sind nachfolgend zwingend Angaben erforderlich, welche Ausschlussgründe erfüllt sind, mit Angaben welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. 125 GWB un- ternommen wurden. Sofern der Platz nicht ausreicht, ggf. auf Anlage verweisen und diese hier genau Bezeichnen (Dateinamen))
II. Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen (vgl. Abschnitt 5.1.9, Unterabschnitt Eignung zur Berufsausübung, Abs. (2) der Bekanntma- chung)
☐ Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfülle/n.
III. Erklärung entsprechend § 19 Abs. 3 MiLoG (vgl. Abschnitt 5.1.9, Unterabschnitt Eignung zur Berufsausübung, Abs. (3) der Bekanntma- chung)
☐ Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind.
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IV. Angaben gemäß § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (vgl. Abschnitt 5.1.9, Unterabschnitt Eignung zur Berufsausübung, Abs. (3) der Bekanntma- chung)
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro pro Einzelabruf wird der Auftraggeber von Unternehmen, welche zur Leistungserbringung aufgeforderten werden sollen, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
| Auskunft aus dem Wettbewerbsregister | Registergericht / Genehmigungsbehörde: | Nummer der Eintragung in einem | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| öffentlichen Register oder Ge- | |||||||||
| schäftsnummer der Genehmi- | |||||||||
| gungsbehörde | |||||||||
| Rechtsform: | |||||||||
| Sitz der Firma | |||||||||
| PLZ / Ort: | |||||||||
| Straße und Hausnr. | |||||||||
| Land: | |||||||||
| Anschrift der Firma | |||||||||
| PLZ / Ort: | |||||||||
| Straße und Hausnr. | |||||||||
| Land: |
V. Handelsregister / Berufsregister (vgl. Abschnitt 5.1.9, Unterabschnitt Eignung zur Berufsausübung, Abs. (4) Bekanntma- chung)
| ☐ | Aktueller Nachweis der Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handels- register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unter- nehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) ist beigefügt. Der Nachweis ist aktuell, wenn er die zum Zeitpunkt der Antragstellung letzte im Register erfolgte Eintragung zum Unternehmen umfasst. |
|---|---|
| ☐ | Ich bin / wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister ver- pflichtet. |
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VI. Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 (vgl. Abschnitt 5.1.9, Unterabschnitt Eignung zur Berufsausübung, Abs. (5) der Bekanntma- chung)
Erklärung gemäß Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Fassung vom 15. No- vember 2022 mit redaktionellen Klarstellungen)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Zulassungsantrag Vertretenen auch für diese):
☐ 1. Der / die Antragsteller gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/201412 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Perso- nen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift auf- weisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
☐ 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Per- sonenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
☐ 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genom- men werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Zif- fer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
2 Die aktuell jeweils geltende Fassung der Verordnung kann in der Datenbank der Europäischen Union, EUR-Lex, eingesehen werden. Die aufgrund von Änderungen konsolidierten Fassungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind hier zu finden. Dabei ist darauf zu achten, dass die aktuellste Fassung mit dem spä- testen Datum ausgewählt wird.
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VII. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Abschnitt 5.1.9, Unterabschnitt Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Abs. (1) Bekanntmachung)
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir ☐ über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfüge/n, die mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abdeckt:
• Für Personenschäden mindestens 3.000.000,00 EUR pauschal je Scha- densfall zweifach maximiert pro Jahr • Für Sach- und Vermögensschäden mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr
und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n.
oder
☐ über eine bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfüge/n und für den Fall des Erhalts eines Einzelauftrags die Versicherungssummen auf die im Folgen- den genannten Mindestversicherungssummen erhöhen werden.
Freiberuflich Tätige haben Haftpflichtversicherungen mit Deckungssummen für Personenschäden in folgender Staffelung nachzuweisen:
Freiberuflich Tätige haben Haftpflichtversicherungen mit Deckungssummen für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) in folgender Staffelung nachzuweisen:
☐ Die Nachweise sind als gesonderter Anlage beigefügt.
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VIII. Zulassungen / Anerkennungen
Mit Zulassungsantrag sind keine persönlichen Qualifikationen, Zulassungen und/oder Aner- kennungen gefordert.
Das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal ist im Zuge des Einzelabrufs zu benen- nen und dessen Eignung bezogen auf den jeweiligen Planungsgegenstand auf gesondertes Verlangen nachzuweisen.
☐ Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir
über Personal verfüge/n, das geeignet ist, die Planungsleistungen in den Leistungsbe- reichen und ergänzenden Angaben, für die ich/wir eine Zulassung bzw. ein Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags gestellt habe/n, zu erbringen;
und ich das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal im Zuge des Einzelabrufs benennen und auf gesondertes Verlangen dessen Eignung bezogen auf den jeweiligen Planungsgegenstand nachweisen werde.
IX. Referenzen (vgl. Abschnitt 5.1.9, Unterabschnitt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Abs. (2) Bekanntmachung)
- Referenzanforderungen
Vorlage Referenzen über abgeschlossene Aufträge, die in Bezug auf die von diesem Open-House-Verfahren erfassten Leistungen (vgl. Anlage 1 zum Rahmenvertrag: Leis- tungsbeschreibung) Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens geben.
a) Mindestanforderungen für eine Zulassung bezüglich Leistungsbereich 01 (ABW bis 50 m Länge und Standard ÜBW (1-/2-Feld-Bw.)
Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Refe- renzaufträgen erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hat- ten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
Einzureichen sind mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Re- ferenzen über abgeschlossene Leistungsphasen gemäß HOAI für Ingenieurbau- werke (Objektplanung und Tragwerksplanung) der letzten 10 Jahre. Der Ab- schluss der Leistungsphase darf nicht länger zurückliegen als 10 Jahre vor dem Datum der Antragstellung zur Zulassung.
Eine Referenz ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn Planungsleis- tungen sowohl im Rahmen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 und Anlage 12 sowie im Rahmen des Leistungsbildes Fachplanung Trag- werksplanung gem. HOAI § 51 und Anlage 14 für eine Brücke im Zuge einer Straße in der zur Zulassung beantragten Bauweise mit einer Einzelstütz- weite ≥ 10 m erbracht worden sind. Für jede Referenz ist nachzuweisen, dass für beide Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung mindestens die HOAI-Leis- tungsphasen 3 und/oder 5 in Eigenleistung erbracht wurden.
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Werden mehrere Tragwerksarten zur Zulassung beantragt, müssen die vorste- henden Mindestanforderungen allesamt mindestens einmal für jede Trag- werksart durch die eingereichten Referenzaufträge erfüllt werden. Dabei schließt die Zulassung für Spannbeton ohne weitere separate Nachweise die Zulassung für Stahlbeton mit ein.
Die Zulassung im Leistungsbereich 02 und/oder 03 schließt jeweils ohne weitere separate Nachweise die Zulassung im Leistungsbereich 01 ein. In diesem Fall sind also keine gesonderten Referenznachweise im Leistungsbereich 01 einzu- reichen.
b) Mindestanforderungen für eine Zulassung bezüglich Leistungsbereich 02 (Große ABW)
Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Refe- renzaufträgen erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hat- ten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
Einzureichen sind mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Re- ferenzen über abgeschlossene Leistungsphasen gemäß HOAI für Ingenieurbau- werke (Objektplanung und Tragwerksplanung) der letzten 10 Jahre. Der Ab- schluss der Leistungsphase darf nicht länger zurückliegen als 10 Jahre vor dem Datum der Antragstellung zur Zulassung.
Eine Referenz ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn Planungsleis- tungen sowohl im Rahmen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 und Anlage 12 sowie im Rahmen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerk- splanung gem. HOAI § 51 und Anlage 14 für eine Brücke im Zuge einer Auto- bahn oder autobahnähnlichen Bundesfernstraße in Stahlbeton-, Spannbe- ton- oder Stahlverbundbauweise mit einer Einzelstützweite ≥ 20 m und einer Gesamtstützweite ≥ 50 m erbracht worden sind. Für jede Referenz ist nachzu- weisen, dass für beide Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 und/oder 5 in Eigenleistung erbracht wurden.
Werden mehrere Tragwerksarten zur Zulassung beantragt, müssen die vorste- henden Mindestanforderungen allesamt mindestens einmal für jede Trag- werksart durch die eingereichten Referenzaufträge erfüllt werden. Dabei schließt die Zulassung für Spannbeton ohne weitere separate Nachweise die Zulassung für Stahlbeton mit ein.
Die Zulassung integraler Bauweise im Leistungsbereich 02 schließt ohne weitere separate Nachweise die Zulassung für integrale Bauweise in den Leistungsberei- chen 01 und 03 ein.
c) Mindestanforderungen für eine Zulassung bezüglich Leistungsbereich 03 (Große ÜBW und A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken / Bauweisen)
Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Refe- renzaufträgen erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hat- ten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
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Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
Einzureichen sind mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Re- ferenzen über abgeschlossene Leistungsphasen gemäß HOAI für Ingenieurbau- werke (Objektplanung und Tragwerksplanung) der letzten 10 Jahre. Der Ab- schluss der Leistungsphase darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Antragstellung zur Zulassung.
Eine Referenz ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn Planungsleis- tungen sowohl im Rahmen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 und Anlage 12 sowie im Rahmen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerk- splanung gem. HOAI § 51 und Anlage 14
- für eine Brücke über eine Autobahn oder autobahnähnliche Bundesfern- straße (ÜBW) in Spannbeton, Stahl- oder Stahlverbundbauweise mit einer Einzelstützweite ≥ 25 m und einer Gesamtstützweite ≥ 50 m
oder
- für eine Brücke im Zuge einer Autobahn oder autobahnähnlichen Bundes- fernstraße (ABW) oder für eine Brücke im Zuge einer Straße über eine Autobahn oder autobahnähnliche Bundesfernstraße (ÜBW)
| - mit besonderen / komplexen Randbedingungen bzgl. | |
|---|---|
| - Bauwerksschiefe von mindestens 65 gon oder | |
| - besonderer Grundrissgeometrie (z. B. Bauwerk in der Krümmung) | |
| oder | |
| - weiterer Kreuzungsbeteiligter (z. B. elektrifizierte Eisenbahn, Stra- | |
| ßenbahn, Wasserstraße) |
oder
| - mit besonderen Tragwerkskonstruktionen wie | |
|---|---|
| - Stahlüberbauten mit obenliegendem Tragwerk oder | |
| - Schnellbauweisen mit Verwendung von Fertigteilen / Halbfertigtei- | |
| len für Über- und Unterbauten |
erbracht worden sind.
Für jede Referenz ist nachzuweisen, dass für beide Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 und/oder 5 in Eigen- leistung erbracht wurden.
Werden mehrere Tragwerksarten zur Zulassung beantragt, müssen die vorste- henden Mindestanforderungen allesamt mindestens einmal für jede Trag- werksart durch die eingereichten Referenzaufträge erfüllt werden. Dabei schließt die Zulassung für Spannbeton ohne weitere separate Nachweise die Zulassung für Stahlbeton mit ein.
Die Zulassung integraler Bauweise im Leistungsbereich 03 schließt ohne weitere separate Nachweise die Zulassung für integrale Bauweise in den Leistungsberei- chen 01 und 02 ein.
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d) Mindestanforderungen für eine Zulassung bezüglich Leistungsbereich 04 (Verkehrszeichenbrücken)
Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Refe- renzaufträgen erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hat- ten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
Einzureichen sind mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Re- ferenzen über abgeschlossene Leistungsphasen gemäß HOAI für Ingenieurbau- werke (Objektplanung und Tragwerksplanung) der letzten 10 Jahre. Der Ab- schluss der Leistungsphase darf nicht länger zurückliegen als 10 Jahre vor dem Datum der Antragstellung zur Zulassung.
Eine Referenz ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn Planungsleis- tungen sowohl im Rahmen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 und Anlage 12 sowie im Rahmen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerk- splanung gem. HOAI § 51 und Anlage 14 für eine Verkehrszeichen-/Schilder- brücke oder einen Verkehrszeichenkragarm erbracht worden sind. Für jede Referenz ist nachzuweisen, dass für beide Leistungsbilder Objekt- und Tragwerk- splanung mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 und/oder 5 in Eigenleistung erbracht wurden.
e) Mindestanforderungen für eine Zulassung bezüglich Leistungsbereich 05 (Stützwände)
Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Refe- renzaufträgen erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hat- ten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
Einzureichen sind mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Re- ferenzen über abgeschlossene Leistungsphasen gemäß HOAI für Ingenieur-bau- werke (Objektplanung und Tragwerksplanung) der letzten 10 Jahre. Der Ab- schluss der Leistungsphase darf nicht länger zurückliegen als 10 Jahre vor dem Datum der Antragstellung zur Zulassung.
Eine Referenz ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn Planungsleis- tungen sowohl im Rahmen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 und Anlage 12 sowie im Rahmen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerk- splanung gem. HOAI § 51 und Anlage 14 für eine Stützwand mit einer Mindest- höhe von 1,5 m erbracht worden sind. Für jede Referenz ist nachzuweisen, dass für beide Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung mindestens die HOAI- Leistungsphasen 3 und/oder 5 in Eigenleistung erbracht wurden.
f) Mindestanforderungen für eine Zulassung bezüglich Leistungsbereich 06 (Lärmschutzwände)
Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Refe- renzaufträgen erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hat- ten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
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Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
Einzureichen sind mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Re- ferenzen über abgeschlossene Leistungsphasen gemäß HOAI für Ingenieurbau- werke (Objektplanung und Tragwerksplanung) der letzten 10 Jahre. Der Ab- schluss der Leistungsphase darf nicht länger zurückliegen als 10 Jahre vor dem Datum der Antragstellung zur Zulassung.
Eine Referenz ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn Planungsleis- tungen sowohl im Rahmen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 und Anlage 12 sowie im Rahmen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerk- splanung gem. HOAI § 51 und Anlage 14 für eine Lärmschutzwand mit mindes- tens 2 m Höhe, reflektierenden oder hochabsorbierenden Wandeigenschaften und gestalterischen Merkmalen erbracht worden sind. Für jede Referenz ist nach- zuweisen, dass für beide Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung mindes- tens die HOAI-Leistungsphasen 3 und/oder 5 in Eigenleistung erbracht wurden.
g) Mindestanforderungen für eine Zulassung von Planungsleistungen ein- schl. Zusammenhangsleistungen Rückbauplanung, Planung Streckenan- bindung bis max. 75 m ab Achse ÜKO und/oder Planung von Instandset- zungs- und Verstärkungsmaßnahmen
Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Refe- renzaufträgen erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hat- ten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
Die Leistungen Rückbauplanung, Planung von Instandsetzungs- und/oder Ver- stärkungsmaßnahmen bzw. Planung von Verkehrsanlagen können im Zusam- menhang mit einer Leistung der Leistungsbereiche 1 – 3 nachgewiesen werden. In diesem Fall gelten die Mindestanforderungen der v. g. Leistungsbereiche.
Alternativ können die zur Zulassung beantragten Leistungen Rückbauplanung, Planung von Instandsetzungs- und/oder Verstärkungsmaßnahmen bzw. Planung von Verkehrsanlagen separat mit jeweils mindestens 2 mit dem Auftragsgegen- stand vergleichbaren Referenzen über abgeschlossene Leistungen der letzten 10 Jahre nachgewiesen werden. Der Abschluss der Leistung darf nicht länger zu- rückliegen als 10 Jahre vor dem Datum der Antragstellung zur Zulassung. Für jede Referenz ist nachzuweisen, dass für beide Leistungsbilder Objekt- und Tragwerk- splanung bzw. Objektplanung Verkehrsanlagen die HOAI-Leistungsphasen 3 und/oder 5 bzw. für das Leistungsbild Rückbauplanung mindestens die Leistungs- phasen 3 und/oder 5 in Eigenleistung erbracht wurden.
- Referenzangaben
Hinweise:
Der Nachweis der Referenzen erfolgt durch Eigenerklärungen. Für jeden Refe- renzauftrag ist eine separate Referenzerklärung unter Verwendung der Anlage Zulassungsformular Referenzangaben mit dem Zulassungsantrag einzu- reichen.
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Rechtsverbindliche Erklärung
Ich erkläre rechtsverbindlich, für das auf Seite 1 angegebene Unternehmen einen Zulas- sungsantrag und ein Angebot auf Abschluss des Rahmenvertrags in Bezug auf die auf Seite 1 oben angegebenen Leistungsbereiche abzugeben.
Ich bestätige zudem, dass die im Rahmen des Antrags gemachten Angaben wahrheitsge- mäß, vollständig und nicht irreführend sind.
Diese Erklärung bezieht sich auch auf diesem ausgefüllten Zulassungsformular beigefügte Anlagen, die Bestandteil unseres Zulassungsantrags sind.
Firmenname und Rechtsform
Ort, Datum Name, Vorname (Name des/der Erklärenden; natürliche vertretungs- berechtigte Person)
Funktion des/der Erklärenden, aus der sich die Vertretungsberechtigung ableiten lässt
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