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Die Autobahn GmbH Die Autobahn GmbH des Bundes – Heidestr.15 – 10557 Berlin des Bundes
Heidestr. 15 An alle Interessenten zur 10557 Berlin Teilnahme am Open-House-Verfahren
08.05.2026 Anschreiben an alle Interessenten (redaktionell aktualisierte Version / urspr. v. 15.07.2024)
Bezeichnung/Name Verfahren: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planungsleistungen Ing.-Bw. 2024 ff. im Open-House-Verfahren Verfahrens-Nr.: OH-ZEN-2024_01 Verfahrensart: Open-House-Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: „Autobahn“ oder „AG“) freut sich über Ihr Interesse an dem veröffentlichten Verfahren.
Das Verfahren verfolgt das Ziel, den Bedarf der Autobahn an den in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Planungsleistungen Ing.-Bw. über einzelne Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern zu decken.
Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des durchgeführten Open-House-Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das Prozedere und die Zulassungsvoraussetzungen mit, um im Wege des Verfahrens einen Rahmenvertrag mit der Autobahn abzuschließen.
I. Art des Verfahrens
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten „Open-House-Verfahren“.
In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (siehe unter Ziffer 0) gegenüber der Autobahn zwingend mittels des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars nachzuweisen.
Die Autobahn schließt mit jedem Interessenten einen Rahmenvertrag ab, der die Zulassungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags
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nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform veröffentliche Rahmenvertragstext.
Die Autobahn geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungsverfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Interessenten zu einem Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Ungeachtet dessen, erfolgt die Bekanntmachung dieses Open-House-Verfahrens zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supplement des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de).
II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abgeschlossenen Rahmenverträge
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Für folgende Leistungsbereiche kann (allesamt oder einzeln) ein Zulassungsantrag gestellt werden und somit ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden:
| - Leistungsbereich 01: ABW bis 50 m Länge und Standard-ÜBW | |
|---|---|
| - Leistungsbereich 02: Große ABW | |
| - Leistungsbereich 03: Große ÜBW und A-/ÜBW mit komplexen | |
| Randbedingungen und speziellen Tragwerken / | |
| Bauweisen | |
| - Leistungsbereich 04: Verkehrszeichenbrücken | |
| - Leistungsbereich 05: Stützwände | |
| - Leistungsbereich 06: Lärmschutzwände |
In Bezug auf alle Leistungsbereiche, für die ein Antragsteller einen Zulassungsantrag stellt, hat der Antragsteller die Wahl, ob sich der Zulassungsantrag und das damit verbundene Angebot zum Abschluss eines Rahmenvertrags auf den Verantwortungsbereich aller Niederlassungen oder nur für die Verantwortungsbereiche einzelner, vom Antragsteller ebenfalls im Zulassungsformular anzugebende Niederlassungen bezieht.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge, deren Betreuung in der Regel durch die jeweils fachlich zuständigen Außenstellen der Niederlassung erfolgen, die zuständige Außenstelle sowie die Ansprechpartner werden im Zuge der Einzelaufträge benannt.
Die Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Laufzeit der abgeschlossenen Rahmenverträge
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch
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der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann – analog zum Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gem. Antwort lfd.-Nr. 28 der Interessentenfragen und Antworten laufen sowohl das Open-House-Verfahren als auch die Rahmenverträge aktuell bis 31.12.2026 und es steht einer weiteren Verlängerung bis 31.12.2027 aus heutiger Sicht nichts entgegen.
IV. Unterlagen zum Verfahren
Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden Unterlagen, sind auf der Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de) unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht- exklusiven Rahmenvertrags Planungsleistungen Ing.-Bw. 2024 ff. im Open- House-Verfahren“ abrufbar:
• Zulassungsformular o Anlage Zulassungsformular Referenzangaben
• Rahmenvertrag o Anlage 1: Leistungsbeschreibung o Anlage 2: Übersichtskarte Autobahn GmbH o Anlage 3: Datenschutzinformation Open-House-Verfahren (DSI OHV 2024-12-05)
• ggf. Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Vergabestelle
Zu beachten ist außerdem die im Supplement des EU-Amtsblatts veröffentlichte Bekanntmachung sowie ggf. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen (abrufbar über https://ted.europa.eu sowie in Kopie über https://vergabe.autobahn.de).
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V. Zulassungsmodalitäten
Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere der unter Ziffer II aufgeführten Leistungsbereiche haben, reichen Sie bitte einen Zulassungsantrag unter Beachtung der nachfolgend dargestellten formellen und inhaltlichen Anforderungen ein.
- Formelle Anforderungen
Der Zulassungsantrag, einschließlich dem Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags, ist unter Verwendung
- des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars einschließlich der Anlage Zulassungsformular Referenzangaben,
und
- des zur Verfügung gestellten Rahmenvertrags, ergänzt durch die verbindliche Angebotserklärung in Textform am Ende des Rahmenvertragstextes
ausschließlich per Nachricht aus dem Bietercockpit über die Vergabeplattform:
als PDF-Dateianhang einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Zulassungsantrag nicht als Angebot im Bietercockpit abgeben, da uns eine Angebotsöffnung und damit die Einsicht in Ihre Unterlagen systemseitig erst nach Ablauf der Angebotsfrist, hier also nach Ablauf der Laufzeit des Open-House-Verfahrens, zur Verfügung steht.
Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House- Verfahrens (vgl. Ziffer III) zulässig.
| Wichtige Hinweise: | |
|---|---|
| ▪ Die Annahme des Zulassungsantrags stellt zugleich die Annahme Ihres | |
| Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags dar und bezieht sich auf die | |
| zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Vergabeplattform zu dem | |
| Verfahren veröffentlichten Unterlagen. | |
| ▪ Bitte informieren Sie sich vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags über | |
| Änderungen in Bezug auf die zum Verfahren zur Verfügung gestellten | |
| Unterlagen. Eine freiwillige Registrierung für das Verfahren auf | |
| https://vergabe.autobahn.de wird dringend empfohlen. Durch die | |
| Registrierung werden Sie automatisch über Änderungen zum Verfahren | |
| informiert. |
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- Inhaltliche Anforderungen
Die mittels Zulassungsformular sowie den ggf. gemäß dort geforderten Anlagen nachzuweisenden Zulassungsvoraussetzungen sind in der Bekanntmachung (vgl. Ziffer IV) unter Abschnitt 5.1.9 aufgeführt.
- Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags
Wenn die Prüfung des Zulassungsantrags ergibt, dass alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Interessenten eine Bestätigung über die Zulassung, verbunden mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Damit wird der Rahmenvertrag wirksam abgeschlossen.
Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklären bzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.
VI. Fragen zum Verfahren
Fragen zum Verfahren senden Sie bitte gerne per Nachricht aus dem Bietercockpit über die Vergabeplattform:
| https://vergabe.autobahn.de | |
|---|---|
| Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. | |
| Mit freundlichen Grüßen | |
| Ihre Vergabestelle | |
| Die Autobahn GmbH des Bundes – Zentrale – Abt. Vergaberecht |
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