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Hinweis zum Datenschutz
Die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anfallenden personenbezogenen oder personenbe-
ziehbaren Daten unterliegen den Reglungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Soweit die Regelungen der DSGVO aufgrund von Öffnungsklauseln dem nationalen Gesetzgeber ei-
nen Gestaltungsspielraum einräumen, sind darüber hinaus folgenden Rahmenbedingungen zu be-
rücksichtigen:
Die personenbezogenen Daten, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in ihrer Eigenschaft
als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung anfallen, sind Sozialdaten. Sie unterliegen dem Sozi-
algeheimnis im Sinne des § 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I).
Soweit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
(ZfA) personenbezogene Daten vorhanden sind, unterfallen diese als Steuerdaten dem in § 30 der
Abgabenordnung (AO) geregelten Steuergeheimnis.
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden personenbezogenen oder personenbeziehbaren
Daten von Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Bund (Beschäftigtendaten) unterfallen
den Schutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Sollte der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsausführung auf irgendwelche Weise Kenntnis von
nach den oben genannten Vorschriften geschützten Daten erlangen, so hat er darüber Stillschweigen
zu bewahren. Ein Verstoß hiergegen berechtigt zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen die Geheimhaltungsvorschriften auch zur Strafbarkeit nach
§ 85 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und § 42 BDSG führen.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für alle Mitarbeiter des Auftragnehmers und entspre-
chend auch für seine Unterauftragnehmer. Den Mitarbeitern sind die „Hinweise zu Geheimhaltung und
Datenschutz“ auszuhändigen.
Hinweis Datenschutz 09/2018 Seite 1 von 1 Seiten