Bietergemeinschaftserklärung.docx

Rahmenvertrag für Headhunting und Personalauswahlverfahren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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ERKLÄRUNG ZU bIETERGEMEINSCHAFTEN

Die Erklärung ist nur von Bietergemeinschaften auszufüllen, zu unterschreiben, einzuscannen und mit dem Angebot abzugeben. Erklärungen, die nicht unterschreiben sind, gelten als nicht abgegeben!

Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft,

Mitglied ___________________________________________

Mitglied ___________________________________________

Mitglied ___________________________________________

erklären, uns im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen.

Als bevollmächtigten Vertreter benennen wir:

Mitglied ___________________________________________

Wir erklären weiter, dass

  1. der oben bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt,
  2. der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und
  3. alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.

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(Datum) (Stempel und Unterschrift des Mitglieds und bevollmächtigten Vertreters)

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(Datum) (Stempel und Unterschrift des Mitglieds)

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(Datum) (Stempel und Unterschrift des Mitglieds)

Die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ende der Ausschreibung ist nicht zulässig.

Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber anzubieten. Ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss des Verfahrens; es sei denn, dass der betreffende Bewerber nachweist, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.

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